Die Richtlinie ist in Art 249 EGV definiert, in welchem alle förmlichen Rechtsakte aufgezählt werden, die von Organen der Gemeinschaft erlassen werden können. Hierzu zählen die Verordnungen, die Richtlinien, die Entscheidungen sowie die Empfehlungen und Stellungnahmen. „Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den
innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.“ Die Richtlinie ist nach Maßgabe des EGV von den Gemeinschaftsorganen erlassenes Recht und somit dem sekundären Gemeinschaftsrecht zuzuordnen.
Innerhalb der in der Richtlinie angegebenen Fristen sind die Mitgliedsstaaten zu deren ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
- Die Richtlinie....
- a) Rechtsnatur der Richtlinie
- b) Pflicht zur normativen Umsetzung von Richtlinien……………………..
- c) Subjektive unmittelbar Wirkung von Richtlinien
- d) Keine unmittelbare Wirkung bei Verpflichtung Einzelner..
- e) Keine horizontale Wirkung.......
- f) Staatshaftung bei Nichtumsetzung
- Die objektive Wirkung von Richtlinien....
- a) Rechtssache C-431/92 - Kommission der europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 11. August 1995.........
- b) Rechtssache C-194/94 - CIA Security International SA gegen Signalson SA und Securitel SPRL - Urteil vom 30. April 1996.
- c) Rechtssache C-72/95 - Aannemersbedrijf P.K. Kraaijeveld BV e.a. gegen Gedeputeerde Staten van Zuid-Holland - Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996...........
- d) Rechtssache C-226/97 - Strafverfahren gegen Johannes Martinus Lemmens - Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1998
- e) Rechtssache C-435/97 - World Wildlife Fund (WWF) u. a. gegen Autonome Provinz Bozen u. a. - Urteil vom 16. September 1999.
- f) Rechtssache C-443/98 - Unilever Italia SpA gegen Central Food SpA - Urteil vom 26. September 2000....
- Zusammenfassung...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der objektiven Wirkung von Richtlinienbestimmungen im europäischen Recht. Sie untersucht, wie Richtlinien im Verhältnis zu Einzelpersonen und Behörden wirken können, auch wenn sie nicht direkt in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und analysiert verschiedene Urteile, die diese Thematik beleuchten.
- Rechtsnatur der Richtlinie und deren gestufte Verbindlichkeit
- Die Rolle der Richtlinien bei der Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten
- Die objektive Wirkung von Richtlinien im Verhältnis zu Einzelpersonen und Behörden
- Die Bedeutung der Rechtssprechung des EuGH für die Entwicklung des Rechts der Richtlinienwirkung
- Staatshaftung bei Nichtumsetzung von Richtlinien
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Rechtsnatur der Richtlinie im europäischen Rechtssystem und analysiert die Prinzipien der gestuften Verbindlichkeit und der Subsidiarität. Kapitel Zwei geht auf die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht ein und untersucht die Folgen einer verspäteten oder unzureichenden Umsetzung. Die Kapitel drei und vier untersuchen die objektive Wirkung von Richtlinien und fokussieren auf die Rechtsprechung des EuGH zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, in denen die Richtlinienwirkung im Zentrum stand. Die Arbeit untersucht Urteile, die verschiedene Aspekte der objektiven Wirkung beleuchten, wie die Anwendung von Richtlinien im Verhältnis zu Einzelpersonen, Behörden und anderen Mitgliedstaaten.
Schlüsselwörter
Richtlinien, EU-Recht, objektive Wirkung, horizontale Wirkung, Staatshaftung, Rechtsprechung des EuGH, Harmonisierung, Umsetzung, gestufte Verbindlichkeit, Subsidiarität.
- Quote paper
- C. H. Knopf (Author), 2004, Die objektive Wirkung von Richtlinienbestimmungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/48099