Diese Arbeit thematisiert, inwiefern die Nachfolge Ottos III. tatsächlich strittig war. Dabei wird zunächst die Königserhebung Ottos I. analysiert, die mit ihren weltlichen und geistlichen Akten der Erhebung als idealtypisch gelten kann. Anschließend wird die Erhebung Ottos III. auf die idealtypischen Akte Otto I. untersucht und die innerfamiliäre Ausgangslage bestimmt. Darauf folgt ein Vergleich, der sich zunächst auf die Unterschiede bei den Königserhebungen konzentriert und daraufhin die Familien-Streitigkeiten analysiert. Kündigt sich der Konflikt um die Nachfolge bereits während der Erhebung Ottos III. an? Sind die Unterschiede bei der Erhebung Ottos III. im Vergleich zu Otto I. ausschlaggebend für den Zwist? Gibt es einen Ausgangspunkt für die innerfamiliären Streitigkeiten? Welche Motive und strategische Überlegungen werden von wem getroffen? Wie wird das Problem der Nachfolge innerhalb der Familie gelöst?
Otto II. konnte sich in seiner letzten Schlacht nicht behaupten, dennoch gelang es ihm, seinen Sohn Otto 983 vor seinem Tod 984 zum König in Verona zu bestimmen. Die Nachfolge des Kaisers gilt nichtsdestotrotz als strittig. Der ottonische Herrschaftsbereich befand sich in der genannten Zeitspanne im Ausnahmezustand. Die Niederlage gegen die Sarazenen sowie das Hereinbrechen der dänischen und slawischen Stämme wirkten bedrohlich. Dennoch waren es die innerfamiliären Machtkämpfe, die die Herrschaft Ottos III. zu Beginn ins Wanken brachten.
Auf die innerfamiliären Fehden zu Herrschaftsbeginn Ottos I. wird im Vergleich nur am Rande eingegangen. Allerdings war die Vorgehensweise nach den Fehden ähnlich wie bei Otto III.: Die innerfamiliären Streitigkeiten zogen eine stärkere Einbindung derselben „Unruhestifter“ in die Herrschaft nach sich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Königserhebung Otto
3. Die Königserhebung Otto
4. Vergleich der Königserhebungen
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur
1. Einleitung
Otto II. konnte sich in seiner letzten Schlacht nicht behaupten1, dennoch gelang es ihm seinen Sohn Otto 983 vor seinem Tod 984 zum König in Verona zu bestimmen.2 Die Nachfolge des Kaisers gilt nichtsdestotrotz als strittig. Der ottonische Herrschaftsbereich befand sich in der genannten Zeitspanne im Ausnahmezustand. Die Niederlage gegen die Sarazenen sowie das Hereinbrechen der dänischen und slawischen Stämme wirkten bedrohlich. Dennoch waren es die innerfamiliären Machtkämpfe, die die Herrschaft Ottos III. zu Beginn ins Wanken brachten.
Die vorliegende Arbeit thematisiert, inwiefern die Nachfolge Ottos III. tatsächlich strittig war. Dabei wird zunächst die Königserhebung Ottos I. analysiert, die mit ihren weltlichen und geistlichen Akten der Erhebung als idealtypisch gelten kann. Anschließend wird die Erhebung Ottos III. auf die idealtypischen Akte Otto I. untersucht und die innerfamiliäre Ausgangslage bestimmt. Darauf folgt ein Vergleich, der sich zunächst auf die Unterschiede bei den Königserhebungen konzentriert und daraufhin die Familien-Streitigkeiten analysiert. Kündigt sich der Konflikt um die Nachfolge bereits während der Erhebung Ottos III. an? Sind die Unterschiede bei der Erhebung Ottos III. im Vergleich zu Otto I. ausschlaggebend für den Zwist? Gibt es einen Ausgangspunkt für die innerfamiliären Streitigkeiten? Welche Motive und strategische Überlegungen werden von wem getroffen? Wie wird das Problem der Nachfolge innerhalb der Familie gelöst? Auf die innerfamiliären Fehden zu Herrschaftsbeginn Ottos I. kann im Vergleich nur am Rande eingegangen werden. Allerdings war die Vorgehensweise nach den Fehden ähnlich wie bei Otto III.: Die innerfamiliären Streitigkeiten zogen eine stärkere Einbindung derselben „Unruhestifter“ in die Herrschaft nach sich.
