Am 13. Februar 1623 stellte Herzog Friedrich III von Schleswig-Holstein-Gottorf Privilegien für die in Friedrichstadt und Umgebung ansässigen Mennoniten aus. Diese Privilegien sicherten den Mennoniten Schutz und Handelsfreiheiten und gewährten ihnen ein Leben gemäß ihren Glaubensvorstellungen. Für Friedrichstadt und Friedrich III. bedeuteten die gewährten Privilegien einen wirtschaftlichen und handelspolitischen Aufschwung, da die Mennoniten hauptsächlich finanzkräftige Kaufleute waren. Somit vollzog sich ihre durch religiöse Toleranz bedingte Integration nicht nur aufgrund Friedrichs liberaler Weltsicht, sondern vor allem aus handelspolitischen Gründen. Hier stellt sich die Frage, ob Herzog Friedrich die Mennoniten vornehmlich der religiösen Toleranz wegen mit umfassenden Privilegien versah oder ob hinter diesem Akt der Wunsch stand, die neu gegründete Stadt durch die vollständige Integration der finanzstarken und fleißigen Mennoniten wirtschaftlich zu stärken. Dies wird im Folgenden die zu beantwortende Leitfrage darstellen.
Wie der Integrationsprozess der Mennoniten im Einzelnen ablief, welche Rolle sie für die neu gegründete Stadt Friedrichstadt spielten, sind neben der genauen Interpretation der Privilegien von 1623 – auf deren Grundlage die Leitfrage beantwortet wird – Gegenstand dieser Untersuchung, für die vor allem Robert Dollingers bereits genanntes Werk, Sem Christian Sutters 2012 in deutscher Übersetzung erschienene Dissertation, Ferdinad Ponts Werk zur Religionsfreiheit in Friedrichstadt, grundlegend waren. Für die Einführungen zu den Mennoniten und Herzog Friedrich III. waren die entsprechenden Lexikon-Artikel hilfreich. Besonders erhellend war der Aufsatz Erich Hassingers, der die wirtschaftlichen Motive von religiöser Toleranz in der Frühen Neu-zeit beleuchtet. Die Urkunde inhaltlich ergänzende Quellen sind die Friedrichstädter Polizeiberichte, die gerade über die Umsetzung der Privilegien in der Zeit nach 1623 Aufschluss geben.
Inhalt
I. Einleitung
II. Die Vorgeschichte: Die Mennoniten
II. 1. Die Vorgeschichte: Friedrich III., die niederländischen Remonstranten und die Gründung Friedrichstadts
III. Das Privileg Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorf für die Mennoniten von 1623 – der historische Kontext
III. 1. Die gewährten Privilegien samt der an sie geknüpften Bedingungen
IV. Die Folgejahre
V. Fazit
VI. Quellen- und Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Am 13. Februar 1623 stellte Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf Privilegien für die in Friedrichstadt und Umgebung ansässigen Mennoniten aus.[1] Diese Privilegien sicherten den Mennoniten Schutz und Handelsfreiheiten und gewährten ihnen ein Leben gemäß ihren Glaubensvorstellungen. Für Friedrichstadt und Friedrich III. bedeuteten die gewährten Priveligien einen wirtschaftlichen und handelspolitischen Aufschwung, da die Mennoniten hauptsächlich finanzkräftige Kaufleute waren.[2] Somit vollzog sich ihre durch religiöse Toleranz bedingte Integration nicht nur aufgrund Friedrichs liberaler Weltsicht, sondern vor allem aus handelspolitischen Gründen.[3] Hier stellt sich die Frage, ob Herzog Friedrich die Mennoniten vornehmlich der religiösen Toleranz wegen mit umfassenden Privilegien versah oder ob hinter diesem Akt der Wunsch stand, die neu gegründete Stadt durch die vollständige Integration der finanzstarken und fleißigen Mennoniten wirtschaftlich zu stärken. Dies wird im Folgenden die zu beantwortende Leitfrage darstellen.
Wie der Integrationsprozess der Mennoniten im Einzelnen ablief, welche Rolle sie für die neu gegründete Stadt Friedrichstadt spielten, sind neben der genauen Interpretation der Privilegien von 1623 – auf deren Grundlage die Leitfrage beantwortet wird – Gegenstand dieser Untersuchung, für die vor allem Robert Dollingers bereits genanntes Werk,[4] Sem Christian Sutters 2012 in deutscher Übersetzung erschienene Dissertation,[5] Ferdinad Ponts Werk zur Religionsfreiheit in Friedrichstadt,[6] grundlegend waren. Für die Einführungen zu den Mennoniten und Herzog Friedrich III. waren die entsprechenden Lexikon-Artikel hilfreich.[7] Besonders erhellend war der Aufsatz Erich Hassingers, der die wirtschaftlichen Motive von religiöser Toleranz in der Frühen Neuzeit beleuchtet.[8] Die Urkunde inhaltlich ergänzende Quellen sind die Friedrichstädter Polizeiberichte, die gerade über die Umsetzung der Privilegien in der Zeit nach 1623 Aufschluss geben.[9]
Es handelt sich bei diesem Thema um ein heute aktuelleres als zu den meisten Zeiten zuvor, da nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa Integrationsbedarf und gleichzeitig massive Probleme mit Integration bestehen. An den Mennoniten in Friedrichstadt kann beispielhaft skizziert werden, unter welchen Bedingungen und Umständen erfolgreiche Integartion gelingen kann.
