In dieser Seminararbeit liegt der Fokus vorwiegend auf der Beziehung zwischen Augustus und dem Senat, die zwischen den Jahren 33 und 18 v.Chr., mehrfache Veränderungen mit sich brachte.
Innerhalb der Epoche von Augustus‘ Herrschaft nimmt die analysierte Thematik eine wesentliche Rolle ein, da hier durch ersichtlich wird, auf welcher Grundlage der Princeps seine verfassungsmäßigen Rechte erweitern und gleichzeitig die wiederhergestellte Macht der Senatsaristokratie stetig verkleinern konnte. Es soll bei dieser Untersuchung zudem ein hauptsächliches Augenmerk auf die Frage gelegt werden, inwiefern Augustus die Ausdehnung seiner politischen Befugnisse innerhalb der republikanischen Verfassung vollzog.
Die für diese Arbeit verwendeten Quellen machen hauptsächlich Schriften von antiken Autoren aus, jedoch wurde auch der von Augustus selbst verfasste Tatenbericht verwendet. Der meist zitierte Autor ist Cassius Dio, welcher insgesamt 80 Bücher über die Geschichte Roms schrieb und dessen Beschreibung über das Verhältnis zwischen Princeps und Senat die wohl ausführlichste ist. Dio schreibt vom Standpunkt eines Senators aus und sein verfasstes Material gilt als weitestgehend zuverlässig. Aus seinen Schilderungen lässt sich zudem ableiten, dass er Zugriff auf Senatsakten hatte. In der Forschung wird Dio zugleich als kritischer Senator als auch Monarchist bewertet, die meist rezipierte Auffassung stammt jedoch von Jochen Bleicken, der Dio als einen Anhänger des augusteischen Staatsprinzips beschriebt, welches Augustus den Umständen seiner Zeit gemäß modifiziert habe.
„In consulatu sexto et septimo, postquam bella civilia exstinxeram, per consensum unsversorum potitus rerum omnium, rem publicam ex mea potestate in senatus populique Romani arbitrium transtuli.“ Mit diesen Worten beschreibt Augustus die Rückgabe der res publica im Jahre 27 v.Chr., die ihn entgegen möglicher Vermutungen nicht in seiner politischen Macht zurückwarf, sondern durch die er der römischen Aristokratie ihre langjährigen Herrschaftsansprüche abnehmen konnte. Aufgrund der Wirren der Bürgerkriege waren der Senat und das Volk nicht in der Lage, die politische Verantwortung für das römische Reich selbstständig zu übernehmen. Durch seine militärischen Verdienste gegen die als „aus dem Osten“ proklamierte Gefahr empfahl sich Augustus dafür, tragende Aufgaben als damaliger Consul für das Gemeinwesen zu übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. ) Einleitung
2. ) Der politische Sieg gegen Antonius (33 - 31 v.Chr.)
2.1 ) Der Kampf um die Gunst des Senats
2.2) Octavians rechtliche Stellung nach Ende des zweiten Triumvirats
3. ) Der Ausbau der Machtbefugnisse gegenüber dem Senat (30 - 23 v.Chr.)
3.1) Das anfängliche Verhältnis zur Senatsaristokratie
3.2) Veränderungen durch den Beginn des Principats
4. ) Die Etablierung der Alleinherrschaft (23 - 18 v.Chr.)
4.1) Die Aufgabe des Consulats
4.2) Die faktische Entmachtung der römischen Führungsschicht
5. ) Ritterstand als Konkurrenz zum Senatsadel?
