Die nachfolgende Ausarbeitung greift die Thematik des Liquiditätsrisikomanagements bei Banken und Kreditinstituten mit der Zielstellung auf, die hier kurz skizzierte Relevanz herauszustellen, indem die folgende Fragestellung beantwortet wird: Wie ist das Liquiditätsrisikomanagement bei Organisationen des Bankenwesens inhaltlich ausgestaltet, um die regulatorischen Anforderungen umzusetzen und eine Vermeidung von Liquiditätsrisiken zu erzielen und welche Konzepte können hierzu grundsätzlich erkannt werden?
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen zum Liquiditätsrisiko
2.1 Begriffe Liquidität und Risiko
2.2 Entstehung und Arten von Liquiditätsrisiken
3 Regulatorisches Rahmenwerk für das Bankenwesen im Bereich Liquiditätsrisiken
4 Liquiditätsrisikomanagement der Banken
4.1 Einleitung zur Ausgangslage der Anforderungen und Zielstellung
4.2 Elemente des Liquiditätsrisikomanagements von Kreditinstituten
4.2.1 Identifizierung und Messung der Liquiditätsrisiken
4.2.2 Steuerung der Liquiditätsrisiken
4.2.3 Kontrolle und Überwachung der Liquiditätsrisiken
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht der neuen Liquiditätskennzahlen nach Basel III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aktivische und passivische Liquiditätsrisiken von Banken
Tabelle 2: Quellen von Liquiditätsrisiken
1 Einleitung
Das Liquiditätsrisikomanagement besitzt heutzutage eine hohe Bedeutung bei Banken. Als ein wesentlicher Treiber dieser Relevanzzunahme ist die globale Finanzmarkt- und Bankenkrise ab 2007 zu sehen, welche dafür sorgte, dass in der Folge auf staatlicher und auf überstaatlicher Ebene regulatorische Maßnahmen der Bankenaufsicht, wie bspw. die Überarbeitung der „Basel-Regularien“ des Baseler Ausschusses oder auf staatlicher Ebene die Regulierungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ergriffen wurden.[1] Die Finanzmarktkrise von 2007, die ihren Ausgang im US-Immobilienmarkt hatte, entwickelte sich in der Folgezeit aufgrund der globalen wirtschaftlichen Vernetzung zu einer Weltwirtschaftskrise, die sich bedrohend auf gesamte nationale und internationale Wirtschaftssysteme auswirkte.[2] Demzufolge wurden Anforderungen bzw. Regularien, wie seit Ende 2010 bspw. „Basel III“, geschaffen, welche Einfluss nehmen auf das Risikomanagement der Kreditinstitute insgesamt und im Speziellen auf deren Liquiditätsrisikomanagement.[3] Ziel ist es hierbei, durch die Regulierungsvorschriften zur Verbesserung und Stabilität der Liquiditätssituation in der Bankenbranche zu sorgen, um zukünftige (weltweite) Finanz- und Wirtschaftskrisen zu vermeiden.[4] Unter anderem auch durch die hiermit verbundenen, ständig aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Banken und Kreditinstitute wird das Thema der Liquidität im Rahmen des Risikomanagements der Banken zu einem besonders wichtigen.[5] Liquiditätsrisiken gelten – neben den Erfolgsrisiken – als zweite wesentliche Risikokategorie bei Kreditinstituten.[6]
Die nachfolgende Ausarbeitung greift die Thematik des Liquiditätsrisikomanagements bei Banken und Kreditinstituten mit der Zielstellung auf, die hier kurz skizzierte Relevanz herauszustellen, indem die folgende Fragestellung beantwortet wird: Wie ist das Liquiditätsrisikomanagement bei Organisationen des Bankenwesens inhaltlich ausgestaltet, um die regulatorischen Anforderungen umzusetzen und eine Vermeidung von Liquiditätsrisiken zu erzielen und welche Konzepte können hierzu grundsätzlich erkannt werden?
2 Grundlagen zum Liquiditätsrisiko
Um diese Fragestellung zu beantworten, werden zur Erzielung eines grundlegenden Verständnisses zunächst kurz die grundlegenden Begriffe der Liquidität und des Risikos erläutert und auf die Entstehung und Arten von Liquiditätsrisiken eingegangen.