Zunächst wird ein Überlick über die Vorgeschichte gegeben: Dabei werden die Mennoniten und Herzog Friedrich III. als Betroffene und als Urheber der genannten Privilegien vorgestellt. Zur Vervollständigung des historischen Kontextes werden die Gründung Friedrichstadts durch Friedrich III., die Beteiligung der in ihrer Heimat religiöser Unterdrückung ausgesetzten niederländischen Remonstranten und die Anfänge mennonitischer Beteiligung an der enststehenden Handelsstadt in gebotener Kürze dargestellt. Darauf aufbauend werden die genanten Privilegien von 1623 hinsichtlich ihrer Bedeutung für die und die Art und Weise der Integration der Mennoniten interpretiert. Dabei werden die gewährten Privilegien im Einzelnen betrachtet und hinsichtlich der Leitfrage geprüft, die abschließend auf der Basis dieser Untersuchung beantwortet werden kann.
II. Die Vorgeschichte: Die Mennoniten
Die Mennoniten sind eine konfessionelle Minderheit, die aus der Täufer-Bewegung der Reformationszeit hervorging.[10] Entscheidende Charakteristika sind die Glaubenstaufe anstelle der Kindstaufe, die Gewissenfreiheit und die Abkehr von weltlichen (sowohl klerikalen als auch obrigkeitlichen) Institutionen.[11] Während der Jahre 1527 bis 1560 waren sie in ihrer Heimat, den Niederlanden, schweren Verfolgungen ausgesetzt, die auch nach dem Toleranzedikt von 1579 nicht vollständig zurückgingen.[12] Ab 1535 bildete sich eine Täufergruppe heraus, die sich später, nach ihrem wichtigsten Prediger, dem Theologen Menno Simons (1496-1561) Mennoniten (auch Mennonisten, so in der vorliegenden Quelle) nannte.[13] Simons legte 1524 das katholische Priestergelübde ab.[14] Schon während seiner ersten Jahre als Priester kamen ihm Zweifel an der Realexistenz Christi in den Abendmalselementen. Auch Gespräche mit Amstbrüdern konnten diese nicht verringern.[15] 1535 kam er erstmalig mit den Täufern in Berührung. Obwohl er zunächst gegen deren aggressiven Nonkonformismus war, führte schließlich der Tod seines Bruders beim Oldeklooster-Massaker dazu, dass er sich vom Katholizismus ab- und dem Täufertum zuwandt. Anfang 1536 wurde er schließlich getauft und in die Täufergemeinde aufgenommen, schon ein Jahr später zum Ältesten ernannt.[16] Die starke Verfolgung, der er in den Jahren bis zu seinem Tod ausgesetzt war, führten ebenso wie der Tod seines Bruders dazu, dass er eine pazifistische Ausprägung des Täufertums predigte.[17] So wurden absolute Gewaltlosigkeit, die Glaubenstaufe, die Weigerung obrigkeitliche Ämter anzunehmen, sowie die Eidesverweigerung zu den Merkmalen der Mennoniten.[18] Da die Mennoniten auch in den Jahren nach dem Toleranzedikt von 1579 starker Verfolgung ausgesetzt waren und einer gesetzlichen Existenzgrundlage entbehrten, boten sie, wie sich zeigen wird, eine vielversprechende Zielgruppe für das Planstadt-Vorhaben Herzog Friedrichs III.
