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Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers nach deutschem Kartellrecht

Inwieweit hat der Gesetzgeber bestehende Regelungslücken mit der 8. GWB-Novelle geschlossen?

Title: Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers nach deutschem Kartellrecht

Seminar Paper , 2014 , 39 Pages

Autor:in: Ulrich Beisel (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law

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Summary Excerpt Details

Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers war im deutschen Kartellrecht lange Zeit nicht gesetzlich geregelt. Im Zuge der immer höher steigenden Bußgeldsummen wurde es für Unternehmen zunehmend lukrativ die Regelungslücke durch Umstrukturierung des betroffenen Unternehmens zur Umgehung der Bußgeldpflicht auszunutzen.
Dieses Verhalten der Unternehmen zwang den BGH zu mehreren Entscheidungen, in denen er aber aufgrund der damaligen Rechtslage nur in Einzelfällen und unter strengen Voraussetzungen diesem rechtspolitisch äußerst problematischen Verhalten der Unternehmen entgegentreten konnte. Mit dem Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle am 30.06.2013 hat der Gesetzgeber versucht die Regelungslücken zu schließen. Hierfür wurden erstmalig Regelungen zur Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers kodifiziert. Der vorgelegte Beitrag möchte zunächst die Regelungslücken und die damit einhergehenden Probleme vor der Novelle darstellen. Anschließend sollen die erfolgten Änderungen vorgestellt, und zugleich einer kritischen Würdigung, insb. im Hinblick auf die Schließung der Regelungslücken, unterzogen werden. Dabei müssen sich die Neuregelungen an rechtlichen und praktischen Vorgaben messen lassen. Ferner soll geklärt werden, ob auch de lege lata noch Regelungslücken bestehen und inwiefern diese durch bestehende Regelungen geschlossen werden können. Abschließend soll die neue Rechtslage im Kontext des Europarechts und der Rechtsprechungspraxis bewertet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf den beiden gegeneinander abzuwägenden Positionen der deutschen Gesetzessystematik und den europarechtlichen Vorgaben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Ausgangslage vor der 8. GWB-Novelle

I. Grundzüge der Bußgeldhaftung

II. Die Rechtsprechung des BGH

III. Problemstellung vor der Novelle

C. Gesetzgebungsverfahren

D. Vorgenommene Änderungen

I. Zeitlicher Anwendungsbereich

1. Rückwirkung möglich wegen Vorhersehbarkeit?

2. Die Reichweite des Art. 103 II GG

II. Bewertung der Neuregelung

1. Festsetzung gg. den Gesamtrechtsnachfolger § 30 IIa

a) Verfassungsmäßigkeit

b) Begrenzung des Tatbestands?

2. Verantwortlichkeit bei mehreren Rechtsnachfolgern

3. Beschränkung der Geldbuße

4. Geldbuße gem. § 30 IV gg. den Rechtsnachfolger?

5. Verfahrensstellung

6. Mehrere Rechtsnachfolgen

7. Dinglicher Arrest gem. § 30 VI

a) Arrestgrund

b) Verhältnismäßigkeit

c) Verfassungsmäßigkeit

E. Bestehende Regelungslücken?

I. Gesamtrechtsnachfolgen außerhalb des UmwG

II. Natürliche Personen

III. Einzelrechtsnachfolge

IV. Abspaltung und Ausgliederung, § 123 II, III UmwG

V. Fortführung der Rechtsprechung des BGH?

F. Schließung der Lücken möglich?

I. Abschöpfung gem. § 29a II

II. Abschöpfung gem. § 34 GWB

III. Weitere Vorschriften

IV. Art. 5 VO 1/2003 (VerfVO)

1. Ermächtigungsgrundlage

2. Rahmensetzende Norm

V. Zwischenergebnis

G. Europarechtliche Dimension

H. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die durch die 8. GWB-Novelle eingeführten Regelungen zur Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers im deutschen Kartellrecht. Ziel ist es, zu analysieren, inwieweit der Gesetzgeber bestehende Regelungslücken schließen konnte und welche Probleme dabei weiterhin bestehen.

  • Rechtliche Grundlagen der Bußgeldhaftung vor und nach der 8. GWB-Novelle.
  • Analyse der gesetzlichen Neuregelungen zu Gesamtrechtsnachfolge und dinglichem Arrest.
  • Untersuchung verbleibender Regelungslücken bei Einzelrechtsnachfolge und Umstrukturierungen.
  • Bewertung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Sanktionsnormen.
  • Abgleich der deutschen Regelungen mit europäischen Vorgaben und dem Effektivitätsgebot.

Auszug aus dem Buch

II. Die Rechtsprechung des BGH

Angesichts der Tatsache, dass es keine Reglungen zur Rechtsnachfolge nach damaligem Recht gab, hatte der BGH im Jahr 2011 zwei viel diskutierte Entscheidungen zu treffen. Im Wesentlichen festigte er lediglich seine grundlegende, aber restriktive Rechtsprechung aus dem Jahre 1986. Eine Haftung des Rechtsnachfolgers setzt voraus, dass zwischen der früheren und der neuen Vermögensmasse nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zumindest nahezu Identität besteht. Diese sei demnach gegeben, wenn das haftende Vermögen weiterhin trennbar vorhanden ist, in zumindest ähnlicher Weise eingesetzt wird und zugleich einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht. Also Beispielsweise in Fällen, in welchen das übernommene Vermögen nahezu das gesamte Vermögen des neuen Unternehmens bildet. Hingegen reicht die bloße Aufnahme in ein erweitertes Unternehmen oder aber eine wirtschaftliche Fortführung von wesentlichen Teilen des übernommenen Unternehmens für die Annahme einer Rechtsnachfolge ebenso wenig aus, wie die Fusion zweier Unternehmen mit annähernd gleicher Größe.

