Innerhalb dieser Seminararbeit soll zunächst ein geschichtlicher Überblick gewonnen werden, indem die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland anhand verschiedener Ereignisse, die zur Gestaltung beigetragen haben, aufgezeigt werden. Danach soll ein direkter Bezug darauf genommen werden um die Forschungsfrage historisch anzugehen. Ein Zwischenfazit soll den geschichtlichen Teil abschließen. Daraufhin soll grundsätzlich geklärt werden, welche Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung sich bieten. Im nächsten Schritt soll kurz auf den heutigen Stand der Beschäftigung und Arbeitszeit eingegangen werden. Danach folgt eine Übersicht der Beschäftigungsproblematik und bestehenden Theorien zur Lösung des Problems.
Ist dies geschehen, werden die verschiedenen Formen der Arbeitszeitverkürzung und deren Unterschiede in Bezug auf eine Beschäftigungswirkung skizziert, worauf eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Ausgangsfrage folgt. Innerhalb dieser Diskussion sollen verschiedene Für- und Gegenargumente dazu führen ein umfassendes Bild der möglichen Folgen einer Arbeitszeitverkürzung zu gewinnen und die Frage eines Beschäftigungspotentials zu klären. Im letzten Schritt soll ein Fazit die gesammelten Erkenntnisse zusammentragen und auswerten.
Inhaltsverzeichnis
1 .Problemstellung und Aufbau der Arbeit
2 .Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland
2.1 Historische Bilanz
2.2 Möglichkeiten die Arbeitszeit zu verkürzen
2.3 Der aktuelle Stand in Deutschland
3 .Die Beschäftigungspolitik
4 . Arbeitszeitverkürzung als beschäftigungspolitisches Instrument
4.1 Formen der Arbeitszeitverkürzung
4.2 Reduktion der Überstunden
4.3 Ausweitung der Teilzeitarbeit
4.4 Verkürzung der Lebensarbeitszeit
4.5 Theoretische Grundüberlegung
4.6 Mögliche Folgen einer Reduktion der Arbeitszeit
4.7 Arbeitszeitverkürzung im Umfang des Produktivitätsfortschritts
5 .Fazit
Literaturverzeichnis
Abstract
Das Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es herauszufinden, ob mit einer Arbeitszeitverkürzung sich die Arbeitslosigkeit reduzieren lässt. Hierfür wurden Theorien und historische Forschungen zur Erarbeitung dieser Frage beleuchtet. Es stellte sich heraus, dass sich keineswegs ein eindeutiges Ergebnis feststellen lässt. Der öffentliche Diskurs hat meist nur zu einer oberflächlichen Betrachtung geführt. Erst unter strenger Berücksichtigung verschiedener wirtschaftlicher Faktoren kann die Arbeitszeitverkürzung dazu beitragen bestehende Arbeitsplätze zu sichern, jedoch ist eine Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit fraglich.
1.Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Die Ausgangslage der 80er Jahre und die damals kontinuierlich andauernde Arbeitslosigkeit, löste erstmalig eine Debatte über Arbeitszeitverkürzungen als beschäftigungspolitisches Steuerungsinstrument aus, die bis heute ihre Spuren hinterlässt.1 Grundannahme der Gewerkschaften war es, das Arbeitsvolumen auf die Bevölkerung effizienter verteilen zu können.2 Klassische Theorien, die das Wirtschaftswachstum als Allheilmittel beschäftigungspolitischer Probleme postulierten, konnten das Vollbeschäftigungsziel nicht erreichen, so kann sich die Arbeitszeitverkürzung als attraktive Alternative zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entpuppen. Jedoch spiegeln öffentliche Diskussionen nur ein unzureichendes Bild wieder, das dieser komplexen Frage nach einer Beschäftigungswirkung zu Grunde liegt.3
Innerhalb dieser Seminararbeit soll zunächst ein geschichtlicher Überblick gewonnen werden, indem die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland anhand verschiedener Ereignisse, die zur Gestaltung beigetragen haben, aufgezeigt werden. Danach soll ein direkter Bezug darauf genommen werden um die Forschungsfrage historisch anzugehen. Ein Zwischenfazit soll den geschichtlichen Teil abschließen. Daraufhin soll grundsätzlich geklärt werden, welche Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung sich bieten. Im nächsten Schritt soll kurz auf den heutigen Stand der Beschäftigung und Arbeitszeit eingegangen werden. Danach folgt eine Übersicht der Beschäftigungsproblematik und bestehenden Theorien zur Lösung des Problems. Ist dies geschehen, werden die verschiedenen Formen der Arbeitszeitverkürzung und deren Unterschiede in Bezug auf eine Beschäftigungswirkung skizziert, worauf eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Ausgangsfrage folgt. Innerhalb dieser Diskussion sollen verschiedene Für- und Gegenargumente dazu führen ein umfassendes Bild der möglichen Folgen einer Arbeitszeitverkürzung zu gewinnen und die Frage eines Beschäftigungspotentials zu klären. Im letzten Schritt soll ein Fazit die gesammelten Erkenntnisse zusammentragen und auswerten.
Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit liegt bei der zugrunde liegenden Frage im Hauptfokus, denn sie ist wohl die Form der Arbeitszeitverkürzung, der im öffentlichen Diskurs am meisten Beachtung geschenkt wird.4
Zur Erarbeitung der Forschungsfrage wurde zunächst ein Überblick der Literatur gewonnen. Es hat sich früh herausgestellt, dass es sich bei der Arbeitszeitverkürzung um ein sehr spezifisches Thema handelt. Entsprechend wurden hauptsächlich Forschungsliteratur und Texte aus Wirtschaftsmagazinen verwendet. Da Arbeitszeitverkürzung vor allem in den Jahren 1979-1990 politisch diskutiert wurde, stammt ein Großteil der Literatur aus dieser Zeit. Zum Verständnis der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit wurden Gesetzestexte verwendet.
2.Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland
Die Frage, ob eine Verkürzung der Arbeitszeit tatsächlich Arbeitsplätze kreieren kann, reicht zurück in das frühe 20. Jhdt. und wurde zu einer zentralen Frage der großen Depression.5
Damals waren die Arbeitsbedingungen fatal und eine Arbeitszeitverkürzung hatte eine überlebenswichtige Bedeutung für die damalige Arbeiterschaft. Während des ersten Weltkriegs sprach man noch von einer täglichen Arbeitszeit von 12 bis 16 Stunden.6 Auch wenn diese unmenschlichen Umstände dem Kriege geschuldet waren, mussten auch zur Vorkriegszeit zunächst heftige Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberschafft ausgetragen werden, um eine Arbeitszeitverkürzung auf gerade mal 10 Std. durchzusetzen.7
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Arbeitsstunden pro Jahr je Erwerbstätigen 196- 2017
Inkl. Teilzeitbeschäftigung; bis 1990: alte Bundesländer, ab 1991: Deutschland.8
Aus historischer Sicht ist ein Rückgang der insgesamt getätigten Arbeitsstunden seit den 60er Jahren festzustellen. Diese Entwicklung ist zurückzuführen auf maßgebliche wirtschaftspolitische Entscheidungen sowie auf gesellschaftliche Veränderungen. Zu den entscheidenden Ereignissen zählt gewiss die Einführung der 40 Stunden Woche in den 60er Jahren, als sich die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband zusammenschlossen und die wöchentliche Arbeitszeit in der Metallindustrie sukzessive von zunächst 48 auf 45 Std. und im Zuge des „Sodener Abkommens“ schließlich auf 40 Std. pro Woche herabgesetzt wurde.9
Die 40 Stunden Woche schaffte seither den Maßstab für die gesetzliche Regelung und Weiterentwicklung der tariflichen Arbeitszeit und wird bis heute als ausgehende Norm weiterer Arbeitszeitgestaltung betrachtet.10 Die Diskussion entflammte in den 80er Jahren neu, als die Gewerkschaften erneut eine Arbeitszeitverkürzung forderten und zum ersten Mal die Verkürzung der Arbeitszeit als Mittel zur Vollbeschäftigung die Hauptzielsetzung war.11
Das Arbeitsvolumen ist eine Größe, die sich in Abhängigkeit verschiedener Faktoren berechnen lässt, somit hatten sowohl die Umsetzung der Teilzeitarbeit als auch die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit ihren Einfluss auf die Entwicklung des Arbeitsvolumens.12 Der ab den 50er Jahren zu beobachtende starke Rückgang der Arbeitszeit kam in den 90er Jahren zum Stillstand.13 Danach erlebten Vollzeitbeschäftigte bis zur Finanzkrise einen stückweisen Anstieg der wöchentlichen Arbeitszeit.14 Dennoch zeigt sich, dass sich das Arbeitsvolumen nicht maßgeblich verändert hat.
