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Die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die deutsche Rechtsprechung

Title: Die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die deutsche Rechtsprechung

Seminar Paper , 2018 , 32 Pages , Grade: 16 Punkte

Autor:in: Charlotte Währisch (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit geht der Frage nach, welchen Einfluss die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf die deutsche Rechtssprechung hat. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Kritisch wird insbesondere diskutiert, ob der aktuelle Stand der Praxis in Deutschland der heutigen Bedeutung der EMRK auf völkerrechtlicher Ebene gerecht wird und welche Schritte auf den verschiedenen Ebenen zur Lösung von Problemen ergriffen werden könnten.

Geprägt von den Ereignissen des zweiten Weltkrieges versuchten die Mitgliedstaaten des Europarats mit der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Grundsatz an individuellen Rechten festzuschreiben, der ihren gemeinsamen Werte- und Rechtsvorstellungen entsprach. Das Ziel, einen Mindeststandard an Menschenrechtsschutz in Europa zu etablieren, ist gut gelungen. Durch die Konvention und die Rechtsprechung des EGMR wird Grundrechtschutz im europäischen Raum effektiv durchgesetzt und aktiv weiterentwickelt.

Allerdings führt das Nebeneinander zwischen den nationalen Rechtsordnungen und der EMRK auch zu Problemen. Welchen Rang belegt die Konvention im nationalen Recht? Welche Bedeutung haben die Urteile des EGMR für die innerstaatliche Rechtsprechung und den Gesetzgeber? In welchem Verhältnis stehen die Garantien der EMRK zu den nationalen Grundrechten? Wie kann man als Bürger im Inland seine Rechte aus der EMRK geltend machen? Und was geschieht, wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Recht der EMRK oder einem Urteil des EGMR und dem nationalen Recht kommt?
All diese Fragen sollen im Folgenden in Bezug auf Deutschland erörtert werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die Wirkung der EMRK in Deutschland

I. Einleitung

II. Völkerrechtliche Ausgangslage

1. Rechtsnatur der EMRK

2. Verpflichtung der Konventionsstaaten

3. Besonderheiten der EMRK

III. Die EMRK im deutschen Recht

1. Inkorporation

2. Übergesetzesrang der EMRK

a) Die EMRK als Grundrechtsverfassung i.V.m. Art. 1 II, III GG

b) Die EMRK als Teil des Wesensgehalts von Art. 2 I GG

c) Die EMRK als Völkergewohnheitsrecht nach Art. 25 GG

d) Die EMRK als zwischenstaatliche Einrichtung i.S.v. Art. 24 I GG

e) Ergebnis

3. Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts

4. Ergebnis

IV. Die Urteile des EGMR im deutschen Recht

1. Allgemeines

2. Rechtskraftwirkung

3. Orientierungswirkung

4. Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts

5. Umsetzung

a) Verwaltung

b) Gerichtsurteil

c) Gesetze

6. Ergebnis

V. Problembereich: Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse

VI. Die EMRK für den Bürger

1. Einklagbarkeit in Deutschland

2. Individualbeschwerde vor dem EGMR

3. Ergebnis

VII. Schlussbetrachtung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Stellung und die praktische Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) innerhalb der deutschen Rechtsordnung. Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen völkerrechtlicher Bindung und nationalem Verfassungsvorbehalt zu analysieren, insbesondere in Fällen, in denen die EMRK und das Grundgesetz zu divergierenden Ergebnissen führen.

  • Die Rechtsnatur der EMRK als völkerrechtlicher Vertrag und ihre inkorporierte Geltung als einfaches Bundesgesetz in Deutschland.
  • Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung und die damit verbundenen Grenzen (Souveränitätsvorbehalt).
  • Die Wirkung von EGMR-Urteilen, unterteilt in Rechtskraftwirkung und die weiterführende Orientierungswirkung für nationale Gerichte.
  • Die Problematik mehrpoliger Grundrechtsverhältnisse, in denen sich die Grundrechte verschiedener privater Beteiligter gegenüberstehen.

Auszug aus dem Buch

3. Orientierungswirkung

Die Orientierungswirkung ist von der Rechtskraftwirkung streng zu unterscheiden. Die Rechtskraftwirkung bindet nur den beteiligten Staat, für die anderen Konventionsstaaten ist die Entscheidung nicht verbindlich. Die Staaten können somit grundsätzlich in vergleichbaren Fällen so lange entgegen der Sichtweise des EGMR handeln, bis ihnen gegenüber in der betroffenen Sache ein Urteil ergangen ist. Durch diese nur eng begrenzte Rechtskraft werden die Durchsetzung und tatsächliche Geltung der EMRK in den Mitgliedstaaten erschwert. Zudem muss der Gerichtshof oft über identische Rechtsfragen mehrfach entscheiden, wodurch die Überlastung des Gerichts noch verstärkt wird.

