In der vorliegenden Arbeit sollen Hochzeiten im spätmittelalterlichen Thüringen untersucht werden. Zunächst soll der Blick darauf gelegt werden, welche Vorbereitungen im Vorfeld einer spätmittelalterlichen Fürstenhochzeit zu treffen waren. Dabei soll untersucht werden, was vorzubereiten war und welche Auswirkungen dies auf das Hochzeitsfest und seinen Repräsentationscharakter hatte. Welche Ziele werden also bereits bei den Vorbereitungen solcher Feste verfolgt bzw. welche Ziele lassen sich bereits aus den Vorbereitungen ableiten?
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Einleitung
2. Abschnitt: Das spätmittelalterliche Hochzeitsfest
3. Abschnitt: Analyse der Hochzeiten 1446, 1459, 1496 und 1500
3.1 Vorbereitungen
3.1.1 Die Einladungen der Gäste
3.1.2 Die Bediensteten und Belustigungen
3.1.3 Die Unterbringung und Versorgung der Gäste
3.2 Ablauf der Torgauer Hochzeit
3.2.1 Der Brauteinzug (Adventus)
3.2.2 Die Trauung
3.2.3 Das Beilager
3.2.4 Das Turnier
3.2.5 Das Festmahl und der Tanz
4. Abschnitt: Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit sollen Hochzeiten im spätmittelalterlichen Thüringen untersucht werden. Zunächst soll der Blick darauf gelegt werden, welche Vorbereitungen im Vorfeld einer spätmittelalterlichen Fürstenhochzeit zu treffen waren. Dabei soll untersucht werden, was vorzubereiten war und welche Auswirkungen dies auf das Hochzeitsfest und seinen Repräsentationscharakter hatte. Welche Ziele werden also bereits bei den Vorbereitungen solcher Feste verfolgt bzw. welche Ziele lassen sich bereits aus den Vorbereitungen ableiten? Im Weiteren soll rekonstruiert werden, wie ein typischer Ablauf von spätmittelalterlichen Hochzeiten von Statten ging. Dies erfolgt anhand einer bespielhaften Analyse von vier Hochzeiten im spätmittelalterlichen Thüringen. Durch die Analyse soll zudem dargelegt werden, welche religiösen, politischen und sozialen Ziele durch diese Hochzeiten und ihren Ablauf verfolgt wurden. Um den Ablauf und die damit verbunden Ziele von spätmittelalterlichen Hochzeiten in Thüringen analysieren zu können, bedarf es einer Auswahl von Hochzeiten. Der Blick dieser Arbeit richtet sich dabei zunächst auf die Hochzeit zwischen Herzog Wilhelm III von Sachsen und der Kaisertochter Anna von Österreich am 20. Juni 1446 in Jena. Es schließt sich die Untersuchung der Hochzeit zu Eger 1459 zwischen Herzog Albrecht von Sachsen und Zedena von Podiebrad an. Dass sich zum selben Zeitpunkt die Verlobung von Heinrich von Münsterberg mit Katharina, der Tochter des Herzogs und Landgrafen Wilhelm des Tapferen ereignete, soll nicht weiter thematisiert werden, da zu diesem Zeitpunkt keine Vermählung der beiden stattfand. Des Weiteren wird als Beispiel die Vermählung zwischen Herzog Georg dem Bärtigen von Sachsen und Barbara von Sandormierz in Leipzig vom 21.-27. November 1496 herangezogen. Als letzten Untersuchungsgegenstand wird die Hochzeit in Torgau vom 01.-05. März 1500 zwischen Herzog Johann von Sachsen und der Herzogin Sophie von Mecklenburg betrachtet. Die Auswahl dieser Hochzeiten begründet sich mit der günstigen Quellenlage, die uns ermöglicht den Ablauf von spätmittelalterlichen Hochzeiten in Thüringen zu rekonstruieren und deren Ziele nachzuweisen. Im ersten Schritt wird anhand der Einladungen betrachtet, aus welchen möglichen politischen Gründen sich diese Hochzeiten vollzogen. In einem sich daran anschließenden Abschnitt soll anhand weiterer Vorbereitungen und des Ablaufs gezeigt werden, welche weiteren Ziele intendiert gewesen sein können. Ging es bei der Ausrichtung und dem Ablauf der Hochzeiten im spätmittelalterlichen Thüringen ausschließlich darum, dass Brautpaar mit einem rauschenden Fest zu feiern? Oder verbirgt sich hinter jeder Handlung bei den Vorbereitungen als auch dem Ablauf einer solchen Festlichkeit ein politischer, sozialer oder religiöser Gedanke? Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Arbeit in erster Linie um Ziele, die durch Vorbereitungen und den Ablauf der Feste nachgewiesen werden können. Dazu soll beispielhaft vor allem die Hochzeit 1500 in Torgau herangezogen werden, da die Quellen uns viel über die Feier an sich berichten. In kurzen Abrissen sollen jedoch die anderen Hochzeiten nicht außer Acht gelassen werden.
