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Auf dem Weg zu einem Weltpolizeirecht? Zum Wandel und zur Zukunft von Intervention und Souveränität

Title: Auf dem Weg zu einem Weltpolizeirecht? Zum Wandel und zur Zukunft von Intervention und Souveränität

Seminar Paper , 2005 , 32 Pages , Grade: 16 Punkte / 1,0

Autor:in: Frank Stadelmaier (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Summary Excerpt Details

Die Arbeit befasst sich mit den Verschiebungen im völkerrechtlichen Spannungsfeld zwischen Souveränität und internationaler Intervention seit dem Ende des Kalten Krieges, insbesondere vor dem Hintergrund massiver Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus werden mögliche Neuerungen beleuchtet, zum Beispiel im Rahmen von zerfallener Staatlichkeit, Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, aber auch im Zusammenhang mit Umweltbelastungen. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem der Kosovo-Krieg.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Herausbildung eines Interventionskonsenses nach dem Kalten Krieg

2.1. Die Erweiterung des Friedensbegriffs nach Art. 39 SVN in der Praxis des Sicherheitsrates

2.2. Rechtliche Beurteilung der neuen Praxis

2.3. Zwischenergebnis: Menschenrechte und Sicherheitsrat

3. Mögliche Erweiterungen des Interventionsrechts

3.1. Intervention ohne Mandat des Sicherheitsrats?

3.1.1. Der Fall Kosovo

3.1.2. Rechtspolitische Implikationen

3.2. Andere Interventionstatbestände?

3.2.1. Zerfallene Staatlichkeit

3.2.2. Terrorismus

3.2.3. Selbstbestimmungsrecht der Völker

3.2.4. Mangel an Demokratie

3.2.5. Massenvernichtungswaffen

3.2.6. Umweltverschmutzung

3.2.7. Zusammenfassung

4. Fazit

5. Literatur

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den Wandel und die Zukunft des völkerrechtlichen Interventionsverbots, insbesondere im Hinblick auf militärische Interventionen in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten. Der Fokus liegt dabei auf der Forschungsfrage, wer auf welcher Grundlage intervenieren darf, um massiven Menschenrechtsverletzungen zu begegnen.

  • Konstitutionalisierungsprozesse im Völkerrecht
  • Die Erweiterung des Friedensbegriffs nach Art. 39 SVN
  • Möglichkeiten und Grenzen militärischer Interventionen ohne Mandat des Sicherheitsrats
  • Interventionstatbestände wie zerfallene Staatlichkeit, Terrorismus und Menschenrechtsverletzungen
  • Die Rolle des Sicherheitsrats als Garant für erga omnes-Pflichten

Auszug aus dem Buch

1. Einleitung

„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung [...] abzuwehren [...]“ (§ 17 I ASOG Berlin)

„Der Sicherheitsrat [...] beschließt, welche Maßnahmen [...] zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.“ (Art. 39 SVN)

Unbesehen der großen Unterschiede hinsichtlich des Kontextes der verschiedenen Rechtsebenen fallen einige Parallelitäten zwischen diesen beiden Zitaten auf. Insbesondere sind beide angesprochenen Institutionen befugt, in ihrem Ermessen (aber im Rahmen des Rechts) Maßnahmen zur Wahrung öffentlicher bzw. internationaler Sicherheit zu ergreifen. Entspricht jedoch der Begriff internationaler Sicherheit auf völkerrechtlicher Ebene jenem der öffentlichen Sicherheit im innerstaatlichen Recht?

Traditionell muss die Antwort negativ ausfallen. Der Begriff internationaler Sicherheit des Art. 39 SVN ist eng an den ersten Teil des Art. 39 gebunden, wonach der Sicherheitsrat feststellt, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Nach dem traditionellen negativen Friedensbegriff (Frieden als Abwesenheit von Krieg; Krieg als Staatenkrieg) sind diese Tatbestände nur erfüllt, wenn es zu einem gewalttätigen zwischenstaatlichen Konflikt kommt (oder ein solcher kurz bevorsteht). Von einer Analogie zum Begriff der öffentlichen Sicherheit, den Schutz einzelner Individuen sowie aller Rechtsnormen (im Völkerrecht z.B. die Menschenrechte) umfassend, kann so keine Rede sein. Traditionellerweise stehen jeder weiter gefassten Auslegung der drei Tatbestände des Art. 39 SVN (Angriffshandlung, Bedrohung oder Bruch des Friedens) im Sinne eines positiven Friedensbegriffs (zunächst v.a. im Sinne der physischen human security, ultimativ auch soziale Sicherheit u.ä. umfassend) die Konzeption des domaine réservé souveräner Staaten und das damit verbundene Interventionsverbot entgegen. Diese Rechtsfiguren werden auch von der UN-Charta bekräftigt (Art. 2 Nr. 7 SVN).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Diskrepanz zwischen dem klassischen negativen Friedensbegriff und einem modernen, positiven Friedensverständnis im Völkerrecht, welches den Schutz von Individuen stärker in den Fokus rückt.

