Gemäss den Schätzungen von Bundesamt für Migration ist jedes zehnte Sans-Papier in der Schweiz minderjährig. In den Medien sowie in der öffentlichen Diskussion bekommt man den Eindruck, dass es sich bei Sans-Papier ausschliesslich um Männer aus Afrika handelt, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Sans-Papier-Kinder sind eine Realität und deshalb ist die Fragestellung dieser Proseminararbeit von sozialpolitischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Relevanz. Es ist wichtig, die Problemfelder, welche Sans-Papier-Kinder konfrontiert sind, zu verstehen, um Ihnen bei ihren Problemlagen auch adäquat Unterstützung bieten zu können.
Insbesondere für Lehrpersonen ist es eine Herausforderung mit der prekären Situation der Schüler/-innen ohne legalen Aufenthaltsstatus umzugehen. Denn Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus haben es besonders schwierig. Einerseits ist ihr Aufenthalt illegal und sie müssen abgeschafft werden. Andererseits haben sie gemäss Artikel 19 der Bundesverfassung Anrecht auf unentgeltlicher Grundschulbildung und gemäss UN-Kinderrechtskonvention, welche Schweiz 1997 beigetreten ist, muss bei jeder Entscheidung, welche Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass Sans-Papier-Kinder in einem Spannungsfeld leben. Daraus ergeben sich diverse Problemfelder für die betroffene Zielgruppe.
Ziel dieser Proseminararbeit ist die Darstellung der sozialen Lebenssituation von Sans Papier-Kindern, welche in der Schweiz leben und deren Probleme, welche sich daraus ergeben. Der Untersuchungsgegenstand wird anhand folgender Fragestellung näher erforscht: Welche soziale Lebenssituation haben Sans-Papier-Kinder und welche Probleme ergeben sich für diese im Bezug auf zwischen illegalem Aufenthalt und Recht auf unentgeltliche Schulbildung?
In dieser theoretischen Arbeit werden zur Beantwortung dieser Fragestellung aktuelle wissenschaftliche Fachartikel herangezogen, welche sich insbesondere mit der Illegalität sowie Ausschaffung der Sans-Papiers befassen. Dabei wird der Fokus gestützt auf die Fragestellung auf kinderspezifische Aspekte gelegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ausgangs- und Problemlage
1.2 Zielsetzung und Fragestellung
2. Situation der Sans-Papier-Kinder
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Zahlen
2.3 Rechte von Sans-Papiers-Kinder
3. Ilegalisierung und Ausschaffung
3.1 Staatsbürgerschaft
3.2 Produktion von Illegalität
3.3 Space of Nonexistence
3.4 Erwerbstätigkeit
3.5 Regularisierung
4. Konklusion
4.1 Schlussfolgerung mit Handelsempfehlungen
5. Quellenverzeichnis
5.1 Literaturverzeichnis
5.1.1 Literatur
5.1.2 Webdokumente
5.1.3 Weblinks
1. Einleitung
Einleitend zeigt dieser Kapitel die Ausgangslage und die Zielsetzung dieser Proseminararbeit auf.
1.1 Ausgangs- und Problemlage
Gemäss den Schätzungen von Bundesamt für Migration ist jedes zehnte Sans-Papier in der Schweiz minderjährig (Internetseite Nr. 1). In den qMedien sowie in der öffentlichen Diskussion bekommt man den Eindruck, dass es sich bei Sans-Papier ausschliesslich um Männer aus Afrika handelt, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Sans-Papier-Kinder sind eine Realität und deshalb ist die Fragestellung dieser Proseminararbeit von sozialpolitischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Relevanz. Es ist wichtig, die Problemfelder, welche Sans-Papier-Kinder konfrontiert sind, zu verstehen, um Ihnen bei ihren Problemlagen auch adäquat Unterstützung bieten zu können. Insbesondere für Lehrpersonen ist es eine Herausforderung mit der prekären Situation der Schüler/-innen ohne legalen Aufenthaltsstatus umzugehen. Denn Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus haben es besonders schwierig. Einerseits ist ihr Aufenthalt illegal und sie müssen abgeschafft werden. Andererseits haben sie gemäss Artikel 19 der Bundesverfassung Anrecht auf unentgeltlicher Grundschulbildung und gemäss UN-Kinderrechtskonvention, welche Schweiz 1997 beigetreten ist, muss bei jeder Entscheidung, welche Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden (Efinonayi-Mäder et al 2015: S.12). Dies hat zur Folge, dass Sans-Papier-Kinder in einem Spannungsfeld leben. Daraus ergeben sich diverse Problemfelder für die betroffene Zielgruppe.
