In dieser Seminararbeit möchte ich der Frage nachgehen, was ein erlaubtes Risiko ist. Diese soll den Begriff des erlaubten Risikos klären sowie verschiedene Anwendungsbereiche darstellen. Sie soll zeigen, ob oder inwiefern das erlaubte Risiko eine eigenständige Bedeutung hat und auf welcher dogmatischen Ebene dies einzuordnen ist.
Die Arbeit beruht hauptsächlich auf Literaturstudien. Besonders intensiv habe ich mich mit der Sicht von Claus Roxin, einem der Mitbegründer des erlaubten Risikos, auseinandergesetzt. Die Seminararbeit gliedert sich zunächst in die Begriffsklärung des erlaubten Risikos, dann in die Bedeutung des erlaubten Risikos zum Tatbestandsausschluss sowie zur Rechtfertigung. Weiter zeige ich die Bedeutung bei Fahrlässigkeitsdelikten und zuletzt soll ein derzeit diskutierter Anwendungsfall des erlaubten Risikos in Bezug auf autonome Fahrzeuge dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Was ist das erlaubte Risiko?
I. Begriff des erlaubten Risikos
1. Sozialadäquanz
2. Dogmatische Stellung
II. Das unerlaubte Risiko zum Ausschluss der objektiven Zurechnung
1. Risikoverringerung
2. Gesellschaftlich toleriertes Risiko
a) Allgemeines Lebensrisiko
b) Erlaubtes Risiko
3. Hypothetische Kausalverläufe
4. Atypische Kausalverläufe
5. Schutzzweck der Sorgfaltsnorm
6. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
III. Rechtfertigungsgründe aus erlaubtem Risiko
1. Mutmaßliche Einwilligung
2. Wahrnehmung berechtigter Interessen
IV. Das unerlaubte Risiko bei Fahrlässigkeitsdelikten
1. Die Sorgfaltspflichtverletzung
2. Maßstab des unerlaubten Risikos bei Fahrlässigkeit
a) Rechts- und Verkehrsnormen
b) Gewissenhafter und besonnener Mensch
c) Vertrauensgrundsatz
3. Objektive Zurechnung
V. Das unerlaubte und erlaubte Risiko in der Problematik des autonomen Fahrens
1. Strafbarkeit bei Unfällen
a) Strafbarkeit des Herstellers
b) Strafbarkeit des Programmierers
c) Strafbarkeit des Fahrers
2. Dilemma-Situation
a) Strafbarkeit des Programmierers
b) Strafbarkeit des Fahrers
c) Stellungnahme
C. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Rechtsinstitut des "erlaubten Risikos" im Strafrecht. Das Ziel ist es, den Begriff zu klären, seine Einordnung in die strafrechtliche Dogmatik zu bestimmen und seine Anwendbarkeit auf moderne Herausforderungen wie das autonome Fahren zu analysieren.
- Begriffsbestimmung und Abgrenzung zur Sozialadäquanz
- Die Rolle des erlaubten Risikos bei der objektiven Zurechnung
- Anwendung bei Fahrlässigkeitsdelikten und Rechtfertigungsgründen
- Haftungsfragen bei autonomen Fahrzeugen und Dilemma-Situationen
Auszug aus dem Buch
II. Das unerlaubte Risiko zum Ausschluss der objektiven Zurechnung
Das erlaubte Risiko lässt sich auch negativ bestimmen. Es ist für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben unmöglich, alle risikoreichen Handlungen zu verbieten. Dies würde die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG erheblich einschränken. Die allgemeine Handlungsfreiheit reicht nur soweit, wie das Handeln nicht im unerlaubten Risiko ist, sich also im erlaubten Risiko bewegt, und somit einen überwiegenden gesellschaftlichen Nutzen hat, historisch legitimiert ist oder das Handeln gar keine Gefahr schafft. Würde beispielsweise ein Fußgänger im Straßenverkehr umfassenden Schutz erwarten, könnte ein Unfallopfer bei Glatteis nicht mit Hilfe rechnen, da das Fahren zum Unfallort auch für Dritte Gefahren birgt, jedoch wäre das von der Gesellschaft ebenfalls nicht erwünscht. Man kann also sagen, dass die Schaffung oder Verwirklichung eines unerlaubten Risikos mangels erlaubten Risikos strafbar ist, sobald ein soziales Sicherheitsminimum unterschritten wird. Die Lehre von der objektiven Zurechnung knüpft daran an und soll eine Strafbarkeit schon im Tatbestand ausschließen, um so die weit gefasste Äquivalenztheorie zu berichtigen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Seminararbeit führt in die Fragestellung ein, was ein erlaubtes Risiko ist und untersucht dessen Bedeutung für die Strafrechtssystematik sowie die praktische Relevanz bei autonomen Fahrzeugen.
