Die Zielsetzung dieser wissenschaftlichen Arbeit liegt erstrangig darin, den muslimischen Glauben und die damit verbundenen Regeln und Grundsätze der Finanz- und Bankengeschäfte wiederzugeben, um die Umsetzung dieser Regeln in Form von islamischen Finanz- und Bankprodukten erklären zu können. Anschließend soll überprüft werden, wie oder ob eine Einführung islam-konformer Produkte und Dienstleistungen im deutschen Bankenmarkt von der Zielgruppe nachgefragt wird.
Während Länder wie Kanada, USA und Großbritannien die positive Entwicklung religiöser Bankgeschäfte erkannt und sich mittlerweile zu Nutze gemacht haben, machen deutsche Bankinstitute gegenüber dem islamischen Bankenwesen einen eher desinteressierten Eindruck. Weshalb wird dieser Trend von der deutschen Finanzwirtschaft mit einer distanzierten Haltung oder gar mit Ablehnung gegenübergetreten? Liegt es vielleicht an nicht vorhandenen Informationen über Religion und Kultur oder an der heutigen unsichtbaren Angst der Bevölkerung, die durch die Bezeichnung „Terror“ geprägt wird? Trotz der religiösen und fanatischen Handlungen, hat diese negative Reputation keine Auswirkungen auf das globale Bankensystem, den die Zahlen sprechen für sich: derzeit existieren über 500 islamische Bankinstitute in 65 Ländern, die in islamisch geprägten Ländern als auch in westlichen Ländern etabliert sind und im Jahr 2008 ein Gesamtvermögen von etwa 750 Milliarden US-Dollar generierten. Die jährliche Wachstumsrate von 10-15% übertreffen die Vergleichswerte konventioneller Bankgeschäfte deutlich. Die Zukunftserwartungen für das islamische Bankenwesen sind sehr beachtlich, da Experten annehmen, dass sich das Gesamtvermögen für 2016 auf 2,8 Billionen US-Dollar erhöhen wird. Dennoch werden im deutschen Privat- und Geschäftskundenbereich keine islam-konforme Bankdienstleistungen in das Sortiment aufgenommen. Begründet wird dies damit, dass die Nachfrage islamkonformer Bankdienstleistungen, also die, die nach den Qur’an-Vorschriften gelten, der muslimischen Zielgruppe zu gering sei. Nichtsdestotrotz sind sich Experten schlüssig, dass ein effizientes Marketing und ein ansprechendes Angebot islam-konformer Produktplatten einen enormen Absatz mit sich führen würden.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Islam und sein Finanzwesen
2.1 Das islamische Recht
2.2 Fiqh und Shar'ia
2.3 Das islamische Wirtschaftssystem
2.4 Prinzipien des islamischen Bankenwesens
2 .4.1 Verbt der Riba
2.4.2 Verbt vn Gharar
2.4.3 Verbt vn Maysir
2.5 berwachung des islamischen Bankenwesens
3. Umfang der Dienstleistungen und Prdukte islamischer Banken13
3.1 Knten, Kreditkarten und Spareinlagen
3.2 Finanzierungsarten
3.2 .1 Baufinanzieru ngen
3.3 Private Kredite
4. Kapitalmarktprdukte
4.1 lslamische Fnds
4.2 Aktien
4.3 lslamische Bnds - Sukuk
4.4 Derivate
5. Risiken islamischer Kreditinstitute. 26
6. Die Schwierigkeit fUr islamische Kreditinstitute28
7. Aktuelle glbale Situatin3.
7.1 Nachfrage auf dem deutschen Bankenmarkt
7.2 Entwicklung des islamischen Bankenwesens auf dem deutschen
Bankenmarkt
8. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
(Abbildung 1: Die Bestandteile der Fiqh, Quelie: A mini Guide to Shari'ah and legal maxims (2007), Laldin, M.)
(Abbildung 2: Finanzierungsvoraussetzungen basierend auf Fremd- oder
Eigenkapital Gassner, M. I Wackerbeck, P. (2007), S. 52.)
(Abbildung 3: Schema einer Mudarabah-Finanzierung, Gassner, M., Wackerbeck, P. (2007), 8.64.)
AbkUrzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Wahrend Lander wie Kanada, USA und GroP..britannien die positive Entwicklung religioser Bankgeschafte erkannt und sich mittlerweile zu Nutze gemacht haben, machen deutsche Bankinstitute gegenUber dem islamischen Bankenwesen einen eher desinteressierten Eindruck.1 Weshalb wird dieser Trend von der deutschen Finanzwirtschaft mit einer distanzierten Haltung oder gar mit Ablehnung gegen Ubergetreten? Liegt es vielleicht an nicht vorhandenen lnformationen Uber Religi on und Kultur oder an der heutigen unsichtbaren Angst der Bevolkerung, die durch die Bezeichnung ,Terror" gepragt wird? Trotz der religiosen und fanati schen Handlungen, hat diese negative Reputation keine Auswirkungen auf das globale Bankensystem, den die Zahlen sprechen fUr sich: derzeit existieren Uber 500 islamische Bankinstitute in 65 Landern, die in islamisch gepragten Landern als auch in westlichen Landern etabliert sind und im Jahr 2008 ein Gesamtver mogen von etwa 750 Milliarden US-Dollar generierten. Die jahrliche Wachstums rate von 10-15% Ubertreffen die Vergleichswerte konventioneller Bankgeschafte deutlich. Die Zukunftserwartungen fUr das islamische Bankenwesen sind sehr beachtlich, da Experten annehmen, dass sich das Gesamtvermogen fUr 2016 auf 2,8 Billionen US-Dollar erhohen wird2 Dennoch werden im deutschen Privat- und Geschaftskundenbereich keine islam-konforme Bankdienstleistungen in das Sor timent aufgenommen. BegrUndet wird dies damit, dass die Nachfrage islam konformer Bankdienstleistungen, also die, die nach den Qur'an-Vorschriften gelten, der muslimischen Zielgruppe zu gering sei. Nichtsdestotrotz sind sich Exper ten schiUssig, dass ein effizientes Marketing und ein ansprechendes Angebot islam-konformer Produktplatten einen enormen Absatz mit sich fUhren wUrden.3
Die Zielsetzung dieser wissenschaftlichen Arbeit liegt erstrangig darin, den mus limischen Glauben und die damit verbundenen Regeln und Grundsatze der Fi nanz- und Bankengeschafte wiederzugeben, um die Umsetzung dieser Regeln in Form von islamischen Finanz- und Bankprodukten erklaren zu konnen. Anschlie- r..end soli UberprUft werden, wie oder ob eine EinfUhrung islam-konformer Pro dukte und Dienstleistungen im deutschen Bankenmarkt von der Zielgruppe nachgefragt wird.
2. Der Islam und sein Finanzwesen
Das Wort Islam (islam I J<_,,Jir) Ieite!sich ursprUnglich von dem arabischen Wort aslama (sich hingeben, sich ergeben) ab und bedeutet sich vor ,Got!'' zu unter werfen oder vollige Hingabe an ,Got!'' zu zeigen. Heutzutage besitzt der Islam ca. 1,6 Mrd. Anhanger (Christentum ca. 2,3 Mrd.) und ist somit die zweitgror..te Welt religion unserer Zeit. Anhanger des lslams werden Muslime genannt. Der Islam stellt eine strenge monotheistisch-abrahamitische Glaubensrichtung dar, die sich vollstandig vom Polotheismus und der christlichen Vorstellung einer lnkarnation und Dreifaltigkeit distanziert4
Das arabische Wort ,Allah" dient der Bevolkerung in islamisch gepragten Lan dern aller Religionen als Bezeichnung fUr Got!, demnach ohne konkreten Bezug auf den Islam Der Grund hierfUr ist, dass Got! unabhangig von jeder Religion, Glaubensrichtung und allen anderen Elementen des Universums Ubergeordnet ist.5
lm Islam sollte man zwischen zwei Hauptgruppen abgrenzen konnen. Die gror..te Gruppe, mit einem Anteil von ca. 90% in der islamischen Bevolkerung, bildet sich aus Sunniten, die wiederum in kleinere Gruppen segmentiert sind. Die zweitgror.. te Konstellation des lslams bildet sich aus Schiiten. Diese beiden Glaubensgrup pierungen grenzen sich weniger in religioser Hinsicht voneinander ab, sondern vielmehr in ihrer Auffassung Uber die Grundlage der Herrschaft, das heir..t der obersten FUhrerschaft. Bei den Sunniten ist dieser der ,Kalif" und bei den Schii ten der ,lmam.6
lm Laufe seines Lebens muss sich jeder Muslime/ jede Muslimin den Mar..nah men der ,fUnf Saulen des lslams" unterziehen und erfUIIen. Die religiosen Glau bensgrundsatze und Pflichten sind detailliert festgelegt, dazu wird die Lehre des Islams von den 5 Saulen gestutzt.