II. 1. Die Vorgeschichte: Friedrich III., die niederländischen Remonstranten und die Gründung Friedrichstadts
„Aus Sicht des Herzogs sollte Friedrichstadt in einem ertragreichen Handelssystem zum wirtschaftlichen Wohlergehen des gesamten Herzogtums beitragen.“[19] Bereits 1619 hatten detaillierte Pläne vorgelegen nach denen eine Stadt entstehen sollte, die, basierend auf remonstrantischen Kaufleuten aus den Niederlanden, rasch zu einer Handelsmetropole nach niederländischem Vorbild ausgebaut werden sollte.[20] Angeregt hatten diese Idee zwei niederländische Flüchtlinge, die aufgrund von Sympathisierung mit Remonstranten ihrer Staatsämter enthoben worden waren, und nach Schleswig-Holstein gekommen waren. Joan de Haen könnte der erste gewesen sein, der Herzog Friedrich auf das wirtschaftliche Potenzial der in den Niederlanden unterdrückten konfessionellen Minderheit aufmerksam gemacht hatte.[21] Entscheidend Einfluss hat sicherlich Willem van den Hove genommen. Der ehemalige Stadtrat von Alkmaar,[22] der zuvor als Mittelsmann für zahlreiche Unternehmungen, die beinahe allesamt scheiterten,[23] fungiert hatte, war es, der den ersten Entwurf einer Handelsstadt unter remonstrantischem Einfluss für den Herzog formulierte.[24] In diesem war eine Stadtverwaltung nach niederländischem Vorbild skizziert.[25] Remonstranten sollten als wirtschaftliche Kraft mithilfe von Toleranzedikten und Privilegien angeworben werden, was der zu gründenden Stadt die Möglichkeit des Überseehandels, den der Herzog favorisierte, geben sollte.[26] Die Passagen in van den Hoves Entwurf, die neben den Remonstranten auch die konfessionelle Minderheit der Mennoniten in die Stadt aufzunehmen vorsah, wurden jedoch zunächst wieder gestrichen und waren in der Endfassung von 1619 nicht enthalten.[27] In einer erweiterten Fassung wurden im Folgejahr potentiellen Siedlern Vergünstigungen, Grundstücke sowie Häuser und Materialien zum Bau von Schiffen in Aussicht gestellt, womit die wirtschaftliche Attraktivität der Planstadt steigen sollte.[28] Die Remonstanten fürchteten jedoch härtere Repressalien seitens der niederländischen Regierung, sodass der erhoffte Siedlerstrom ausblieb, woraufhin Vertreter der konfessionellen Minderheit nach Schleswig-Holstein-Gottorf eingeladen wurden, damit sie sich vor Ort einen Überblick verschaffen konnten.[29] Bei dieser Gelegenheit wurden sie des Schutzes Herzog Friedrichs versichert. Obwohl auch die zunächst kritische Mutter des Herzogs von den Vorteilen, die die Remonstranten dem Herrschaftsgebiet ihres Sohnes bringen würden, überzeugt worden war, kam es zu keiner entscheidenden Annäherung zwischen Vertretern der Remonstranten und Friedrich.[30] Dennoch wiesen diese auf die wirtschaftlichen Vorteile hin, die eine Beteiligung der Mennoniten an der Planstadt hätte.[31] Dabei stellten die Remonstranten religiöse Gründe hinter wirtschaftliche, da sie selbst mit der mennonitischen Glaubensrichtung nicht einverstanden seien. Der Herzog, der diese Sicht teilte, ließ sich insofern auf diesen Vorschlag ein, als er Mennoniten in der Planstadt dulden wollte, jedoch nur inoffiziell. Eine offizielle Beteiligung durch Privilegien – ähnlich den Remonstranten – sollten sie erst erhalten, wenn die Stadt fertiggestellt wäre.[32]
Da ein endgültiges Übereinkommen zwischen Herzog Friedrich und den Remonstranten ausblieb, „setzten der Herzog und seine holländischen Vertrauensleute ihre Arbeit ohne sie fort.“[33] Am 24. September 1621 legte van den Hoves Sohn Antoine den Grundstein Friedrichstadts.[34] Innerhalb eines Jahres wuchs die Stadt und mit dieser Sicherheit zogen erste remonstrantische Siedler zu. So wurde 1622 Nicolaus Grevinchoven nach Friedrichstadt gesandt, der sich mit den remonstrantischen Predigern in Verbindung setzten sowie Verhandlungen mit dem Herzog aufnehmen sollte.[35] Die remonstrantische Besiedlung nahm somit offizielle Züge an, spätestens als der Remonstranten-Gemeinde nahezu umfassende Privilegien ausgestellt wurden, die besonders religiöse Toleranz in den Vordergrund stellten.[36]
Bereits seit der Gründung hatten Mennoniten in Friedrichstadt gelebt, inoffiziell und lediglich geduldet. Das änderte sich im Mai 1622. Nach der Konsolidierung der neu gegründeten Stadt wurden sie durch den Herzog mit den anderen ansässigen Konfessionen gleichgestellt, was bedeutete, dass sie ihre Religion frei und öffentlich ausüben durften. Diese religiöse Toleranz bestätigte er im Folgejahr durch offizielle, alle grundelegenden Bereiche des öffentlichen Zusammenlebens abdeckende Privilegien.[37]
[...]