2.1 Begriffe Liquidität und Risiko
Der Liquiditätsbegriff scheint zunächst selbsterklärend zu sein, da im Prinzip mit dem Begriff eine relativ eindeutige Vorstellung vorhanden ist. Bei genauerer Betrachtung lassen sich jedoch unterschiedliche inhaltliche Perspektiven des Liquiditätsbegriffs feststellen: So finden u. a. eine materielle, eine informatorische und eine pagatorische Differenzierung des Liquiditätsbegriffs in betriebswirtschaftlicher Hinsicht statt.[7] Die materielle Differenzierung findet hinsichtlich der Dimensionen der Abbildung der Liquidität (z. B. quantitativ, segmentiert oder aggregiert – hierauf wird weiter unten in Kapitel 4 noch zurückgegriffen) statt, die informatorische Differenzierung bzgl. des vorhandenen Informationsstands bei der Liquiditätsabbildung (z. B. unter Unsicherheit) und die pagatorische Differenzierung beinhaltet die Unterscheidung zwischen verschiedenen Untersuchungsgegenständen der Liquidität auf der Zahlungsstromebene (Wirtschaftsobjekte und -subjekte).[8] Wichtig im nachfolgenden Kontext ist der pagatorische Liquiditätsbegriff bezogen auf Wirtschaftssubjekte – hier die Banken und Kreditinstitute. Dieser pagatorische Liquiditätsbegriff für Wirtschaftssubjekte auf der Zahlungsstromebene sagt nun zunächst allgemein aus, dass diese Unternehmen bei gegebener Liquidität eine Zahlungsfähigkeit besitzen.[9] Dies bedeutet, dass vorhandene Liquidität es den Wirtschaftssubjekten ermöglicht, ihre Auszahlungsansprüche zu befriedigen.[10] Weiterhin kommt dem Wesen der Liquidität aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Eigenschaft der Vorfinanzierung des Umsatzes zu und damit der unternehmerischen Handlungsfähigkeit zu, da zahlungsstrommäßig für gewöhnlich zunächst Kosten entstehen, welche auszahlungswirksame Finanzmittelabflüsse bedeuten, und dann Umsätze zeitlich verzögert dem Unternehmen zufließen, wodurch sich eine Finanzierungslücke ergeben kann, die durch vorhandene Liquidität überwunden wird.[11]
Anzumerken ist, dass es eine bankspezifische Liquidität gibt, die durch das „Gesetz über das Kreditwesen“ (KWG) für diesbezügliche Unternehmen nicht nur eine jederzeitige Zahlungsbereitschaft, wie dies gemäß der Insolvenzordnung für alle Unternehmen gefordert ist, zugrunde legt, sondern nach § 11 KWG mit der „jederzeitigen Zahlungsbereitschaft“ eine erhöhte Anforderung grundsätzlich an die Banken und Kreditinstitute stellt.[12] Dies bedeutet inhaltlich, dass Banken und Kreditinstitute nicht nur ihre normalen Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen, sondern Zahlungstermine auch nicht nur geringfügig verschieben dürfen, berechtigte Kreditanträge erfüllen und Einlagen auch vor der Fälligkeit auszahlen können müssen.[13]
Zum Risikobegriff ist zunächst anzuführen, dass dieser weit vielfältiger aufgefasst und definiert wird in der wissenschaftlichen Literatur.[14] Grundsätzlich wird bei der Begriffsverwendung Risiko einerseits von den Begriffen „Unsicherheit“ und „Ungewissheit“ abgegrenzt und andererseits wird zwischen formalen und materiellen Risiken unterschieden.[15] Demnach zeichnet sich der Begriff des Risikos zunächst dadurch aus, dass gewisse Eintrittswahrscheinlichkeiten – die im Gegensatz zur Unsicherheit nicht nur subjektiv sind – für das Auftreten der Risiken gegeben werden können und charakteristisch für den Begriff sind.[16] Die formale und materielle Unterscheidung bezieht sich darauf, dass bei dem formalen Risikobegriff der Informationszustand des Wirtschaftssubjekts zugrunde gelegt wird, wodurch die Ursache für das Risiko betrachtet wird.[17] Das materielle Risiko umfasst die Verlustgefahr, den materiellen Schaden, den das Wirtschaftssubjekt mit dem verbundenen Risiko erleiden kann und bezieht sich somit auf die Wirkung des Risikos.[18] Hierbei wird nochmals in quantitativer und Intensivitäts-Hinsicht unterschieden: Die Quantitätsdimension beschreibt die Höhe des Schadens, die Intensivität beinhaltet die angesprochene Eintrittswahrscheinlichkeit.[19]