2.1 Historische Bilanz
Es ist naheliegend aus der Retrospektive einen Zusammenhang zwischen der Arbeitszeitverkürzung und dessen Auswirkung auf die Beschäftigung zu untersuchen. Somit ist es kein Zufall, dass vor allem in den letzten 40 Jahren vermehrt empirische Studien durchgeführt wurden, in denen versucht wurde, einen Zusammenhang festzustellen. Beispielhaft hierfür, wäre der zweifelhafte Widerspruch, der sich in den Jahren 1973 und 1990 zeigte, da im Zeitraum 1985-1990 die Arbeitszeit stark verkürzt wurde und die Beschäftigung in Folge zunahm und sich zwischen 1973-1975 ein gegensätzlicher Effekt beobachten ließ.15 Doch handelt es sich hierbei nur um einen Bruchteil der Ergebnisse, die im Laufe dieser Zeit erforscht werden konnten. So gibt es eine Studie, die wiederum in den Jahren 1984-1994 keinen positiven Beschäftigungseffekt feststellen konnte.16 Die unterschiedlichen Resultate der Studien zeigen, dass sich ein Zusammenhang aus historischer Perspektive, schwierig erkennen lässt. Bezüglich einer historischen Sicht der Arbeitszeitverkürzung ließe sich abschließend sagen, dass die Geschichte keine eindeutigen Aufschlüsse darüber geben kann, ob die Reduktion der Arbeitszeit einen tatsächlichen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit hat.
2.2 Möglichkeiten die Arbeitszeit zu verkürzen
Die Arbeitszeit in Deutschland wird im Arbeitszeitgesetz festgelegt, demnach darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden.17 In dieser Arbeit wird primär auf die werktägliche Arbeitszeitverkürzung eingegangen. Es gibt auch weitere Möglichkeiten die Arbeitszeit herabzusetzen, bspw. über eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit, eine Ausweitung der Teilzeitarbeit oder über einen Abbau der Überstunden. Grundsätzlich soll das Arbeitszeitgesetz dem Schutze der Arbeitnehmer und deren Gesundheit dienen.18 Das Arbeitszeitgesetz kann im Bundestag und Bundesrat geändert und für ganz Deutschland gültig gemacht werden. Aus der historischer Betrachtung, lässt sich feststellen, dass neue Arbeitszeitgesetzregelungen meist Aufgrund unterschiedlicher Verhandlungskonflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eintraten und selten rein staatlicher Natur waren.
2.3 Der aktuelle Stand in Deutschland
Wie bereits beschrieben, ist die Auseinandersetzung bezüglich der Arbeitszeit deutlich zurückgegangen. Die hohe Wachstumsrate und die nahezu erreichte Vollbeschäftigung der 60er Jahre, brachte die Gewerkschaften in eine besondere Verhandlungsposition um die 40 Std. Woche durchzusetzen.19 Es lässt sich schwer sagen, ob eine Neuverhandlung der Arbeitszeit aus heutiger Sicht die nötigen Druckmittel besitzt um eine Änderung herbeizuführen. Die Erwerbslosenquote liegt 2018 auf 3,4% und somit erreicht sie ein Rekordtief.20 Dies kann die Gewerkschaften in eine bessere Verhandlungsposition bringen um die Arbeitszeit zu reduzieren. Die bereits niedrige Arbeitszeit in Deutschland spricht allerdings dagegen. 2018 beträgt die durchschnittlich geleistete Wochenarbeitszeit in Deutschland 34, 9 Std. und liegt somit weit unter dem EU Durchschnitt von 36, 4 Std.21 Die Arbeitgeberseite sieht keine Arbeitszeitverkürzung vor, Anhaltspunkt ist einerseits das globalgesehen verhältnismäßig geringe Arbeitszeitvolumen, andererseits könnten weitere Maßnahme zur Verkürzung der Arbeitszeit einen Wettbewerbsnachteil mit sich bringen.22
Der Beschäftigungsstand ist zwar momentan sehr hoch, doch schon in naher Zukunft kann die Arbeitszeitverkürzung wieder zu einem zentralen Thema der Politik werden. Allein durch die Tatsache, dass der technische Fortschritt durch die Digitalisierung unnachgiebig voranschreitet und durch den Freisetzungseffekt zukünftig bestehende Arbeitsplätze zusätzlich gefährdet. Ergebnisse einer Studie aus dem Jahre 2013 zeigten, dass innerhalb Deutschlands, 15 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Beruf ausüben, bei dem über 70% der Arbeitstätigkeit bereits von Computern ersetzt werden könnte.23