[1] Das Privileg Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorf für die Mennoniten von 1623 in: Sammlung der in dem Herzogthum Schleswig geltenden Land- und Stadt-Rechte, nebst den für diese Gegenden erlassenen neueren Verfuegungen. Mit Anmerkungen begleitet. Bd. 3, Abt. 1: die Stadt Friedrichstadt betreffend. Schleswig 1799 587f.
[2] Pont, F.: „Friedrichstadt an der Eider. Zweiter Teil. Der Remonstrantismus und die Religionsfreiheit in Friedrichstadt. Erlangen 1921 112.
[3] Zur liberalen Weltsicht Friedrichs III. vgl.: Lohmeier, D.: Friedrich III. In: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck, Bd. 12. 110.
[4] Dollinger, R.: Geschichte der Mennoniten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Lübeck. Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, Bd. 17. Neumünster 1930.
[5] Sutter, S.C.: Friedrichstadt an der Eider: Ort einer frühen Erfahrung religiöser Toleranz, 1621-1727. 84. Mitteilungsblatt der Gesellschaft für Friedrichstädter Stadtgeschichte. Friedrichstadt 2012.
[6] Pont, Friedrichstadt.
[7] Zu den Mennoniten: Goertz, H.J.: Mennoniten. In: TRE, Bd. 22 450-457.; ders.: Menno Simons. In: TRE, Bd. 22 444-450.
Zu Friedrich III.: Vgl. Anm. 3.
Daneben finden sich für dieses Thema spezifischere (biographische) Ausführungen bei den bereits genanten Werken.
[8] HASSINGER, E.: Wirtschaftliche Motive und Argumente für religiöse Duldsamkeit im 16. und 17. Jahrhundert. In: Ritter, G. u.a. (Hrsg.): Archiv für Reformationsgeschichte 49 (1958) 226-245.
[9] Die Friedrichstädter Polizeiprotokolle in: Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins. Herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Bd. 7. Leipzig 1919.
[10] Vgl.: Bender, H.S.: Das Täuferische Leitbild. In: Hershberger, G.F. (Hrsg.): Das Täufertum. Erbe und Verpflichtung. Stuttgart 1963 32.
[11] Ebd.
[12] Vgl. Goertz, Mennoniten 450.
[13] Vgl. ders., Menno Simons 444.
[14] Vgl. Lichdi, D.G.: Die Mennoniten in Geschichte und Gegenwart. Von der Täuferbewegung zur weltlichen Freikirche. (2. Aufl.) Weisenheim 2004 74.
[15] Vgl.: Goertz, Menno Simons 445.
[16] Ebd.
[17] Lecler, J.: Geschichte der Religionsfreiheit im Zeitalter der Reformation, Bd. 1. Stuttgart 1965 308.
[18] Vgl. Lichdi, Mennoniten 75-78.
[19] Sutter, Friedrichstadt 52.
[20] Vgl. Ebd.
[21] Ebd. 47.
[22] Vgl. Brandt, G.: Historie der Reformatie en andere kerkelyke geschiedenisse in en ontrent de Nederlanden, Bd. 2. Amsterdam 1671-74 858.
[23] Siehe nur: Winter, P.J. van: Willem van den Hove. In: Tijdschrift voor Geschiedenis 74 (1961) 413-431.
[24] Sutter, Friedrichstadt 50-53.
[25] Dazu: Ders. 51f.
[26] Siehe: Lohmeier, Friedrich III. 110f.; sowie Mörke, O.: Politik – Wirtschaft – Handel. Die Beziehungen zwischen der Republik der Vereinigten Niederlande und der schleswig-holsteinischen Küstenregion. In: Fürsen, E.J./Witt, R.: Schleswig-Holstein und die Niederlande. Aspekte einer historischen Verbundenheit. Veröffentlichungen des schleswig-holsteinischen Landesarchivs, Bd. 80. Schleswig 2003 20; und Riis, Th.: Glückstadt und Friedrichstadt. In: ebd. 37-48.
[27] Vgl. Sutter, Friedrichstadt 52.
[28] Vgl. Ebd. 52f.
[29] Dazu ausführlich: Sutter, Friedrichstadt 54-61.
[30] Siehe: Ebd. 54-61; ferner: Dollinger, Mennoniten 11.
[31] Sutter, Friedrichstadt 59f.
[32] Vgl.: Brandt, G.: Historie der Reformatie en andere kerkelyke geschiedenisse in en ontrent de Nederlanden, Bd. 4. Rotterdam 1704 481-486.
[33] Ebd. 62.
[34] Ebd. 52 und 62.
[35] Vgl. Ebd. 62f.
[36] Vgl. Ebd. 63-65.
[37] Dazu ausführlich: Ebd. 66-68.