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Hausarbeit, 2018
18 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Ursprung und Funktionsweise des Bitcoins
2.1. Geld: Definition und Funktionsweise
2.2. Welcher Währungsform kann der Bitcoin zugeordnet werden?
2.3. Dezentralisation der Blockchain
2.4. Konsensus und Mining
3. Risiken
3.1. (Pseudo-)Anonymität
3.2. Verlustrisiko
4. Chancen
4.1. Dezentralisationschance
4.2. Marktchance
5. Aktuelle Situation
6. Fazit
7. Bibliographie
Abbildung 1: Übersicht Transaktionen Jahr 2014
Abbildung 2: Wertentwicklung Bitcoin seit März 2016
Als dezentrale und digitale Währung ist der Bitcoin im letzten Kalenderjahr 2017 immer populärer geworden und wurde dabei zunehmend in entsprechenden Fachzeitschriften behandelt.
In dieser Arbeit werden zunächst die technischen Grundlagen und die Funktionsweise des Bitcoins erarbeitet. Dazu wird der Bitcoin von der gesetzlichen Fiat Währung abgegrenzt und generell erläutert wie der Bitcoin einzuordnen ist. Weiterhin werden die grundsätzlichen Chancen und Risiken des Bitcoins gegenübergestellt. Abschließend folgen ein Überblick über die aktuelle Situation und ein Fazit.
Der Ursprung des Bitcoins liegt bei dem Entwickler mit dem Pseudonym Satoshi Nakamoto. Im Jahr 2008, am 31. Oktober, veröffentlichte er sein Paper „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“. Auf technischer Ebene basiert das Bitcoin-System darauf, dass alle Computer untereinander kommunizieren können, sprich in einem Peer-to-Peer System sind. Der Vorteil dieser Verbindungen sind die Verschlüsselungen, die die Transaktionen der Nutzer schützen. Diese Transaktionen werden wiederum durch Passwörter freigegeben und dabei ist keine dritte Instanz nötig. Zum einen sind die Transaktionen damit privat und zum anderen wird keine dritte Person, z.B. ein Institut, benötigt um die Transaktion durchzuführen.[1] Die Transaktionen werden in der dezentralen Datenbank, „distributed ledger“, gesammelt. Bei der „distributed ledger“, einer verteilten Datenbank, arbeiten die Teilnehmer zusammen um die Gültigkeit der Daten zu stärken. Die Blockchain-Technologie vereint diese Merkmale und kann als „distributed ledger“ bezeichnet werden, andersherum ist die Bezeichnung nicht möglich. Die Datensätze, sprich Transaktionen, werden in der geschehenen Reihenfolge in der Blockchain chronologisch abgebildet und zu Blöcken zusammengefasst.[2] Somit werden einerseits die Werte der Transaktionen und andererseits auch die Besitzverhältnisse erfasst.[3] Durch die „transparente, nachvollziehbare und fälschungssichere Datenbank“[4] sind nachträgliche Manipulationen der Transaktionen nicht möglich, da diese bereits im System verankert sind.[5] Ferner soll mit der Dokumentation auch verhindert werden, dass ein Bitcoin doppelt ausgegeben wird.[6] Diese Problematik ist nicht neu und wird gemeinhin als Double Spending bezeichnet. Bei der gesetzlichen Fiat Währung ist eine staatliche Institution, eine sogenannte Bank, für die Kontrolle beziehungsweise die Verhinderung der Doppelausgabe zuständig. Um unter anderem die Doppelausgabe beim Bitcoin zu verhindern erstellt die Blockchain die nachvollziehbaren Blöcke, bestehend aus chronologischen Transaktionen.[7]
Um die Fälschungssicherheit zu bewerkstelligen verfügt der Bitcoin über kryptographische Regeln. Diese verhindern die Erstellung von gefälschten Inhalten und die Veränderung von bestehenden Informationen, indem Sie, beispielsweise versuchen bei der Überprüfung die Empfängeradresse durch eine andere Adresse zu ersetzen. Bisher konnte in der Geschichte des Bitcoin kein Regelverstoß vermeldet werden.[8]
Ein Nutzer kann für seine Zwecke so viele Bitcoin-Adressen wie er benötigt erschaffen. Eine Bitcoin-Adresse besteht aus einer bis zu 34-stelligen Kombination aus Zeichen, einem „Private Key“ und einer „Public Adresse“. Der Sender benötigt vom Empfänger nur die entsprechende öffentliche Adresse um die Transaktion durchzuführen und um Bitcoin zu übermitteln. Die Verifizierung prüft die Berechtigung des Inhabers der Bitcoins und die Frage, ob der Sender über die Anzahl an Bitcoins verfügt, die er angibt.[9]