1. Das islamische Glaubensbekenntnis (Schahada)
2. Das Pflichtgebet (Salat)
3. Die jahrliche Fastenzeit wahrend des Ramadans (Saum)
4. Die Almosensteuer (Zakat)
5. Die Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch)7
Durch das muslimische Glaubensbekenntnis, dass sich aus dem folgendem Satz zusammensetzt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
,ashadu an Ia ilaha ilia 'llah, wa-ashadu anna muiJammadan rasulu 'llah "8
Wird wie folgt ins Deutsche ubersetzt:,/ch bezeuge, dass es keine Gottheit aufSer Allah gibt und dass Mohammed (saw) der Gesandte Gottes isf', somit bekennt sich ein Muslime unzweifelhaft zum Islam. Der Ablauf der fUnf taglichen traditio nellen Gebete und der Monat des Fastens ,Ramadan", welches den glaubigen Muslimen untersagt in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu trin ken, zu Essen, Orogen bzw. Alkohol zu konsumieren und ehelichen Ge schlechtsverkehr zu praktizieren, legen das Leben der Muslime fest.
Die Almosensteuer, welche der muslimischen Gemeinschaft dient, variiert indivi duell je nach dem Einkommen und liegt zwischen 2 und 10 Prozent.9 Die Ein nahmen aus der Almosensteuer werden fast ausschlieBiich fUr Hilfsbedurftige, Sozialprojekte, fUr den Bau oder die Erneuerung von Moscheen verwendet. An ders wie die Einkommenssteuer in Deutschland, wird die Almosensteuer nicht direkt vereinnahmt, sondern erfolgt je nach Vermogensstand freiwillig. Mit der funften Saule ist die Pilgerfahrt nach Mekka gemeint, die jeder Glaubige, dem es finanziell und gesundheitlich moglich ist, mindestens einmal im Leben antreten soli. Der Aufenthalt in der heiligen Stadt Mekka dauert 12 Tage. Die strukturierten und detaillierten Handlungsablaufe sind in den Glaubensvorschriften streng fest geschrieben. Zu den festen Ablauf gehort unter anderem die siebenmalige Um rundung der heiligen Kaaba (quaderformiges Gebaude im lnnenhof der heiligen Moschee in Mekka), mehrere ritualisierte Gebete und die symbolische Steinigung des Satans durch das Bewerfen von drei Saulen in Mina.10
Hinzukommend beinhaltet der Islam sechs Glaubensgrundsatze, die sich auf den Glauben eines einzigen Gottes, seine Engel, seine Offenbarung in den heiligen BUchern, die gottliche Vorhersehung, den Tag des JUngsten Gerichts und damit verknUpft das Leben nach dem Tod beziehen. lm Allgemeinen kann man sagen, dass das alltagliche Leben eines Muslims von seinem Glauben bedeutend ge pragt wird. Die religiosen Pflichten des lslams bestehen nicht nur aus den oben beschriebenen fUnf Saulen, sondern widmen sich auch den Bereichen Wissen schaft, Bildung oder Erziehung. Jeder Anhanger des lslams besitzt eine soziale Verantwortung in Relation zu seinem Mitmenschen, die sich im lslamischen Ban kenwesen wiederspiegelt. Der muslimische Glaube setzt sich aus zwei wesentli chen Bestandteilen zusammen: DurchfUhrung und Intention. Damit eine Tat als ,gut" bewertet werden kann, muss ihr die entsprechende positive Absicht zu Grunde liegen.11
2.1 Das islamische Recht
Anders als in anderen Religionen, soli der Islam nicht nur als eine Religion fun gieren sondern vielmehr als Grundlage rechtlicher, wissenschaftlicher und sozia ler Vorschriften in einem muslimisch gepragten Land dienen. Das Rechtswesen des lslams ist komplex und wegen seiner Struktur kompliziert zu veranschauli chen.12 Alltagliche und allgemeine Verhaltensnormen beruhen auf den heiligen Such Qur'an und bestimmten somit das Rechts- und Normensystem jedes Muslimen. Der Qur'an gilt als erster und wichtigster Ausgangspunkt fUr die Muslimen. Das Such besteht aus 114 Suren, die jeweils mit einem Namen und der entspre chenden Ordnungszahl verbunden sind.13 Den zweiten Ausgangspunkt stellt die Sunna(wortlich Ubersetzt: Brauch oder Tradition) dar.14 Die Sunna umfasst aile
Uberlieferten Handlungsweisen und Mitteilungen Mohammeds, des letzten Pro pheten Allahs. Mohammed (saw) wurde als letzter Prophet der Menschheit, durch den Koran und die letzte Offenbarung Allahs (swt) herab gesandt. Falls der Qur'an oder die Sunna keine Erklarungen liefern konnen, werden die beiden Quellen Qiyas und ljma in Betracht gezogen. Der Qiyas beschreibt einen Analo gieschluss auf einen bisher fremden Tatbestand, durch die Anwendung festge legter Regeln des Qur'ans und der Sunna eines aquivalenten Falles. Unter einem ljma versteht man einen Austausch von Konsense zwischen islamischen Rechtsgelehrten, der damit rechtswirksam wird.15 Kollektiv betrachtet, ergeben der Qur'an, die Sunna, der Qiyas und der ljma die vier Ausgangspunkte des islamischen Rechts.
