Durch die stetige Globalisierung und Internationalisierung von Unternehmen, gewinnen internationale Rechnungslegungsstandards in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Neben den bereits seit Jahrzehnten existierenden Vorschriften zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach HGB, wurden in den letzten Jahren mehr und mehr internationale Vorschriften etabliert. Bedeutsam sind insbesondere die Vorschriften zur Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards des IASB. Seit dem 01.01.2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet den Konzernabschluss nach diesen Vorschriften aufzustellen. Aufgrund des Umfangs und der hohen Änderungsrate werden immer häufiger Fachtagungen für dieses Thema angeboten.
Diese Aufstellung schafft eine bessere internationale Vergleichbarkeit und Transparenz von branchengleichen Unternehmen, hinsichtlich entscheidungsrelevanter Informationen für Bilanzadressaten, wie zum Beispiel Banken, Shareholder oder Investoren. Grundsätzlich wird zwischen einer internen und externen Bilanz unterschieden. Während die interne Bilanz als Informationssystem für Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens gilt, wird die externe Bilanz als verpflichtende Informationsquelle dem Adressatenkreis zur Verfügung gestellt.
Das Sachanlagevermögen nimmt eine bedeutende Rolle in der Aufstellung der Bilanz ein, da es bei den meisten Unternehmen der größten Bilanzposition entspricht. Die vorliegende Arbeit, stellt daher die Möglichkeit des Neubewertungsmodells im Zuge der Folgebewertung für Unternehmen vor. Des Weiteren, soll die Fragestellung bezüglich der Auswirkungen auf das anwendende Unternehmen nähergehend erläutert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den Vorschriften des IAS 16 und den jeweiligen Standards, die mit diesem in Verbindung stehen.
Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
2 Grundlagen des Neubewertungsmodells
2.1 Erlauterung IAS 16
2.2 Gegenuberstellung des Anschaffungs- bzw. Herstellungsmodells und dem Neubewertungsmodell
3 Analyse und Bewertung des Neubewertungsmodells anhand eines Beispiels
3.1 Vorstellung des Beispiels
3.2 Auswirkungen auf das Sachanlagevermogen und auf die Vermogens-, Finanz- und Ertragslage
4 Fazit
4.1 Zielerrei chung
4.2 Kritische AuBerung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Anschaffungskosten und Herstellungskosten
Abbildung 2: Verlauf Neubewertungsmodell
Abbildung 3: Beispiel
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Durch die stetige Globalisierung und Internationalisierung von Unternehmen, gewinnen internationale Rechnungslegungsstandards in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeu- tung. Neben den bereits seit Jahrzehnten existierenden Vorschriften zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach HGB, wurden in den letzten Jahren mehr und mehr internationale Vorschriften etabliert. Bedeutsam sind insbesondere die Vorschriften zur Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards des IASB. Seit dem 01.01.2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet den Konzernabschluss nach diesen Vorschriften aufzustellen.1 Aufgrund des Umfangs und der hohen Anderungsrate werden immer haufiger Fachtagungen fur dieses Thema angeboten.2
Diese Aufstellung schafft eine bessere internationale Vergleichbarkeit und Transparenz von branchengleichen Unternehmen, hinsichtlich entscheidungsrelevanter Informationen fur Bilanzadressaten, wie zum Beispiel Banken, Shareholder oder Investoren. Grundsatz- lich wird zwischen einer internen und externen Bilanz unterschieden. Wahrend die interne Bilanz als Informationssystem fur Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens gilt, wird die externe Bilanz als verpflichtende Informationsquelle dem Adressatenkreis zur Verfugung gestellt.3
Das Sachanlagevermogen nimmt eine bedeutende Rolle in der Aufstellung der Bilanz ein, da es bei den meisten Unternehmen der groBten Bilanzposition entspricht. Die vorlie- gende Arbeit, stellt daher die Moglichkeit des Neubewertungsmodells im Zuge der Folge- bewertung fur Unternehmen vor. Des Weiteren, soll die Fragestellung bezuglich der Aus- wirkungen auf das anwendende Unternehmen nahergehend erlautert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den Vorschriften des IAS 16 und denjeweiligen Standards, die mit diesem in Verbindung stehen.
