Die dem Verfasser gestellte Aufgabe bestand darin, die Entscheidung BGHSt 50, 206 zur Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur zu besprechen.
Der Bundesgerichtshof hatte sich im Rahmen eines Revisionsverfahrens mit der Frage zu befassen, ob Aufzeichnungen eines Selbstgesprächs aus einer akustischen Raumüberwachung zu Beweiszwecken im Strafverfahren verwertbar sind. Hierbei musste der BGH die erst kurz zuvor geänderten Vorschriften zur akustischen Wohnraumüberwachung in den §§ 100 c ff. StPO berücksichtigen.
Der BGH sah sich einem „Dilemma“ konfrontiert. Einerseits lag eine Zuordnung des Selbstgesprächs zum absolut geschützten Kernbereich nahe. Andererseits wiesen die Äußerungen einen nicht zu verkennenden Tatbezug auf, was wiederum eine Verneinung der Kernbereichsbetroffenheit nach sich hätte ziehen müssen. Für den Verfasser stellte sich die Frage, ob der BGH mit der Zuordnung des Selbstgesprächs zum absolut geschützten Kernbereich und dem daraus folgenden Beweisverwertungsverbot richtig lag.
In dieser Arbeit werden kurz, aber prägnant, die zentralen Aussagen der zu besprechenden Entscheidung erläutert. Sodann wird eine Einordnung des Beweisverwertungsverbots aus § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO (in der damaligen Fassung) in das System der Beweisverbote vorgenommen. Ferner wird die Zuordnung des Selbstgesprächs zum geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betrachtet und die Möglichkeit einer Verwertung zu Entlastungs- oder Präventivzwecken dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Kernbereich privater Lebensgestaltung
- Einführung
- Gegenstand der Entscheidung
- Die Entscheidung des BGH
- Problemstellung
- Hauptteil
- § 100 c Abs. 5 S. 3 im System der Beweisverbote
- Betrachtung der Urteilsinhalte
- Krankenbettzimmer und Art. 13 GG
- Das Selbstgespräch als Äußerungsform
- Umfang des Regelungsgehaltes von § 100 c Abs. 4 S. 3 StPO
- Wortlaut
- Historische Betrachtung
- Systematik
- Sinn und Zweck
- Auslegungsergebnis
- Zuordnung zum Kernbereich des § 100 c Abs. 4 S. 1 StPO
- Stellungnahme
- Umfang des Regelungsgehaltes von § 100 c Abs. 4 S. 3 StPO
- Offene Fragen
- Verwertbarkeit zu entlastenden Zwecken
- Verwertbarkeit zu präventiv-polizeilichen Zwecken
- Schluss
- Einführung
- Die Bedeutung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Strafprozessrecht
- Die Anwendung von Beweisverwertungsverboten im Zusammenhang mit akustischer Wohnraumüberwachung
- Die rechtliche Einordnung und Relevanz von Selbstgesprächen als Äußerungsform
- Die Auslegung und Anwendung von § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO im Kontext der Beweisverwertungsverbote
- Die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Strafverfolgung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs im Kontext des BGHSt 50, 206. Das Hauptziel der Untersuchung ist es, die rechtliche Relevanz des Selbstgesprächs als Äußerungsform im Rahmen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu analysieren und die damit verbundenen Beweisverwertungsverbote zu beleuchten.
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Er untersucht den Gegenstand der Entscheidung des BGHSt 50, 206 und stellt die Problemstellung der Verwertbarkeit eines Selbstgesprächs im Kontext von Beweisverwertungsverboten dar. Der zweite Teil analysiert § 100 c Abs. 5 S. 3 im System der Beweisverbote und betrachtet die relevanten Urteilsinhalte des BGHSt 50, 206.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Schlüsselwörter Kernbereich privater Lebensgestaltung, Beweisverwertungsverbote, akustische Wohnraumüberwachung, Selbstgespräch, Art. 13 GG, § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO und die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Strafverfolgung.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2008, Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs (BGHSt 50, 206), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/489371