1.2 Zielsetzung und Fragestellung
Ziel dieser Proseminararbeit ist die Darstellung der sozialen Lebenssituation von Sans-Papier-Kindern, welche in der Schweiz leben und deren Probleme, welche sich daraus ergeben. Der Untersuchungsgegenstand wird anhand folgender Fragestellung näher erforscht:
Fragestellung:
- Welche soziale Lebenssituation haben Sans-Papier-Kinder und welche Probleme ergeben sich für diese im Bezug auf zwischen illegalem Aufenthalt und Recht auf unentgeltliche Schulbildung?
In dieser theoretischen Arbeit werden zur Beantwortung dieser Fragestellung aktuelle wissenschaftliche Fachartikel herangezogen, welche sich insbesondere mit der Illegalität sowie Ausschaffung der Sans-Papiers befassen. Dabei wird der Fokus gestützt auf die Fragestellung auf kinderspezifische Aspekte gelegt.
2. Situation der Sans-Papier-Kinder
In diesem Kapitel wird zuerst der Begriff Sans-Papier definiert. Im nachsten Schritt wird auf die besondere rechtliche Situation der Sans-Papiers-Kinder sowie deren Lebenssituation in der Schweiz eingegangen.
2.1 Begriffsdefinition
Als Sans-Papiers werden Migrantinnen und Migranten bezeichnet, welche sich ohne einen legalen Aufenthaltsstatus in einem Drittstaat aufhalten. Gemäss Staatssekretariat für Migration werden Sans-Papiers folgendermassen definiert: „Menschen, die sich ohne Aufenthaltsberechtigung mehr als einen Monat und für eine nicht absehbare Zeit in der Schweiz aufhalten.“ (Efionoayi-Mäder et al. 2015: S. 4).
2.2 Zahlen
Gemäss den Angaben des Staatsekretariats für Migraiton leben in der Schweiz schätzungsweise zwischen 50‘000 und 99‘000 Sans-Papier, was ungefähr einem Prozent der Schweizer Bevölkerung entspricht. Jeder zehnte Sans Papier in der Schweiz ist minderjährig. Die meisten Sans-Papiers stammen entgegen der öffentlichen Wahrnehmung aus Lateinamerika (Internetseite Nr. 1). Die Erwerbstätigen Sans-Papiers verdienen im Schnitt etwa 2‘000 Franken. Sie schicken einen beträchtlichen Anteil von ihrem Einkommen an ihre Familien im Herkunftsland (Ackerman und Chimienti 2008: S. 1f.).
2.3 Rechte von Sans-Papiers-Kinder
Der bedeutendste Grundrechtsstein der Schweiz, welche für Sans-Papier-Kinder gilt, ist gemäss Artikel 19 der Bundesverfassung Recht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht (Efionayi-Mäder et al. 2015: S.12). Der Zugang zum obligatorischen Grundschulunterricht funktioniert zunehmend bei Sans-Papier-Kindern und entsprechende Regelungen gibt es in städtischen Zentren (Efionayi et al. 2010: S. 63f.).
Aus einer qualitativen Studie über die Lebensituation und Bewältigungsstrategien Jugendlicher ohne geregelten Aufenthaltstatus geht hervor, dass alle befragten Sans-Papiers-Kinder kurze Zeit nach ihrer Einreise eingeschult werden konnten. Die Eltern erfuhren von Verwandten oder Anlaufstellen, dass es keinen Aufenthaltsgenhemigung für die Einschulung ihrer Kinder braucht (Leuenberger 2007: S. 43).
Zudem ist die Schweiz im Jahre 1967 der Kinderrechtkonvention der Verieinten Nationen beigetreten. Mit der Ratifizierung dieser Kinderrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, das Interesse des Kindes bei jeder Entscheidung vorrangig zu beachten und sich an die in Übereinkommen festgelegten Rechte der Kinder zu halten. Die Kinderrechtskonvention definiert Kinder als Personen bis zum 18.Lebensjahr. Die Schweizer Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone das Völkerrecht zu beachten (Lachat 2007: S. 104ff.).
Jedoch bildet das Prinzip des vorrangigen Interesses des Kindes ‹‹die notwendige Brücke zwischen Recht und soziologischer Realität ›› (Pichonnaz Pascal 2003: S.163). Denn, wenn man das Interesse eines Kindes erkennen will, dann muss man eine klare Vorstellung seiner ethnischen, kulturellen sowie sprachlichen Zugehörigkeit, Erziehung und Schutzbedürftigkeit haben. Diese Bedingung wird nicht erfüllt, wenn die Kinder ohne legalen Aufenthaltstatus leben müssen. Deshalb ist es problematisch eine Familie mit Kindern auszuweisen, ohne dabei die spezifische Rolle des Kindes innerhalb der Familie zu untersuchen. Es scheint, als ob die Behörden dieses grundlegende Prinzip nicht kennen (Lachat 2007: S. 109).
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