Diese Hausarbeit skizziert durch einen theoretischen Querschnitt aus sozialpädagogischen Rahmenbedingungen, bildungstheoretischen Einflüssen, nachhaltigkeitswissenschaftlichen und psychologischen Theorieentwürfen das Thema der (sozial-)nachhaltigen Dimension anhand der psychologischen Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit anhand der Gründung einer Band in einem Jugendzentrum. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Theorie Banduras (Selbstwirksamkeitserfahrung) innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit eine mögliche Zielsetzung für die Konzeption eines Jugendzentrums relevant sein könnte. Eine, damit verwobene, Fragestellung ist zudem, inwiefern die theoretischen Ansätze eine sozial-nachhaltige Wirkung auf die Entwicklung bei benachteiligten Jugendlichen hat.
Die Verknüpfung mit der Musik dient lediglich als Anwendungsmöglichkeit und als Exemplarik für eine mögliche Realisierung der Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der sozialpädagogischen Praxis. Auf eine politische, sowie historische Skizzierung ist in Anbetracht des vorgegeben Rahmens verzichtet worden, da eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Komplex der Selbstwirksamkeitserfahrung als zielführender erschien. Nichtsdestotrotz ist die historische und politische Dimension der außerschulischen Jugendarbeit ständig ein kontextgebender Bezugspunkt.
Jugendliche aus (sozial) benachteiligten Milieus sind ein wesentlicher Bestandteil des Klientels von Jugendzentren. Die außerschulische Jugendarbeit sieht sich also häufig mit Menschen konfrontiert, die in prekären Lebensverhältnissen aufwachsen. Aus diesen Lebensverhältnissen lassen sich Problemlagen herleiten, die unter anderem auf das Selbstbild der Jugendlichen einwirken.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. AUßERSCHULISCHE JUGENDARBEIT - PROBLEME DER ARBEITSBEGRIFFSBESTIMMUNG
2.1 Rechtliche Grundlagen der aurerschulischen Jugendarbeit
2.2 Das Klientel der offenen Jugendarbeit
3. SOZIALE DIMENSION VON NACHHALTIGKEIT AUßERSCHULISCHER JUGENDARBEIT - EINE ANNÄHERUNG AN DEN ARBEITSBEGRIFF
4. SELBSTBESTIMMUNGS- UND MITBESTIMMUNGSFÄHIGKEIT ALS MÖGLICHE ASPEKTE DER SELBSTWIRKSAMKEITSERFAHRUNG
4.1 Selbstwirksamkeitsüberzeugung
5. AUSBLICK
6. LITERATURVERZEICHNIS:
1. Einleitung
Jugendliche aus (sozial) benachteiligten Milieus sind ein wesentlicher Bestandteil des Klientels von Jugendzentren. Die außerschulische Jugendarbeit sieht sich also häufig mit Menschen konfrontiert, die in prekären Lebensverhältnissen aufwachsen. Aus diesen Lebensverhältnissen lassen sich Problemlagen herleiten, die unter anderem auf das Selbstbild der Jugendlichen einwirken. Die vorliegende Hausarbeit skizziert durch einen theoretischen Querschnittaus sozialpädagogischen Rahmenbedingungen, bildungstheoretischen Einflüssen, nachhaltigkeitswissenschaftlichen und psychologischen Theorieentwürfen das Thema der (sozial-)nachhaltigen Dimension anhand der psychologischen Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit anhand der Gründung einer Band in einem Jugendzentrum.
Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Theorie Banduras (Selbstwirksamkeitserfahrung) innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit eine mögliche Zielsetzung für die Konzeption eines Jugendzentrums relevant sein könnte. Eine, damit verwobene, Fragestellung ist des weiteren, inwiefern die theoretischen Ansätze eine sozial-nachhaltige Wirkung auf die Entwicklung bei benachteiligten Jugendlichen hat. Die Verknüpfung mit der Musik dient lediglich als Anwendungsmöglichkeit und als Exemplarik für eine mögliche Realisierung der Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der sozialpädagogischen Praxis.
Auf eine politische, sowie historische Skizzierung ist in Anbetracht des vorgegeben Rahmens verzichtet worden, da eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Komplex der Selbstwirksamkeitserfahrung als zielführender erschien. Nichtdestotrotz ist die historische und politische Dimension der außerschulischen Jugendarbeit ständig ein kontext-gebender Bezugspunkt.
2. Außerschulische Jugendarbeit - Probleme der Arbeitsbegriffsbestimmung
Die außerschulische Jugendarbeit ist durch verschieden benutzte Begriffe ein eher unzureichend ,klar-definierter’ Bereich der Sozialen Arbeit. Oftmals wird Jugendarbeit, Jugendbildung, Jugendsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung synonym zueinander verwandt, wobei alle die Gemeinsamkeit besitzen, dass sie sich als Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe oder des Jugendschutzes nach SGB VIII § llverstehen. Eine weitere Diffusität wird dadurch hervorgerufen, dass der Begriff „Jugendlicher“ nicht exakt bestimmt ist und eher ein (negativ) Stereotyp der Bezeichnung[1] innerhalb der Gesellschaft vorhanden ist (vgl. Griese 2003, S.235; Lindner 2011, S.672f; Koditek 2002, S.99).