2.2 Fiqh und Shar'ia
Die Rechtsbegriffe Fiqh und Shar'ia haben eine wichtige Bedeutung im Islam. Die Shar'ia bildet die wirtschaftsethische und wirtschaftsrechtliche Grundlage fUr so ziale, kulturelle Lebensweisen und die Wirtschaftsformen der muslimischen Be volkerung in Landern mit islamisch-gepragter Staatsform. Durch die Shar'ia soli eine Ordnung entstehen, die aile Fragen bezUglich der Wirtschaft und Gesell schaft, des Staates und der Religion kooperativ verbindet. Das wirtschaftliche Handeln und Denken wird in der Shar'ia dargelegt.16
Nach dem islamischen Glauben, kann festgehalten werden, dass durch die Shar'ia, das Leben eines jeden Muslimen beeinflusst wird. Sie muss von glaubi gen Muslimen akzeptiert und eingehalten werden.
Wahrend sich die Shar'ia mit dem Teil des islamischen Rechts betasst, die die, gottliche Offenbarung" beinhaltet, entspricht die Fiqh der Anthologie jeglicher Gesetze der Rechtsquelien.
Diese Iasst sich in zwei Bereiche aufteilen: 17
- Mit der Fiqh'lbadat, werden die Beziehungen zwischen dem Menschen und Allah geregelt.
- Mit der Fiqh Mu'amalat, werden aile Beziehunqen zwischen Menschen un tereinander reqelt. Dazu qehart auch die Aktionen zwischen den Akteuren der Finanzinstitutionen und deren Kunden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abbildun1: Die Bestandteile der Fiqh, Quelle: A mini Guide to Shari'ah and legal maxims (2007),Laldin,M.)
Die ursprünglichen Unterschiede zwischen der Shar’ia und Fiqh besteht darin, dass die Shar'ia Einwirkungen auf die islamische Gesetzgebung hat, aber nicht justiziabel ist. Die Fiqh hingegen, die als Jurisprudenz angesehen wird unterliegt den politischen EinfiUssen und der offentlichen Meinung, die zu einer Anpassung des offentlichen Drucks herbeifUhrt.18
2.3 Das islamische Wirtschaftssystem
In der islamischen Welt, gibt es keine festgelegte Wirtschaftsordnung, aber es gibt Elemente, die in dem Wirtschaftssystem enthalten sein mUssen, laut dem Qur'an und der Shar'ia Iauten diese wie folgt:
- Die Wirtschaft, die sich auf die Verwendung und Produktion von GUtern konzentriert, um die BedUrfnisse der Menschen zu erfUIIen.
