Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den Ursprüngen der Kondiktion im römischen Recht, beleuchtet die Entwicklung und zieht einen Vergleich zur heutigen deutschen Rechtslage auch bezüglich der Dogmatik und Systematik der §§812 ff. BGB.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die legis actio per condictionem als Ursprung.
- I. Einführung durch die lex Silia
- II. Die legis actio per condictionem als „Ansagungsklage“.
- III. Gerichtliche „Ansagung“..
- IV. Formel der legis actio per condictionem.
- V. Abstraktheit der Formel...
- 1. Abgrenzung der causa traditionis von der causa condictionis..
- 2. Keine Pflicht zur Mitteilung des Klagegrundes.
- VI. Inhalt, Umfang und Anwendung
- 1. Dare opportere von certa pecunia oder certa res
- 2. Maßgaben für den Richter beim Urteil.
- 3. Hauptsächliche Anwendungsfälle……………………..
- VII. Einführungszweck.
- 1. Verfahrenserleichterung und Einschränkung der Anwendbarkeit ............
- 2. Darlehen als Ursprung und die Möglichkeit eines Vergleichs.
- 3. Deliktischer Grundgedanke
- C. Entwicklung zur condictio der Klassik
- I. Zeitliche Einordnung und mögliche Einflüsse ..
- II. Inhalt und Umfang der Formel.
- 1. Aufweichung der Formelstrenge im Formularprozess
- 2. Das Urteil und sein Umfang.
- 3. Abstraktheit und Anwendungsfälle.
- 4. Abgrenzung der actio certae creditae pecuniae von der condictio
- a) Zumindest Wesensgleichheit in der Klassik
- b) Actio certae creditae pecuniae als eigenständige Klage.
- c) Einheitliche condictio.....
- III. Einheitliche Grundlage des klassischen Kondiktionenrechts .......
- 1. Einheitliche Grundlage im Sinne eines übergeordneten Prinzips.
- a) Allgemeines Bereicherungsverbot
- b) Billigkeit.…………………………..
- 2. Eine einheitliche causa condictionis als Grundlage.
- a) Fehlerhaftigkeit des Begriffs der causa actionis.
- b) Die Möglichkeit einer condictio sine causa
- aa) Condictio sine causa dandi...
- bb) Condictio sine causa retinendi
- c) Gegen eine allgemeine condictio sine causa..
- d) Für eine allgemeine condictio sine causa
- e) Verbindung der condictio sine causa retinendi mit aequitas..
- D. Condictio sine causa und „ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 BGB im Vergleich ..
- I. Unhistorisches Verständnis der condictio
- II. „Ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 1 BGB.
- 1. Objektiver und subjektiver Rechtsgrundbegriff........
- 2. Vorzugswürdigkeit der objektiven Theorie
- III. Einfluss der Billigkeit und der condictio sine causa auf das geltende Recht............
- E. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht den Ursprung des römischen Kondiktionenrechts, einem Rechtsinstitut, das im Laufe der römischen Rechtsgeschichte eine bedeutende Rolle spielte. Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Entwicklung der condictio von ihren Anfängen bis zur klassischen römischen Rechtswissenschaft zu beleuchten und ihre Bedeutung im Kontext des römischen Rechtsverständnisses zu erörtern.
- Die legis actio per condictionem als Ursprung des Kondiktionenrechts
- Die Entwicklung der condictio im Formularprozess
- Die Einheitliche Grundlage des klassischen Kondiktionenrechts
- Die Bedeutung der condictio sine causa im römischen Recht
- Der Vergleich der condictio sine causa mit dem deutschen Rechtsgrundbegriff
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein und beleuchtet die Bedeutung des Kondiktionenrechts im römischen Recht. Kapitel B analysiert die legis actio per condictionem als Ursprung des Kondiktionenrechts. Kapitel C befasst sich mit der Entwicklung der condictio im Formularprozess und untersucht die Abstraktheit und den Umfang der Formel. Kapitel D analysiert die einheitliche Grundlage des klassischen Kondiktionenrechts und erörtert die Bedeutung des Begriffs der causa condictionis. Kapitel E schließlich betrachtet die condictio sine causa und die Bedeutung der Billigkeit im römischen Recht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter der Seminararbeit sind: römisches Recht, Kondiktionenrecht, legis actio per condictionem, Formularprozess, condictio sine causa, Abstraktheit, causa condictionis, Billigkeit.
- Arbeit zitieren
- Tassilo Eulberg (Autor:in), 2017, Der Ursprung der Kondiktion im römischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/429891