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit ist, die Darstellung der Auswirkungen des Neubewertungsmodells auf ein Beispielunternehmen.
Zur Einfuhrung werden Grundlagen und Definitionen des IAS 16 erklart, die fur die Neu- bewertungsmethode ausschlaggebend sind. Nach diesem einleitenden Kapitel folgt ein Vergleich zwischen dem Anschaffungskosten- und Herstellungskostenmodell und dem Neubewertungsmodell. Im dritten Kapitel werden dann die Grundlagen anhand des aus- gewahlten Beispiels angewandt und analysiert. An dieser Stelle wurde ein eigenes Bei- spiel vom Verfasser aufgestellt. Zum Abschluss der Arbeit folgen ein kurzes Fazit aus den vorangegangenen Kapiteln, sowie eine kritische AuBerung zum Neubewertungsmodell.
2 Grundlagen des Neubewertungsmodells
2.1 Erlauterung IAS 16
Der IAS 16 ist einer von aktuell 26 bestehenden International Accounting Standards. Er befasst sich mit der Bilanzierung und der Bewertung der meisten Arten von Sachanlagen und trat zum 01.01.1983 in Kraft. Es folgten diverse Anderungen des IASB, unter ande- rem die Anderung, die es den Unternehmen ermoglichte im Sinne des Neubewertungsmodells zu bilanzieren.4
Der IAS 16 (property, plant and equipment) definiert Sachanlagen als materielle Vermo- genswerte (assets), die auf der Aktivseite der Bilanz wiederzufinden sind. Laut IAS 16.6 stehen die Sachanlagen dem Unternehmen zur Herstellung oder zur Lieferung von Gutern und Dienstleistungen voraussichtlich langer als eine Periode zur Verfugung.5 Der Begriff eines assets ist in den IFRS nicht explizit definiert, daher wird in diesem Zusammenhang auf das Rahmenkonzept (framework) des IASB zuruckgegriffen. Im Rahmenkonzept F.49 ist hinterlegt, dass diese assets den Unternehmen aus vergangene Transaktionen zur Verfugung stehen und das Unternehmen durch die Verfugungsmacht aus diesen Werten in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Verfugungsmacht bedeutet das wirtschaftliche Eigentum und nicht das rechtliche Eigentum an der Sache.6
Der Ansatz dieser assets muss jedoch erst einer zweistufigen Prufung unterzogen werden, bevor sie in der Bilanz angesetzt werden durfen. Dieser Prufungsprozess wird im Schrift- tum auch haufig als abstrakte Bilanzierungsfahigkeit bezeichnet.7 Im ersten Schritt muss hier gepruft werden, ob der Vermogenswert dem Unternehmen mit einer hohen Wahr- scheinlichkeit {probable) zuflieBt, wie es bereits im framework geschrieben steht.8 Mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser Nutzenzufluss in der Realitat ausfallen muss, wird im Standard IAS 16.7 nicht weiter erlautert. Hier werden verschiedenste Werte in der Lite- ratur genannt. Diese Werte zeigen eine groBe Spanne auf von 50-80%.9 Ein Nutzenzufluss kann zum Beispiel das hergestellte Produkt einer Maschine sein.
Der zweite Punkt umfasst die Prufung, ob die Kosten verlasslich zu bestimmen sind {with reliability). Die Kosten der Sachanlage sind verlasslich zu bewerten, wenn eine zuverlas- sige Wertermittlung der AK/HK gegeben ist. Dies bedeutet, wenn Aufwendungen direkt dem Vermogenswert zuzuordnen sind. Nach dem framework versteht man eine zuverlas- sige Wertermittlung, als jene die ohne wesentliche Fehler auskommt, wodurch sich die Adressaten auf die Angaben verlassen konnen.10 Diese verlassliche Bewertung lasst sich mit der Pagatorik im externen Rechnungswesen vergleichen. Diese besagt, dass alle Er- trage und Aufwendungen auf tatsachlichen, also verlasslichen Zahlungsvorgangen, beru- hen mussen.