2. Die Herausbildung eines Interventionskonsenses nach dem Kalten Krieg: Dieses Kapitel analysiert, wie der Sicherheitsrat durch eine erweiterte Interpretation des Friedensbegriffs nach Art. 39 SVN dazu übergegangen ist, auch bei internen Gewaltkonflikten und massiven Menschenrechtsverletzungen militärisch zu intervenieren.

3. Mögliche Erweiterungen des Interventionsrechts: Hier werden Interventionen ohne Mandat des Sicherheitsrats, wie der Fall Kosovo, sowie potenzielle neue Interventionstatbestände wie Terrorismus, zerfallene Staatlichkeit und Umweltverschmutzung kritisch diskutiert.

4. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Interventionsrecht zwar eine Entwicklung hin zu einem Weltpolizeirecht durchläuft, aber weiterhin eine Ausnahme bleiben muss, um das UN-System nicht durch Präzedenzfälle zu untergraben.

5. Literatur: Das Literaturverzeichnis listet die verwendeten wissenschaftlichen Quellen zur Vertiefung der Thematik auf.

Schlüsselwörter

Völkerrecht, Sicherheitsrat, Interventionsverbot, Menschenrechte, erga omnes, humanitäre Intervention, Friedensbegriff, Souveränität, Konstitutionalisierung, Gewaltverbot, UN-Charta, zerfallene Staatlichkeit, Weltpolizeirecht, Kollektive Sicherheit, Kosovo-Krieg.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den Wandel des völkerrechtlichen Interventionsverbots in Richtung eines potenziellen Weltpolizeirechts, wobei der Fokus auf der Legitimität militärischer Eingriffe in souveräne Staaten zum Schutz grundlegender Menschenrechte liegt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind die Entwicklung des Friedensbegriffs im Völkerrecht, die Rolle des VN-Sicherheitsrats, das Konzept der erga omnes-Pflichten sowie die Debatte um die Legitimität humanitärer Interventionen auch ohne Mandat.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es zu erörtern, wer auf welcher Grundlage in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten eingreifen darf, um massiven Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, insbesondere die Auslegung von Völkerrechtsnormen (wörtlich, systematisch, teleologisch), unter Einbeziehung der Staatenpraxis nach dem Ende des Kalten Krieges.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Im Hauptteil wird zunächst der Interventionskonsens nach 1989 skizziert, gefolgt von einer rechtlichen Beurteilung der Praxis des Sicherheitsrats und einer eingehenden Diskussion über die Zulässigkeit von Interventionen ohne Sicherheitsratsmandat sowie weiterer Interventionstatbestände.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Souveränität, Menschenrechte, Friedensbedrohung, erga omnes-Pflichten, Konstitutionalisierung und kollektive Sicherheit charakterisiert.

Welche rechtliche Rolle spielt der Sicherheitsrat bei der Durchsetzung von Menschenrechten?

Der Sicherheitsrat fungiert als Garant für die Einhaltung von Pflichten erga omnes. Bei massiven Verletzungen grundlegender Menschenrechte sieht er sich in der Praxis zunehmend befugt, militärische Maßnahmen zu mandatieren, um den Frieden im Sinne eines positiven Friedensbegriffs zu wahren.

Kann eine Intervention ohne Mandat des Sicherheitsrats rechtmäßig sein?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Interventionen ohne Sicherheitsratsmandat grundsätzlich abzulehnen sind. In extremen humanitären Notsituationen kann eine solche Intervention jedoch legitim sein, sollte aber unbedingt als Ausnahme behandelt werden, um das Völkerrechtssystem nicht zu destabilisieren.

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Details

Title
Auf dem Weg zu einem Weltpolizeirecht? Zum Wandel und zur Zukunft von Intervention und Souveränität
College
Free University of Berlin  (Fachbereich Rechtswissenschaft)
Course
Konstitutionalisierungsprozesse im Völkerrecht
Grade
16 Punkte / 1,0
Author
Frank Stadelmaier (Author)
Publication Year
2005
Pages
32
Catalog Number
V44781
ISBN (eBook)
9783638423113
ISBN (Book)
9783640300969
Language
German
Tags
Weltpolizeirecht Intervention Souveränität Konstitutionalisierungsprozesse Völkerrecht humanitäre Intervention Kosovo-Krieg Sicherheitsrat Menschenrechte ius cogens Pflichten erga omnes
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Frank Stadelmaier (Author), 2005, Auf dem Weg zu einem Weltpolizeirecht? Zum Wandel und zur Zukunft von Intervention und Souveränität, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/44781
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