Im Fokus der Arbeit stehen somit die Königserhebungen Otto I. sowie Otto III. Der folgende Vergleich deckt Unterschiede bei den Erhebungen und die Hintergründe und Vorgehensweisen des innerfamiliären Streits auf. Die Strategie der Kaiserinnen und späteren Regentinnen Ottos III., Theophanu und Adelheid, während des Konflikts wird zwar zu ergründen versucht, sonst aber auf Grund des Umfangs der Arbeit auf andere Akteure wie den Mainzer Erzbischof Willigis, die Großen und Heinrich „den Zänker“ näher eingegangen. Auf der Grundlage der vorgestellten Problematik sowie Fragen wird schließlich ein Fazit formuliert.
Die Hauptquellen dieser Arbeit stammen von Thietmar von Merseburg und Widukind von Corvey. Die Schilderungen des Bischofs Thietmar von Merseburgs in den Merseburger Chroniken sollten zunächst einer Darstellung der Geschichte Merseburgs dienen (Merseburgensis seriem civitatis).3 Bereits im ersten von acht Büchern, welche der spätere Bischof Magdeburgs in den Jahren 1012 und 1018 verfasste,4 ist zu erkennen, dass die Saxonie regum vitam moresque piorum 5 , geschildert wurden. Die vier ersten Bücher beschäftigen sich jeweils mit den sächsischen Königen Heinrich I., Otto I., Otto II. und Otto III.. Für die Ausarbeitung kommen - auf Grund der zeitlichen Nähe des Verfassens der Quellen zu den Ereignissen - das Ende des Buches drei und der Beginn des Buches vier in Frage. Für die als idealtypisch geltende Königserhebung Otto des Großen wird die Quelle Widukinds von Corvey, Res gestae Saxonicae, herangezogen. Diese entspricht zwar nicht einem Augenzeugenbericht, da sie an mehreren Stellen nicht die Ereignisse der Königserhebung von 936 wiedergibt und sich stark an die Aachener Krönung von Otto II. 961 anlehnt, bei welcher Widukind anwesend gewesen sein könnte.6 Die Quelle besticht allerdings durch einen sehr umfassenden Bericht der einzelnen idealtypischen Erhebungsschritte; insgesamt sind es fünf. Auch Thietmar verwandte neben den Annales Hildesheimenses sowie Urkunden etc. die „Sachsengeschichte“ Widukinds für seine Schilderungen.7
2. Die Königserhebung Otto I.
Widukinds Schilderungen über die Königserhebung Otto I. wahrscheinlich 30 Jahre nach dem Geschehen8 begannen damit, dass der patre patriae und regum maximo optimo Heinrico bereits vor seinem Tod für seine Nachfolge gesorgt hatte.9 Otto I. wurde bereits vor der sogenannten idealtypischen Erhebung in Aachen 936 von omnis populus Francorum atque Saxonum an einem nicht aus der Quelle hervorgehenden Ort electi. Zuvor wurde Otto I. allerdings designatum regem a patre.10 Diese Übertragung der alleinigen Herrschaft an einen bestimmten Sohn, in diesem Fall an den ältesten Otto, ist erstmalig und kann als „Individualsukzession“ bezeichnet werden. Demzufolge kann hierbei nicht von einer freien Wahl oder einer „Königswahl“ durch die Großen wie es häufig in der Literatur geschrieben wird, ausgegangen werden.11 Die Entscheidung für die Nachfolge oblag Gott. Einzig Gott wählte, indem er nach ottonisch christlich geprägten Verständnis dem herrschenden König einen Sohn schenkte. Auch Widukind gibt die Worte des Erzbischofs von Mainz wieder, indem das Selbstverständnis der göttlichen Herrschaftslegitimierung enthalten ist: „En, inquit, adduco vobis a Deo electum et a domino rerum Heinrico olim designatum, […]“12 Die „Wahl“ durch die principes war „nichts weiter als eine Proklamation, die an einem bereits zum Königtum Bestimmten vollzogen [wird] wurde.“13 Demzufolge wird im Verlauf dieser Arbeit nicht von der „Königswahl“, sondern von der Königserhebung Ottos des Großen, sowie Otto III. gesprochen.
