In diesem Unterrichtsportfolio wird exemplarisch für angehende Verwaltungsbeamte aufgezeigt, wie zivilrechtlicher Unterricht (namentlich: die schuldrechtlichen Vertragsarten) geplant und durchgeführt werden kann. Das Portfolio umfasst hierbei: Sachanalyse, Bedingungsanalyse, Didaktische Analyse, Kompetenzen und Lernziele, Didaktische Reduktion, Methodische Analyse, Unterrichtssequenz, Unterrichtsverlaufsplan, Anlagen zum Unterrichtsverlaufsplan und Kompetenzorientierte Leistungsnachweise.
Inhalt
Sachanlayse
Bedingungsanalyse
Didaktische Analyse
Kompetenzen und Lernziele
Didaktische Reduktion
Methodische Analyse
Unterrichtssequenz
Unterrichtsverlaufsplan
Anlagen zum Unterrichtsverlaufsplan
Kompetenzorientierter Leistungsnachweis
Der ausgearbeitete Unterrichtsentwurf1 stellt eine 45-minütige Unterrichtsstunde aus dem insgesamt 36 Unterrichtsstunden umfassenden Fach Grundzüge des Privatrechts im Rahmen des ersten Fachlehrgangs für die Beamtenanwärter der zweiten Qualifikationsebene in der nicht-technischen Verwaltungslaufbahn in Bayern dar.
In diesen 36 Unterrichtsstunden werden den Beamtenanwärtern die folgenden Themen (mit Richtstundenzahl) vermittelt.
1. Grundlagenwissen (2 US)
2. Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag (3 US)
3. Wirksamkeit von Rechtsgeschäften/Vertretung (10 US)
4. Verpflichtungsgeschäfte (5 US)
5. Sachenrecht (4 US)
6. Besondere Rechte des Käufers bei Mängeln (6 US)
7. Übungen (6 US)
Die ausgearbeitete Unterrichtsstunde gehört in den vierten Themenkomplex (den der Verpflichtungsgeschäfte). In der Unterrichtsstunde werden den Beamtenanwärtern die relevantesten schuldrechtlichen Vertragsarten erläutert (anhand der sie charakterisierenden Spezifika). Hierfür ist die Unterrichtsstunde in drei Phasen gegliedert:
Phase 1 (Einstieg/Einführung): Dient mit einem Brainstorming der Aktivierung der Teilnehmer und einer Hinführung zum Thema.
Phase 2 (Erarbeitung/Vermittlung): Hier werden die einzelnen Vertragstypen anhand des Gesetzes durch die Teilnehmenden erarbeitet und dann im Plenum präsentiert (mit Visualisierung).
Phase 3 (Festigung/Sicherung): Diese Phase dient der Einübung und der Vertiefung der erarbeiteten Inhalte durch Übungsaufgaben.
Bezüglich der Zielsetzung sollen einerseits durch diese Unterrichtsstunde die fachlichen Kompetenzen durch Wissenserwerb erweitert werden. Daneben werden durch die Partnerarbeit (in Phase 2) die Sozialkompetenzen verbessert sowie durch die Übung in der Arbeit am und mit dem Gesetz sowie durch das Halten der Präsentation auch Methodenkompetenzen erworben.
Portfolio
Fachlehrgang I
Thema: 4.3 Sonstige Verpflichtungsgeschäfte: Schenkung, Miete, Leihe, Darlehen, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Verwahrung (Abgrenzungskriterien)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Sachanalyse
In der Unterrichtsstunde zu den schuldrechtlichen Vertragsarten werden die so genannten Verpflichtungsgeschäfte behandelt. Diese bilden die Anspruchsgrundlagen für die dingliche Rechtsänderung im Rahmen von Verfügungsgeschäften. Neben den Verpflichtungsgeschäften aus dem Schuldrecht (2. Buch BGB) gibt es auch noch weitere gesetzlich nicht geregelte oder außerhalb des BGB geregelte Verträge. Da auch für letztere – sofern nicht spezialgesetzlich anderes festgehalten wurde – die Regelungen des 1. Buchs BGB sowie des allgemeinen Teils des Schuldrechts gelten, ist es nicht nötig, zur Erarbeitung der Inhalte das Schuldrecht zu verlassen. Vielmehr lernen die Beamtenanwärter hier die zentralen Vertragsarten und deren Abwicklung in der Praxis kennen. Sollten sie später mit besonderen Verträgen zu tun haben, werden sie durch die Kenntnis der grundlegenden Regelungen des BGB, welche insbesondere durch die große Schuldrechtsreform in den 2000ern durchgeführt wurden, mit diesen umzugehen wissen.
