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Berechnung einer Schutzfrist für die Auswertung in Deutschland am Beispiel eines deutschen, eines französischen und eines US - amerikanischen Films aus den 30er Jahren

"Die drei von der Tankstelle“, „La règle du jeu“, „Blaubarts achte Frau“

Title: Berechnung einer Schutzfrist für die Auswertung in Deutschland am Beispiel eines deutschen, eines französischen und eines US - amerikanischen Films aus den 30er Jahren

Seminar Paper , 2004 , 30 Pages , Grade: gut

Autor:in: Peer Alexander Fischer (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright

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Summary Excerpt Details

Das Urheberrecht unterliegt zeitlichen Schranken. Mit Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist, die in Deutschland bereits durch § 64 des Gesetzes über Urheberechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) vom 9. September 1965 und aufgrund der Richtlinie 93 / 98 / EWG vom 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte (im Folgenden: Schutzdauerrichtlinie) nunmehr auch in sämtlichen EU – Staaten auf 70 Jahre post mortem auctoris festgelegt wurde, endet das Urheberecht. In der Folge wird das Werk gemeinfrei, jedermann darf es ohne Zustimmung der Erben des Urhebers frei verwerten. In Ausnahmefällen kann sich jedoch ein weiterer Schutz durch dass allgemeine Bürgerliche Recht, das Wettbewerbsrecht und durch öffentlich – rechtliche Vorschriften, insbesondere des Denkmalschutzes, ergeben. Die zeitliche Begrenzung des Schutzes des Urheberrechts ist nicht selbstverständlich. So kennt das Sachenrecht eine solche zeitliche Befristung nicht. Die Beschränkung des Urheberrechts rechtfertigt sich jedoch nach herrschender Meinung aus der Annahme, dass Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst ihrer Natur nach Mitteilungsgut und daher von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit sind. Die urheberrechtliche Schutzfrist soll damit den geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers und seiner Erben als auch den Interessen der Allgemeinheit an einem freien Zugang zum Immaterialgut angemessen Rechnung tragen. Die zeitliche Beschränkung des Urheberechts ist im Übrigen im Hinblick auf Art. 3 und Art. 14 GG als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Bedeutung urheberrechtlicher Schutzfristen

II. Herangehensweise: Berechnung von Schutzfristen

B. Berechnung der Schutzfrist „Die drei von der Tankstelle“

I. Feststellung der maßgeblichen Schutzfrist

1. Historische Entwicklung bis zur 70 jährigen Schutzfrist des § 64 UrhG

2. Anwendbarkeit auf den Film „Die Drei von der Tankstelle“

a. Übergangsvorschrift, § 129 Abs. 1 UrhG

b. Vorbehalt weiterer Regelungen § 129 Abs.1 S. 1 UrhG

II. Anknüpfungspunkte für die Schutzfristberechnung

1. Regelung des § 65 Abs.2 UrhG

2. Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 65 Abs.2 UrhG

a. Einordnung des Textdichters der Filmmusik unter § 65 Abs. 2 UrhG

b. Textdichter der Filmmusik als Miturheber des Filmwerks

3. Zwischenergebnis

III. Konkrete Berechnung der Schutzfrist

C. Berechnung der Schutzfrist „La regle du jeu“

I. Anwendung des deutschen Rechts gemäß §§ 120 Abs. 1 UrhG

1. Persönlicher Anwendungsbereich, § 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG

2. Zeitlicher Anwendungsbereich

3. Zwischenergebnis

4. Anwendbarkeit des § 121 Abs. 4 UrhG

a. Begriffliche Differenzierung kollisions- und fremdenrechtliche Normen

b. Einordnung der Vorschriften §§ 120 ff. UrhG

c. Zwischenergebnis

d. Einschränkung des § 121 Abs. 4 UrhG durch das Diskriminierungsverbot

e. Grenzen des Diskriminierungsverbots – sachliche Gründe

aa. Vergleich der beiden urheberrechtlichen Konzeptionen

bb. Folgen der unterschiedlichen Konzeptionen

f. eigene Stellungnahme

g. Zwischenergebnis

II. Konkrete Berechnung des Schutzfristablaufs

D. Berechnung der Schutzfrist „Blaubarts achte Frau“

I. Anwendbares Recht in bezug auf die Filmurheberschaft

1. Filmurheberschaft nach US - amerikanischem Urheberecht

2. Zwischenergebnis

3. Urheberschaft nach deutschem Recht

4. Feststellung des einschlägigen Urheberrechts

a. Bestimmung nach dem Schutzlandprinzip

b. Bestimmung nach dem Universalitätsprinzip

c. Bestimmung nach der vermittelnden Ansicht (Sonderanknüpfung)