Es gibt auch einige konkret genannte Ausnahmen, daher wird der Anwendungsbereich des IAS 16 genauer im IAS 16.3 beschrieben. Demnach ist dieser Standard nicht anwend- bar auf:
- als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40),
- Leasinggegenstande (IAS 17 bzw. IFRS 16),
- biologische Vermogenswerte (IFRS 16),
- Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen (IFRS 6) und
- Zur VerauBerung gehaltene Vermogenswerte (IFRS 5)11
Zu einer vollstandigen Prufung zahlt auBerdem die Uberprufung der Vorrangigkeit. Die- ser Umstand tritt ein, wenn die Sachanlage geleast wird. Beim Leasing ist der Standard IAS 17 zuerst zu beachten. Werden die beiden Hauptstufen erfullt und ist der Vermogens- wert gemaB dem F.29 und F.30 als wesentlich zu bewerten, erfolgt eine endgultige Akti- vierung der Sachanlage. Danach kann die Sachanlage als Schlussposten ausgewiesen werden. Der IAS 16 beschreibt daruber hinaus die Zugangsbewertung und Folgebewer- tung. Eine nahere Erlauterung wird im folgenden Kapitel niedergelegt.
2.2 Gegenuberstellung des Anschaffungs- bzw. Herstellungsmodells und dem Neubewertungsmodell
Sachanlagen werden bei dem erstmaligen Zugang gemaB IAS 16 zu den Anschaffungs- kosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Da keine genaue begriffliche Unterscheidung zwischen den Anschaffungskosten und Herstellungskosten vorgenommen wird, werden diese unter dem Begriff costs aufgefuhrt.12
Jede Sachanlage wird somit einzeln bewertet, solange sie nicht zu einer Gruppe von un- bedeutenden (insignificant) Gegenstanden zusammenzufassen ist. Die AK/HK umfassen den Betrag an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmittelaquivalenten, der zum/zur Er- werb/Herstellung eines Vermogenswerts entrichtet wurde oder den beizulegenden Zeit- wert einer anderen Gegenleistung zum Zeitpunkt des/der Erwerbs/Herstellung.13 Bei der konkreten Ermittlung der AK/HK bedient sich der Standard eines Verweises auf den Standard IAS 2, in dem die Ermittlung der AK/HK von Vorraten erlautert wird. Folglich entspricht die Ermittlung der AK/HK fur Sachanlagen der Ermittlung der Herstellungskosten fur Vorrate.14
Abbildung 1: Anschsffungskosten und Herstellungskosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an, Pellens, Bernhard, Fulbier, Rolf Uwe, Gassen, Joachim, Sell- horn, Thorsten, IFRS, 2017, Seite 425
GemaB IAS 16.6 setzten sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis (zu- zuglich Einfuhrzollen) und den Anschaffungspreisminderungen zusammen, wie Abbil- dung 1 veranschaulicht. Exemplarisch fur Anschaffungspreisminderungen, sind erstat- tungsfahige Umsatzsteuer, Rabatte, Boni und Skonti.15 Zusatzlich zu dem grundsatzlichen Kostenkonzept der beiden Formen, werden AK/HK noch durch direkt zurechenbare Kosten erhoht, die dadurch entstehen, dass der Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden muss. Ein weiterer Kostenpunkt, der zu den AK/HK hinzugerechnet wird, sind zukunftig anfallende Entsorgungs- und Rekultivierungskosten, falls diese nach der Stilllegung entstehen sollten, um den Standort wiederherzustellen. Diese mussen bei Entstehungen von Verpflichtungen aktiviert werden und rufen somit eine Ruckstellungs- bildung hervor.16 Die Ansetzung der AK/HK sind in dem Zeitpunkt beendet, in dem der Gegenstand in den betriebsbereiten Zustand versetzt wurde. Die bilanzierungsfahigen nachtraglichen AK/HK umfassen Kosten, um die Sachanlage zu erweitern oder in einem betriebsbereiten Zustand zu belassen.17
Der IAS 16.19 setzt sich mit den Kosten auseinander, die nicht anzusetzen sind. Somit sind diese Kosten direkt als Aufwand zu verbuchen. Ein Beispiel fur eine solche Kosten- gruppe, ist die Eroffnung einer neuen Betriebsstatte.