Bedingungsanalyse (Lernvoraussetzungen)
Klassensituation:
Die Klasse besteht aus ca. 25 bis 30 Beamtenanwärtern der zweiten Qualifikationsebene in der nicht-technischen Verwaltung. Die Klasse ist sehr heterogen, da ein Teil der Beamtenanwärter direkt nach dem Schulabschluss in die Beamtenlaufbahn einsteigt (Alter zwischen 16 und 20), während andere Beamtenanwärter zunächst eine andere Berufsausbildung durchlaufen haben und umschulen oder ehemalige Berufssoldaten sind, die nun in einen Zivilberuf überführt werden. Generell steht zu erwarten, dass die meisten noch kaum Erfahrungen in der Arbeit mit dem Gesetz haben und insbesondere das Hintergrundwissen zum Privatrecht sehr unterschiedlich stark vorhanden ist. Ebenso unterscheiden sich die einzelnen Teilnehmer sehr stark bezüglich ihrer aktuellen Lernerfahrungen. Gerade die jüngeren Beamtenanwärter sind von der Schule noch (auch längere) Unterrichtstage gewohnt, wohingegen dies für die älteren eher eine Situation ist, an die sie sich erst wieder gewöhnen werden müssen.
(Lern)Inhalte:
Die Lerninhalte sind über den Stoffgliederungsplan 2019/2021 (mit Anlagen) für alle Fächer und damit auch für das Fach BGB vorgegeben. Dies sind im Fachlehrgang I neben dem Grundlagenwissen die Themen:
- Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag
- Wirksamkeit von Rechtsgeschäften / Vertretung
- Verpflichtungsgeschäfte
- Sachenrecht
- Besondere Rechte des Käufers bei Mängeln
Neben diesen Themen verbleibt auch ein Zeitpuffer für entsprechende Übungs- und Vertiefungsaufgaben.
Arbeits- und Sozialformen:
Gerade weil zu Beginn der Ausbildung zum Beamten erst die Arbeit am und im Gesetz vermittelt werden muss, erscheint es sinnvoll, die Beamtenanwärter nicht durch zu komplexe Einzel- und Gruppenarbeiten zu überfordern. Vielmehr erscheint es erstrebenswert, zunächst in den Grundlagenfächern die Inhalte zunächst im Plenum zu erarbeiten und zu festigen, damit keiner auf der Strecke bleibt. Wenn die Arbeit mit den Gesetzen besser beherrscht wird, können dann auch häufiger Arbeiten in anderen Sozialformen durchgeführt sowie komplexere Übungsaufgaben zur Prüfungsvorbereitung bearbeitet werden.
Leistungsstand:
Da sich die Beamtenanwärter noch am Beginn ihrer Ausbildung befinden, hatten die meisten noch keine (schulischen) Berührungspunkte mit dem Zivilrecht. Insgesamt sind sie auch noch wenig geübt und erfahren in der Arbeit am und im Gesetz. Gerade die älteren Teilnehmer werden aber zumindest aus dem privaten Bereich genug Berührungspunkte mit Vertragsabschlüssen vorweisen können, um die Relevanz des Themas für ihr Leben problemlos erkennen zu können.
Didaktische Analyse
Gegenwartsbedeutung:
Die Inhalte aus dem Zivilrecht (insbesondere rund um den Vertragsabschluss und die schuldrechtlichen Verträge) betreffen jeden einzelnen der Beamtenanwärter privat unmittelbar, da jeder von ihnen in seinem Leben eine unzählbare Menge an Verträgen abschließt und dies eventuell auch noch für den Dienstherrn tun wird. Sie wissen daher auch (eventuell nur unbewusst) im Wesentlichen schon, wie Verträge zustande kommen. Dieses Wissen kann für die Erarbeitung genutzt werden und muss hierfür nur noch strukturiert, in die Rechtssystematik eingeordnet und mit dieser in der Anwendung verknüpft werden.