6. ) Zur rechtlichen Bewertung des Principats
7. ) Fazit
8. ) Quellen- und Literaturverzeichnis
1.) Einleitung
„In consulatu sexto et séptimo, postquam bella civilia exstinxeram, per consensum unsver- sorum potitus rerum omnium, rem publicam ex mea potestate in senatus populique Romani arbitrium transtuli.“1 Mit diesen Worten beschreibt Augustus die Rückgabe der res publica im Jahre 27 v.Chr., die ihn entgegen möglicher Vermutungen nicht in seiner politischen Macht zurückwarf, sondern durch die er der römischen Aristokratie ihre langjährigen Herrschaftsansprüche abnehmen konnte. Aufgrund der Wirren der Bürgerkriege waren der Senat und das Volk nicht in der Lage, die politische Verantwortung für das römische Reich selbstständig zu übernehmen. Durch seine militärischen Verdienste gegen die als „aus dem Osten“ proklamierte Gefahr empfahl sich Augustus dafür, tragende Aufgaben als damaliger Consul für das Gemeinwesen zu übernehmen. In dieser Seminararbeit liegt der Fokus vorwiegend auf der Beziehung zwischen Augustus und dem Senat, die zwischen den Jahren 33 und 18 v.Chr., mehrfache Veränderungen mit sich brachte. Innerhalb der Epoche von Augustus‘ Herrschaft nimmt die analysierte Thematik eine wesentliche Rolle ein, da hier durch ersichtlich wird, auf welcher Grundlage der Princeps seine verfassungsmäßigen Rechte erweitern und gleichzeitig die wiederhergestellte Macht der Senatsaristokratie stetig verkleinern konnte.
Es soll bei dieser Untersuchung zudem ein hauptsächliches Augenmerk auf die Frage gelegt werden, inwiefern Augustus die Ausdehnung seiner politischen Befugnisse innerhalb der republikanischen Verfassung vollzog. Die für diese Arbeit verwendeten Quellen machen hauptsächlich Schriften von antiken Autoren aus, jedoch wurde auch der von Augustus selbst verfasste Tatenbericht verwendet. Der meist zitierte Autor ist Cassius Dio, welcher insgesamt 80 Bücher über die Geschichte Roms schrieb und dessen Beschreibung über das Verhältnis zwischen Princeps und Senat die wohl ausführlichste ist. Dio schreibt vom Standpunkt eines Senators aus und sein verfasstes Material gilt als weitestgehend zuverlässig. Aus seinen Schilderungen lässt sich zudem ableiten, dass er Zugriff auf Senatsakten hatte. In der Forschung wird Dio zugleich als kritischer Senator als auch Monarchist bewertet, die meist rezipierte Auffassung stammt jedoch von Jochen Bleicken, der Dio als einen Anhänger des augusteischen Staatsprinzips beschriebt, welches Augustus den Umständen seiner Zeit gemäß modifiziert habe.2
Zudem schreibt der antike Autor Tacitus in ausgewählten Texten über die Herrschaft des Augustus, die Annales behandeln dabei hauptsächlich die Zeit vom Regierungsantritt des Tiberius bis zum Tode Neros. Zwar hat Tacitus‘ Werk einen teilweise hohen Informationsgehalt, da er über mündliche Berichte von Senatoren verfügte, jedoch sind seine Äußerungen von einem sehr stark ausgeprägten republikanischen Standpunkt heraus verfasst.3 Des Weiteren findet die Beschreibung von Sueton, einem Schriftsteller, der Biografien der römischen Kaiser von Julius Caesar bis Domitian verfasste, bei der Analyse von Augustus Verwendung. Dieser geriet unter anderem aufgrund der problematischen Einordnung in die historische Entwicklung in Kritik, trotzdem dient er in der modernen Forschung als wichtige Informationsquelle. Fernerhin wurden auch Teile aus Augustus‘ Tatenbericht zitiert, welcher verständlicherweise das Wirken des Kaisers positiv darstellen sollte und deshalb auch speziell die Sicht des Kaisers repräsentieren soll.
Hinsichtlich der Literatur wurde sowohl auf ältere als auch moderne Forschungsergebnisse zurückgegriffen, so stellt die Monographie von Peter Sattler aus dem Jahre 1960 immer noch ein zentrales Werk für die Bearbeitung der Frage nach dem Verhältnis von Augustus und dem Senat dar.4 Entlang der neueren Forschung hat Maria H. Dettenhofer einen entscheidenden Beitrag hinsichtlich dieser Thematik geleistet, indem sie die politische Praxis des Caesarerben gegenüber dem Senat deutlich untersucht hat und die Mechanismen der schrittweisen Entmachtung der römischen Führungsschicht aufklären konnte.5 Grundsätzlich ist man sich in der Forschung einig, dass Augustus weitgehend innerhalb des republikanischen Rechts seine Alleinherrschaft ausbaute und auch über die Ausnahmefälle besteht Konsens. Eine Kontroverse besteht bei der Frage, wie sich das Principat rechtlich und politisch charakterisieren lässt, worauf jedoch im entsprechenden Kapitel eingegangen wird.