3.Die Beschäftigungspolitik
In Anbetracht der Arbeitslosigkeit, die mit über 2,2 Millionen Arbeitssuchenden in Deutschland nicht etwa gering ausfällt, sondern ein massives Problem in der Gesellschaft darstellt, gehört es zur zentralen Aufgabe der Wirtschaftspolitik, die Beschäftigungslücke zu schließen und Vollbeschäftigung zu erreichen.24 Denn eine bestehende Arbeitslosigkeit hat fatale soziale und gesundheitliche Folgen für die Betroffenen und kann die innere soziale Stabilität eines Landes gefährden,25 hinzukommen ökonomische Verluste, die durch Arbeitslosengelder und entgehende steuerliche Einnahmen vom Staat getragen werden.26
Arbeitslosigkeit lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen, der entscheidende Unterschied liegt dabei in der Ursache.27 So lässt sich eine friktionelle Arbeitslosigkeit, also eine Arbeitslosigkeit, die Aufgrund des Arbeitsplatzwechsels entsteht, nicht mit einer strukturellen Arbeitslosigkeit, die über den technologischen Fortschritt ausgelöst werden kann, vergleichen.28 Die Ursache ist entscheidend dafür, ob sich eine Arbeitslosigkeit kurzfristig bewältigen lässt oder gar über mehrere Konjunkturperioden erstreckt.29 Zu den ersten und auch bekanntesten Theorien, die sich einer Lösung dieses Problems annehmen, zählt man die neoklassische und die keynesianische Beschäftigungstheorie.30 Diese Theorien unterscheiden sich zunächst vollkommen in ihrer Anschauung. So wird bei der neoklassischen Variante das Problem innerhalb des Arbeitsmarktes gesehen und lässt sich durch flexible Löhne kurieren,[31 ] die auf der Arbeitsangebotsseite entsprechend angepasst werden müssen. So herrscht aus neoklassischer Sicht Arbeitslosigkeit, wenn zu hohe Löhne von Arbeitssuchenden gefordert werden.32 John Maynard Keynes und seine Theorie zweifelt hingegen an den Selbstheilungskräften des Marktes und sieht den einzigen Weg aus der Arbeitslosigkeit über den Staat, der in der Lage ist, in das Marktgeschehen einzugreifen und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu beeinflussen.33 Es zeigte sich, dass beide Theorien unzureichend die Problematik und Komplexität der Arbeitslosigkeit erfassen, da sich Arbeitslosigkeit weder rein konjunkturell und wachstumstheoretisch noch arbeitsmarkt- und lohntheoretisch beschränken lässt.34 So entstanden im Laufe der Jahre Theoriemodelle, die im Grunde die keynesianische und neoklassische Theorie aufgriffen, allerdings den realen Marktgegebenheiten besser anpassten.35
[...]
1 Vgl. Scherf, 2013, S. 1
2 Vgl. Scherf, 2013, S. 1
3 Vgl. Schmähl, 1983, S. 337
4 Vgl. Henneberger, 1998, S. 1.
5 Vgl. Franz, 1984, S. 628.
6 Vgl. Schneider, 1984, S. 83.
7 Vgl. Schneider, 1984, S. 82.
8 Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, 2018
9 Vgl. Schneider, 1984, S. 88.
10 Vgl. Lehndorff, 2003, S. 3.
11 Vgl. Heckmann, 2004, S. 512.
12 Vgl. Wanger, 2006, S. 5-6.
13 Vgl. Sauer, 2003, S.5.
14 Vgl. Franz/ Lehndorff, 2010, S. 6.
15 Vgl. Lehment, 1991, S. 78.
16 Vgl. Schwendinger, 2015, S. 111.
17 Vgl.§3|ArbZG
18 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2018, S. 11.
19 Vgl. Krupp, 1988, S. 184.
20 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2018.
21 Vgl. Zeit Online, 2018.
22 Vgl. Anger, 2006, S. 196.
23 Vgl. Dengler/ Matthes, 2015, S. 4.
24 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2018.
25 Vgl. Edling, 2008, S. 273.
26 Vgl. Edling, 2008, S. 273.
27 Vgl. Edling, 2008, S. 300.
28 Vgl. Edling, 2008, S. 277.
29 Vgl. Edling, 2008, S. 301.
30 Vgl. Schettkat, 1993, S. 268.
31 Vgl. Priewe, 1984, S. 353.
32 Vgl. Müller, 2003, S. 159.
33 Vgl. Jarchow, 2002, S. 204.
34 Vgl. Priewe, 1984, S. 353.
35 Vgl. Schettkat, 1993, S. 269.