Die Designation durch den Vater wird daher als zweiter Akt nach der electio von Gott in der idealtypischen Königserhebung Otto I. gezählt. Die designatio war ein verbindlicher Akt, die „Nicht-Annahme“ durch die principes wäre eine starke Zuwiderhandlung.14 Demnach ergab sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Wahl Gottes und der Zustimmung der Großen. Neben der offiziellen Königserhebung waren Vorverhandlungen mit den prinicipes obligatorisch, um die Anerkennung des Designierten zu erringen. Die Beteiligung bei vorherigen Verhandlungen der Großen wurde durch Widukind nicht überliefert. In seinen Schilderungen wurde allein die Vollziehung der Königsherrschaft fokussiert. Die Designation hatte auch deshalb besonderes Gewicht, da sie die Nachfolge Ottos bestärkte und seinen Halbbruder Thankmar sowie seine jüngeren Brüder Heinrich und Brun von der Herrschaft ausschloss.15 Nachdem die erste gewissermaßen inoffizielle Erhebung durch den Vater und einen Teil der Großen sowie des Volkes stattfand, beschrieb Widukind wie die universalis electio in Aquasgrani palatii inszeniert wurde.16 Die symbolträchtige Thronerhebung, die wenige Wochen nach dem Ableben Heinrichs I. demonstriert wurde, sollte neben dem Ort Aachen, auch durch das Tragen von einer tunica stricta more Francorum widerspiegeln, dass sich Otto I. programmatisch in die Tradition Karls des Großen einordnete.17 Zusätzlich betonte Widukind den römischen Iulio Caesare, womöglich als Rückschluss auf die Kaiseridee.18
Der Handgang, der dritte Akt in der idealtypischen Erhebung Ottos I., wird im Säulenhof der Basilika vollzogen. Dort hätten sich die prinicpes und Grafen mit deren Rittern versammelt. Alle principes gelobten, so Widukind, dem Nachfolger Heinrich I. fidem und Hilfe.19 Im Gegenzug erhielten sie Schutz und Frieden von ihrem Herrscher. Dies wurde symbolisiert, indem der Herrscher die zusammengelegten Hände des knienden princeps umschloss. Nach dem geleisteten Treueakt wurde Otto von den principes laut Widukind auf den Thron gesetzt. Beim Handgang handelte es sich folglich um ein gegenseitiges Verpflichtungsband zwischen Herrscher und den Großen.20 Die Betonung nunc vero a cunctis principibus regem factum Oddonem verdeutlicht zum einen, dass nun alle Fürsten, nicht nur aus Franken und Sachsen, der Erhebung Otto I. zustimmten.21 Es zeigte zum anderen, dass zwischen der Designation durch Heinrich I. und der Krönung in Aachen ein Treffen mit den principes aus Bayern und Schwaben für Vorverhandlungen zur Königsherrschaft der Ottonen anberaumt worden sein musste, um deren Zustimmung zu erhalten.22
Nachdem der Erzbischof Hildibert von Mainz cum universo sacerdotali ordine et omni plebe 23 im inneren der Basilika den Nachfolger empfangen hatte, verlautete er die beschriebenen ersten drei Akte der Königserhebung für die plebs. Diese reagierten auf die Proklamation ihres neuen Herrschers cum clamore valido und hoben dafür die dextra.24 Die Tradition der acclamatio zur Bekundung von Zustimmung ging nicht aus der ottonischen Herrschaft hervor, sondern geht auf die Spätantike zurück. Als Ausdruck militärischer Zustimmung wurden die Waffen nach oben gestreckt.25 Die Geste verdeutlichte in ottonischer Zeit, dass die Laien ihrem Herrscher prosperus wünschten.26