Zukunftsbedeutung:
Die Inhalte, die den Beamtenanwärtern im Zivilrecht vermittelt werden, sind für die berufliche Praxis relevant. Dies liegt allein schon daran, dass die Beamten für Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (und somit juristische Personen) arbeiten, die durch Menschen vertreten werden müssen. Daher kommt es regelmäßig vor, dass die Beamten in ihrem Berufsalltag mit dem Abschluss von Verträgen, der Verfolgung von Gewährleistungsrechten etc. befasst sein werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen die Beamtenanwärter also die Systematik des Privatrechts verstehen und in die Lage versetzt werden, die für sie relevanten Inhalte anhand des Gesetzes zu erarbeiten und auch auf unbekannte Sachverhalte anzuwenden.
Daneben sind die Inhalte des Faches auch für die Beamtenanwärter und ihr privates Leben anwendbar.
Sachstruktur (Struktur des Inhalts):
In der Veranstaltung der „Grundzüge des Privatrechts“ wird zunächst Grundlagenwissen über das Rechtsgebiet des Privatrechts vermittelt. Darauf aufbauend, werden die elementarsten Begrifflichkeiten – Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte und Verträge – des allgemeinen Teils (welcher auch für das 2. bis 5. Buch des BGB gilt) eingeführt. Anschließend geht es von diesen eher allgemeinen Ausführungen hin zu den besonderen Umständen, die Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte in ihrer Wirksamkeit und ihrem Zustandekommen beeinträchtigen können. Ebenso werden die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte und Vertragsarten detailliert behandelt und gegeneinander abgegrenzt. Abschließend widmet sich dieses Modul den besonderen Gewährleistungsrechten des Kaufvertrags.
In der folgenden Unterrichtsstunde werden daher die relevantesten schuldrechtlichen Vertragsarten vorgestellt. Hierzu wird zunächst anhand des Gesetzes in der Klasse am Beispiel des Kaufvertrags erarbeitet, welche Abgrenzungskriterien den Kaufvertrag ausmachen. Anschließend wird in Partnerarbeit/Kleingruppenarbeit ausgearbeitet, welche Alleinstellungsmerkmale die anderen zu behandelnden Verträge ausmachen. Die Ergebnisse dieser Partner-/Gruppenarbeiten werden dann kurz an der Pinnwand visualisiert und der Gruppe präsentiert. Wenn alle Vertragsarten bekannt gemacht wurden, wird zur Festigung eine Einzelarbeit mit kleinen Übungsfällen bearbeitet.
Unterrichtliche Zugänglichkeit:
Die Inhalte werden überwiegend an Beispielen aus dem realen Leben vermittelt. Dies sorgt einerseits dafür, dass die Beamtenanwärter direkt die Praxisrelevanz des Stoffes für sich erkennen können. Andererseits hilft es auch dabei, die Rechtsthematik nicht als eine abstrakte und trockene Angelegenheit zu begreifen.
Didaktische Analyse
Exemplarische Bedeutung:
Die Beamtenanwärter sind nach Abschluss dieses Moduls zu den Grundzügen des Privatrechts in der Lage, das an konkreten Sachverhalten – unter Zuhilfenahme des Gesetzes – kennengelernte auf neue Sachverhalte und juristische Problemfälle anzuwenden. Dies ist aufgrund des systematischen Aufbaus des BGB unproblematisch möglich, wenn nur die richtigen Paragraphen gefunden werden. So sind sie befähigt, ausgehend von dem, was sie über den Kaufvertrag und die anschließend behandelten Verträge gelernt haben, beispielsweise noch den Behandlungs-, Makler-, Pachtvertrag etc. zu erarbeiten.
Kompetenzen und Lernziele
Kernkompetenz (siehe Lernfeld)
Die Beamtenanwärter sind nach dem Durchlaufen des Lernfeldes Grundzüge des Privatrechts in der Lage, eigenständig leichte Fälle aus dem Zivilrecht rechtlich zu würdigen.
Kompetenz der Unterrichtssequenz
Nach der fünf Unterrichtsstunden umfassenden Unterrichtssequenz „Verpflichtungsgeschäfte“ können die Beamtenanwärter für die schuldrechtlichen Verträge das Anwendbare Recht ermitteln, die einzelnen Vertragsarten gegeneinander abgrenzen, Haupt- und Nebenleistungspflichten unterscheiden und beurteilen, wann, wo und wie ein Vertrag zu erfüllen ist.