Allgemein kann ein Risiko zusammenfassend dahingehend beschrieben werden, dass auf einen möglichen Schaden bzw. einen potenziellen Vermögensverlust eines Wirtschaftssubjekts abstellt, ohne dass dieses Wirtschaftssubjekt diesem Schaden mögliche Gewinne gegenüber stellen kann.[20] Aufgrund dieser Bedeutung für das Unternehmen besitzt dieses folglich für gewöhnlich ein Risikomanagement, dessen Aufgabe es ist, unternehmensweit die Messung und Steuerung möglicher Risiken vorzunehmen, um dadurch Risiken und deren Folgen für das Unternehmen abzuwenden oder zumindest abzumildern.[21] Wie einleitend bereits angeführt, basiert dieses Risikomanagement somit zum Teil auf rechtlichen Rahmenbedingungen, z. T. auf den freiwilligen Initiativen und Wünschen des Unternehmens selbst.[22]
2.2 Entstehung und Arten von Liquiditätsrisiken
Insgesamt wird zwischen verschiedenen Arten von Risiken auf verschiedenen Ebene unterschieden. Auf der betriebswirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Ebene wird vorwiegend zwischen finanz- und leistungswirtschaftlichen (Betriebs- und Absatz-/Beschaffungsrisiken) Risiken in Anlehnung an die Systematik des internen Rechnungswesens differenziert.[23] Zu den finanzwirtschaftlichen Risiken zählen – neben den Markt- und Ausfallrisiken – die hier zu behandelnden Liquiditätsrisiken.[24]
Bei der begrifflichen Bestimmung des Liquiditätsrisikos wird zunächst der obigen Sichtweise zum Liquiditätsverständnis gefolgt und das Liquiditätsrisiko als das Risiko, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen zu können (als Verletzung des geforderten finanziellen Gleichgewichts)[25] charakterisiert.[26] Dieses wird als Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet und hierbei wird auch vom Liquiditätsrisiko im engeren Sinne gesprochen.[27] Der hieraus entstehende Schaden stellt nach obiger Risikodefinition das materielle Liquiditätsrisiko für das betreffende Unternehmen dar. Liquidität wird dabei als grundlegender Risikofaktor für Unternehmen bezeichnet.[28]
Liquiditätsrisiken stellen sich nun in der Entstehung für Unternehmen unterschiedlich dar. Bezogen auf das Bankenwesen lässt sich das Liquiditätsrisiko dadurch unterteilen, indem zwischen der Unternehmensebene und der Marktebene unterschieden wird.[29] Das Liquiditätsrisiko auf Unternehmensebene entspricht dabei der zuvor gegebenen, engeren Begriffserläuterung, dass das Unternehmen im Rahmen der Zahlungsströme nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit heraus zu erfüllen.
Eine weitere Form auf Unternehmensebene stellen die Refinanzierungsrisiken dar.[30] Hierunter fällt das Risiko, dass zusätzlich benötigte Geldmittel zur Refinanzierung nur zu erhöhten Marktzinsen durch die Banken und Kreditinstitute beschafft werden können.[31] Als dritte Form der Liquiditätsrisiken sind die Marktliquiditätsrisiken zu nennen.[32] Ganz allgemein wird hiermit die fehlende Marktliquidität der Marktteilnehmer verstanden.[33] Aus Bankensicht beinhalten die Risiken, dass es keine Angebote am Markt gibt, um offene Positionen zu veräußern oder zu schließen bzw. kann dies nur zu entsprechend schlechteren Kursen vorgenommen werden.[34] Dies liegt ursächlich an Marktimperfektionen wie z. B. an der unzulänglichen Markttiefe oder an temporären Aussetzungen des Handels, wodurch nicht genügend Kauf- und Verkaufsaufträge in der Nähe des zu handelnden Preises existieren.[35]
Markt- und Unternehmensliquiditätsrisiken stehen demnach in einem Zusammenhang, da das Marktliquiditätsrisiko zugleich die eigene Unternehmensliquidität beeinflussen kann.[36]
Vor allem bei Banken (aber auch bei anderen Unternehmen) werden zuweilen die Liquiditätsrisiken auf Unternehmensebene nach ihrer Art noch weiter unterteilt, um so einen entsprechenden Umgang im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements zu ermöglichen.[37] Demnach wird nach aktivischen und passivischen Liquiditätsrisiken (im Wesentlichen die oben angeführten Refinanzierungsrisiken) unterschieden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Aktivische und passivische Liquiditätsrisiken von Banken
Quelle: in Anlehnung an: Wolke, T. (2016), S. 204 ff.