Die Untersuchung ist chronologisch gegliedert und beginnt zunächst mit der Auseinandersetzung zwischen Augustus und Antonius, wobei das jeweilige Verhältnis zum Senat thematisiert werden soll. Zudem soll Augustus‘ rechtliche Stellung vor Beginn des Principats und nach Abaluf des zweiten Triumvirats beleuchtet werden. Anschließend ist zu klären, wie sich Augustus nach dem Sieg gegen Antonius dem Senat gegenüber politisch verhalten hat, wobei diese Analyse über den Wandel des Principats hinaus bis zur Niederlegung des Consulats reicht.
Die Manifestierung der Alleinherrschaft des Princeps soll im folgenden Kapitel genauer dargestellt werden, wobei zunächst die Änderung von Augustus‘ Machtstellung im Jahre 23 v.Chr. und darauf folgend die Neukonstituierung der Senatorenschaft veranschaulicht wird.
In einem kürzeren Abschnitt wird zu überprüfen sein, inwieweit Augustus auch auf sozialständischer Ebene versucht hat, die Senatsaristokratie zu schwächen, was am Beispiel des Ritterstandes aufgezeigt werden soll.
Abschließend wird versucht, das Principat rechtlich zu charakterisieren, woraus Rückschlüsse auf das Verhältnis zwischen Augsutus und dem Senat gemacht werden können.
2.) Der politische Sieg gegen Antonius (33 - 31 v.Chr.)
Durch den Sieg in der Schlacht bei Actium gegen Marcus Antonius am 2.September 31 v.Chr. konnte Octavian seinen bislang größten Konkurrenten um eine potenzielle, alleinige Machtstellung im Römischen Reich, ausschalten. Interessant ist dabei, dass der Senat hier für Octavian noch eine gänzlich andere Rolle gespielt hat, als es nach Beginn des Principats der Fall war. Zwar hat es Octavian aus politischem Kalkül auch in späterer Regierungszeit verstanden, sich in wohlwollender Haltung gegenüber dem Senat zu präsentieren, jedoch versuchte in diesem Fall mit Antonius, ein politischer Konkurrent dasselbe. Nachfolgend soll also aufgezeigt werden, inwieweit Octavian den Senat in dieser Zeit für seine Zwecke benötigte, um seinen machtpolitischen Aufstieg vollziehen zu können. Darüber hinaus ist auch zu klären, in welcher Form sich die rechtliche Stellung von Octavian nach dem Sieg gegen den politischen Konkurrenten Antonius charakterisieren lässt.
2.1) Der Kampf um die Gunst des Senats
Der Wettstreit zwischen Octavian und Antonius um die Förderung der eigenen Interessen durch den Senat nahm schon zu der Zeit ihren Anfang, als die beiden eigentlich noch durch das zweite Triumvirat vertraglich auf die Sicherung des politischen Erbes von Caesar aneinander gebunden waren. Als bereits im Jahr 36 v.Chr. eine Auseinandersetzung mit Antonius immer wahrscheinlicher wurde, ergriff Octavian recht schnell Maßnahmen, um sich die Gefälligkeit des Senats und der führenden Schichten zu sichern, welche bisher eher Antonius zugeneigt waren. In diesem Kontext räumte Octavian den Jahresbeamten nach altem Herkommen eine größere Handlungsfreiheit ein und legte zudem Rechenschaft über seine bisherige Regierung ab.6 Die entscheidende politische Auseinandersetzung zwischen Octavian und Antonius begann dann aber schließlich erst im Jahre 33 v.Chr., als Octavian am I.Januar eine Rede zum Antritt seines Konsulats hielt, in der er Antonius‘ Politik im Osten heftig attackierte.7 Er geißelte Antonius als Verräter und als Sklaven der ägyptischen Königin, womit ein lebhafter Propagandakrieg mit den schlimmsten Vorwürfen begann. Antonius wurde sich bewusst, dass er dem Senat entgegenkommen und somit mit Octavian gleichziehen musste, weshalb er ebenfalls Rechenschaft ablegte und auf seine Vollmachten, die ohnehin Ende 33 v.Chr. ausliefen, verzichtete. Doch trotz des scheinbar argumentativen Vorteils auf der Seite von Octavian, hatte Antonius immer noch eine beträchtliche Zahl an Senatoren und Anhängern auf seiner Seite. Dies ist damit zu erklären, dass eine sehr große Zahl an Senatoren die enge Zusammenarbeit mit und die Zugeständnisse an Kleopatra nicht als antirömische Akte auffasste, sondern als Vorbereitung auf den Kampf zur Wiederherstellung der Republik.8