B. Was ist das erlaubte Risiko?: Dieses Kapitel definiert das erlaubte Risiko, grenzt es von der Sozialadäquanz ab und erörtert seine dogmatische Einordnung sowie seine Funktion beim Ausschluss der objektiven Zurechnung.
C. Fazit und Ausblick: Der Autor resümiert, dass das erlaubte Risiko auf Tatbestandsebene unverzichtbar ist, um die objektive Zurechnung zu begrenzen, und unterstreicht dessen wachsende Bedeutung für die Zukunft des autonomen Fahrens.
Schlüsselwörter
Erlaubtes Risiko, Strafrecht, objektive Zurechnung, Sozialadäquanz, Fahrlässigkeit, Sorgfaltspflichtverletzung, unerlaubtes Risiko, autonomes Fahren, Dilemma-Situation, Kausalverläufe, Risikoverringerung, Vertrauensgrundsatz, Rechtfertigung, Strafbarkeit, Gefahrenabwägung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert das strafrechtliche Konzept des "erlaubten Risikos" und dessen Funktion, gefährliches, aber gesellschaftlich nützliches Verhalten von strafbarer Gefährdung abzugrenzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die dogmatische Einordnung des Risikos, die objektive Zurechnung von Erfolgen, die Fahrlässigkeitsprüfung sowie die Übertragbarkeit dieser Prinzipien auf autonome Systeme.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Klärung, ob und inwieweit das erlaubte Risiko eine eigenständige Bedeutung im Strafrecht besitzt und auf welcher Ebene (Tatbestand vs. Rechtswidrigkeit) es zu verorten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert primär auf einer vertieften Literaturstudie und der Analyse einschlägiger strafrechtlicher Dogmatik, insbesondere unter Berücksichtigung der Lehren von Claus Roxin.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung, die Fallgruppen der objektiven Zurechnung, die Behandlung bei Fahrlässigkeitsdelikten sowie die spezifische Anwendung auf autonome Fahrzeuge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind erlaubtes Risiko, objektive Zurechnung, Sozialadäquanz, Fahrlässigkeit, autonomes Fahren und Dilemma-Situation.
Wie bewertet der Autor die Strafbarkeit von Programmierern bei autonomen Fahrzeugen?
Der Autor hält eine Bestrafung für problematisch, da Programmierer nur abstrakte Entscheidungen treffen und keine konkreten Rechtsgutverletzungen vorhersehen können, was das Erfordernis für eine Strafbarkeit untergräbt.
Warum ist das "erlaubte Risiko" für das autonome Fahren so relevant?
Da für autonome Fahrzeuge bisher keine spezifischen Rechtsnormen existieren, dient das erlaubte Risiko als theoretischer Rahmen, um zu bestimmen, ob und wann die Technik trotz potenzieller Gefahren als gesellschaftlich akzeptiert und rechtlich zulässig gilt.
- Arbeit zitieren
- Jasmin Hain (Autor:in), 2018, Was ist ein "erlaubtes Risiko"?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/470022