d. Eigene Stellungnahme

5. Zwischenergebnis

II. Bestimmung der Schutzfristdauer nach dem einschlägigen Recht

1. Anwendbarkeit des deutschen Rechts, § 120 Abs. 1 S. 2 UrhG

2. Anwendbarkeit des internationalen Konventionen, § 121 Abs. 4 UrhG

a. Anwendbarkeit des deutsch – amerikanischen Übereinkommens von 15.01.1892

b. Anwendbarkeit des Welturheberrechtabkommen in der revidierten Pariser Fassung vom 24.7.1971

c. Anwendbarkeit der Berner Übereinkunft in der revidierten Fassung vom 24.7.1971

d. Anwendung des TRIPS – Übereinkommen vom 1994 sowie des WIPO – Urheberrechtsvertrags

e. Zwischenergebnis

III. Konkrete Berechnung der Schutzfrist

Anlage: Tabelle zur Berechnung der Schutzfristdauer für Filmwerke gemäß § 65 Abs. 2 UrhG

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit widmet sich der Bestimmung und Berechnung urheberrechtlicher Schutzfristen für Filmwerke, die einen Auslandsbezug aufweisen. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse, ob und wie deutsches Urheberrecht auf Werke aus verschiedenen Jurisdiktionen angewendet werden kann, um rechtssichere Aussagen über den Zeitpunkt der Gemeinfreiheit zu treffen.

  • Untersuchung der Schutzfristen für Filme aus Deutschland, Frankreich und den USA (30er Jahre).
  • Analyse der Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts bei Auslandsbezug.
  • Differenzierung der Urheberschaftsmodelle (Schöpferprinzip vs. Produzentenurheberrecht).
  • Interpretation internationaler Übereinkommen (RBÜ, WUA, TRIPS) im Kontext nationaler Schutzfristen.
  • Praktische Anwendung auf konkrete Filmbeispiele anhand von Stichtagsberechnungen.

Auszug aus dem Buch

a. Bestimmung nach dem Schutzlandprinzip

In Deutschland gehen die hL und Rechtsprechung dogmatisch vom Territorialitätsprinzip aus und knüpfen das Urheberrecht an das Recht des Schutzlandes (lex loci protectionis) an, wobei als Schutzland das Land verstanden wird, in dem der Urheber Angriffe auf sein Recht abwehren möchte und für dessen Gebiet der Urheberschutz in Anspruch genommen wird. Im Kern kann demnach ein inländisches Schutzrecht nur im Inland, ein ausländisches nur im Ausland verletzt werden.

Das Territorialitätsprinzip bzw. als kollisionsrechtliche Anknüpfungsregel abgeleitete Schutzlandprinzip steht damit in seiner Rechtfertigung auch der deliktischen Lehre der Anwendung des Rechts des Handlungsorts der Verletzungshandlung nahe. In der Literatur wird das Territorialitätsprinzip im Hinblick auf seine kollisionsrechtliche Bedeutung inzwischen als gewohnheitsrechtliches Prinzip angesehen. Die Anwendung des Territorialitätsprinzips im internationalen Urheberrecht wurde durch die Konventionen, insbesondere durch die RBÜ und das Welturheberrechtabkommen (WUA), in der positivrechtlichen Realität manifestiert.

Folge des Territorialitätsprinzips ist, dass der Urheber in seiner Rechtsstellung nicht ein einheitliches Urheberrecht besitzt, sondern ein Bündel verschiedener nationaler Urheberrechte.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Erläutert die Bedeutung zeitlicher Schranken im Urheberrecht und umreißt die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung von Filmen mit Auslandsbezug.

