Islamisches Bankwesen entstand durch den Ölpreisschub 1975 im saudi-arabischen Dschidda. Der daraus resultierende Wirtschaftsboom im Nahen Osten brachte ein großes Interesse an islamkonformen Finanzmethoden hervor. Es entstand somit eine Marktlücke, die von aktuellen Banken aufgrund fehlenden Wissens nicht einfach genutzt werden konnte. In Europa konnte sich diese Bankenkonstruktion trotz steigender Nachfrage bisher noch nicht etablieren. Die Hongkong & Shanghai Banking Corporation Holdings (HSBC) sowie die Deutsche Bank versuchen bereits über eine eigene Produktpalette Marktanteile in islamisch dominierten Ländern zu gewinnen.
Seit 2015 existiert die Kuveyt Türk Bank als erste lizensierte islamische Bank in Deutschland. Das Filialnetz erstreckt sich aktuell über 5 Niederlassungen in zum Beispiel Berlin, Frankfurt oder Mannheim. Weitere Niederlassungen sollen in Köln und München folgen. Ob der gewünschte Erfolg eintreten wird, lässt sich aktuell noch schwer vorhersagen. Das Islamic Banking steht in fundamentalen Elementen mit dem konventionellen Banking im Konflikt.
Die folgende Seminararbeit behandelt das islamische Bankwesen als Alternative zum konventionellen Bankwesen. Dabei werden für ein besseres Verständnis die grundlegenden Punkte des Islamic Banking dargestellt. Die fünf Säulen des Islams, die Sharia, als Rahmenbedingung inklusive der wichtigsten Verbote sowie das Sharia-Board, stellen zentrale Elemente dar. Anschließend wird ein Vergleich zwischen konventionellen und islamischen Finanzmethoden zur Finanzierung einer Immobilie gezogen und speziell die Umsetzung einer islamischen Finanzierungstechnik nach deutschem Recht herausgearbeitet. Zum Schluss werden die Probleme einer solchen Umsetzung aufgeführt und die Frage beantwortet, ob eine solche Finanzierung als Alternative funktionieren kann.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung und Aufbau der Arbeit
2 Fünf Säulen des Islams
3 Sharia
3.1 Riba
3.2 Gharar
3.3 Maysir
4 Sharia Board
5 Konventionelles Banking VS. Islamic Banking
5.1 Konventionelle Methode
5.2 Islamische Finanzierungsmethode
5.2.1 Musharakah
5.2.2 Diminishing Musharakah
5.3 Übertragung auf das deutsche Recht
5.4 Übertragung auf einen Immobilienkauf
5.5 Auftretende Probleme
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Islamie Banking und nellem Banking
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung und Aufbau der Arbeit
Islamisches Bankwesen entstand durch den Ölpreisschub 1975 im saudi-arabischen Dschidda. Der daraus resultierende Wirtschaftsboom im Nahen Osten brachte ein groBes Interesse an islamkonfomien Finanzmethoden hervor. Es entstand somit eine Marktlücke, die von aktuellen Banken aufgrund fehlenden Wissens nicht einfach genutzt werden konnte. In Europa konnte sich diese Bankenkonstruktion trotz steigender Nachfrage bisher noch nicht etablieren.[1] Die Hongkong & Shanghai Banking Corporation Holdings (HSBC) sowie die Deutsche Bank versuchen bereits über eine eigene Produktpalette Marktanteile in islamisch dominierten Ländern zu gewinnen.[2]
Seit 2015 existiert die Kuveyt Türk Bank als erste lizensierte islamische Bank in Deutschland.[3] Das Filialnetz erstreckt sich aktuell über 5 Niederlassungen in zum Beispiel Berlin, Frankfurt oder Mannheim.[4] Weitere Niederlassungen sollen in Köln und München folgen.[5] Ob der gewünschte Erfolg eintreten wird, lässt sich aktuell noch schwer Vorhersagen. Das Islamic Banking steht in fundamentalen Elementen mit dem konventionellen Banking im Konflikt.