- System der Wirtschaft, die ganzheitliche Beziehungen zwischen wirtschaftlichen Handlungs- und (Haushalte, Staat, Ausland) Entscheidungs einheiten darstellt. Wirtschaftliche Handlungen werden durch die Regeln seiner Ordnungsrahmen beeinflusst. In dem Wirtschaftssystem des Is lams, wird der Ordnungsrahmen durch seine Religion bestimmt.19
- Allah ist der Eigentumer aller Dinge, der Mensch besitzt den NieP..brauch (ein unbeschranktes Recht zur Nutzung einer fremden Sache oder eines Rechts) der Schopfung, sodass er aile Dinge, die von Allah erschaffen wurde, nutzen kann. Das private Eigentum beziehungsweise das Vermo gen des Glaubigen wird im Islam akzeptiert, wenn Zakat (Aimosensteu er)geleistet wird. Muslime sind erst dann Zakatpflichtig, wenn ihr Eigen tum oder Vermogen einen Wert von 93,6g Gold (ca. 3.300 Euro) Uber steigt. Sachleistungen wie z.B. der Familien- oder Dienstwagen, Hauser, Geschafte und Mobiliar sind von der zakatpflicht befreit, weil sie als not wendig gelten. - Monopolbildungen und Wucher sind im Islam verboten und werden durch das Zinsverbot (Riba) unterbunden20
Nach der islamischen Lebensweise, setzt sich das Leben nicht aus Konsum- und Produktionsmaximierung zusammen, sondern aus dem Erlangen der Zufrieden heit Gottes.
2.4 Prinzipien des islamischen Bankenwesens
Durch das islamische Bankenwesen soli die FUhrung von Bankgeschaften im Einklang mit den Ethikvorstellungen des lslams gebracht werden. Soziale, oko nomische, materielle und moralische Bereiche, dUrfen voneinander nicht getrennt werden. Das hat zur Folge, dass das islamische Bankenwesen, durch den Qur'an und den in der Sunna ausfUhrlich geschilderten Bestimmungen, die Korrespondenz der Finanztechniken und der okonomischen Handlung umfasst.21 Muslime mUssen darauf achten, dass bei ihren Transaktionen oder lnvestitionen ein Gleichgewicht zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Aspekten besteht. Geldmaximierung steht nicht an oberste Steller, sondern dass das angewendete Kapital vernUnftig fUr die Gesellschaft eingesetzt wird.22 Laut dem Islam, darf die Gemeinschaft nicht gefahrdet sein, damit ist gemeint, dass niemand bewusst einen Nachteil daraus ziehen oder ausgebeutet werden darf 23
Wenn Banken nach dem Islam handeln, handeln sie Shar'ia konform. FUr die Uberwachung der Einhaltung Shar'ia konformer Vorschriften sind die Shar'ia Boards zustandig24 Die Shar'ia Boards werden in einem spateren Kapitel genau er definiert.
2.4.1 Verbot der Riba
Wortwertlich Ubersetzt ist mit dem Wort ,Riba" Uberschuss gemeint. Die Differenz zwischen dem gegebenen Wert und dem empfangenen Wert wird als Riba bezeichnet.25 Unter Zinsen versteht man das Entgelt, dass man durch (zeitliche) Uberlassung von Kapital, Sachwerten oder Kaufkraft erwirbt. Das Zinsverbot ist eine relevante Einflussgror..e auf Bezug islamischer Bank- und Finanzgeschafte. Hierbei handel! es sich um die bekannteste Eigenschaft zwischen dem etablier ten und islamischen Bankwesen 26 Prinzipiell sind aile Aktionen die auf Zinsan nahmen oder Zinszahlungen fUhren ,haram" (verboten) 27
,Die, welche Riba verzehren, sol/en nicht anders dastehen a/seiner, den der Sa tan erfasst und niedergeschlagen hat. Dies, wei/ sie sagen: Kauf ist das Gleiche wie Riba. Allah hat den Kauf erlaubt, aber Riba verboten. Wer eine Ermahnung von seinem Herrn erhalt und dann mit Riba aufhort, der darf das Erhaltene beha/ ten. Seine Sache ist bei Allah. Wer es aber erneut tut- diese sind die Bewohner des Feuers und werden ewig darin verweilen." 28
2.4.1.1 Arten der Riba
Grundsatzlich bedeutet Riba nicht nur Zinsverbot, sondern ist in weitere Unterpunkte differenziert.
- Riba Duyun: Diese greift bei Schulden oder Verbindlichkeiten ein. Zum Beispiel bei einer Geldstrafe fUr eine verspatete Zahlung.