Nach der ersten Zugangsbewertung gibt es fur die Folgebewertung eine Wahlmoglichkeit zwischen der AK/HK Methode und der Neubewertungsmethode. Entscheidet sich das Unternehmen fur die AK/HK Methode, so ist der Buchwert gem. IAS 16.30 zu bestim- men. Es gilt, dass die historischen AK/HK bei abnutzbaren Sachanlagen um planmaBige und auBerplanmaBige Abschreibungen zu vermindern sind. Dabei werden die Abschrei- bungen uber die Nutzungsdauer der Sachanlage verteilt.18 Die planmaBigen Abschreibungen konnen linear, degressiv verlaufen oder sich an einer verbrauchsabhangigen Variante orientieren. Die gewahlte Abschreibungsform kann uber die Zeit nicht gewechselt werden und sollte der tatsachlichen Form der Nutzung angepasst werden. Bei nicht abnutzbaren Sachanalgen sind lediglich auBerplanmaBige Abschreibungen moglich.19
Am Ende eines Geschaftsjahres hat das Unternehmen zu prufen, inwiefern eine erhebli- che Wertveranderung des Vermogenwertes vorliegt. Ist dem so, muss gemaB der Verord- nung IAS 36 eine auBerplanmaBige Abschreibung vorgenommen werden. Eine Wertauf- holung darf nur dann erfolgen, wenn der Grund fur die Wertminderung entfallen ist. Hier- bei ist wichtig festzuhalten, dass nur bis zu den historischen AK/HK zugeschrieben werden darf.20 Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede im Vergleich zum Neubewer- tungsmodell.
Die zweite Moglichkeit bei der Folgebewertung stellt die Neubewertung dar. Die Neube- wertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert {fair value), abzuglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen werden se- parat uber den sogenannten Impairment-Test ermittelt, der im Standard IAS 36 naher be- schrieben wird. Eine gegebene Wertminderung muss sofort berucksichtigt werden, wobei die Dauer der Wertminderung nicht von Bedeutung ist. Der dadurch entstehende Restwert gilt als Abschreibungsbasis. Dieser Prozess gleicht dem des AK/HK Modells. Vorausset- zung fur die Neubewertungsmethode ist, dass der Zeitwert gemaB IAS 16.31 verlasslich ermittelt werden kann.21
Nicht nur der Prozess der Abschreibung gleicht dem des AK/HK Modells, sondern auch die moglichen Abschreibungsarten sind gleich.
[...]
1 Vgl. Coenenberg, A., Haller, A., Schultze, W., Jahresabschluss, 2016, S. 4 ff.
2 Vgl. http://www.de.ey.com/de/de/issues/ifrs/ey-fachtagung-rechnungswesen-im-konzem-2018, Zugriff am 06.06.2018.
3 Vgl. Kuting, P., Weber, C., Bilanz, 2015, S. 7.
4 Vgl. https://www.iasplus.com/de/standards/ias/iasl6, Zugriff am 20.05.2018.
5 Vgl. o.V., IFRS-Standards, 2018, IAS 16.6.
6 Vgl. Coenenberg, A., Haller, A., Schultze, W., Jahresabschluss, 2016, S. 173.
7 Vgl. Muller, S., Seile, P., Rechnungslegung, 2017, S. 108.
8 Vgl. Coenenberg, A., Haller, A., Schultze, W., Jahresabschluss, 2016, S. 88.
9 Vgl. Fulbier, R. et al., IAS, 2017, S. 423.
10 Vgl. o.V., IFRS-Standards, 2018, F.31.
11 Vgl. Achleitner, A. et al., BWL, 2017, S. 235.
12 Vgl. Fulbier, R. et al., IAS, 2017, S. 424.
13 Vgl. o.V., IFRS-Standards, 2018, IAS 16.6.
14 Vgl. Coenenberg, A., Haller, A., Schultze, W., Jahresabschluss, 2016, S. 173.
15 Vgl. Kirsch, H., International, 2016, S. 60.
16 Vgl. Achleitner, A., Behr, G., Schafer, D., IT, 2009 S. 329.
17 Vgl. Fulbier, R. et al., IFRS, 2014, S. 260.
18 Vgl. Kuting, P., Weber, C., Bilanz, 2015, S. 101.
19 Vgl. Buchholz, R., Grundzuge, 2016, S. 62.
20 Vgl. Fulbier, R. et al., IAS, 2017, S. 432.
21 Vgl. Achleitner, A. et al., BWL, 2017, S. 237.