Die folgende Seminararbeit behandelt das islamische Bankwesen als Alternative zum konventionellen Bankwesen. Dabei werden für ein besseres Verständnis die grundlegenden Punkte des Islamic Banking dargestellt. Die fünf Säulen des Islams, die Sharia, als Rahmenbedingung inklusive der wichtigsten Verbote sowie das Sharia-Board, stellen zentrale Elemente dar. Anschließend wird ein Vergleich zwischen konventionellen und islamischen Finanzmethoden zur Finanzierung einer Immobilie gezogen und speziell die Umsetzung einer islamischen Finanzierungstechnik nach deutschem Recht herausgearbeitet. Zum Schluss werden die Probleme einer solchen Umsetzung aufgeführt und die Frage beantwortet, ob eine solche Finanzierung als Alternative funktionieren kann.
2 Fünf Säulen des Islams
Um ein Verständnis für islamische Finanzdienstleistangen zu bekonmien, ist die Kenntnis einiger grundlegender religiöser Inhalte des Islams unabdingbar. Der Islam ist neben dem Juden- und Christentum die jüngste der drei abrahamitischen Religionen und beruft sich auf Abraham als Stammvater.[6] Der Prophet Mohammed ist der Abgesandte Gottes, der seine Offenbarung Gottes im Koran verschriftlicht hat.[7]
Jede Person die dem islamischen Glauben angehören möchte, muss sich an die fünf Säulen des Islams halten. Diese sind das Glaubensbekenntnis (Schahada), indem man neben Allah keine weitere Gottheit anerkennen darf, die Durchführung von täglich fünf Gebeten (Salat), das Fasten (Saum) im Monat Ramadan, eine Pilgerfahrt (Hajj) nach Mekka, für die die es sich finanziell leisten können, sowie die Zahlung der AlmosenSteuer (Zakat), eine der vermögenssteuerähnlichen Pflichtabgabe als Hilfe für Bedürfti- ge.[8]
3 Sharia
Die Sharia legt für die islamischen Institute nicht nur die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest, sondern bildet auch das soziale und ethische Fundament für das gesamte Finanzwesen.[9] Dabei gilt die Sharia nicht als ein Gesetzbuch religiöser Gebote und Verbote, sondem als eine Art Verhaltenskodex, welcher als Grundlage für die Gesetzesbildung verwendet wird.[10]
Die Sharia setzt sich aus dem Koran und der Sunna zusammen.[11] Der Koran ist das heilige Buch aller Moslems und das zentrale Element der Sharia.[12] Die zentralen Botschaften Gottes an die muslimische Gemeinschaft wurden von Mohammed empfangen und im Koran niedergeschrieben.[13] Die Sunna beinhaltet die überlieferten Taten und Aus- Sprüche des Propheten Mohammed, welche von seinen Anhängern gesammelt und in sogenannten Hadithen verschriftlicht wurden.[14]
Islamische Rechtsgelehrte haben daraufhin ein rechtliches Grundgerüst für islamische Finanzdienstleistungen entwickelt, welches die erlaubten (halal) und nicht konformen (haram) Finanzmöglichkeiten aufzeigt.[15] Die entscheidenden Elemente der Sharia sind dabei Riba, Gharar und Maysir.[16]
3.1 Riba
Verträge und Transaktionen müssen nach der Sharia frei von ״Riba“ sein, was ins Deutsehe übersetzt Zinsen oder Wucher bedeutet.[17] Das Verständnis des Riba-Verbots ist für die Konstruktion islamischer Finanzprodukte somit essenziell und von zentraler Bedeutung für die Durchführung der islamischen Finanzgeschäfte. Das Verbot von Zinsen ist im Koran und in der Sunna an mehreren Stellen wiederzufinden.[18] Demzufolge ist nach islamischem Recht eine Zahlung sowie die Forderung von Zinsen untersagt.
