Diese Arbeit stellt eine Unterrichtsentwurf zum Drama "Götz von Berlichingen" von J.W. Goethe mit folgender Leitfrage dar: Goethes Götz von Berlichingen – ein tragischer Held nach dem Vorbild des Aristoteles? Im ersten Kapitel erfolgt zunächst eine literaturwissenschaftliche Auseinandersetzung, der zentrale Fragestellung folgend, ob Goethes Götz eine tragische Figur nach aristotelischem Vorbild ist. Im nächsten Kapitel werden inhaltliche, didaktische und methodische Überlegungen in Bezug auf den Einsatz des Werkes im Deutschunterricht mit Hinblick auf den gewählten Schwerpunkt erörtert. In dem darauffolgenden Kapitel wird eine Unterrichtsstunde zu der zentralen Fragestellung detailliert dargestellt. Das letzte Kapitel der Arbeit bildet eine Abschlussreflexion.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Goethes Götz - eine tragische Figur nach dem Vorbild Aristoteles’?
3. Die Behandlung des Dramas und der zentralen Fragestellung im Unterricht
3.1. Begründung der Dramenauswahl
3.2. Inhaltliche Vorüberlegungen und Aufbau der Reihe
3.3. Didaktische und methodische Vorüberlegungen
4. Das Rollenspiel (Durchführungsphase)
5. Abschlussreflexion
Anhang II
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Wahrscheinlich wäre eines der bekanntesten Dramen des „Sturm und Drang“ - „Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Ein Schauspiel.“ - nie entstanden, wenn Goethe im Jahre 1770 nicht nach Straßburg gereist wäre, um sein juristisches Studium fortzusetzen. Dort begegnete er J. G. Herder, der Goethe „auf die herausragende Bedeutung des 16. Jhs. [hinwies]“ (Neuhaus 1997, 78) und auf den Aufsatz J. Mösers „Von dem Faustrechte“, welcher in der April-Ausgabe des „Osnabrücker Intelligenzblattes“ von 1770 erschien, aufmerksam machte. In diesem Aufsatz wurde das mittelalterliche Faustrecht romantisiert beschrieben (vgl. Luserke 1997, 104). Das Thema riss Goethe mit. Bei weiteren Nachforschungen mit dem Fehdewesen stieß er auf einen Hinweis auf das Leben eines „berühmten und tapferen Reichskavaliers“ (Pütters 1764, 79 zit. ท. Neuhaus 1997, 79), Gottfrieds von Berlichingen, welchem er nachging. „Die Lebensbeschreibung hatte mich im Innersten ergriffen“ (Goethe 1991, 443), schreibt Goethe in seiner Autobiografie. „Die Gestalt eines rohen, wohlmeinenden Selbsthelfers in wilder anarchischer Zeit erregte meinen tiefsten Anteil“ (Goethe 1991, 443), fahrt er fort. Fasziniert von dem Gelesenen schilderte er in dem innerhalb von sechs Wochen entstandenen Drama, „wie in wüsten Zeiten der wohldenkende brave Mann allenfalls an die Stelle des Gesetzes und der ausübenden Gewalt zu treten sich entschließt, aber in Verzweiflung ist, wenn er dem anerkannten verehrten Oberhaupt zweideutig, ja abtrünnig erscheint“ (Goethe 1991, 443). Götz war für Goethe „das Symbol einer bedeutenden Weltepoche“ (Goethe 1991, 823), welches er „nach [sjeiner Art“ (Goethe 1991, 823) dramatisch verarbeitete. Von Shakespeare beeinflusst schuf Goethe mit seinem „Götz“ das erste deutsche Drama der offenen Form. Shakespeares Werke haben „[ihm] den Geist so ausgeweitet“ (Goethe 1991, 612), dass „[S]eine dramatische Forni alle Theatergrenzen überschritt“ (Goethe 1991, 613). Wie Goethe selbst zugab, hat er in der von Herder kritisierten ersten Fassung des Dramas (บr-Götz), „bei dem Versuch auf die Einheit der Zeit und des Ortes Verzicht zu tun“ (Goethe 1991, 613), gegen die Einheit der Handlung verstoßen. Deshalb schrieb er das ganze Stück um, welches erst zwei Jahre später mit der Unterstützung seines Freundes J. H. Merck veröffentlicht wurde. Obwohl die zweite Fassung inhaltlich und sprachlich von Goethe gestrafft wurde, wich das Werk von den Regeln der geschlossenen Form stark ab und blieb somit exemplarisch für den „Sturm und Drang“, dessen junge Anhänger sich gegen die Regelpoetik wandten. Der wahre Künstler war ein
Genie, der keine Regeln und keine Gelehrsamkeit brauchte. Obwohl „Stumi und Drang“ als eine Forni „radikalisierter Aufklärung“ (Luserke 1997, 100) angesehen wird, waren die Natur und die Individualität der Menschen wichtiger für die Autoren des „Stami und Drang“ als die aufgeklärte Vernunft. Goethes „Götz“ ist nicht nur ein Werk, in welchem sich die Merkmale der Stumi-und-Drang-Epoche wiederfinden. Es ist auch ein gutes Beispiel für ein nationales, historisches Drama, in welchem sich der Geist seiner Entstehungszeit widerspiegelt.