2. Das spätmittelalterliche Hochzeitsfest
Im Hinblick auf die konkreten Beispiele von mittelalterlichen Hochzeitsfesten soll zunächst erläutert werden, was unter einem spätmittelalterlichen Fest und im engeren Sinne einem Hochzeitsfest und der damit verbundenen Ehe zu verstehen ist. Das spätmittelalterliche Hochzeitsfest umfasst zum einen die kirchliche Segnung der Eheleute, zum anderen aber auch weltlich-politische Aspekte, die es zu untersuchen gilt. Feste im Mittelalter dienten z.B. dazu, dem Alltag zu entkommen und um hier Raum zu finden, sich ausgelassen und mitunter zügellos zu amüsieren.[1] Beim Hochzeitsfest handelt es sich jedoch nicht um einen reinen Freizeitspaß, vielmehr sind damit meist auch politische und soziale Intentionen verknüpft. Inwiefern solche im spätmittelalterlichen Thüringen nachzuweisen sind, soll im Verlauf dieser Arbeit noch geklärt werden. Das Hochzeitsfest von Herrscher- und Fürstenfamilien, auf die einzugehen sein wird, stellte im besonderen Maße ein Fest für die Öffentlichkeit dar. So präsentierte man nicht nur das Hochzeitspaar vor den Gästen und der gesamten Bevölkerung, sondern weitete dies auch auf einen festlichen Einzug der Eheleute, einen spektakulären Kirchgang mit Trauung sowie Festmähler und Turniere aus. Dies bedeutet eine Repräsentation zu jedem Zeitpunkt während eines solchen Hochzeitsfestes. Inwiefern dies tatsächlich im spätmittelalterlichen Thüringen geschah, soll noch zu zeigen sein. Dass allerdings ein solches Fest das Prestige der Herrscher steigerte, liegt wohl nahe - frei nach dem Motto: Je größer desto besser. Feste im Allgemeinen dienten den Herrschern und Fürsten im Mittelalter als politisches Schauspiel. Durch die Repräsentation ihrer Stellung und Macht gehörten Feste zum Bestandteil in der Umsetzung ihres herrscherlichen Machtanspruchs. Diese wurden mit einer Akribie und Selbstverständlichkeit geplant und umgesetzt. Verdeutlicht wird an dieser Stelle, welche Rolle die Feste im Mittelalter sowohl für die Herrscher als auch die breite Bevölkerung spielten. Die Herrscher nutzen das Freiheitsgefühl durch die ausgelassenen Feierlichkeiten, um ihrer machtpolitischen Willen halber. Dies galt jedoch nicht nur für die Bevölkerung einer Stadt, sondern natürlich auch gegenüber der geladenen Gäste vor denen man sein Ansehen steigern wollte. Diese sollten ebenso ein gutes Erscheinungsbild der Gastgeber erhalten, wie die Stadtbewohner. Deutlich wird dies in den aufwendig vorbereiteten und durchgeführten Hochzeiten im spätmittelalterlichen Thüringen, auf die im Nachfolgenden einzugehen ist.
Interessant dabei ist zu untersuchen, wie sich dieses Prestigedenken im Ablauf des Hochzeitsfestes wieder findet und mit welchen Kosten und Mühen so etwas verbunden war. Schaut man sich das Hochzeitsfest im Mittelalter an, sollte man den Blick allerdings auch auf die dahinter stehende Ehe werfen. Die Ehe im Verständnis der mittelalterlichen Gesellschaft befand sich im Spannungsfeld der weltlichen und christlichen Vorstellungen.[2] Diese Konkurrenz im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für eine Eheschließung zwischen diesen beiden soll in Bezug auf die eheliche Verbindung kurz dargelegt werden. So unterlag die Zeremonie der Vermählung im Spätmittelalter der kirchlichen Gewalt. Dagegen stand jedoch das weltliche Interesse in Hinblick auf die familiären, politischen und damit auch sozialen Verhältnisse, die die Eheschließung im Sinne der zeremoniellen Trauung nicht berührten. An der Gründung einer Familie war jedoch auch die Kirche interessiert. Die Eheschließung als mittelalterliches Fest wuchs als öffentliche Zeremonie heran und wurde nicht wie in der Frühzeit als Privatangelegenheit betrachtet.[3] Dies zeigt das vorhanden Interesse sowohl des kirchlichen als auch weltlichen Bereichs an einer Ehe im Spätmittelalter. Da es in dieser Arbeit um das Hochzeitsfest und den damit verbundenen religiösen, politischen und sozialen Zielen geht, ist die Unterscheidung eines mittelalterlichen Hochzeitsfestes von Herrscher-, Fürsten- und Adelsfamilien von denen der bürgerlichen Hochzeiten abzugrenzen. Interessant dabei ist, wie die ursprüngliche kirchliche Sinngebung des Hochzeitsfestes durch die machtpolitischen Interessen in den Hintergrund rückte oder welche weltlichen Elemente aufgrund der Kirche nur noch symbolischen Charakter besaßen. Wohlmöglich auch, wie diese beiden Bereiche verbunden wurden. Inwiefern politische sowie territorialpolitische Aspekte tatsächlich eine Rolle für die spätmittelalterlichen Hochzeiten in Thüringen spielten, soll anhand einer Beispielanalyse im Nachfolgenden an den Vorbereitungen und am konkreten Ablauf dieser Feierlichkeiten zu klären sein.