1915 galt die Jugendarbeit als "im weitesten Sinne alles, was Elternhaus, Schule, Gemeinde und Staat, was wohltätige Vereine und sozialgesinnte Personen für einen Minderjährigen von seiner Geburt an bis zu dem Zeitpunkt tun, wo er die Volljährigkeit erreicht hat, und was ihn befähigen soll, sich als selbständiges, sozial brauchbares Glied der Gesellschaft zu behaupten" (Petersen zit. n. Giesecke 1980, S.13). Knoll, Schoeps und Kick bemerken 1983 einleitend, dass „der Gegenstand schwierig zu bestimmen ist, dass seine Funktionsinhalte kaum exakt und seine Beziehung zu anderen Bildungsbereichen nur unzulänglich charakterisiert werden können" (Knoll/Schoeps/Kick 1983, S. 9). Als Beispiel der Unbestimmtheit ist Rauschenbachs Definitionsversuch anzuführen: „Jugendarbeit umfasst (...) fast alles, was junge Menschen wollen oder brauchen, fast alles was nicht-kommerzielle Akteure für Kinder und Jugendliche anbieten, fast alles, was meist nicht in der Schule vorkommt, kurz: nahezu alles, was sich als außerschulisches Themenspektrum für Kinder und Jugendliche anbietet" (Rauschenbach zit. n. Lindner 2011, S.669). Giesecke hingegen sieht die außerschulische Jugendarbeit als eine Ergänzung zur Schule und stellt dabei Abgrenzungen zur Schule dar. Die außerschulische Jugendarbeit ist demnach nicht darauf ausgerichtet, Bildungszertifikate zu erlangen und Lernvorgaben zu erreichen. Sie sei außerdem freiwillig und kann Aufklärung und Handeln miteinander verbinden. Durch diese Abgrenzungen könne die Schule keine Jugendarbeit übernehmen, sowie die Jugendarbeit keine Aufgaben der Schule (Giesecke 1993, S.103ff.J.
Eine differenziere Definition liefert Thole unter Einbezug der Adressaten und Akteure, der Rahmenbedingungen und der indirekten Klärung unterschiedlicher Arbeitsansätze: „Kinder- und Jugendarbeit umfaßt alle außerschulischen und nicht ausschließlich berufsbildenden, mehr oder weniger pädagogisch gerahmten, nicht kommerziellen erlebnis- und erfahrungsbezogenen Sozialisationsfelder von freien und öffentlichen Trägern [...],in denen Kindern und Jugendliche ab dem Schulalter selbstständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und/oder beruflichen MitarbeiterInnen individuell oder in Gleichaltrigengruppe zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung einmalig, sporadisch, über einen turnusmäßigen Zeitraum oder für eine längere zusammenhängende Dauer zusammenkommen können" (Thole 2000, S.112J. Im 11. Kinder und Jugendbericht wird die Kinder- und Jugendarbeit als „zentrales sozialpädagogisches, öffentlich organisiertes und vergesellschaftetes Sozialisationsfeld der modernen Gesellschaft“ (BMFSFJ 2001, S. 135) bezeichnet und gleichzeitig auf die Schwierigkeit auf eine empirische Erfassung und Untersuchung hingewiesen.
Angelehnt an die vorhergehenden Begriffsbestimmungen werden zusätzlich (und ergänzend) folgende Merkmale in der vorliegenden Hausarbeit für die außerschulische Jugendarbeit festgelegt:
Die Jugendlichen können freiwillig über ihren Aufenthalt in der jeweils gewählten Einrichtung über die selbstbestimmten Lernprozesse bestimmen und können außerdem innerhalb einer flexiblen Gruppe unverbindliche erfahrungsbezogene Lernangebote in Anspruch nehmen (vgl. Faulde/Schillo 1993, S.41f.).
2.1 Rechtliche Grundlagen der außerschulischen Jugendarbeit
Die rechtliche Grundlage der außerschulischen Jugendarbeit bildet der § 11 des SGB VIII. Neben der hervorgegangenen Arbeitsbegriffsbestimmung lassen sich Schnittmengen zwischen Gesetz und definitorischen Ansätzen ausmachen, die wiederum ergänzend für die weitere Erarbeitung gelten. Die Schwerpunkte derjugendarbeitwerden jedoch anhand des Versuches einer Synthese zwischen der außerschulischen Jugendarbeit, der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit und der Musik gesetzt. Dadurch werden (sozial- Jpädagogische Zielsetzungen aus demAbsatz 3 lediglich die außerschulische Jugendbildung mit sozialer und kultureller Bildung, sowie die Jugendarbeit in Geselligkeit hergeleitet.
„§ 11 SGB VIII Jugendarbeit
[1] Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
[2] Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen lugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
[3] Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitsweit-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder-und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
[4] Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen."
[...]
[1] Z.B.: die Punks, die Hippies, die Alternativen, die Rechten ,die Technojugendlichen (vgl. Koditek 2002, S.99).