Die vorliegende Arbeit ist wie folgt unterteilt: Im folgenden Kapitel erfolgt zunächst eine literatarwissenschaftliche Auseinandersetzung, der zentrale Fragestellung folgend, ob Goethes Götz eine tragische Figur nach aristotelischem Vorbild ist. Im dritten Kapitel werden inhaltliche, didaktische und methodische Überlegungen in Bezug auf den Einsatz des Werkes im Deutschunterricht mit Hinblick auf den gewählten Schwerpunkt erörtert. In dem darauffolgenden Kapitel wird eine Unterrichtsstunde zu der zentralen Fragestellung detailliert dargestellt. Das letzte Kapitel der Arbeit bildet eine Abschlussreflexion.
2. Goethes Götz - eine tragische Figur nach dem Vorbild Aristoteles’?
Dass Goethes „Götz“ kein aristotelisches Drama ist, welches die SนS bereits aus der Sekundarstufe I kennen, fallt schon bei der äußeren Betrachtung des Werkes auf, denn Goethes Stück ist gekennzeichnet von häufigen Ortswechseln von Szene zu Szene und bringt die Vertreter aller Stände ins Spiel. Bei genauerer Betrachtung stößt der Leser auf viele „Neuerungen“, wie die Aufhebung der Einheit der Zeit oder die Existenz von zwei Haupthandtangssträngen und mehreren, relativ autonomen Nebenhandlungen. Interessant für diese Arbeit ist die Gestaltung der Hauptfigur Götz. Es muss zunächst geklärt werden, wie Aristoteles den tragischen Helden definiert, um die zentrale Fragestellung bearbeiten zu können.
Die „Poetik“ von Aristoteles ist das erste schriftliche die Dichtkunst behandelnde Werk (vgl. Fuhmiann 2017, 155). Insbesondere der Tragödie schenkt der Autor viel Aufmerksamkeit. Im Kapitel 13 der „Poetik“ beschreibt Aristoteles, welche Beschaffenheit die Hauptfigur der Tragödie aufweisen muss, damit eine Tragödie die angestrebte Wirkung, das Hervorrufen von Jammern und Schaudern (seit Lessings „Hamburgischer Dramaturgie“ auch mit „Mitleid und Furcht“ übersetzt) und dadurch ihre Reinigung („Katharsis“), erreicht (vgl. Höffe 2010, 141). Nach Aristoteles darf der Protagonist kein ,,Schuft[...] [, der] einen Umschlag vom Unglück ins Glück erleb[t]“ (Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 40) sein.
Aristoteles bezeichnet diese Möglichkeit als die „untragischste aller Möglichkeiten“ (Aristoteles (2017 [ca. 335 V. Chr.], 40). Dies führt nicht zur beabsichtigten Wirkung und ist zudem nicht „menschenfreundlich“ (Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 40). Nach Fuhmiann (2017, 117) steht das von Aristoteles erwähnte Kriterium der Menschenfreundlichkeit im engen Zusammenhang mit der Gerechtigkeit. Es ist also ungerecht, wenn ein Schuft Glück erlebt.
