Grundsätzlich ist der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Jedoch gibt es im deutschen Lauterkeitsrecht darüber hinaus den Tatbestand des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der vor irreführenden geschäftlichen Handlungen schützen soll, da diese als unlauter anzusehen sind. Konkret spricht der im Rahmen der Reform im Jahre 2008 neu gefasste § 5 Abs. 2 UWG davon, dass auch das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers als irreführende geschäftliche Handlung anzusehen ist.
Folglich stellt sich nun die Frage, in welchem Verhältnis der kennzeichenrechtliche Schutz von Marken vor einer Verwechslungsgefahr und der lauterkeitsrechtliche Schutz vor Irrführung stehen. Das sei vor dem Hintergrund des Kreises der Anspruchsberechtigten und der unterschiedlichen Rechtsfolgen von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit besonders einzugehen ist auf den § 5 Abs. 2 UWG bei kritischer Würdigung dessen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung.
Inhaltsverzeichnis
B. Das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht
I. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 UWG
1. Beurteilung des Verhältnisses vor der UWG-Novelle 2008
a) Aussagen der Vorrangthese
b) Kritik an der früheren Rechtsprechung
aa) Gegenläufiger Geltungsanspruch des UWG
bb) Unvereinbarkeit mit § 2 MarkenG
cc) Keine lex specialis
2. Beurteilung des Verhältnisses nach der UWG-Novelle 2008
a) Anfänge der Normenkonkurrenzlehre
aa) UWG-Novelle 2008 zur Umsetzung der UGP-RL
(1) Relevanter Inhalt der UGP-RL
(2) Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber
bb) Dennoch Aufrechterhalten der Vorrangthese?
b) Normenkonkurrenzlehre in der Rechtsprechung
3. Ergebnis
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 UWG
1. Anspruchsberechtigung
2. Tatbestandsmerkmal des Kennzeichens
a) Kennzeichenbegriff des MarkenG
b) Verwechslungsschutz nach UWG auch ohne Marke?
c) Zwischenergebnis
3. Merkmal des Hervorrufens einer Verwechslungsgefahr
a) Markenrechtlicher Begriff der Verwechslungsgefahr
b) Lauterkeitsrechtlicher Begriff der Verwechslungsgefahr
c) Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis
III. Rechtsfolgen
1. Einschränkung des lauterkeitsrechtlichen Anspruchs durch die markenrechtlichen Schranken
a) Berücksichtigung der Priorität
b) Recht der Gleichnamigen
c) Markenrechtliche Schutzschranken
aa) Beschreibende Benutzung
(1) Keine Anwendbarkeit der Schranke des § 23 Nr. 2 MarkenG
(2) Anwendbarkeit der Schranke des § 23 Nr. 2 MarkenG
(3) Zwischenergebnis
bb) Andere spezielle Schranken des Kennzeichenrechts
d) Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz trotz Verjährung oder Verwirkung des kennzeichenrechtlichen Anspruchs
2. Art des Anspruchs
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert das Verhältnis zwischen dem kennzeichenrechtlichen Schutz von Marken vor Verwechslungsgefahr und dem lauterkeitsrechtlichen Schutz vor Irreführung, insbesondere unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 2 UWG. Das Ziel ist es, einen Lösungsansatz für das Konkurrenzverhältnis zu erarbeiten, der die Wertungen beider Rechtsgebiete integriert.
- Analyse der Normenkonkurrenz zwischen Markenrecht und Lauterkeitsrecht.
- Untersuchung der Auswirkungen der UWG-Novelle 2008 und der UGP-Richtlinie.
- Kritische Würdigung der Rechtsprechung zum Vorrang des Markenrechts.
- Erarbeitung von Kriterien zur Anwendung von Schutzschranken im Lauterkeitsrecht.
- Vergleich der Anspruchsberechtigung und Rechtsfolgen in beiden Gesetzen.
Auszug aus dem Buch
a) Aussagen der Vorrangthese
Ausgangspunkt der Vorrangthese ist das „MAC Dog“-Grundsatzurteil des BGH zum Schutz der bekannten Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Demnach ist der Rückgriff auf das Lauterkeitsrecht im Rahmen des Schutzes von Marken und anderen Kennzeichen dann ausgeschlossen, wenn der Anwendungsbereich des Kennzeichenrechts eröffnet ist.