Eine weitergehende Haftung lehnte der BGH strikt ab, da der Wortlaut des § 30 I keinen Spielraum zulasse und einer Ausdehnung der Haftung deshalb das Analogieverbot entgegenstehe, Art. 103 II GG. Auch der Begründung einer wirtschaftlichen Identität durch Zurechnung von Vermögensgegenständen konzernverbundener Gesellschaften und mithin einer Konzernhaftung erteilte der BGH eine Absage. Allein formwechselnde Umwandlungen haben dagegen keine Auswirkung auf die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit, denn diese lassen die Identität und die Organe des Rechtsträgers unangetastet, da lediglich ein Rechtsform- aber kein Rechtsträgerwechsel stattfindet, § 202 I Nr.1 UmwG. Dieses Ergebnis des BGH ist folgerichtig. Dass die Grenze des Art. 103 II GG auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten muss geht schon aus § 3 hervor. Ferner gilt der Grundsatz nulla poena, nullum crimen sine lege auch für Bußgeldtatbestände und genießt dort höchsten Stellenwert.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über die Ausgangssituation und die Zielsetzung der Untersuchung hinsichtlich der Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers.

B. Ausgangslage vor der 8. GWB-Novelle: Hier werden die Grundzüge der Bußgeldhaftung, die restriktive Rechtsprechung des BGH und das bestehende Problem der Umgehungsmöglichkeiten analysiert.

C. Gesetzgebungsverfahren: Dieses Kapitel erläutert den Prozess der 8. GWB-Novelle und die Einführung der neuen Regelungen zur Rechtsnachfolge und zum dinglichen Arrest.

D. Vorgenommene Änderungen: Eine detaillierte Untersuchung des zeitlichen Anwendungsbereichs, der Verfassungsmäßigkeit der neuen Normen und der praktischen Anwendung des § 30 IIa OWiG.

E. Bestehende Regelungslücken?: Kritische Prüfung, welche Konstellationen (insb. Einzelrechtsnachfolge) von den neuen Regelungen nicht erfasst werden.

F. Schließung der Lücken möglich?: Analyse alternativer Wege wie Abschöpfungsvorschriften oder Art. 5 VO 1/2003 zur Schließung verbleibender Lücken.

G. Europarechtliche Dimension: Diskurs über die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit europäischen Vorgaben, insbesondere dem Effektivitätsgebot.

H. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Erfolgs der 8. GWB-Novelle und Ausblick auf notwendigen weiteren Reformbedarf.

Schlüsselwörter

Bußgeldhaftung, Rechtsnachfolger, 8. GWB-Novelle, Ordnungswidrigkeitenrecht, Gesamtrechtsnachfolge, Einzelrechtsnachfolge, Rechtsträgerprinzip, Unternehmensstrafrecht, Umwandlungsgesetz, Art. 103 II GG, dinglicher Arrest, Sanktionsadressat, Kartellrecht, Vermögensverschiebung, Effektivitätsgebot.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers im deutschen Kartellrecht und bewertet, ob der Gesetzgeber mit der 8. GWB-Novelle die bestehenden Regelungslücken erfolgreich geschlossen hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Dogmatik der Bußgeldhaftung, der Wirksamkeit der 8. GWB-Novelle, verfassungsrechtlichen Grenzen sowie der europäischen Dimension und dem Effektivitätsgebot.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die kritische Würdigung der neuen Gesetzeslage, insbesondere im Hinblick darauf, ob sie effektiv Umgehungspraktiken von Unternehmen bei Umstrukturierungen unterbindet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des BGH und der relevanten rechtswissenschaftlichen Literatur vornimmt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Ausgangslage vor der Novelle, das Gesetzgebungsverfahren, die konkreten Änderungen (wie § 30 IIa OWiG), verbleibende Regelungslücken sowie Lösungsansätze unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Bußgeldhaftung, Rechtsnachfolge, 8. GWB-Novelle, Rechtsträgerprinzip und der dingliche Arrest gemäß § 30 VI OWiG.

Warum wird § 30 VI OWiG kritisch bewertet?

Der Autor argumentiert, dass der dingliche Arrest in der Praxis oft zu spät kommt oder aufgrund der Schwierigkeit, einen Arrestgrund zu belegen, leerläuft.

Wie unterscheidet sich die Rechtslage bei der Einzelrechtsnachfolge?

Da bei der Einzelrechtsnachfolge der ursprüngliche Rechtsträger bestehen bleibt, greift § 30 IIa OWiG nicht, was laut dem Autor eine erhebliche Regelungslücke darstellt.

Wie steht die Arbeit zum Schuldgrundsatz?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Neuregelungen den Schuldgrundsatz nicht verletzen, merkt jedoch an, dass sich der Gesetzgeber verfassungsrechtlich auf "dünnes Eis" begeben hat.

Wird eine stärkere Angleichung an europäisches Recht gefordert?

Der Autor fordert eine effektive Lösung für die beobachteten Regelungslücken, betont jedoch, dass eine vollständige Übernahme der europäischen Praxis nicht zwingend erforderlich oder geboten ist.

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Details

Title
Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers nach deutschem Kartellrecht
Subtitle
Inwieweit hat der Gesetzgeber bestehende Regelungslücken mit der 8. GWB-Novelle geschlossen?
College
University of Tubingen
Author
Ulrich Beisel (Author)
Publication Year
2014
Pages
39
Catalog Number
V450732
ISBN (eBook)
9783668843370
ISBN (Book)
9783668843387
Language
German
Tags
Kartellrecht Jura Bußgeldhaftung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ulrich Beisel (Author), 2014, Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers nach deutschem Kartellrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/450732
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