Die Software, mit der die Bitcoin-Adresse verwaltet werden kann, nennt sich Wallet. Wallet-Lösungen, d.h. entsprechend digitale Portemonnaie Lösungen, werden von unterschiedlichen Entwicklern angeboten und haben somit auch unterschiedliche Funktionen, wie beispielsweise nur die Basisfunktionen.[10]
Zunächst ist Geld nach Ökonomen alles, „was allgemein zur Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen sowie zur Begleichung von Schulden akzeptiert wird“[11]. Dabei ist jedoch wichtig, dass das Geld folgende drei Funktionen aufweist. Erstens sollte das Geld als Tauschmittel und Zahlungsmittel eingesetzt werden. Zum einen sollte man sich Güter oder Dienstleistungen mit dem Geld ertauschen können und zum anderen sollte es auch möglich sein mit dem Geld Schulden zu bezahlen. Dabei ist es nötig, dass alle Teilnehmer die Geldeinheit akzeptieren. Geld sollte zudem fungibel sein, das heißt man sollte das Geld ohne Problem eintauschen können. Zweitens sollte Geld als Recheneinheit gesehen werden, was bedeutet, dass Geld als Maßstab zur Wertbewertung verwendet werden kann. So muss nur der Preis eines Gegenstandes bekannt sein und man könnte alle möglichen Güter mit Geld bezahlen. Drittens ist die Funktion als Wertspeicher vorgesehen. Das setzt voraus, dass der Wert und der Gegenwert in Form des Materials beständig sein müssen, damit zu jedem Zeitpunkt Wertstabilität gewährleistet werden kann. Sparer bedienen sich beispielsweise diesem Konzept, indem sie das Geld jetzt anlegen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf zugreifen.[12]
Ein intrinsischer Wert ist bei Kryptowährungen, genauso wie bei Papier- oder Giralgeld, nicht vorhanden. Bei Gold, zum Beispiel, ist ein intrinsischer Wert vorhanden. Grundsätzlich wird die Kryptowährung nur von Akteuren angenommen, die glauben, dass die Währung einen Wert hat und so gegen Güter oder andere Währungen eingetauscht. Im Falle einer Fiat Währung wird das nötige Vertrauen durch den Staat geschaffen, indem er eine institutionelle, staatliche regulierte Währung als gesetzliches Zahlungsmittel etabliert – in dem Falle Deutschlands/der Eurozone, ist dies der entsprechende Euro (€). Durch das Drucken eines Scheins wird eine Forderung gegenüber der Zentralbank erschaffen, jedoch ist diese kein Versprechen für ein Tauschgeschäft (Euro Tausch gegen Ware oder Dienstleistung). Damit die Kryptowährung Bitcoin eine solche Popularität und Vertrauensbasis erhält, muss nach Hanl und Michaelis, beispielsweise eine Wertstabilität erzeugt werden.[13]
Auch wenn der Bitcoin als „virtuelle Währung“ bekannt ist, ist das System des Bitcoin nicht nur als Zahlungsmittel angedacht. Dem System hinterliegt ein Wertmaß und demnach kann ein Gut auch „in der Einheit Bitcoin angegeben werden“[14]. Juristisch gesehen ist der Bitcoin jedoch keine Währung, da der Bitcoin nicht durch den klassischen Wertschöpfungsprozess entsteht und nicht vom Staat ausgegeben wird.[15] In Deutschland sind die entsprechenden kryptografischen Einheiten, seit dem 20 August 2013, als privates Geld und Recheneinheit anzusehen.[16]
Deshalb kann der Bitcoin kann klar von der gegenwärtigen gesetzlichen Währung abgegrenzt werden. Das gesetzliche Geld, in Deutschland der Euro, wird von der Zentralbank ausgegeben und wird als Fiat-Geld bezeichnet. Fiat kommt von dem lateinischen Wort „fieri“, was wiederrum Geld bedeutet. Der Vorgang bei dem eine Zahl auf ein Stück Baumwolle gedruckt wird und im Nachhinein als Geld bezeichnet wird, definiert den bisherigen Wortschöpfungsbegriff. Im Gegensatz zum Bitcoin, wird unser klassisches Geld jedoch nicht aus dem „Nichts“ erschaffen, da eine Verbindung zur realen Wirtschaft besteht. Durch die Emission des Geldes ist es dem Staat möglich Verschuldungen des Staates aufzulösen und durch immer mehr Emission des Geldes eine Wertlosigkeit herbeizuführen.[17]
Im Gegensatz zu einer staatlichen Fiat-Währung, ist beim Bitcoin keine zentrale Instanz (distributed ledgers) vorhanden, die die Transaktionen durchführt und das System betreut. Jeder Interessent, der einen Internetzugang hat, ist ein potentieller Teilnehmer. Somit hat der Staat oder staatliche Einrichtungen keine führende Rolle in dem System.[18]