Widukind beschrieb detailliert die Übergabe der königlichen Insignien und verdeutlichte deren Symbolik. Die Salbung hingegen schilderte er zusammen mit der Krönung in einem Satz. Für Widukind könnte demnach die königliche Salbung ein selbstverständliches Element der Königserhebung sein. Die Salbung an Haupt, Schultern Brust und Armen, die noch durch Heinrich I. abgelehnt worden war27, war bei der Königskrönung der entscheidende Akt, durch welchen der Herrscher eine neue Gestalt annahm und war deshalb von hoher Bedeutung.28 Der König war „im Hinblick auf die eine Person von Natur aus ein Mensch, im Hinblick auf die andere war er durch die Gnade Christus, das heißt ein Gottmensch“29 Vor dem Hintergrund, dass das Novum der Individualherrschaft vor allem innerhalb der Sippe und Familie verteidigt werden musste, legitimierte die consecratio zum typus Christi sowie damit zum einzigen Stellvertreter Christi, den alleinigen Herrschaftsantritt.30
Mithilfe des Schwertes sollte der neue König omnes adversarios der Christen schlagen, um allen Christen Frieden zu bringen, nachdem ihm durch göttliche Autorität alle Gewalt im ganzen imperium Francorum übertragen worden war.31 Mit Hilfe des geistlichen Aktes der Schwertübergabe erhielt die durch die weltliche Erhebung bereits übermittelte Königsgewalt in Franken eine starke christliche Ausrichtung. Die Vergabe der Armreifen sowie des Umhangs wird mit der Erinnerung zum Glaubenseifer und zur Friedensliebe verbunden. Letztlich symbolisierten der Zepter und Stab die Verpflichtungen zur väterlichen Zucht der Untertanen und zum Schutz der Kleriker, Witwen und Waisen.32
Nach der consecratio wurden die Feierlichkeiten für den neuen König Otto I. in der Pfalz fortgesetzt.
Beim gemeinsamen Mahl wurden die Großen aus Lothringen, Franken, Bayern und Schwaben als Inhaber der königlichen Hofämter vorgestellt.33
3. Die Königserhebung Otto III.
Der Zusammenkunft südlich der Alpen in Verona im Jahre 983, die von omnes principes gefordert wurde, ging eine miserabili fama voraus.34 Thietmar deutete damit die in den vorherigen Kapiteln beschriebene selbstverschuldete Niederlage Ottos II. gegen die Sarazenen 982/3 in Unteritalien an. Das Debakel der Schlacht am Kap Colonna verbreitete sich rasch unter den Großen nördlich der Alpen. Auch musste ein Nachfolger für den gefallenen Herzog von Schwaben und Bayern Otto I. bestimmt werden.35
Der Kaiser stimmte dem Vorschlag aller Großen zu und lud nach Verona zur Beantwortung necessaria multa Fragen ein.36 Darunter war die Vergabe des Herzogtums Bayern. Dieses Herzogtum ging an den Luitpoldinger Heinrich III. bzw. auch Heinrich „den Jüngeren“ genannt, der an der Opposition Heinrichs II. gegen Otto II. beteiligt war. 978 wurde dieser verbannt sowie das Herzogtum Kärnten entsagt.37 Zuvor war der Herzog dieses Gebietes aus dem ottonischen Adelsgeschlecht. Dies deutet auf ein Zugeständnis hin, welches Otto II. aufgrund seiner selbstverschuldeten Niederlage in Unteritalien zum Wohle des Herrschaftserhaltes für seinen Sohn hinnahm.38 Anwesend waren laut Thietmar omnis principes, sowohl Geistliche, als auch Weltliche , nur der sächsische dux Bernhardus in media revertitur via.39 Den Verhandlungen folgte ein wesentliches Anliegen Otto II., seine Nachfolge für seinen einzigen Sohn einzuleiten: „Et filius imperatoris ab omnibus in dominum eligitur“.