Unter Zinsen ist das Entgelt für die (temporäre) Überlassung von Kaufkraft, Kapital oder Sachwerte über einen bestimmten Zeitraum zu verstehen. Dies wird nicht nur in der muslimischen Religion als kritisch betrachtet. Schon Aristoteles sagte, dass Geld nicht durch sich selbst vemiehrbar ist.[19] Neben dem Verbot im römischen Reich, gab es auch lange Zeit ein Zinsverbot im Judentum.[20] Das Christentum untersagte den Gebrauch der Zinsnahme durch päpstliche Erlasse im Mittelalter, was ebenfalls im Alten Testament unter dem Begriff ״Wucher“ missbilligt wurde.[21]
3.2 Gharar
Gharar bedeutet ״Unsicherheit“ oder auch ״Spekulation“. Im Gegensatz zu Riba ist Gharar nicht komplett verboten, da die Höhe der Unsicherheit ausschlaggebend ist.[22] Verboten ist es, wenn die eine Vertragspartei seinen eigenen Nutzen zu Lasten der ande- ren Vertragspartei zieht.[23] Aus diesem Grund sind Unsicherheiten und Täuschungen nicht erlaubt. Die Risiken für ein erfolgreiches Wirtschaften sind auch im Islam nicht auszuschließen. Kaufverträge müssen eindeutig definiert werden, damit das Vermögen der Vertragsparteien so gut wie möglich geschützt wird.[24] Dementsprechend müssen aus islamischer Sicht folgende Aspekte klar definiert werden:[25]
Wer verkauft an wen?
Zu welchem wird verkauft? Wann findet die Lieferung statt? Was wird verkauft?
Das Wirtschaftsgut muss klar genannt werden und im Besitz des Verkäufers sein. Es darf keine Unklarheit über die Charakteristika des Wirtschaftsgutes bestehen.
3.3 May sir
Maysir steht für das Verbot des Glücksspiels.[26] Es beschreibt einen Vertrag, in dem der Besitz einer Sache von einem in der Zukunft unsicheren Ereignis abhängt.[27] Für Finanzdien Siici stungen bedeutet dies, dass alle Geschäfte, bei denen ein definitiver Gewinn für die eine und ein definitiver Verlust für die andere Seite enthalten sind, nicht zulässig sind, wenn bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, wer der Gewinner und wer der Verlierer sein wird.[28] Ein weiterer Grund für das Verbos tust die Tatsache, dass Glücksspiel ein Nullsummenspiel darstellt, da der Verlust der einen Partei den Gewinn der anderen Partei ausmacht.[29] Beim Handel hingegen profitieren beide Vertragsparteien vom Tausch, sodass eine gewinnbringende Situation für alle Parteien erzeugt wird.[30] Durch diese Ansicht wird insbesondere der Aktienhandel kritisch bewertet.[31]
4 Sharia Board
In einem Sharia-Board sitzen drei bis fünf islamische Gelehrte.[32] Jede etablierte islami- sehe Bank unterhält ein solches Sharia-Board, welche die religiösen Interessen der einzelnen Investoren, der Bank genauso wie Bankkunden, vertritt.[33] Die Mitglieder eines solchen Sharia-Board müssen folglich unabhängig von anderen Organen der islami- sehen Finanzsituation sein, um eine Beeinflussbarkeit zu vermeiden.[34] Die Hauptaufgabe des Sharia-Boards ist die Überprüfung finanzieller Methoden auf ihre Sharia- Konformität.[35]
Aufgrund der besonderen Stellung der Gelehrten und der hohen Anforderungen an die Gelehrten, werden nur wenige dazu berufen.[36] Daher kommt es nicht selten vor, dass ein Gelehrter in mehreren Gremien vertreten ist.[37] Angesichts dieser Knappheit werden neue Finanztechniken häufig erst spät mit der Sharia-Konfomiität akkreditiert. Deshalb werden neue Techniken meist mithilfe eines Gelehrten erstellt, um schon in der EntWicklungsphase mögliche Kritikpunkte zu beseitigen.