Aristoteles (2017 [ca. 335 V. Chr.], 40) betont mehrmals, dass der Protagonist einen Umschwung vom Glück ins Unglück erleben soll. Dabei darf der Protagonist nicht „makellos“ (Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 40), also nicht fehlerfrei und vollkommen sein, denn dies ist „weder schaudererregend noch jammervoll, sondem abscheulich“ (Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 40). Man darf aber auch nicht einen „ganz Schlechte[n] einen Umschlag vom Glück ins Unglück erleb[en]“ (Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 40) lassen. Obwohl diese Möglichkeit menschenfreundlich ist, führt sie nicht zur Katharsis.
Der tragische Held soll Aristoteles zufolge weder vollkommen, noch ganz schlecht sein. Gemäß Kapitel 15 der „Poetik“ kann der Protagonist Charakterschwächen wie Jähzorn und Leichtsinn aufweisen. Er soll jedoch trotzdem rechtschaffen bleiben (vgl. Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 49). Laut Fuhmiann zielt Aristoteles auf „ein etwas über den Durchschnitt herausragendes sittliches Niveau“ (Fuhmiann 2017, 118). Nach Kim soll „der Held charakterlich erheblich über dem Durchschnittsmenschen stehen“ (Kim 2002, 123).
Der Umschwung des Protagonisten ins Unglück soll in einem durch ihn begangenen Fehler („hamartia“) begründet liegen. Das Unglück soll nicht extern verortet sein. Leider lässt Aristoteles die Frage offen, um welche Art von Fehler es sich dabei handelt. Dass der Fehler durch den Protagonisten selbst vemrsacht wird, erfahren wir aus der Nikomanischen Ethik (vgl. Höffe 2010, 149). „In der Gerechtigkeitsabhandlung unterscheidet der Philosoph den unglücklichen Zufall von einem nach Mittel oder Ziel unbeabsichtigten Fehler, also den Unglücksfall (atychêma) von einem Irrtum beziehungsweise Versehen (hamartêma). Dort liegt die Ursache außerhalb des Handelnden, hier im Handelnden selbst“ (Höffe 2010, 149). Um die Frage, warum der Protagonist diesen Fehler begeht, haben sich die Forscher lange gestritten. Einige sehen in der „hamartia“ „einen intellektuellen Fehler [...] ohne jede moralische Implikation, ohne jede subjektive Schuld“ (Cessi 1987, 5, zit. ท. Kim 2002, 147). Andere erkennen darin moralische Schuld, die im tragischen Charakter begründet liegt (Cessi 1987, 8, zit. ท. Kim 2002, 147-148). In letzter Zeit besteht jedoch eine beide Ansichten vereinende Einstellung, dass „hamartia“ „ein charakterbedingter und sittlich relevanter Fehler“ (Cessi 1987, 262, zit. ท. Kim 2002, 148) ist. „Dabei ist das Ineinandergreifen des moralischen und des intellektuellen Aspektes, die die Forschung immer wieder vergeblich getrennt hat, gerechtfertigt“ (Cessi 1987, 262, zit. ท. Kim 2002, 148). Kims Erläuterungen nach ist die Ursache für „hamartia“ die „Verblendung des menschlichen Denkens“ (Kim 2002, 149). Wie bereits erwähnt, kann der sonst gute Held Charakterdefekte aufweisen, aufgrund derer „der Held - in bestimmten Situationen - bei einer moralischen Entscheidung [...] eine Fehlentscheidung (hamartia) trifft“ (Kim 2002, 149), denn seine Sicht auf die Situation ist eingeschränkt (vgl. Cessi 1987, 261, zit. ท. Kim 2002, 149). Diese Unwissenheit steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Charakter des Protagonisten. Meist führen Charaktereigenschaften „wie die Neigung zum vorschnellen Handeln oder zur Leichtsinnigkeit [...] zu [...] unüberlegten, aber dennoch freiwilligen verfehlten Erkenntnissen“ (Schmitt 1996, 531 ff, zit. ท. Kim 2002, 149).