Am 1. Januar 32 v.Chr. waren beide Rivalen faktisch ohne legale Amtsgewalt, was Octavian nicht davon abhielt letztlich zu einem entscheidenden Schlag gegen Antonius auszuholen. Er berief den Senat ein, erschien mit einer bewaffneten Gefolgschaft bestehend aus Privatleuten und Veteranen und nahm, als sei er noch Triumvir9, den Platz zwischen den Consuln ein.10 Als Octavian dann noch ankündigte, schriftliche Beweise gegen Antonius vorlegen zu wollen, waren die Consuln und viele Senatoren, angeblich 300, offensichtlich so eingeschüchtert, dass sie bekanntlich in den Osten zu Antonius flohen. Hinsichtlich des Machtkampfes zwischen den beiden Rivalen brachte dieser Vorfall zwar eine Einbuße an Prestige für Octavian, richtungsweisender war jedoch die Tatsache, dass die wichtigsten Gegner aus seinem Machtbereich verschwunden waren.11 Durch Munatius Plancus, welcher anschließend auf seine Seite wechselte, erfuhr Octavian den Aufbewahrungsort von Antonius‘ Testament, dessen er sich widerrechtlich bemächtigte.12 Durch Cassius Dio erfahren wir überdies auch, dass Octavian nicht zögerte, diesen Umstand für seine politischen Interessen gegen Antonius auszunutzen, indem er das Schriftstück dem Senat sowie der Volksversammlung verlas. Der Inhalt ließ frühere Versprechungen von Antonius an den Senat als Schwindel dastehen: „Antonius bezeugte darin dem Kaiserion, daß er wirklich der leibliche Sohn Caesars sei, setzte seinen Kindern, die er von Kleopatra hatte, gewaltige Legate aus und hatte festgelegt, daß sein Körper in Alexandria neben Kleopatra beigesetzt werden sollte."13 Zudem berichtet Dio auch darüber, dass Octavians Vorgehensweise die gewünschte Wirkung erzielte: „Deshalb regte sich also der Unwille der Römer, und sie glaubten, daß auch die anderen Gerüchte wahr seien, daß heißt, daß, wenn Antonius siege, er ihre Stadt der Kleopatra schenken und den Sitz der macht nach Ägypten verpflanzen werde. Und sie gerieten darüber in solchen Zorn, daß alle, nicht nur seine Gegner oder die Neutralen, sondern auch seine treuesten Freunde ihn heftig kritisierten."14
Das Verhalten des Senats im Jahre 32 v.Chr. scheint sich hinsichtlich des Verlauf der Ereignisse relativ klar darzustellen: Sowohl Octavian als auch Antonius hatten eine große Anhängerschaft von Senatoren hinter sich, welche allerdings auf beiden Seiten keine Mehrheit im Senat ausgemacht haben. Es ging also letztendlich darum, eine dritte und unabhängige Gruppe von Senatoren an sich zu binden, die sich hauptsächlich aus Angehörigen der alten ‘‘gentes‘‘ zusammensetzte und die kleinste der drei Senatorengruppierungen war.15 Hier handelte es sich um die eigentlich stimmentscheidende Gruppe, deren es primär um die Wiederherstellung der ‘‘libera res publica" ging, also die daher die Restituierung der Senatorenschaft anstrebte.16 Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Octavian durch die Veröffentlichung des Testaments den entscheidenden Schritt machen konnte, um einen senatori- schen Meinungsumschwung zu seinen Gunsten herbeiführen.