Ein Gelehrter wird oft mit einem Wirtschaftsprüfer verglichen, da beide die Aufgabe haben die Aktivitäten des Unternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gesetze eingehalten werden.[38] Der Wirtschaftsprüfer bezieht sich dabei auf die Rechnungslegungsgesetze, während der Gelehrte die Aktivitäten der Bank auf islamische Gesetze prüft.[39] In Bezug auf neue Finanztechniken, lässt sich das Sharia-Board mit einer Prüfgesellschaft vergleichen, welche die vorgelegten Produkte auf ihre Zulässigkeit prüft und diese daraufhin zertifiziert.[40] Ein neu entwickeltes Produkt lässt sich nur erfolgreich vermarkten, wenn eine Zustimmung der Gelehrten erfolgt ist. Andernfalls kann der Kunde sich nicht sicher sein, dass diese Methoden auch wirklich islamkonform sind. Das Sharia-Board füngiert somit als Prüfer und Berater zugleich.[41]
5 Konventionelles Banking VS. Islamic Banking
Vergleicht man nun das Geschäft des islamischen Bankwesens mit dem des konventionellen Bankwesens, lassen sich folgende Gegenüberstellungen festhalten:
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Islamic Banking und konevntionellem Banking
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Muschiol, Andrea, Analyse von Finanzprodukten im Islamic Banking unter be- sonderer Berücksichtigung von Investment Fonds, 2004, s. 7.
Das islamische Bankwesen muss somit Produkte entwickeln, die zwar den Vorgaben der Sharia entsprechen, jedoch ebenfalls konkurrenzfåhig gegenüber konventionellen Bankwesen sind, um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Ob dies bisher gelungen ist, wird im folgenden Schritt, mithilfe der Finanzierung einer Immobilie, nach islami- schém Recht und nach deutschem Recht verglichen.
5.1 Konventionelle Methode
Bei der konventionellen Immobilienfinanzierung wird dem Kunden im Regelfall ein Darlehen von einer Bank gewährt, welches entsprechend verzinst wird und dann in Raten zuzüglich anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden muss.[42] Die Bank agiert somit nicht als Käufer oder Investor der Immobilie.
[...]
[1] Vgl. Prange, s., Islamic Banking, 2009, o. s.
[2] Vgl. ebenda
[3] Vgl. KT-Bank AG, Islamic Finance, keine Datumsangabe, o.
[4] Vgl. ebenda
[5] Vgl. ebenda
[6] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s. 19.
[7] Vgl. ebenda.
[8] Vgl. ebenda.
[9] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s.24.
[10] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s.24.
[11] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s.24.
[12] Vgl. ebenda.
[13] Vgl. ebenda.
[14] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s.24
[15] Vgl. ebenda.
[16] Vgl. ebenda S.25.
[17] Vgl. ebenda s.25-26.
[18] Vgl. ebenda s.26-27.
[19] Vgl. Flashar, Aristoteles, 1258b, S.27 f.
[20] Vgl. Billeter, Geschichte des Zinsfußes, s. 135.
[21] Vgl. Die Bibel, 5. Buch Moses, Verse 23, 20 imd 21; Psalm 25, Vers 5; Sprüche 28, Vers 8; Hejcl, Das Alttestamentliche Zinsverbot, s. 1 ff.: f
[22] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, s.29.
[23] Vgl. ebenda S.30.
[24] Vgl. Amereller, F., 1995, S.33.
[25] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S.31.
[26] Vgl. ebenda S.31.
[27] Vgl. ebenda S.31.
[28] Vgl. ebenda S.31.
[29] Vgl. ebenda S.31.
[30] Vgl. ebenda S.31.
[31] Vgl. ebenda s.31.
[32] Vgl. Gassner/ Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S.33.
[33] Vgl. S.33.
[34] Vgl. s.33.
[35] Vgl. S.34.
[36] Vgl. s.33.
[37] Vgl. Muschiol, A., 2004, S.14.
[38] Vgl. Mustafa Ashrati, S.30.
[39] Vgl. Mustafa Ashrati, s.30.
[40] Vgl. Schoon, Islamic Banking und Finance, s. 138.
[41] Vgl. Mustafa Ashrati, s.30.
[42] Vgl. Commerzbank, Baufinanzierung, keine Datumsangabe, 0. s.