Die infolgedessen ergangenen höchstrichterlichen Urteile, die die Vorrangthese bestätigen, stützen den Standpunkt, das MarkenG sei eine abschließende Regelung, zumeist auf die Annahme, dass die Vorschriften zu den Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben eine umfassende spezialgesetzliche Regelung bilden, welche den bisher durch die Rechtsprechung entwickelten Schutz manifestiere. Mit der gesetzlicher Fixierung im MarkenG sei also gleichzeitig eine Begrenzungsfunktion verbunden.
Die These rechtfertigte sich vor dem Hintergrund, dass es einzig in der Disposition des Inhabers des Kennzeichenrecht liege, zu entscheiden, ob eine Verletzung seines Kennzeichenrechts verfolgt werden soll. Die hiermit häufig einhergehende Irreführung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des mit dem fremden Kennzeichen versehenen Produkts sollte daher grundsätzlich nicht nach §§ 3, 5 UWG verfolgt werden können, die Allgemeinheit bleibe ja schließlich auch in der anwendungstechnisch unumstrittenen Konstellation, dass der Inhaber des Schutzrechts dem Verletzer eine Lizenz erteile, gegenüber einer Irreführung ungeschützt.
Mit dieser Ansicht des BGH festigte sich zumindest zeitweise als herrschende Meinung, das MarkenG stelle in sich geschlossene Regelung dar, die den Schutz aus dem UWG (a.F.) oder § 823 BGB verdränge.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht: Dieses Kapitel analysiert die theoretische Grundlage und die Entwicklung der Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen Marken- und Lauterkeitsrecht.
I. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 UWG: Hier werden die historische Vorrangthese und der durch die UWG-Novelle 2008 eingeleitete Paradigmenwechsel hin zur Normenkonkurrenz untersucht.
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 UWG: Dieses Kapitel prüft die Voraussetzungen des Schutzes, insbesondere hinsichtlich der Anspruchsberechtigten und der Kennzeichenbegriffe.
III. Rechtsfolgen: Hier wird analysiert, wie sich das Nebeneinander der Ansprüche aus Marken- und Lauterkeitsrecht auf die Rechtsfolgen und die Anwendbarkeit markenrechtlicher Schutzschranken auswirkt.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Etablierung der Anspruchskonkurrenz zusammen und fordert eine Berücksichtigung der gegenseitigen Wertungen.
Schlüsselwörter
Markenrecht, Lauterkeitsrecht, UWG, Verwechslungsgefahr, § 5 Abs. 2 UWG, Normenkonkurrenz, MarkenG, Verbraucherschutz, UGP-Richtlinie, Vorrangthese, Kennzeichenschutz, Anspruchskonkurrenz, Schutzschranken, Rechtsprechung, Rechtsfolgen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen dem Schutz von Marken im Markenrecht und dem lauterkeitsrechtlichen Schutz gegen Irreführung, insbesondere im Kontext von § 5 Abs. 2 UWG.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die Normenkonkurrenz, die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH, der Einfluss der europäischen UGP-Richtlinie sowie die praktische Anwendung von Schutzschranken.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, ein besseres Verständnis für das konkurrierende Nebeneinander von Marken- und Lauterkeitsrecht zu entwickeln, um Wertungswidersprüche bei der Anwendung beider Gesetze zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, analysiert Gesetzestexte, Gesetzesbegründungen und wertet eine umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum Wettbewerbs- und Markenrecht aus.
Was ist der Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 UWG, die Tatbestandsvoraussetzungen (wie Kennzeichenbegriff und Verwechslungsgefahr) sowie die Analyse der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und Schranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Markenrecht, Lauterkeitsrecht, Verwechslungsgefahr, Normenkonkurrenz und die Auswirkungen der UGP-Richtlinie auf die deutsche Rechtspraxis.
Wie bewertet der Autor die Rolle des "Hard Rock Cafe"-Urteils des BGH?
Der Autor sieht dieses Urteil als richtungsweisend an, da der BGH darin explizit die Konkurrenzlösung bestätigte und sich von der früheren Vorrangthese des Markenrechts distanzierte.
Warum spielt die "beschreibende Benutzung" (§ 23 MarkenG) eine Rolle im Lauterkeitsrecht?
Der Autor argumentiert, dass markenrechtliche Schutzschranken wie § 23 MarkenG auch bei der Anwendung von § 5 Abs. 2 UWG wertungsmäßig berücksichtigt werden müssen, um eine unzulässige Umgehung dieser speziellen Regelungen durch das Lauterkeitsrecht zu verhindern.
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- Kathrin Klose (Author), 2018, In welchem Verhältnis stehen der Schutz von Marken vor einer Verwechslungsgefahr und der lauterkeitsrechtliche Schutz vor Irreführung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/448475