3. Analyse der Hochzeiten 1446, 1459, 1496 und 1500
3.1 Die Vorbereitungen
3.1.1 Die Einladungen der Gäste
Im Nachfolgenden erscheint eine chronologische Betrachtung der Einladungen der Hochzeiten, angefangen bei 1446 bis zur Hochzeit 1500. Die Reihenfolge soll keine Wertigkeit der Feiern darstellen, sondern lediglich als chronologische Gliederung dienen. Anzumerken ist aber, dass es in den darauffolgenden Abschnitten immer wieder zu Überlappungen oder Auslassungen kommen kann, da uns die Quellen die Hochzeiten nicht immer im Detail widerspiegeln. Nach der Verlobung von Herzog Wilhelm III von Sachsen mit der Kaisertochter Anna von Österreich, sind aus dem Jahr 1446 die ersten Einladungen zur Hochzeit in Jena zu finden, an deren Spitze der römische Kaiser stand. Eine ausführliche Auflistung aller geladenen Gäste liefert an dieser Stelle Herbert Koch.[4] Die Quellen lassen uns keine genaue Anzahl bestimmen, da es Stellen gibt, an denen Kollektivangaben gemacht wurden. Allerdings liefern uns diese Angaben einen Überblick über die Gäste, die in Frage kamen und über den thüringisch-osterländisch-sächsischen Adel. Koch spricht bei der Auflistung der zu ladenden Gäste sogar von einer erkennbaren Hofrangordnung des Adels. Diese Frage soll hier jedoch nicht diskutiert werden. In den Einladungen zur Hochzeit 1446 ist folgender Wortlaut zu finden: „er Willen habe, mit Frau Anna am Montag nach Viti in seiner Stadt Jena ehelich beizuliegen.“[5] Dieser Text gibt uns den Hinweis, dass die Hochzeit von Herzog Wilhelm III von Sachsen mit der Kaisertochter Anna von Österreich in der Stadt Jena stattfinden sollte.[6] Die Einladung des gesamten thüringischen, osterländischen und sächsischen Adels lässt vermuten, dass sich hier schon eine Machtdemonstration erkennen lässt. Man wollte die Feierlichkeit nicht nur in der Stadt Jena im kleinen Kreis zelebrieren, sondern lud ein, was Rang und Namen hatte. Im Anschluss daran sollte der Blick kurz darauf gelegt werden, wer von den in den Einladungen aufgeführten Personen tatsächlich zur Hochzeit anwesend war. Welche politischen Einstellungen und Wirkungen lassen sich bereits hieraus entnehmen? Die Quellen lassen nicht viele Aussagen dazu treffen. Allerdings ist bekannt, neben denen, die tatsächlich erschienen sind[7], dass der eigene Bruder, Kurfürst von Sachsen, nicht bei der Hochzeit erschienen ist. Dies ist Ausdruck dafür, welche Haltung der Kurfürst von Sachsen gegenüber seinem Bruder Herzog Wilhelm III. von Sachsen hatte. Somit warf sein Fernbleiben einen düsteren politischen Schatten über die eigentliche Festlichkeit. Verdeutlicht wird damit auch, welche politische Bedeutung ein Erscheinen oder Fernbleiben zu einer solchen Festlichkeit mit sich zog und für die Herrscher im Spätmittelalter hatte. Schaut man sich die Hochzeit zwischen Herzog Albrecht und Zedena von Podiebrad 1459 zu Eger an wird die politische Bedeutung dieser Verlobung und dem damit verbundenen Hochzeitsfest noch deutlicher. Zunächst folgt eine Anmerkung zum Heiratsbündnis:
„In dem selbin iare quam herczoge Wilhelm mit siner tochter Katherin gein Eger uf sente Martinstage, die zu entwurten, und ouch herczog Albrecht, sines bruders son, der des konigs tochter haben sulde, sobalde mit einandir ingeretin, und mit ihnen der bischof Frederich zu Meideburgk unde marggraf Albrecht von Brandenburgk, und mit ihnen grafin, herrin, ritter unde knechten und ouch mit viel schenen frouwen und jungfrowen, unde mit dren tusen pherden in die stadt Eger geczogen, und mit viel wagen. So kam konig Gersig von Behemen mit siner tochter ouch aldo hene. Mit viel behemischen herrin und mit viel schonen frowen und jungfrowen. Dieselbe des konigs tochter wardt aldo zu Eger herczogen Albrechten von Sachsen vorgenannt zu der heiligen Ehe beigeleit, der den noch der hochzeit dieselben sine braut so balde mit ihm heimfurte. Und der konig von Behmen furte ouch so baldt herczogen Wilhelms tochter, die dan bie sechs jharen alt war, so balde ihm gein Behmen heim.“ [8]
