Prof. Dr. Karl-Heinz Beine und Jeanne Turczynski haben im Jahr 2015 eine bisher unveröffentlichte Studie zum Thema Gewalt in Kliniken und Heimen erstellt und deren Erkenntnisse 2017 veröffentlicht. Ihren Studienergebnissen zu Folge werden Patienten in Kliniken beziehungsweise Heimbewohner in Senioren- und Pflegeheimen durch die Hände von Ärzten oder Pflegekräften viel häufiger zum Opfer als bekannt oder vermutet.
Diese Hausarbeit reflektiert und diskutiert die zentrale These von Beine und Turczynski kritisch. Dem vorangehend wird der Begriff der Sterbehilfe analysiert, definiert und ethisch sowie rechtlich eingeordnet. In Deutschland wird die Sterbehilfe als gesellschaftspolitisches Thema sehr kontrovers und in weiteren Teilen zugleich emotional debattiert, da der Begriff bei den Menschen ganz unterschiedliche Assoziationen und Einstellungen erweckt und nicht selten in Pro- und Contra-Debatten mündet.
Was für den Einen ein menschenwürdiges Sterben eines todkranken Patienten und Vermeidung eines unnötigen Leidens oder auch die Selbstbestimmung zum Sterben bedeutet, lehnen andere vollständig ab und stellen die Sterbehilfe auf die Stufe mit Tatbeständen wie Mord oder Totschlag.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den Begriff Sterbehilfe exakt zu definieren und seine Bedeutung herauszuarbeiten. Bei der Begriffsdefinition und Begriffsabgrenzung sind auch spezielle, gegebenenfalls medizinisch indizierte Vorgänge zu berücksichtigen. Im Kontext der Sterbehilfe sind auch Handlungen und das Unterlassen von Handlungen zu beleuchten. Unterlassen bedeutet, dass nicht eingegriffen wird, selbst wenn die Möglichkeit hierzu bestände. Hierunter sind zum Beispiel Fälle zu subsumieren, in denen eine künstliche Ernährung oder die Beatmung eingestellt wird. Die Unterscheidung zwischen dem Tun und dem Unterlassen bei der Sterbehilfe hat gerade aus medizinethischer, aber auch aus rechtlicher Sicht herausgehobene Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition und Abgrenzung der Sterbehilfe
- a) Passive Sterbehilfe
- b) Aktive Sterbehilfe
- i) Indirekte aktive Sterbehilfe
- ii) Direkte aktive Sterbehilfe
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema Sterbehilfe und analysiert die Kernaussagen der Studie von Beine/Turczynski. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der kritischen Reflexion der These, dass Patienten in Kliniken und Heimen durch Ärzte oder Pflegekräfte häufiger zum Opfer werden, als bisher bekannt oder vermutet. Zudem soll der Begriff der Sterbehilfe in seiner ethischen und rechtlichen Dimension beleuchtet werden.
- Definition und Abgrenzung der Sterbehilfe
- Unterscheidung zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe
- Ethische und rechtliche Aspekte der Sterbehilfe
- Kritik an der These von Beine/Turczynski
- Relevanz der Sterbehilfe als gesellschaftliches Thema
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Die Einleitung stellt die Studie von Beine/Turczynski vor und beschreibt deren Kernaussage: In Kliniken und Heimen würden Patienten häufiger Opfer von Gewalt durch Ärzte und Pflegekräfte werden, als bisher bekannt. Die Hausarbeit soll diese These kritisch reflektieren und diskutieren.
2. Definition und Abgrenzung der Sterbehilfe
In diesem Kapitel wird der Begriff der Sterbehilfe definiert und ethisch sowie rechtlich eingeordnet. Dabei wird zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Die passive Sterbehilfe umfasst den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, während die aktive Sterbehilfe das Leben eines Patienten aktiv beendet oder beschleunigt.
a) Passive Sterbehilfe
Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Medikamentengabe oder Ernährung wird als passive Sterbehilfe definiert. Die Rechtmäßigkeit dieser Handlungen hängt von der Einwilligungsfähigkeit des Patienten ab.
b) Aktive Sterbehilfe
Die aktive Sterbehilfe wird weiter unterteilt in indirekte und direkte aktive Sterbehilfe. Die indirekte aktive Sterbehilfe beschreibt eine schmerzmildernde Behandlung, die ein Lebensverkürzungsrisiko in Kauf nimmt. Die direkte aktive Sterbehilfe hingegen zielt auf die absichtliche Beschleunigung oder Herbeiführung des Patiententodes ab. Diese Form ist in Deutschland strafbar.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, indirekte aktive Sterbehilfe, direkte aktive Sterbehilfe, Selbstbestimmungsrecht, Patientenverfügung, Gewalt in Kliniken, Mord, Totschlag, Beihilfe zur Selbsttötung, ethische Dimension, rechtliche Dimension.
- Arbeit zitieren
- Marc Castillon (Autor:in), 2019, Das Krankenhaus als Tatort? Eine Reflexion zur Studie von Beine und Turczynski, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/461827