Für Familienangehörige, für Ärzte und Betreuer stellt sich oft die Frage, wann gegen den Willen von Patienten eine Behandlung stattfinden darf und welche Bedeutung dabei der natürliche Wille des Patienten und Patientenverfügungen haben. Rechtlich stellt jede ärztliche Behandlung eine Körperverletzung dar und ist abhängig von der Einwilligung des Patienten. Ausnahmen bilden bisher Notstände, beispielsweise Behandlungen von Bewusstlosen, Unfallopfern und so weiter, sowie Notwehr oder staatliche Genehmigungen (durch Rechtsmittel).
In akuten psychiatrischen Erkrankungsphasen stehen oft Schutzrechte den Patientenrechten konträr gegenüber. Um hierbei eine Verletzung oder ein Eingreifen in die Patientenrechte durch die Schutzrechte zu vermeiden, müssen Rechte der Patienten gestärkt werden, klare Anwendungsregeln geschaffen und definierte Grenzen gesetzt werden. Aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist eine Neuregelung des „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen“ erforderlich geworden, welche am 27.02.2013 in Kraft getreten ist.
In dieser Neuregelung wird vom Bundesgesetzgeber geregelt, „unter welchen Voraussetzungen eine betreute Person auch gegen ihren Willen ärztlich betreut werden darf.“ (Ärztekammer Berlin, 2013). Die Rechtsprechung des BGH hatte am 20.06.2012 entschieden, dass es an einer „den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangshandlung“ fehlt (Az.: BGH XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Es wurde hierin befunden, dass der Gesetzgeber zwar befugt sei, eine Zwangshandlung gesetzlich zu regeln, jedoch die derzeitige Regelung nicht ausreichend sei. Mit dieser Rechtsprechung wurde fortan eine auf das bisherige Betreuungsrecht gestützte medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen untersagt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeines
- Ziele von Zwangsmaßnahmen
- Statistische Signifikanz der Betroffenen
- Zwangsmaßnahmen aus Sicht der Patienten
- Paragraph 1906 BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung
- Entwicklung
- Entwurf des Gesetzes
- Handlungsempfehlungen
- Die 1:1 Betreuung
- Behandlungsvereinbarung
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit Zwangsmaßnahmen in der medizinischen Betreuung und analysiert die Neuregelungen des § 1906 BGB sowie deren Konsequenzen. Sie stellt die rechtlichen Grundlagen, die Ziele und die Folgen von Zwangsmaßnahmen dar und beleuchtet die Problematik aus der Sicht der Patienten. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben.
- Rechtliche Rahmenbedingungen von Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- Die Bedeutung des Patientenwillens und die Rolle von Patientenverfügungen
- Die Neuregelung des § 1906 BGB und deren Auswirkungen auf die Praxis
- Die ethischen Herausforderungen im Kontext von Zwangsmaßnahmen
- Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas Zwangsmaßnahmen in der medizinischen Betreuung dar und erläutert die Notwendigkeit einer Neuregelung des § 1906 BGB. Sie beleuchtet die Spannungen zwischen Schutzrechten und Patientenrechten im Kontext psychischer Erkrankungen und die Problematik der fehlenden rechtlichen Grundlage für Zwangsmaßnahmen.
Allgemeines
Dieser Abschnitt definiert den Begriff der Zwangsmaßnahmen und erläutert die verschiedenen Formen der Zwangsbehandlung und -unterbringung. Er geht auf die Ziele von Zwangsmaßnahmen ein, die Bedeutung statistischer Daten und die Perspektive der betroffenen Patienten.
Paragraph 1906 BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Entwicklung und dem Inhalt des § 1906 BGB. Er analysiert die Gesetzesänderung und deren Bedeutung für die betreuungsrechtliche Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen.
Handlungsempfehlungen
Dieser Abschnitt bietet Handlungsempfehlungen für die Praxis, um die Situation von Betroffenen von Zwangsmaßnahmen zu verbessern. Er geht auf die Bedeutung der 1:1 Betreuung und der Behandlungsvereinbarung ein.
Schlüsselwörter
Zwangsmaßnahmen, Betreuungsrecht, § 1906 BGB, Patientenrechte, Selbstbestimmung, Einwilligung, Unterbringung, psychische Erkrankungen, Behandlungsvereinbarung, Handlungsempfehlungen, ethische Aspekte.
- Arbeit zitieren
- Janine Rusche (Autor:in), 2014, Zwangsmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Ein Blick auf die Neuregelungen des § 1906 BGB und seine Konsequenzen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/443733