Alleine in Europa wurden 1,8 Millionen illegale Grenzübertritte an den EU Außengrenzen registriert. Die Hauptroute der Flüchtlinge verlagerte sich hierbei - auch bedingt durch die Schließung der Balkanroute - zunehmend auf das südliche Mittelmeer. Dort entwickelten sich prekärste humanitäre Zustände. Gleichzeitig
bestand die Gefahr, dass die innere Sicherheit der EU und bedingt hierdurch der Schengen Raum vor einem Zusammenbruch standen. Denn die Grenzschutzbehörden der Mitgliedsstaaten waren nicht mehr in der Lage, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Flüchtlinge ordnungsgemäß zu registrieren, sodass
zunehmend die Länder dazu übergingen, die Binnengrenzen zu schließen.
Es bestand daher für die EU ein dringender Handlungsbedarf. Es stellt sich hierbei aber die Frage, worauf die Union im Bereich des Grenzschutzes überhaupt ihr Handeln stützt? Ist doch gerade die Frage, wer das Staatsgebiet betreten darf, Ausfluss jeder staatlichen Souveränität. Die nachfolgende Darstellung wird daher zunächst darauf eingehen, wie sich die gemeinsame Grenzschutzpolitik der EU entwickelt hat. Hierbei wird sich zeigen, dass der Anfang außerhalb des Unionsrechts liegt. Entscheidend war hierbei nämlich
das Schengener Übereinkommen von 1985. Denn mit der Öffnung der Binnengrenzen entstand zugleich eine neue Grenze:Die europäische Außengrenze.
Darauf aufbauend soll sodann, schwerpunktmäßig auf die Agentur Frontex als Beispiel für die gemeinsame Grenzschutzpolitik eingegangen werden. Hierzu wird zunächst auf die „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ eingegangen
werden, um diese anschließend mit der Rechtsnachfolgerin der „Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ vergleichen und bewerten zu können. Hierbei drängt sich, durch die erst am 07.12.2017 durch Martin Schulz wieder proklamierte Zukunftsversion der „Vereinigten Staaten von Europa“ die Frage auf, ob die neue Agentur der Europäischen Grenz- und Küstenwache ein Schritt zur Errichtung einer Europäischen Grenzschutztruppe war?
Gliederung
A. EINLEITUNG
B. DIE GEMEINSAME GRENZSCHUTZPOLITIK DER EU
I. DIE ENTWICKLUNG DER GEMEINSAMEN GRENZSCHUTZPOLITIK DER EU
II. RECHTLICHE KOMPETENZEN DER EU FÜR DEN INTEGRIERTEN GRENZSCHUTZ
1. „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“
2. „Integrierter Grenzschutz“
III. BEWERTUNG
C. FRONTEX ALS TEIL DES INTEGRIERTEN GRENZSCHUTZSYSTEMS
I. „EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR DIE OPERATIVE ZUSAMMENARBEIT AN DEN AUßENGRENZEN DER MITGLIEDSSTAATEN“
1) Aufbau der Agentur
2) Aufgaben der Agentur
II. „EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR DIE GRENZ- UND KÜSTENWACHE“
1) Entstehung
2) Kernpunkte der neuen Verordnung
a) Schwachstellenbeurteilung
b) Interventionsrecht
c) Besonderes Verfahren nach Art. 29 SGK
3) Bewertung
C. ZUSAMMENFASSUNG UND ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Entwicklung und Wirksamkeit der gemeinsamen Grenzschutzpolitik der EU, insbesondere durch die Analyse der Agentur Frontex und ihrer Nachfolgerin, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die neuen Strukturen tatsächlich einen Fortschritt für einen supranationalen integrierten Grenzschutz darstellen oder ob staatliche Souveränitätsansprüche die Handlungsfähigkeit weiterhin einschränken.
- Historische Entwicklung der gemeinsamen EU-Grenzschutzpolitik
- Rechtliche Grundlagen und Kompetenzverteilung im integrierten Grenzschutz
- Struktur und Aufgaben der Agentur Frontex und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
- Analyse der Schwachstellenbeurteilung und des Interventionsrechts
- Herausforderungen durch nationale Souveränität und Migrationskrisen
Auszug aus dem Buch
b) Interventionsrecht
Nach Art. 19 I der VO steht der Europäischen Grenz- und Küstenwache ein Interventionsrecht zu, wenn das Funktionieren des Schengen Raums gefährdet ist. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Mitgliedsstaat nicht oder nur unzureichend die im Rahmen der Schwachstellenbeurteilung nach Art. 13 VI, VIII der VO erkannten notwendigen Maßnahmen umgesetzt hat.
In diesem Fall stehen der Agentur dann nach Art. 19 III der VO verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, wie bspw. die Organisation von Soforteinsätzen oder die Entsendung von technischer Ausrüstung, um die erkannten Risiken für die Kontrolle der Außengrenze zu mindern. Der Mitgliedsstaat wird hierbei nach Art. 19 I S. 2 der VO zur Zusammenarbeit mit der Agentur aufgefordert.