Zusammenfassend gesagt ist der tragische Held nach Aristoteles ein Mensch mit einem überdurchschnittlichen sittlichen Niveau, der aufgrund eines durch ihn begangenen Fehlers einen Umschwung vom Glück ins Unglück erlebt. Den Fehler beziehungsweise die Fehlentscheidung trifft er unwissentlich, aufgrund der falschen Einschätzung einer Situation, die aus seinem nicht fehlerfreien, aber sonst guten Charakter resultiert. Der Held ist „in gewisser Hinsicht schuldlos [s]chuldig[...]“ (Zipfel 2010, 339), wodurch er „kein so maßlos großes Unglück verdient“ (Höffe 2009, 141).
Es stellt sich ทนท die Frage, ob Goethes Götz der aristotelischen Formel vom tragischen Helden entspricht. Bereits der ersten Szene des ersten Aktes kann entnommen werden, dass Götz kein Schuft ist, denn er wird als „getreuherzige[r]“ und „rechtsschaffner Herr“ (Goethe 2002, 5) vorgestellt. Den ihm unbekannten wandernden Mönch Bruder Martin behandelt er respektvoll und fürsorglich genau wie Familie und Freunde. Seine letzte Flasche Wein teilt er mit seinen Freunden und Knechten (vgl. Goethe 2002, 79) und seine besten Büchsen lässt er die Knechte aus dem Rüstschrank holen (vgl. Goethe 2002, 83). Das beschreibt ihn als einen großzügigen Menschen. Er ist aber auch ein tapferer, ehrlicher Rifter und ein treuer Diener des Kaisers und der Ruf „eines tap fern und treuen Ritters“ ist ihm wichtiger als „hohe Reichtümer und Rang“ (Goethe 2002, 96). Wie er selbst sagt, sei er ein Mann seines Wortes (vgl. Goethe 2002, 96). Es könnte der Eindruck von Vollkommenheit entstehen, was dem aristotelischen Bild vom tragischen Helden nicht entspräche. Allerdings ist Götz nicht makellos, denn er ist auch ein Raubritter. So verspricht er sich von dem Überfall auf Nürnberger und Bamberger Kaufleute „einen guten Fang“ (Goethe 2002, 41). Er leidet unter finanziellen Nöten, anstatt sich aber wie einige Ritter an das neue System anzupassen, verteidigt er die alte Ordnung, insbesondere das Fehderecht. Er versteht nicht, dass diese überholt ist und durch neuere Formen der Rechtssprechung längst ersetzt wurde. Sein Verhalten ist keine Folge von Obstination, sondem ein im Charakter Götzens begründetes Festhalten an alten Traditionen und seine Unfähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen. Götz wird als emotionsgetriebener, nicht vernunftbestimmter Mensch beschrieben, der durchaus auch eine gewisse naive Gutgläubigkeit aufweist, die für seinen Untergang mitverantwortlich ist. Beispielsweise vertraut er Weislingen und den Bauern. Jedoch ist Götz insgesamt ein rechtschaffener Mann und erfüllt somit die aristotelischen Forderungen.
Nach Aristoteles soll der Protagonist außerdem wegen eines Fehlers ins Unglück stürzen. Die „hamartia“ besteht im „Götz“ im Bmch der geschworenen Urfehde. Götz stellt sich an die Spitze der aufständischen Bauern. Seine Entscheidung zur Teilnahme am Bauernkrieg ist freiwillig. „Er vertraut den Beteiligten und macht sich damit eindeutig - freilich unwissentlich - schuldig“. Die „hamartia“ wird also hier „im Sinne der klassischen Dramaturgie behandelt“ (Steimer 2012, 350). Die Ursache für den Eidbruch liegt in „seiner naturhaften Verbundenheit zum einfachen Volk sowie dem ihm eigenen Tatendrang“ und in der ,,mangelnde[n] Einsicht in die Historizität der Weh“ (Steimer 2012, 351). Götzens Untergang ist also die Folge seiner charakterlichen Eigenheit und der Blendung durch seine Unfähigkeit, sich zu verändern. Es ist ein Anachronismus. Neueren Ausführungen zufolge steht dies „im Einklang mit Aristoteles“ (Steimer 2012, 350). „Götz’ Tod erscheint [...] gerechtfertigt und die poetische Gerechtigkeit am Ende mit dem Tod aller Beteiligten wieder hergestelh“ (Steimer 2012, 351).