Das Liquiditätsrisiko von Vermögenswerten beinhaltet die Gefahr, dass Vermögenswerte aufgrund der Marktlage nur mit Preisabschlägen verkauft werden können. Unter Terminrisiken werden verspätete Zins- und Tilgungszahlungen der Kreditnehmer verstanden. Investitions- und Geschäftsrisiken beziehen sich auf Risiken zum geplanten Cash Flow aufgrund der getätigten Investitionen, der niedriger ausfallen kann, wenn geplante Rückflüsse (aufgrund von Umsätzen) nicht eintreten, und so Investitionen die Liquidität bedrohen.[38] Demnach betreffen diese Liquiditätsrisiken alle die Aktivseite der Bilanz der Banken und Kreditinstitute, wohingegen die Refinanzierungsrisiken die Passivseite ansprechen: Bei dem Substitutionsrisiko besteht die Gefahr, dass das Bankunternehmen die fälligen Verbindlichkeiten – wie oben ausgeführt – nicht durch neue Kredite ersetzen kann und dadurch seine Liquidität gefährdet. Ähnliches gilt für das Prolongationsrisiko, welches auf die Gefährdung der Verlängerung bestehender Kredite abzielt. Das Finanzierungskostenrisiko stellt schließlich auf die Gefahr ab, dass durch eine Bonitätsverschlechterung höhere Fremdkapitalzinsen verlangt werden bei weiteren Krediten.[39] Diese passivischen Liquiditätsrisiken basieren letztlich alle auf der Bonität und der diesbezüglichen Rating-Einstufung durch Kreditgeber.[40]
Insgesamt lassen sich die hier beschriebenen Liquiditätsrisiken als Risiken zusammenfassen, die aufgrund von Transformationsleistungen entstehen.[41] Dies bedeutet, dass diese nicht bewusst eingegangen werden – wie bspw. Marktpreisrisiken –, sondern vielmehr aus Transformationsleistungen, die ertragsgenerierende Geschäftstätigkeiten darstellen, entstehen.[42]
3 Regulatorisches Rahmenwerk für das Bankenwesen im Bereich Liquiditätsrisiken
Ab 1974 wurden erstmals regulatorische Grundsätze zur Solvabilität für das weltweite Bankensystem zur Stärkung deren Stabilität durch den „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“, gegründet durch die damaligen G10-Staaten und Luxemburg, geschaffen.[43] Mittlerweile gehören diesem Ausschuss knapp 30 Länder an, die die in der Folgezeit entwickelten Empfehlungen (auch als Basel I-III bekannt) auf staatlicher Ebene umsetzten.[44] In Deutschland bspw. wurden die Regeln zur „Internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ (Basel I) von 1988 durch den „Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute“ umgesetzt. Im Rahmen von Basel II, aus dem Jahr 2004, wurden diese Solvabilitätsregeln schließlich durch eine umfassende Struktur ersetzt.[45] Diese bestand aus drei Säulen, wodurch die zuvor vorgenommene Betrachtung ausschließlich auf Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken (Säule I) um einerseits den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess zur institutsspezifischen Risikosituation (Säule II) und andererseits die erweiterten Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin entscheidend ergänzt wurde.[46] Diese Umsetzung erfolgte in Deutschland im Wesentlichen durch Änderungen im Kreditwesengesetz (wie im vorherigen Abschnitt angeführt) und durch die Veröffentlichung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk).[47] Überwacht wird die Einhaltung in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die MaRisk als Vorschrift der BaFin regelt nach ICAAP (International Capital Adequacy Assessment) hierbei die Kernpunkte u. a. der Risikosteuerungs- und controlling-Prozesse.[48]