Interessant bei der Betrachtung des Jahres 32 v.Chr. ist die gesellschaftliche Entwicklung in Rom zugunsten von Octavian, die überdies hinaus eine bedeutende Rolle für die Entstehung des Principats hatte. Karl-Ernst Petzold hat die Rolle des ‘‘consensus universorum“17 im Jahre 32 v.Chr. genauer analysiert und wies unter anderem daraufhin, dass sich dieser consensus äußerlich vor allem dadurch auszeichnete, dass alle Parteien das Kriegsgewand anzogen und mit Octavian als Fetialen an der Spitze zum Bellonatempel zogen. Zudem setzte sich der Konsens in politische Realität um: Antonius wurde das Consulat und die Triumvar- gewalt im Jahr 31 v.Chr. aberkannt, seine Anhänger erhielten bei einem Wechsel der Partei Straffreiheit zugesichert und man erklärte Kleopatra schlussendlich den Krieg.18 Octavian benutzte den consensus zugleich als ein wesentliches Politikum zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung, so ließ er beispielsweise Senatoren zusammen mit den Rittern nach Brundisi- um kommen, um ihren consensus vor der Weltöffentlichkeit zu demonstrieren. Mit dem Kriegsbeschluss erhielt Octavian ferner die Möglichkeit, die ihm, wenn auch nur indirekt, zugesprochene Allgewalt auf dem Schlachtfeld in die politische Realität umzusetzen.19 Petzold fasst in seinem Artikel die Relevanz des consensus universorum schließlich ganz gut zusammen: „Zusammenfassend können wir den Äußerungen des Augustus entnehmen, dass er den Ursprung seiner Machtstellung, die letzten Endes den Principat bestimmte, auf das Entstehen einer großen politischen und militärischen Gefolgschaft im Jahre 32 zurückführte, die auch in der Folgezeit das Fundament seiner Herrschaft bildete und für die soziologische Struktur des Principats charakteristisch ist."20
2.2) Octavians rechtliche Stellung nach Ende des zweiten Triumvirats
Die nun nachgewiesene politische und militärische Gefolgschaft, die Octavian ab 32 v.Chr. in immer größerer Zahl hinter sich versammeln konnte, spielte eine entscheidende Rolle auf seinem Weg zum mächtigsten Mann im Staat. Doch was lässt sich über Octavians rechtliche Stellung und deren Entwicklung nachdem politischen Triumph über Antonius sagen? Bereits in den Jahren vor der direkten Auseinandersetzung mit Antonius kann nachgewiesen werden, dass Octavian während seiner Zeit als Triumvir in seiner Zuständigkeit für verschiedene Provinzen umfassende politische Machtbefugnisse besaß. Es steht zunächst fest, dass diejenigen Statthalter, für die eine Akklamation zum imperator und/oder ein Triumph bezeugt ist, „pro consule" ein eigenes imperium besaßen. Im Jahre 36 v.Chr. und in den folgenden Jahren operierten Statthalter in Galliae oder Africa mit eigenem imperium, woraus geschlossen werden kann, dass die Statthalter in ihrem Zuständigkeitsbereich mit nahezu absoluter Macht agierten.21 Octavians Herrschaft in diesen Bereichen dürfte sich vor allem dadurch ausgezeichnet haben, dass er einen maßgebenden Einfluss auf die Besetzung der Statthalterschaften hatte. Er hatte also demnach nicht die direkten Befugnisse über die verschiedenen Provinzen, konnte aber wesentlich in die Besetzung und damit in die politische Ausrichtung einwirken.22
Mit dem letzten Dezembertag des Jahres 33 v.Chr. fand das Triumvirat von Octavian und Antonius letztlich automatisch durch das Gesetz vom Herbst 37 v.Chr. ein Ende. Beide besaßen ab dem 1. Januar 32 v.Chr. zwar weiterhin das imperium consulare für den Bereich militiae, alle anderen Befugnisse waren jedoch mit dem Ende des Amtes erloschen. Rein rechtlich ergibt sich daraus also der Grundsatz, dass sie beide wie Proconsuln das imperium consulare so lange im Bereich militiae ausüben dürfen, bis ihre provinciae neuen Imperiumsträgern zugeteilt sind und diese dann das Kommando angetreten haben. Ihr Imperiumstitel erlischt daher erst in dem Augenblick, wenn sie das pomerium23 der Hauptstadt überschreiten.24 Innerhalb der Forschung ist die Annahme, dass Octavian im Frühjahr 32 v.Chr. das pomerium überschritten haben soll25 und somit sein imperium consulare verloren haben soll, immer noch recht umstritten.
