„Das 14. Jahrhundert brachte fühlbare Wandlungen und bedeutsame gesellschaftliche Veränderungen und Umschichtungen mit sich.“ Sie waren das Resultat einer jahrhundertlangen Entwicklung, an deren Ende „der Streit zwischen diesen höchsten europäischen Feudalinstitutionen“ stand, resultierend „aus dem Zusammenprall der Kräfte, die unter der Führung des Königtums den zentralisierten Nationalstaat zu schaffen beabsichtigten, mit denen, die unter der Führung des Papstes an der Errichtung der Universalmacht der katholischen Kirche interessiert waren“.
Eben mit dieser Thematik sollen sich die folgenden Ausführungen befassen; speziell mit den Inhalten und der Bedeutung des kurfürstlichen „Weistums von RhenseA“ und dem kaiserlichen Gesetz „Licet iuris“ von Ludwig dem Bayern (beide aus dem Jahr 1338) im Zusammenhang mit der angesprochenen gesellschaftlichen und politischen Umgestaltung. Nach einer genauen Analyse der beiden Quellen, sowie deren Vergleich miteinander, soll eine Einbettung in den historischen Kontext erfolgen. Dabei sollen auch die Regeln der deutschen Königswahl beim Tode Kaiser Heinrich VII. und die Stellung des Papstes zu Beginn des 14.Jahrhunderts untersucht werden. Anschließend möchte ich noch die Positionen der Kurfürsten und des Kaisers hinsichtlich der Geschehnisse, als auch im Verlauf des Jahres 1338 darlegen. Alles in allem soll herausgestellt werden, weshalb man gerade diese beiden Schriftstücke als so bedeutend in der Forschung ansieht und inwiefern sie den Beginn einer anderen Ära eingeleitet haben bzw. die Grundsteine für neue politische, verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Veränderungen in Deutschland darstellen. Es darf zu Recht von einer eigenen Epoche gesprochen werden: die Entwicklung der exklusiven Königswähler und die der damit verbundenen Entfaltung des Partikularismus macht einen entscheidenden Schritt zur Festigung ihrer Machtposition. In Deutschland entsteht eine Art von stabiler Verfassungspolitik, wie sie es vorher noch nicht gab. Jedoch konnte es diesen Neubeginn nur aufgrund eines jahrhundertlangen vorbereitenden Prozesses geben, denn „niemals liegt politische Ordnung ausschließlich im Ermessen der Zeitgenossen, schon gar nicht in einer Zeit, in der die Tradition legitimierende, rechtsetzende Kraft hatte. Kaisertum und Wahlmonarchie waren dem spätmittelalterlichen Reich vorgegeben“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Quellen
2.1. Analyse des „Rhenser Kurfürstenweistums“
2.2. Analyse von „Licet iuris“
2.3. Vergleich der beiden Quellen miteinander
2.3.1. Gemeinsamkeiten
2.3.2. Unterschiede
3. Historischer Kontext
3.1. Die Regel für die deutsche Königswahl beim Tode Kaiser Heinrich VII.
3.1.1. Die Ansprüche des Wahlrechts an eine Königswahl
3.1.2. Das Verhältnis zwischen Reich und Kirche als Ausgangspunkt aller Reichspolitik
3.1.3. Die Entwicklung der Kurfürsten als Königswähler
3.2. Die Jahre 1314 – 1337 im Überblick
3.3. Die Ereignisse des Jahres 1338
4. Die Positionen der Beteiligten im Verlauf des Jahres 1338
4.1. Die Standpunkte der Kurfürsten
4.2. Die kaiserliche Haltung
5. Schluss
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1. Quellen
6.2. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Hintergründe, Inhalte und Auswirkungen des „Rhenser Kurfürstenweistums“ sowie des kaiserlichen Gesetzes „Licet iuris“ aus dem Jahr 1338. Ziel der Analyse ist es, darzulegen, wie diese Dokumente die Auseinandersetzung zwischen Papsttum und Kaisertum beeinflussten und den Grundstein für eine neue deutsche Verfassungspolitik sowie die gefestigte Machtstellung der Kurfürsten legten.
- Analyse und Vergleich der zentralen Rechtsquellen von 1338
- Untersuchung des Konflikts zwischen Ludwig dem Bayern und der päpstlichen Kurie
- Darstellung der Entwicklung des deutschen Kurfürstentums als Königswähler
- Bedeutung der Ereignisse von 1338 für die spätere Goldene Bulle von 1356
Auszug aus dem Buch
2.1. Analyse des „Rhenser Kurfürstenweistums“
Es war „im Jahre 1338 nach der Geburt ebendies Herrn, am 16. Tag des Monats Juli, ungefähr um die siebte Stunde dieses Tages, in der 6. Indiktion, im 4. Jahr des Pontifikats des Herrn Papstes Benedikt XII.“9, also am 16. Juli 1336 zwischen 12 und 13 Uhr, als nahe dem Dorf RhenseA, am rechten Rheinufer, in einem BaumgartenB ein Weistum über die Königswahl gefunden werden sollte, nachdem sich bereits am Vortag der Kurverein als solches in Lahnstein, unter dem Beisein des Kaisers, zusammengeschlossen hatte. Neben den „Kurfürsten des heiligen Römischen Reiches…, …die in Christus hochwürdigen Väter und Herren“ 9: Heinrich von Virneburg Erzbischof von Mainz, Erzbischof Walram von Köln und der Trier Erzbischof Balduin, sowie die „erlauchten Fürsten und Herren“ 9: Rudolf II., Ruprecht I. „der Ältere“, Ruprecht II. „der Jüngere“ und Stephan II. (als vierfache Vertretung für den Pfalzgrafen bei Rhein), Rudolf Herzog von Sachsen und Ludwig Markgraf von Brandenburg, waren weiterhin viele Getreuen des Reiches, Kleriker, Laien, sowie, nach einstimmiger Berufung, drei öffentliche Notare anwesend.