Die „Entnationalisierung des Geldes“ ist jedoch ein Ansatz, der seinen Ursprung bereits im 20 Jahrhundert hat. 1976 veröffentlichte der Ökonom Friedrich August von Hayek seinen Aufsatz zu jenem Thema.[19] Hayek kann dem Ordoliberalismus als Vertreter der „Wiener Schule“ zugeordnet werden.[20] Wie bereits in Kapitel 2.2. erwähnt, erkennt auch Hayek, dass sich Regierungen durch die Möglichkeit der Beeinflussung des Geldschöpfungsprozesses bereichern und ihre Macht missbrauchen. Für Hayek ist die Lösung für diese Manipulation die Etablierung privater, eigener Währungen und dass sich die Währung durch den Wert der Edelmetalle reguliert. Die Banken verhinderten bisher die Durchführung dieser Idee. Jedoch etablierte sich der Bitcoin über einen Algorithmus ohne eine Bank im Hintergrund. Da aber Kryptowährungen im Allgemeinen nicht an Edelmetalle gekoppelt sind, müssen sie mit einem anderen Mechanismus die Inflation verhindern. Um der Inflation entgegenzuwirken ist der Bitcoin beispielsweise auf 21 Millionen Stück reguliert.[21] Von den maximal 21 Millionen waren bereits 2017 mehr als 16 Millionen Bitcoins auf dem Markt.[22] Da die Bitcoins nach und nach ausgegeben werden, werden diese mit der Zeit seltener und demnach tendenziell wertvoller.[23]
Bitcoins werden nicht durch den klassischen Geldschöpfungsprozess erschaffen, sondern werden durch das sogenannte Mining geschaffen. In vielen Artikeln wird Mining als Prozess der Bestätigung von Transaktionen verstanden, nach dem da-raus Bitcoins entstehen.[24] Jedoch wird Mining zunächst als Prozess verstanden „um einen Konsens zu kreieren“[25]. Konsensus wird übersetzt als Zustimmung verstanden. In einem zentralen System wird die Funktion von einer zentralen Institution übernommen, die zudem Bestätigt, welche Handlungen in der Vergangenheit tatsächlich vorgenommen wurden. Da nun im dezentralen System keine Instanz vorhanden ist, die sich um den Konsensus kümmert, ist die Gemeinschaft dazu angehalten zu entscheiden. Um nicht verschiedene Meinungen über eine Entscheidung zu erhalten, wird das Mining als eine Möglichkeit verstanden diese Zustimmung zu erhalten.[26] Der Anreiz für die Miner, diejenigen, die Bitcoins schürfen, sind die Belohnungen in Form einer festgelegten Menge an Bitcoin.[27] Wird eine Transaktion durchgeführt, landet diese zunächst beim Miner, der die Validität prüft. Zunächst überprüft er ob die Transaktion korrekt „gesigned“ wurde. Dabei spielt der Private Key der Absender-Adresse die entscheidende Rolle. Dann wird der Empfänger geprüft und letztendlich wird beim Empfänger geprüft ob die nötige Menge an Bitcoins vorhanden ist.[28]
Die Belohnungen werden dann ausgeschüttet, wenn die Miner einen Block und somit die Transaktionen bestätigen. Im Laufe der Zeit sinkt der Lohn für die Miner immer weiter. Wenn er im Jahr 2009 bei 50 BTC für einen generierten Block lag wurde er drei Jahre später schon halbiert. Die zu überprüfenden Blöcke werden im Zeitverlauf immer schwerer und deshalb wird der Schwierigkeitsgrad angepasst.[29] Dabei wird Rechenleistung benötigt, welcher im Verbrauch von Strom wiedergespiegelt wird. Die meisten dieser Miner sitzen momentan in China, da die Stromkosten pro Transaktion bei knapp 23,-€ liegen. In Deutschland würde eine Transaktion mit 70,-€ mehr als doppelt so viel kosten. Pro Transaktion ist ein Stromverbrauch von 245 Kilowattstunden zu verzeichnen, womit ein Fernseher 3285 Stunden laufen könnte. Aufs Jahr gerechnet wäre der Stromverbrauch 25,76 Terawattstunde. Zum Vergleich - eine Terawattstunde entspricht 1.000.000.000 Kilowattstunde [kWh]. Und dies ist lediglich der Stromverbrauch der Transaktionen der Bitcoins. Diese Kosten sind jedoch zu relativieren, wenn daran gedacht wird, dass auch die Herstellung einer Fiat Währung Energiekosten verursacht und auch für die institutionellen Systeme Strom bzw. Rechenzentren benötigt werden.[30]
Durch jüngste Entwicklungen können die Chancen und Risiken nicht klar positiv oder negativ bewertet werden, da es sich um einen neuen Markt handelt, der sehr volatil und entsprechend schwierig zu bewerten ist. Im Folgenden wurde eine Einteilung vorgenommen, die jedoch fließende Übergänge in die jeweils andere Kategorie vorweist.