Kompetenzen in der Stunde (Fach-, Selbst-, Sozial-, Methodenkompetenz)
In der Stunde selbst werden die Beamtenanwärter ihre Fachkompetenz bezüglich der Arbeit mit schuldrechtlichen Verträgen ausbauen. Daneben lernen sie auch mit dem Gesetz zu arbeiten und durch das Vortragen der Ergebnisse der Gruppenarbeiten lernen sie auch zu präsentieren (Methodenkompetenz). Durch die Arbeit in Partner- und Kleingruppenarbeit werden die Soft Skills gefördert, da die Anwärter sich bezüglich der Inhalte und der Präsentation abstimmen und hier miteinander reden müssen (Sozialkompetenz). Da die Anwärter auch in Einzelarbeit Aufgaben bearbeiten, müssen sie sich auch selbst managen können (Wie gehe ich in der Bearbeitung vor und wie viel Zeit lasse ich mir für die einzelnen Aufgaben? Etc.), was die Selbstkompetenz fördert.
Didaktische Reduktion
Die Sequenz Nr. 4. Verpflichtungsgeschäfte im Fach Grundzüge des Privatrechts umfasst 5 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Als einzelne Themenfelder werden hierbei die folgenden vorgegeben:
4.1 Haupt- und Nebenleistungspflichten, Rücksichtspflichten
4.2 Kaufvertrag (sonstige Anwendbarkeit von Kaufrecht)
4.3 Sonstige Verpflichtungsgeschäfte: Schenkung, Miete, Leihe, Darlehen, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Verwahrung (Abgrenzungskriterien)
4.4 Vertragliche Nebenabreden, z. B. Lieferung, Montage, Installation
4.5 Stückschuld und Gattungsschuld (mit Konkretisierung)
4.6 Leistungsort, Leistungszeit, Einrede des nicht erfüllten Vertrages
In der nachfolgend ausgearbeiteten Unterrichtsstunde geht es um das Thema 4.3.
Umfang des Inhalts: Neben dem bereits gesondert behandelten Kaufvertrag gibt es noch viele weitere Verpflichtungsgeschäfte. Dies sind zum Teil im 2. Buch des BGB (dem Schuldrecht) geregelt. Daneben gibt es auch weitere schuldrechtliche Verträge, die in speziellen Gesetzen (z. B. Versicherungsvertrag) oder auch gar nicht (z. B. Leasingvertrag) geregelt sind. Da es in der Unterrichtsstunde darum gehen soll, den Beamtenanwärtern einen ersten Überblick über sonstige Verpflichtungsgeschäfte zu geben, die im Stoffgliederungsplan benannt sind (siehe oben unter. 4.3), werden auch nur diese exemplarisch behandelt. Die nicht (im BGB) geregelten Verträge sowie die zwar dort normierten, jedoch im Stoffgliederungsplan nicht zur Vermittlung vorgesehenen Verträge werden aufgrund des zu hohen zeitlichen und inhaltlichen Umfangs nicht vermittelt. Die Beamtenanwärter sind allerdings dennoch in der Lage, sich diese anhand des Gesetzes zu erschließen, wenn sie es einmal mit diesen zu tun bekommen, da die anhand der vorgegebenen Beispiele eingeübte Methodik hierfür die gleiche ist.
Inhalte in der Darstellung: Da die Beamtenanwärter lediglich einen Überblick über die wichtigsten/häufigsten Verpflichtungsgeschäfte erlangen sollen, ist es nicht notwendig, für jede einzelne Vertragsart das Zustandekommen (durch Angebot/Annahme) oder die Sekundäransprüche (wie z. B. Gewährleistung) zu behandeln. Vielmehr ist es ausreichend, wenn die Beamtenanwärter die Vertragsarten hinsichtlich der Hauptnorm, des Vertragstypnamens, der Bezeichnung der Vertragsparteien sowie deren Hauptpflichten unterscheiden können. Diese Merkmale sind für die Abgrenzung der einzelnen Vertragsarten ausreichend, weshalb weitere Inhalte in dieser Stunde nicht behandelt werden.
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1 Er findet sich in der Anlage zu diesem eingereichten Portfolio. Er umfasst dabei ein Deckblatt, eine Sach- und Bedingungsanalyse, die didaktische Analyse, eine Darstellung der Kompetenzen und Lernziele, die didaktische Reduktion, eine methodische Analyse sowie die Unterrichtssequenz (zu dem Themenkomplex 4) mit einem Unterrichtsverlaufsplan zuzüglich Anlagen sowie kompetenzorientierten Leistungsnachweisen.
- Arbeit zitieren
- Markus Ort (Autor:in), 2019, Die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/494323