Aristoteles nennt zudem andere Eigenschaften, die die handelnden Personen eines Dramas aufweisen müssen: Tüchtigkeit, Angemessenheit, Ähnlichkeit und Gleichmäßigkeit (vgl. Aristoteles 2017 [ca. 335 V. Chr.], 47). Allerdings haben diese Eigenschaften nur einen mittelbaren Einfluss auf die Tragik der Figur und daher wenig Relevanz für die Fragestellung. Deshalb wird auf sie in dieser Arbeit nicht näher eingegangen.
Ähnlich steht es mit der „Ständeklausel“. Sie trägt im „Götz“ weder unmittelbar zur Tragik des Protagonisten bei, noch ist sie eindeutig Aristoteles zuzuordnen. In Deutschland wird der Begriff mit Johann Christoph Gottsched in Verbindung gebracht, der in seinem Werk „Versuch einer critischen Dichtkunst“ der Komödie „ordentliche Bürger, oder doch Leute von mäßigen Stande“ zuordnet. Laut diesem sollten die Figuren in Tragödien vom höheren Stande sein (vgl. Gottsched 1982, 647).
Aus den vorhergehenden Darlegungen lässt sich schließen, dass Goethes Götz der aristotelischen Vorstellung vom dramatischen Helden entspricht. Im folgenden wird ทนท erläutert, wie der gewählte Schwerpunkt methodisch und didaktisch im Unterricht verarbeitet werden kann.
3. Die Behandlung des Dramas und der zentralen Fragestellung im Unterricht
3.1. Begründung der Dramenauswahl
Da Goethes „Götz“ aufgrund der sich ändernden politischen (z. B. Europäisierung) und gesellschaftlichen (z. B. Medialisierung) Verhältnisse noch immer aktuell ist, ist es empfehlenswert, das Drama im Deutschunterricht zu behandeln. Es ist jedoch ein sehr komplexes Werk, weshalb es für die gymnasiale Oberstufe besser geeignet ist. Bis dahin sollten die SนS ein breites Spektrum an Kompetenzen haben, welche einen abwechslungsreichen Zugang zur Behandlung des Dramas ermöglichen. Außerdem wird Goethes „Götz“ diversen empirischen Erhebungen zufolge, wie die von Karl Stocker aus dem Jahr 1988, von den SนS der gymnasialen Oberstufe positiv bewertet. Die oberen Überlegungen sind auch mit dem Rahmenlehrplan vereinbar, denn gemäß dem Berliner Rahmenlehrplan für den Deutschunterricht in der gymnasialen Oberstufe ist „Stumi und Drang“ Gegenstand des zweiten Kurshalbjahres der gymnasialen Oberstufe und die Dramen der Epoche bilden den Schwerpunkt der Abiturprüfung 2019. Das Drama eignet sich somit hervorragend für den Einsatz im Deutschunterricht in der gymnasialen Oberstufe.
3.2. Inhaltliche Vorüberlegungen und Aufbau der Reihe
Das inhaltliche Hauptziel der Unterrichtsreihe liegt in der Schaffung eines Verständnisses für die Stumi-und-Drang-Literatur gemäß dem Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe. Geschlossene Dramen wurden bereits in der Sekundarstufe I behandelt, jedoch nicht unbedingt unter dem Schwerpunkt einer Analyse der Titelfigur. So mag der Schwerpunkt zunächst ungewöhnlich erscheinen, dient jedoch dem Ziel, den SนS auf ihrem Weg, „mündige Rezipienten“ zu werden, zu helfen (Payrhuber 1991, 141). Obwohl „vermittelnde Belehrung“ oft nicht zu vernielden ist, soll der „Unterricht nicht lediglich zu einem Übernahme- und Aneignungsprozeß vorgegebener Ziele und Inhalte“ (Payrhuber 1991, 141) werden.
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