Bei der Anmeldung bzw. Eröffnung hat der Nutzer bei den elektronischen Bitcoin-Adressen einen Vorteil gegenüber den klassischen Konten. Anstatt sich mit seinem Namen anzumelden, muss der Nutzer am Anfang zunächst lediglich ein Passwort eingeben und mit dem Eröffnen einer Bitcoin-Adresse wird eine Pseudoidentität erschaffen. Sollen nun Bitcoins versendet werden, ist nur der Publik Key von Nöten und die Teilnehmer können Bitcoins versenden ohne dabei Ihre Identitäten preiszugeben.[31] Bei diesem Transaktionsvorgang wird demnach zwischen Sender und Empfänger nur die Bitcoin-Adresse ausgetauscht. Wird die Bitcoin-Adresse nur einmalig genutzt ist diese öffentliche Adresse, die einzige Information die die andere Partei erhält.[32] Sollte jedoch der private Schlüssel einer Bitcoin-Adresse öffentlich werden, dann ist eine Entnahme aller Bitcoins möglich und die Bitcoin-Adresse nicht mehr brauchbar.[33]
[...]
[1] Vgl. Sixt, Elfriede, Bitcoin, 2017, S. 1.
[2] Vgl. Bolesch/ Mitschele, Bitcoin, 2016, S. 2.
[3] Vgl. Sixt, Elfriede, Bitcoin, 2017, S. 39.
[4] Sixt, Elfriede, Bitcoin, 2017, S. 5.
[5] Vgl. Bolesch/ Mitschele, Bitcoin, 2016, S. 2.
[6] Vgl. Dr. Schönfeld, Thomas, Bitcoin, 2017 S. 1.
[7] Vgl. Dr. Hosp, Julian, Bitcoin, 2017, S. 40.
[8] Vgl. Dr. Hosp, Julian, Bitcoin, 2017, S. 57.
[9] Vgl. Brühl, Volker, Blockchain, 2016, S. 137.
[10] ebd. S. 136.
[11] Vgl. Hanl/ Michaelis, Kryptowährungen, 2017, S. 363.
[12] Vgl. Kerscher, Daniel, Bitcoin, 2014, S.26f.
[13] Vgl. Hanl/ Michaelis, Kryptowährungen, 2017, S. 5.
[14] Vgl. Krohn-Grimberghe/ Sorge, Bitcoin, 2013, S. 720.
[15] ebd.
[16] Vgl. Kerscher, Daniel, Bitcoin, 2014, S. 150.
[17] Vgl. Diehl/ Thiele, Bitcoin, 2018, S. 4.
[18] Vgl. Krohn-Grimberghe/ Sorge, Bitcoin, 2013, S. 720.
[19] Vgl . http://www.handelsblatt.com, (1) Zugriff 2018-02-20.
[20] Vgl. Weber, Beate, Geldreform, 2013, S. 75.
[21] Vgl. http://www.handelsblatt.com, (1) Zugriff 2018-02-20.
[22] Vgl. Dr. Schönfeld, Thomas, Bitcoin, 2017 S. 1.
[23] Vgl. http://www.handelsblatt.com, (1) Zugriff 2018-02-20.
[24] Vgl. Krohn-Grimberghe/ Sorge, Bitcoin, 2013, S. 721f.
[25] Dr. Hosp, Julian, Bitcoin, 2017, S. 54.
[26] Dr. Hosp, Julian, Bitcoin, 2017, S. 54.
[27] Vgl. Brühl, Volker, Blockchain, 2016, S. 137.
[28] Dr. Hosp, Julian, Bitcoin, 2017, S. 56.
[29] Vgl. Brühl, Volker, Blockchain, 2016, S. 137.
[30] Vgl. http://www.faz.net/, (3) Zugriff 2018-02-18.
[31] Vgl. Sixt, Elfriede, Bitcoin, 2017, S. 33.
[32] ebd.
[33] Vgl. Bolesch/ Mitschele, Bitcoin, 2016, S. 2.