Die Empfehlungen zu Eigenkapitalanforderungen nach Basel II wurden durch die einleitend angesprochene Finanz- und Wirtschaftskrise in der Folgezeit nochmals grundlegend überarbeitet. Einer der Schlüsse aus der Finanzkrise war, dass selbst rentable und solvente Kreditinstitute nicht jederzeit ihre Liquidität am Markt durch Generierung von kurzfristigen Refinanzierungsgeschäften absichern können, weshalb das Liquiditätsrisiko als ein eigenständiges Risiko zu behandeln ist.[49] Dies führte Ende 2010 zu den Regelungen nach „Basel III“, die im Anschluss durch das Inkrafttreten der Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive IV) und den entsprechenden Gesetzen und verbindlichen Verordnungen Anfang 2014 ohne weitere nationale erforderliche Rechtschaffung verbindlich umgesetzt wurde (z. B. in Deutschland durch weitere Anpassungen des KWG bzw. CRR (Capital Requirements Regulation) auf EU-Ebene als direkt anwendbare Verordnung).[50] Zur Umsetzung und Einhaltung der Regeln auf europäischer Ebene wurde 2011 zudem die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London neu gegründet.[51] Die EBA wurde hierzu von der Europäischen Kommission aufgefordert, bindende Umsetzungsstandards zu schaffen.[52]
Durch Basel III wurde die erforderliche Eigenkapitalhinterlegung für das Kreditausfallrisiko neu geregelt.[53] Die diesbezügliche CRR als EU-Umsetzung umfasst dabei Aussagen zu Eigenmitteldefinitionen bzw. Mindestkapitalanforderungen, Kontrahentenausfallrisiko, Liquidität und Leverage Ratio und damit vier große Themengebiete aus den Regularien von Basel III, die EU-weit konvergent und verbindlich anzuwenden sind.[54] Damit eingeschlossen ist nunmehr das Liquiditätsrisikomanagement als wichtiger Bestandteil der durch Banken und Kreditinstitute einzuhaltenden Regularien.
Bei Basel I von 1988 wurde bereits eine Empfehlung ausgesprochen, dass jede Bank 8 % der ausgegebenen Kredite in Eigenkapital vorhalten muss, wodurch sie somit maximal das 12,5-fache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben kann.[55] Diese Anforderung wurde dann bei Basel II um die angesprochenen Maßnahmen in Form der drei Säulen entscheidend erweitert. Die Analysen in Folge der Finanzkrise ergaben jedoch, dass diese Eigenkapitalanforderung zu allgemein war, da die Banken zu wenig „hochwertiges Eigenkapital“ besaßen.[56] Deshalb wurde diese Regelung detaillierter gefasst, indem zum einen von einem harten Kernkapital, das ausschließlich aus gezeichnetem Kapital und den offenen Rücklagen besteht, gesprochen.[57] Zum anderen wird das weiche Kernkapital beschrieben, zu dem u. a. stille Einlagen, eigene im Bestand gehaltene Aktien etc. zählen.[58] Hier hinzu treten mit dem Ergänzungskapital und den Drittrangmitteln noch weitere Eigenkapitalarten, in die somit insgesamt unterschieden wird. Die geforderte Gesamtkapitalquote bleibt dabei bei 8 %, jedoch muss das harte Kernkapital mindestens 4,5 % und das weiche Kernkapital mindestens 1,5 % betragen.[59] Zusätzlich ist bis 2019 ein Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % aufzubauen – neben weiteren Kapitalpuffern[60] –, der ebenfalls nur aus dem definierten harten Kernkapital bestehen darf, wodurch de facto dann eine Kapitalreserve in Höhe von 7 % in Form von hartem Kernkapital besteht.[61] Das eingeführte Leverage Ratio ergänzt die Mindestkapitalanforderungen. Dieses ist das Verhältnis vom gesamten regulatorischen Kernkapital zur ungewichteten (nicht risikobasierten) Bilanzsumme, die im Rahmen der Offenlegung zu veröffentlichen ist und wodurch der destabilisierende Verschuldungsaufbau begrenzt werden soll.[62] Ebenso soll durch die zu unterlassende Gewichtung die Vergleichbarkeit zwischen den Kreditinstituten erhöht und einer zu starken Hebelung der Eigenmittel vorgebeugt werden.[63]
[...]