Ein solches rein passives „Sich-Verurteilen-Lassen“ ist von der EMRK jedoch nicht gewollt. In Art. 1 EMRK verpflichten sich die Staaten, allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die Rechte und Freiheiten der EMRK zuzusichern. Für die autoritative Auslegung und Anwendung dieser Rechte ist gemäß Art. 32 EMRK der EGMR zuständig. Er konkretisiert somit den Gehalt der in der EMRK enthaltenen Garantien und entwickelt sie weiter. Dabei ist anzunehmen, dass der EGMR auch in weiteren Verfahren gegen einen beklagten Staat sowie auch gegen andere Vertragsstaaten nicht von seiner einmal vorgenommenen Auslegung und Anwendung abweichen wird. Aus diesem Grund wird den Urteilen des EGMR auch eine Orientierungswirkung (erga omnes) zugesprochen. Das bedeutet, dass auch die anderen, nicht am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten vergleichbare Probleme quasi im „vorauseilenden Gehorsam“ orientiert an der Rechtsprechung des EGMR lösen sollen, um so Konflikte zwischen ihrem nationalen Recht und dem Völkerrecht zu vermeiden. Die Orientierungswirkung ist nicht normiert. Ein Urteil gegen eine andere Vertragspartei kann deshalb lediglich den Anlass geben, die nationale Rechtsordnung zu überprüfen und anzupassen, es steht rechtlich einer abweichenden Auslegung und Anwendung durch einen nicht am Verfahren beteiligten Staat aber nicht entgegen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in die Thematik der EMRK in Deutschland und Formulierung der zentralen Forschungsfragen hinsichtlich Rang, Wirkung und Konfliktpotential.

II. Völkerrechtliche Ausgangslage: Analyse der Rechtsnatur der EMRK als völkerrechtlicher „Gesetzvertrag“ und der daraus resultierenden Verpflichtungen für die Konventionsstaaten.

III. Die EMRK im deutschen Recht: Untersuchung der Inkorporation der EMRK und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen zur Begründung eines Übergesetzes- oder Verfassungsrangs.

IV. Die Urteile des EGMR im deutschen Recht: Differenzierung zwischen Rechtskraftwirkung und Orientierungswirkung sowie Darstellung der Umsetzung von EGMR-Urteilen in Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung.

V. Problembereich: Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse: Erörterung der Schwierigkeiten bei der Anwendung der EMRK, wenn sich Grundrechte privater Beteiligter gegenüberstehen, am Beispiel des Falls Caroline von Hannover.

VI. Die EMRK für den Bürger: Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger auf nationaler Ebene sowie die Rolle der Individualbeschwerde vor dem EGMR.

VII. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der faktischen Stellung der EMRK in Deutschland und Ausblick auf notwendige gesetzgeberische Reformen zur besseren Umsetzung.

Schlüsselwörter

EMRK, EGMR, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Völkerrechtsfreundlichkeit, Rechtskraftwirkung, Orientierungswirkung, Verfassungsvorbehalt, Inkorporation, mehrpolige Grundrechtsverhältnisse, Grundrechtsschutz, Individualbeschwerde, Rechtswegerschöpfung, Menschenrechte, Gesetzvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung und die praktische Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) innerhalb des deutschen Rechtssystems unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der Rangfolge der EMRK, der Bindungswirkung der EGMR-Urteile, den Instrumenten zur Umsetzung von Konventionsverletzungen und der Problematik kollidierender Grundrechte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, wie Deutschland dem Anspruch einer völkerrechtsfreundlichen Rechtsordnung gerecht werden kann, ohne dabei den verfassungsrechtlichen Souveränitätsvorbehalt aufzugeben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine rechtswissenschaftliche Analyse der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG und EGMR) sowie auf eine dogmatische Auswertung der völker- und verfassungsrechtlichen Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die völkerrechtliche Ausgangslage, die Einbindung der EMRK in das deutsche Recht, die Wirkung der EGMR-Urteile, sowie spezifische Problemfelder wie mehrpolige Grundrechtsverhältnisse und die Klagemöglichkeiten des Bürgers.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Völkerrechtsfreundlichkeit, Verfassungsvorbehalt, Orientierungswirkung und Rechtskraftwirkung der EGMR-Urteile.

Warum spielt die Unterscheidung zwischen Rechtskraft- und Orientierungswirkung eine so große Rolle?

Sie ist entscheidend dafür, ob ein Urteil des EGMR nur den spezifischen Fall betrifft (inter partes) oder ob auch andere Gerichte und Behörden ihre Praxis präventiv anpassen müssen, um Völkerrechtsverstöße zu vermeiden.

Was ist die sogenannte "Korridorlösung"?

Die Korridorlösung beschreibt ein Entgegenkommen des EGMR, bei dem den Mitgliedstaaten ein "margin of appreciation" (Entscheidungsspielraum) eingeräumt wird, innerhalb dessen verschiedene Lösungen mit der Konvention vereinbar sind.

Warum wird der Fall Caroline von Hannover als problematisch hervorgehoben?

Dieser Fall illustriert ein "mehrpoliges Grundrechtsverhältnis", bei dem die unterschiedliche Gewichtung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht durch das BVerfG einerseits und den EGMR andererseits zu unvereinbaren Ergebnissen führt.

Wie könnten künftige Völkerrechtskonflikte vermieden werden?

Die Autorin schlägt unter anderem die Einführung einer Kollisionsklausel, die ausdrückliche Verankerung der EMRK im Grundgesetz oder die Etablierung speziellerer Gesetzgebungsverfahren bei Konventionsverstößen vor.

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Details

Title
Die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die deutsche Rechtsprechung
College
University of Heidelberg
Course
Deutsch-Polnisch-Ukrainisches Trialogseminar - Die EMRK als Europäischer Grundrechtsstandard
Grade
16 Punkte
Author
Charlotte Währisch (Author)
Publication Year
2018
Pages
32
Catalog Number
V491367
ISBN (eBook)
9783668980419
ISBN (Book)
9783668980426
Language
German
Tags
auswirkungen europäischen menschenrechtskonvention rechtsprechung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Charlotte Währisch (Author), 2018, Die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die deutsche Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/491367
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