- Riba Buyu: Diese umfasst aile Arlen von Riba, bei denen ein Austausch von Waren stattfindet.29
2.4.2 Verbot von Gharar
Damit Bankgeschafte als helal (erlaubt) deklariert werden konnen und der Shar'ia Konformitat entsprechen, dUrfen keine Aktionen an Bank- und Finanzmarkten unter BerUcksichtigung von ,Gharar" (Risiko, Spekulationen, oder Unsicherheit) ausgefUhrt werden. In den meisten Fallen, ist jede Handlung in Verbindung mit Bank- und Finanzmarkten durch Risiken verbunden. Eine vollstandige Vermei dung von Gharar ist nicht gewahrleistet. Laut dem Koran sind aile Geschafte ver boten, bei denen Vertragspartner sich Vorteile zu Lasten des GegenUbers ver schaffen konnen.30 Ein Beispiel fUr eine Gharar kann eine vertragliche Unsicher heit, wie ein ,unsicherer" Preis, eine noch unbekannte Eigenschaft eines Gules sein oder eine im Vertrag noch nicht ausgehandelte Kondition( Lieferzeit, Kauf preis).31 Demnach ist es von hoher Wichtigkeit, dass jegliche Unsicherheit oder jegliches Risiko auf Bezug des Typs, der Eigenschaft, der Produktion und der Anzahl der Produkte vor dem Vertragsschluss geregelt werden.32
2.4.3 Verbot von Maysir
Mit ,Maysir" ist das Verbot des GIUckspiels gemeint.33 Dieses Verbot bezieht sich auf aile Segmente der Finanzdienstleistungsbranche. Die Anwendung des Maysir fUhrt dazu, dass AbschiUsse von Geschaften nicht vorhersehbar sind. Dies fUhrt wiederum zu einer Benachteiligung der Akteure. Damit ist gemeint, dass ausge fUhrte Geschafte, die mit einem Gewinn und einem Verlust verknUpft sind, nicht Shar'ia konform vertreten sind. Die Hauptaufgabe des Maysir ist es, existenzbe treffende Gefahren, die z.B. zu Armut fUhren, vermieden werden solien.
,Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem G/ilcksspiel. Sprich: In bei dem /iegen ein grof3es Obel und ein grof3er Nutzen filr euch. lhr Obel ist jedoch grof3er a/s ihr Nutzen(...)." 34
Der Autor des Handbuchs ,Islamic Banking" von Bergmann, beschreibt Maysir mit diesem Abschnitt: ,Grundsatzlich geht es beim Verbot des GIUcksspiels darum, dass es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt. lm Islam aber, sollen moglichst beide Parteien gewinnen, so dass aile Parteien partizipieren und keiner verliert".35
[...]
1 Vgl. Visser, H (2013), S.1.
2 Vgl. Visser, H (2013), S.1f.
3 Vgl. Visser, H (2013), S.3.
4 Vgl. Bergmann, D. K. (2008), S.22.
5 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), S 13- 22.
6 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), 5.221.
7 Vgl. Abu-r-Rida, a.a.O., S.807f.
8 Qur 'an, Sure 47; 19.
9 Vgl. Ebert, H/ Hefny, A (2010), S.11.
10 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), 5.491.
11 Vgl. Amereller, F. (1995), S.37.
12 Vgl. lpektchi, M. (1997), S.16.
13 Vgl. Abu-r-Rida, a a 0, 5.602.
14 Vgl. Amereller, F. (1995), 5.20.
15 Vgl. Paul, T. (2012), 5 221.
16 Vgl. lpektchi, M. (1997), 5.16-17.
17 Vgl. Bergmann.D. K. (2008). S. 25.
18 Vgl. ebda, 5.251.
19 Vgl. Schlarb, A (1990) 5.181.
20 Vgl. Abu-r-Rida, a a 0, 5.80711.
21 Vgl. Bergmann, D. K. (2008), S.29.
22 Vgl. Kahf, M. (1980), S.22.
23 Vgl. Khurshid (1994), S 13.
24 Vgl. Bergmann ( 2008), S.30.
25 Vgl. ebda, S 6.
26 Vgl. Paul, T. (2012), S.3.
27 Vgl. Amereller, a.a.O., S.33 f.
28 Auszug aus Sure 2, 275; Qur'an
29 Vgl, Bergmann, D. K. (2008), S.33.
30 Vgl. Braham, Asma (2012), 5.291.
31 Vgl. Bergmann ( 2008), S.34.
32 Vgl. Ebenda, S 35.
33 Vgl. Paul, T.(2012), S.62.
34 Auszug aus Sure 2; 219, Qur'an
35 Vgl. Bergmann (2008), S.36.