[1] Vgl. Hartmann-Wendels, T. (2013), S. 72 ff.; Rudolph, B. (2010), S. 122 ff.; Jessberger, P. (2013), S. 1; Vieten, T. (2013), S. 29 ff.
[2] Vgl. Lösel, T. (2009), S. 261; Roos, M. (2009), S. 389 ff.; Vieten, T. (2013), S. 27.
[3] Vgl. Hartmann-Wendels, T. (2013), S. 72; Jessberger, P. (2013), S. 11 ff.; Brauweiler, H.-C. (2015), S. VII & S. 2, Thomas, C. (2015), S. 5 ff.
[4] Vgl. Seel, G. (2013), S. 59 ff.; Hartmann-Wendels, T. (2013), S. 72 ff.
[5] Vgl. Kretschmar, B. & Möhren, T. (2015), S. 44.
[6] Vgl. Schöning, S. & Ramke, T. (2012), S. 3.
[7] Vgl. Zeranski, S. (2010), S. 205 ff.
[8] Vgl. ebd., S. 205 ff.
[9] Vgl. ebd., S. 206.
[10] Vgl. Moch, N. (2007), S. 6.
[11] Vgl. Posluschny, P. (2010), S. 85; Adalsteinsson, G. (2014), S. 23 f.
[12] Vgl. Eilenberger, G. (1997), S. 178 f.
[13] Vgl. ebd., S. 178 f.
[14] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 1.
[15] Vgl. Pohl, M. (2008), S. 5 f.
[16] Vgl. ebd., S. 5.
[17] Vgl. ebd., S. 6.
[18] Vgl. ebd., S. 6.
[19] Vgl. ebd., S. 6.
[20] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 1.
[21] Vgl. ebd., S. 1 ff.
[22] Vgl. ebd., S. 2 ff.
[23] Vgl. ebd., S. 7.
[24] Vgl. ebd., S. 7.
[25] Vgl. ebd., S. 203.
[26] Vgl. Eller, R. et al. (2010), S. 101; Adalsteinsson, G. (2014), S. 25; Albert, A. (2010), S. 89.
[27] Vgl. Albert, A. (2010), S. 89.
[28] Vgl. Iselborn, M. (2017), S. 7 ff.
[29] Vgl. ebd., S. 7 ff.
[30] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 205).
[31] Vgl. Eller, R. et al. (2010), S. 101.
[32] Vgl. ebd., S. 101; Brauweiler, H.-C. (2015), S. 17.
[33] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 204.
[34] Vgl. Eller, R. et al. (2010), S. 101; Brauweiler, H.-C. (2015), S. 17.
[35] Vgl. Iselborn, M. (2017); S. 7 ff.; Eller, R. et al. (2010), S. 101.
[36] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 204.
[37] Vgl. ebd., S. 204.
[38] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 204 f.
[39] Vgl. ebd., S. 205 f.
[40] Vgl. ebd., S. 206.
[41] Vgl. Brauweiler, H.-C. (2015), S. 15.
[42] Vgl. Hartmann, B. 2012, S. 160.
[43] Vgl. Thomas, C. (2015), S. 5.
[44] Vgl. ebd., S. 5.
[45] Vgl. ebd., S. 5.
[46] Vgl. ebd., S. 5 f.
[47] Vgl. ebd., S. 5 f.
[48] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 217.
[49] Vgl. Bohn, A. (2014), S. 489; Baretzky, P. (2008), S. 10.
[50] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 216 ff.; Jessberger, P. (2013), S. 6; Schlake, M. (2015), S. 1 f.
[51] Vgl. Jessberger, P. (2013), S. 7.
[52] Vgl. ebd., S. 7.
[53] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 217.
[54] Vgl. Thomas, C. (2015), S. 6.
[55] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 235.
[56] Vgl. ebd., S. 238.
[57] Vgl. Schlake, M. (2015), S. 3.
[58] Vgl. ebd., S. 3..
[59] Vgl. ebd., S. 3.
[60] Vgl. Hartmann-Wendels, T. (2013), S. 75.
[61] Vgl. Wolke, T. (2016), S. 239.
[62] Vgl. ebd., S. 239.
[63] Vgl. Schlake, M. (2015), S. 4 f.