Diese „Verhandlung über die Rechte des Reiches und seine Gewohnheiten“11, fand, „wie es bei Festlegungen dieser Fürsten Brauch ist“11, unter notarischer Aufsicht statt, zumal es sich hier um ein „öffentliches Schriftstück“9 handelt. Erst nachdem alle Anwesenden einen Eid auf das Reich geleistet hatten, begannen die Kurfürsten mit der Darlegung folgender Festlegungen.
Dabei beginnen sie mit der Betonung des Gewohnheitsrechts („de iure et antiqua consuetudine imperii“12), womit ausgedrückt werden soll, dass es sich hierbei um keine Neuregelung handelt. Sie halten fest, dass das Wahlrecht ein kürfürstliches ist, d.h. das der Römische König „von den Kurfürsten des Reiches oder von der zahlenmäßigen Mehrheit dieser Fürsten – auch im Zwiespalt -“11 gewählt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das 14. Jahrhundert als Epoche des Wandels ein und benennt die Bedeutung des „Weistums von Rhense“ und „Licet iuris“ für das Verhältnis von Reich und Kirche.
2. Die Quellen: In diesem Kapitel werden die beiden zentralen Rechtsquellen inhaltlich analysiert und miteinander verglichen, wobei Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Zielsetzung und Form herausgearbeitet werden.
3. Historischer Kontext: Hier werden die Regeln der deutschen Königswahl, das Verhältnis von Reich und Kirche sowie die Entwicklung der Kurfürsten bis zum Jahr 1338 dargelegt.
4. Die Positionen der Beteiligten im Verlauf des Jahres 1338: Das Kapitel beleuchtet die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen der beteiligten Kurfürsten sowie die strategische Haltung Kaiser Ludwigs des Bayern.
5. Schluss: Der Schluss fasst die Ergebnisse zusammen und ordnet das Wirken der Kurfürsten sowie die Bedeutung der Geschehnisse für die spätere Goldene Bulle ein.
6. Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der in der Arbeit verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Sekundärliteratur.
Schlüsselwörter
Ludwig der Bayer, Kurfürsten, Weistum von Rhense, Licet iuris, Königswahl, Papsttum, Kaisertum, 1338, Goldene Bulle, Reichsverfassung, Approbation, Kurverein, Mittelalter, Souveränität, Partikularismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den politischen und rechtlichen Ereignissen im Jahr 1338, insbesondere mit dem Rhenser Weistum und dem kaiserlichen Gesetz „Licet iuris“.
Welche Themenfelder sind zentral?
Zentral sind die Machtkämpfe zwischen dem römisch-deutschen Kaisertum und dem Papsttum in Avignon sowie die verfassungsrechtliche Stärkung der deutschen Kurfürsten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es zu untersuchen, wie durch die Quellen von 1338 das Recht der Königswahl neu definiert wurde und warum diese Ereignisse als Wegbereiter für die Goldene Bulle gelten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine quellenkritische Analyse der beiden Hauptdokumente durchgeführt, ergänzt durch einen Vergleich und eine Einbettung in den historischen Kontext unter Verwendung von Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Hintergründe der Königswahl, die konkreten Inhalte und Ziele der beiden Quellenschriften sowie das politische Verhalten der involvierten Fürsten und des Kaisers.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Kurfürstliches Wahlrecht, antikuriale Opposition, kaiserliche Amtsgewalt, Gewohnheitsrecht und die Autonomie der deutschen Königswahl.
Welche Rolle spielte Erzbischof Balduin von Trier bei den Ereignissen?
In der Forschung wird seine Rolle kontrovers diskutiert; er wird teils als bedeutender politischer Kopf gelobt, teils als opportunistisch betrachtet.
Warum war der Ausgang der Ereignisse ein Sieg für die Kurfürsten?
Die Kurfürsten etablierten sich durch diese Ereignisse als exklusive und privilegierte Gruppe, deren Zustimmung für die Legitimität des Königs künftig entscheidend wurde, wodurch ihre Macht gegenüber dem Papst gestärkt wurde.
- Arbeit zitieren
- Theres Vorkäufer (Autor:in), 2004, Das "Weistum von Rhense" und "Licet iuris". Ergebnis und Höhepunkt der antikurialen Oppositionsbewegung in der ersten Hälfte des 14.Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/44377