[40] Die Deutung des Begriffs eligere darf nicht mit neuzeitlichen „Wahlhandlungen“ gleichgesetzt werden, da es keine Gegenstimmen gab. Es standen nicht mehrere Kandidaten zur „Auswahl“. Allein der einzige Nachfolger Otto II. wurde zum Mitkönig durch Gott elevabatur und durch seinen Vater designiert. Ein Teil der Großen südlich und nördlich der Alpen stimmten der Erhebungen nach den genannten Verhandlungen zu. Trotz der Abwesenheit eines Großen wurde mit der „Teilelevatio“ der dritte Akt der Königserhebung Otto III. vollzogen.41
Huius inclita proles Ottos II. wurde in die Krönungsstadt Aachen an der Seite von Erzbischof Willigis von Mainz ohne Anwesenheit der Eltern 984 an Weihnachten geleitet. Dort wurde gemeinsam mit dem italienischen Erzbischof Johannes von Ravenna und dem Mainzer Erzbischof die consecratio mit dem Dreijährigen durchgeführt. [42] Damit war Otto III. nach den idealtypischen fünf Akten erhoben worden. Die acclamatio muss in diesem Fall angenommen werden, da sie die weltlichen Akte der Erhebung vollendet, jedoch von Thietmar nicht explizit aufgeführt wurde. Kurz nach der consecratio war, so Thietmar, eine nuncius eingetroffen [43] , Otto II. wäre bereits drei Wochen vor der Krönung am 7. Dezember in Rom verstorben. [44] Der biologische Zufall Ottos II. traf an einem denkbar ungünstigem Zeitpunkt ein: Zwar war Otto III. 983 bereits Mitkönig, stand aber als dreijähriges Kleinkind unter dem Einfluss eines Schutzherren. Zudem war die Herrschaft durch die Sclavi im Gebiet des sächsischen Markgrafen Dietrich bedroht. [45] Die Ungewissheit des populi über die Zukunft der Herrschaft schilderte Thietmar besorgt: „Nutat ancxia in tantis rebus populi sentencia […]“[46]
Nach frühmittelalterlicher Herrschervorstellung war ein Kinderkönig selbst handlungsfähig. Zumindest urkundete er in eigenem Namen, hielt Hof, ernannte Bischöfe etc.. Es handelte sich allerdings um ein zwiespältiges Verhältnis, da er die Regierungsgewalt nur dem äußeren Anschein nach selbstständig anwenden konnte.47 Faktisch unterlag er allerdings dem Einfluss, der Erziehung und dem Willen seines patroni legalis. Dieser agierte als der tatsächliche Herrscher bis zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit des Königs [48] , die Otto III. 994 erreichte.49 Heinrich II. übernahm laut Thietmar als patronus legalis Ottos III. ad nutriendum[50], der ihm nach der custodia in Utrecht, die ihm von Otto II. verhängt worden war51, a Warino, Coloniensi achiepiscopo übergeben wurde.52 In der Formulierung ad degradandum[53] lässt sich Thietmars Vorbehalt gegenüber Heinrich entnehmen. Genealogisch war er in der männlichen Linie der rechtmäßiger Schwertmage, da sein Vater Heinrich I. der Bruder Ottos II. war und Heinrich, der in der modernen Geschichtsschreibung „der Zänker“ genannt worden war54, somit Neffe Otto des Großen.55 Unter patronus legalis war nicht wie in der Übersetzung Tillmichs ein „rechtmäßiger Vormund“ zu verstehen.56 Als Schwertmage hatte Heinrich die Munt, also die Schutz- und Interessengewalt inne.57
[...]