Entscheidend ist hierbei, dass - entgegen des Art. 8 der Verordnung (EG) 2007/2004 - die Agentur selbst die Befugnis hat, eine Operation von Grenzschutzbeamten zu koordinieren, auch ohne, dass ein entsprechender Antrag auf Unterstützung aus dem betroffenen Mitgliedsstaat vorliegt. Gleichwohl ist es nicht so, dass gegen den Willen des Mitgliedsstaats Einsätze auf dessen Staatsgebiet stattfinden können, da nach Art. 40 III der VO die eingesetzten Teammitglieder der Agentur immer noch Aufgaben ausschließlich unter Anweisung und grundsätzlich nur in Gegenwart von Grenzschutzbeamten des Einsatzmitgliedstaates wahrnehmen dürfen.
Des Weiteren muss in diesem Kontext beachtet werden, dass die Agentur nicht eigenständig diese Maßnahmen treffen kann, sondern dass es nach Art. 19 I der VO hierzu eines Beschlusses des Rats bedarf. Der Rat der Europäischen Union besteht nach Art. 16 II, III EUV aus je einem Vertreter eines Mitgliedstaates und beschließt soweit nichts anderes geregelt ist, mit einer qualifizierten Mehrheit (Zweidrittelmehrheit). Es scheint daher höchst fraglich zu sein, ob die Einführung dieses Interventionsrechts, die seitens der Europäischen Kommission erhoffte Wirkung hat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet den Handlungsdruck auf die EU infolge der Migrationskrise 2015 und die Notwendigkeit, den Schutz der Außengrenzen für den Erhalt des Schengen-Raums sicherzustellen.
B. DIE GEMEINSAME GRENZSCHUTZPOLITIK DER EU: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung von den ersten Ansätzen im Schengener Übereinkommen bis hin zu den heutigen Kompetenzgrundlagen im Vertrag von Lissabon nach.
C. FRONTEX ALS TEIL DES INTEGRIERTEN GRENZSCHUTZSYSTEMS: Das Kapitel analysiert den Aufbau und die Aufgaben von Frontex sowie die strukturellen Neuerungen und Befugnisse der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, insbesondere im Hinblick auf Schwachstellenbeurteilung und Interventionsrecht.
C. ZUSAMMENFASSUNG UND ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG: Die abschließende Betrachtung hinterfragt, ob die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen trotz Kompetenzerweiterungen die Vision einer eigenständigen Europäischen Grenzschutztruppe realisieren können oder an nationalen Souveränitätsinteressen scheitern.
Schlüsselwörter
EU-Außengrenzen, Grenzschutz, Frontex, Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Schengen-Raum, Integrierter Grenzschutz, Staatliche Souveränität, Migrationspolitik, Rechtsgrundlagen, Interventionsrecht, Schwachstellenbeurteilung, Europäische Integration, Gemeinsame Grenzschutzpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Prozess der europäischen Integration im Bereich des Grenzschutzes und untersucht die rechtliche Rolle sowie die Wirksamkeit der EU-Grenzschutzagenturen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Entwicklung der gemeinsamen EU-Grenzschutzpolitik, die Rolle der Agentur Frontex, die Neuerungen durch die Verordnung zur Europäischen Grenz- und Küstenwache sowie der Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und supranationalem Handeln.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob die neue Europäische Grenz- und Küstenwache einen effektiven Fortschritt zum integrierten Grenzschutz darstellt oder ob sie aufgrund der Abhängigkeit von nationalen Mitgliedstaaten lediglich ein politisch eingeschränktes Instrument bleibt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von EU-Verordnungen und Primärrecht, ergänzt durch die Auswertung von Fachliteratur und Berichten zu operativen Maßnahmen an den EU-Außengrenzen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Grundlagen, die rechtlichen Kompetenzbefugnisse der EU sowie die operative Arbeit und die Befugniserweiterungen der Agentur Frontex bzw. der Grenz- und Küstenwache detailliert dargestellt und bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind unter anderem EU-Außengrenzen, Integrierter Grenzschutz, Frontex, Schengen-Raum, Interventionsrecht und staatliche Souveränität.
Welche Bedeutung kommt der "Schwachstellenbeurteilung" in der neuen Verordnung zu?
Die Schwachstellenbeurteilung dient als permanentes vorbeugendes Instrument, um frühzeitig Defizite in der technischen Ausstattung und den Kapazitäten der Mitgliedstaaten zu erkennen und Gefahren für den Schengen-Raum abzuwenden.
Warum wird das Interventionsrecht der Agentur im Fazit als "zahnloser Tiger" bezeichnet?
Weil die Agentur bei der Ausübung des Interventionsrechts zwingend auf Beschlüsse des Rats angewiesen ist, was bedeutet, dass die letztendliche Durchsetzungsgewalt weiterhin bei den nationalen Regierungen liegt und gegen deren Willen kaum gehandelt werden kann.
Welche Rolle spielte die Migrationskrise 2015 für die Grenzschutzpolitik?
Die Krise von 2015 verdeutlichte die erheblichen Defizite im Außengrenzschutz und führte zu einem dringenden Handlungsbedarf, der schließlich in der Reform zur Europäischen Grenz- und Küstenwache mündete.
- Quote paper
- Sabrina Leidinger (Author), 2017, Die Kontrolle der EU Außengrenzen und die "Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache", Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/437648