[...]
1 Res Gestae, 34. Übersetzt: „In meinem sechsten und siebten Konsulat habe ich, nachdem ich die Flammen der Bürgerkriege gelöscht hatte und mit der einmütigen Zustimmung der gesamten Bevölkerung in den Besitz der staatlichen Allgewalt gelangt war, das Gemeinwesen aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senats und des römischen Volkes überantwortet.“
2 Bleicken, Jochen: Der politische Standpunkt Cassius Dios gegenüber der Monarchie. Die Rede Maecenas 52, 14-40, In: Hermes 90 (1962). S.444-467.
3 „Tacitus“ in: DNP : Enzyklopädie der Antike. Stuttgart / Weimar 1996, S. 1209-1214.
4 Sattler, Peter: Augustus und der Senat: Untersuchungen zur römischen Innenpolitik zwischen 30 und 17 v. Christus. Göttingen 1960.
5 Dettenhofer, Maria H.: Herrschaft und Widerstand im augusteischen Principat. Die Konkurrenz zwischen res publica und domus augusta. Stuttgart 2000.
6 Sattler: Augsutus und der Senat, S.15.
7 Bringmann, Klaus / Schäfer, Thomas: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums. Berlin 2002, S.40.
8 Meier, Christian: Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar. Drei biographische Skizzen, 2.Auflage. Stuttgart 2015, S.241.
9 Die triumvirale Amtsgewalt war faktisch erloschen, dass Octavian dennoch in dieser Art und Weise vorgegangen ist hat die ältere Forschung dazu bewogen, hierbei von einem Staatsstreich zu sprechen. Die These wurde mittlerweile jedoch weitestgehend revidiert mit dem Argument, dass die Rechtsordnung des Staates unter dem Triumvirat lediglich eine Fassade war und die Fähigkeit zur Ausübung von Macht mittels Gewaltandrohung hierbei die entscheidende Rolle gespielt hat. Dass ein öffentliches Recht zur Legitimierung der Macht herangezogen wurde, war hier nur zweitrangig. (Vgl hierzu Bringmann / Schäfer: Begründung Römisches Kaisertum, S.174)
10 Bringmann / Schäfer: Begründung Römisches Kaisertum, S.40.
11 Meier: Ohnmacht des Dictators Caesar, S.241f.
12 Meier: Ohnmacht des Dictators Caesar, S.242.
13 Cass. Dio 50,2,4-5.
14 Cass. Dio 50,4,1-2.
15 Wallmann, Peter: Zur Zusammensetzung und Haltung des Senats im Jahre 32 v.Chr., In: Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte 25 (1976), S.311.
16 Wallmann: Zusammensetzung des Senats, S.312.
17 Der consensus universorum beschreibt nach Cassius Dio, dass alle Parteien in ihrer Meinungsbildung übereinstimmten und so Octavian in seinem Kampf gegen Antonius unterstützten.
18 Petzold, Karl-Ernst: Die Bedeutung des Jahres 32 v.Chr. für die Entstehung des Principat, In: Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte 18 (1969), S.347.
19 Petzold: Bedeutung des Jahres 32 v.Chr., S.347/48.
20 Petzold: Bedeutung des Jahres 32 v.Chr., S.351.
21 Girardet, Klaus M.: Rom auf dem Weg von der Republik zum Prinzipat. (Antiquitas - Abhandlungen zur Alten Geschichte, Band 53). Bonn 2007, S.345.
22 Girardet: Republik zum Prinzipat, S.346.
23 Als pomerium wird eine gesetzlich definierte Linie bezeichnet, die einen Bereich für besondere Regelungen beschreibt.
24 Girardet: Republik zum Prinzipat, S.350.
25 Octavian soll ohne staatsrechtliche Befugnis den Senat einberufen haben und sich somit der Usurpation schuldig gemacht haben. (Vgl. hierzu: Giradet Republik zum Prinzipat, S.352/53)