1 Vgl. Merseburger Chronik, B. 3, Kap. 24, S. 113, Z. 8f.
2 Vgl. Merseburger Chronik, B. 3, Kap. 24, S. 113, Z. 21f.
3 Chronicon Merseburgensis, B. 1, Kap. 1, S. 2f, Z. 16ff.
4 Vgl. O.V., Thietmar von Merseburg, S. 10.
5 Chronicon Merseburgensis, B. 1., Kap. 1., S. 2, Z. 8.
6 Widukinds Geburtsjahr ist unklar. Es wird auf 925 bzw. 933/5 geschätzt. Es ist unwahrscheinlich, dass Widukind mit einem bzw. elf Jahren Augenzeuge bei der Königserhebung Otto I. war. Vgl. Springer, Widukind von Corvey, S. 587.
7 O.V., Thietmar, S. 10.
8 Vgl. KELLER, Krönungen, S. 266.
9 Gemäß seiner Hausordnung von 929 wurde Otto zum Nachfolger bestimmt. Vgl. SCHMID, Thronfolge Otto I., S. 439f.
10 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 84, Z. 30f.
11 Vgl. KELLER, Ottonen, S. 29. / BOSHOF, Königtum, S. 10.
12 Ebd.
13 LINTZEL, Miszellen zur Geschichte, S. 372.
14 Vgl. MITTEIS, Königswahl, S. 30.
15 Vgl. HILLER, Otto I., S.57.
16 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 84, Z. 33.
17 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 86, Z. 19f.
18 Widukindi, B. 2, Kap.1, S. 86, Z. 1f.
19 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 86, Z. 4ff.
20 Vgl. HILLER, Otto I., S.58.
21 Widukindi, B. 2, Kap. 1 , S. 86, Z. 15f.
22 Vgl. SCHULER, Designation, Sp. 728f.
23 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 86, Z. 8f.
24 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 86, Z.18f.
25 Vgl. LANGGÄRTNER/ MAY, Akklamation, Sp. 251-252.
26 Widukindi, B. 2, Kap.1, S. 86, Z.19.
27 Vgl. Widukindi, B. 1, Kap. 26, S. 58, Z. 4ff.
28 Vgl. HOFMEISTER, Heiliges Öl, S. 167ff.
29 KANTOROWICZ, König, S. 67.
30 Vgl. WEINFURTER, Sakralkönigtum, S. 103f.
31 Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 88, Z. 5ff.
32 Vgl. Widukindi, B. 2, Kap. 1, S. 88, Z. 12f.
33 Vgl. Widukindi, B. 2, Kap. 2, S. 88, Z. 24ff.
34 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 24, S. 112, Z. 6.
35 Vgl. HOLTZMANN, Sächsischen Kaiserzeit, S. 281ff.
36 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 24, S. 112, Z. 11.
37 Vgl. SCHMID, Heinrich III., Sp. 2064.
38 Vgl. REINDEL, Heinrich III., Herzog von Bayern, S. 341f.
39 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 24, S. 122, Z. 12.
40 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 24, S. 112, Z. 18.
41 LINTZEL, Miszellen zur Geschichte, S.374f.
42 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 26, S.114, Z. 4f.
43 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 26, S. 114, Z. 6f.
44 Vgl. STRUVE, Otto II., Sp. 1567f.
45 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 24, S. 112, Z. 16f.
46 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 26, S. 114, Z. 13f.
47 Vgl. LAUDAGE, Vormundschaft, S. 274f.
48 Vgl. HOLTZMANN, Sächsische Kaiserzeit, S. 293f.
49 Vgl. OFFERGELD, Reges pueri, S. 740.
50 Chronicon Merseburgensis, B.3, Kap. 26, Z. 16f.
51 Vgl. STRUVE, Otto II., Sp. 1567f.
52 Chronicon Merseburgensis, B. 3, Kap. 26, S. 114, Z. 16f.
53 Ebd.
54 Vgl. REINDEL, Bayern, S. 297.
55 Vgl. O.V., Heinrich II., S. 522.
56 Merseburg Chronik, B. 4, Kap. 1, S. 115, Z. 36.
57 Im Mittellateinischen Glossar wird patronus nicht neuzeitlich mit „Vormund“, sondern „Schutzherr“ übersetzt. Vgl. HABEL, Patronus, S. 277.