B. Berechnung der Schutzfrist „Die drei von der Tankstelle“: Analysiert die historische Entwicklung der Schutzfrist in Deutschland und wendet diese konkret auf das deutsche Filmwerk von 1930 unter Berücksichtigung des Schöpferprinzips an.

C. Berechnung der Schutzfrist „La regle du jeu“: Untersucht die Anwendung deutschen Rechts auf ein französisches Filmwerk unter besonderer Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots und kollisionsrechtlicher Aspekte.

D. Berechnung der Schutzfrist „Blaubarts achte Frau“: Erörtert die Problematik der Filmurheberschaft im US-amerikanischen System gegenüber dem deutschen Urheberrecht und prüft die Wirkung internationaler Verträge auf die Schutzdauer.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Schutzfrist, Filmwerk, Schutzlandprinzip, Territorialitätsprinzip, Universalitätsprinzip, Inländerbehandlung, Diskriminierungsverbot, Urheberschaft, Schöpferprinzip, Filmproduzent, RBÜ, TRIPS, Schutzdauerrichtlinie, Gemeinfreiheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Filmwerke aus den 1930er Jahren, wobei gezielt Fälle mit internationalem Bezug untersucht werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Urheberschaftsmodellen, die Anwendung des deutschen Urheberrechts auf ausländische Werke und die Bedeutung internationaler Konventionen wie der Berner Übereinkunft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, für die beispielhaften Filme rechtssicher zu bestimmen, wann der urheberrechtliche Schutz in Deutschland endet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsvergleichende und dogmatische Analyse durchgeführt, die die Anwendung nationaler Gesetze in Verbindung mit kollisionsrechtlichen Prinzipien und internationalen Verträgen nutzt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil erfolgt für drei verschiedene Filme eine detaillierte Prüfung der Rechtsgrundlagen, die jeweils spezifische Anknüpfungspunkte (z.B. Todestage der Urheber) und die Einordnung der Urheberschaft erfordern.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Schutzlandprinzip, Territorialitätsprinzip, Schöpferprinzip und die Inländerbehandlung.

Wie unterscheidet sich die US-amerikanische Urheberschaft von der deutschen?

Das US-amerikanische Recht kennt mit dem "work made for hire" die Möglichkeit, dass der Produzent oder Arbeitgeber originärer Urheber wird, während nach deutschem Recht das Schöpferprinzip maßgeblich ist, das die Urheberschaft nur natürlichen Personen (Regisseur, Drehbuchautor etc.) zuerkennt.

Warum ist das "Diskriminierungsverbot" für die Berechnung bei französischen Filmen relevant?

Es stellt sicher, dass Urheber aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland urheberrechtlich wie Inländer behandelt werden, was die Anwendung des deutschen Urheberrechts und die entsprechende Schutzfristberechnung unkomplizierter macht.

Was bedeutet die "Lehre vom Doppelcharakter" bei Filmwerken?

Diese Lehre besagt, dass einige filmbestimmende schöpferische Leistungen (wie Filmmusik) sowohl integraler Bestandteil des Filmwerks als auch selbstständig verwertbare Werke sein können.

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Details

Title
Berechnung einer Schutzfrist für die Auswertung in Deutschland am Beispiel eines deutschen, eines französischen und eines US - amerikanischen Films aus den 30er Jahren
Subtitle
"Die drei von der Tankstelle“, „La règle du jeu“, „Blaubarts achte Frau“
College
University of Potsdam
Course
Seminar SoSe 2004
Grade
gut
Author
Peer Alexander Fischer (Author)
Publication Year
2004
Pages
30
Catalog Number
V44707
ISBN (eBook)
9783638422529
ISBN (Book)
9783640856862
Language
German
Tags
Berechnung Schutzfrist Auswertung Deutschland Beispiel Films Jahren( Tankstelle Blaubarts FrauBer Seminar SoSe
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Peer Alexander Fischer (Author), 2004, Berechnung einer Schutzfrist für die Auswertung in Deutschland am Beispiel eines deutschen, eines französischen und eines US - amerikanischen Films aus den 30er Jahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/44707
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