Die Hochzeit zu Eger stellte eine Verbindung zwischen Kursachsen und der böhmischen Krone dar, welche konfliktgeladene Zeiten hinter sich hatten.[9] In diesem Fall besteht ein enger Zusammenhang zwischen Heirat und einem Bündnis – hier einem Vertrag. Das politische Übereinkommen wurde verstärkt, in dem man es zusätzlich mit einer familiären Bindung stützte. Man stärkte damit nicht nur die Gemeinschaft, sondern führte durch die festliche Übereinkunft eine friedliche Atmosphäre herbei. Durch ein friedliches Hochzeitsfest sollte also der konfliktfreie politische Umgang untermauert werden.[10] Betrachtet man nun die Hochzeit von Herzog Georg mit der polnischen Prinzessin Barbara von Sandormierz 1496 in Leipzig an, lässt sich ein Beispiel für eine dynastische Verbindung des europäischen Hochadels erkennen. Beide Familien verfolgten hierbei eine politische Strategie. Die Jagiellonen waren einerseits daran interessiert, sich heiratspolitische in den Westen auszudehnen und die Wettiner waren seit Eger 1459 bestrebt, eine friedliche Nachbarschaft mit dem böhmischen König zu erhalten. Schaut man sich im Falle der Leipziger Hochzeit die Hochzeitsgäste etwas genauer an, wird deutlich, dass die Größe der Gefolgschaft der erschienenen Gäste ein Ausdruck von adeligem Rangdenken war.[11] So stellt also das Erscheinen der Gäste nicht nur eine Repräsentation durch den Gastgeber dar, sondern vielmehr auch der erschienenen Gäste. Umso größer die Gefolgschaft, die den Gast begleitete, desto höher war sein Ansehen und sollte ihm Respekt und Ehre verschaffen. Das Hochzeitsfest bot also nicht nur dem Gastgeber, sondern auch den Gästen die Möglichkeit, sich zur Schau zu stellen. Führt man diese Überlegungen jedoch noch weiter, wird klar, dass dies auch eine enorme Herausforderung für die Gastgeber darstellte. Dieser musste nun nämlich beweisen, dass es ihm keinerlei Mühe bereitete, eine so hohe Anzahl von Gästen mit deren Gefolgschaft unterzubringen und zu verpflegen. Betrachtet man die anwesenden Gäste zur Hochzeit in Leipzig nun etwas genauer, lässt sich auch hier ein machtpolitisches Denken erkennen. Bis auf Markgraf Friedrich war kein nicht-wettinischer Fürst anwesend. Man kann also sagen, die Habsburger und Wittelsbacher „haben […] infolge ihres Fernbleibens eine nachdrückliche Wertschätzung des Hauses Wettin vermieden.“[12] Verdeutlich wird, dass sich zu dieser Zeit die Wettiner in der Rangordnung wohl unter den Habsburgern und Wittelsbachern befanden und damit nicht die Wertschätzung dieser durch Erscheinen zur Hochzeit 1496 bekamen. Auch für das Jahr 1500, in das die Vermählung des Herzogs Johann von Sachsen mit der Herzogin Sophie von Mecklenburg in Torgau fällt, lassen sich ein politischer Hintergrund und ein damit verbundenes politisches Ziel erkennen. So war dem Kurfürsten Friedrich von Sachsen wohl daran gelegen, seinen Bruder Johann mit dem Hause Mecklenburg zu verbinden. Begründet werden kann dies mit der Erhaltung der ernestinischen Linie. Der Kurfürst Friedrich selbst war bereits 36 Jahre alt und war einer eigenen ehelichen Verbindung nicht zugeneigt, sein Bruder Albrecht bereits gestorben und sein Bruder Ernst im geistlichen Stand. Damit wird deutlich, weshalb die Hoffnung des ernestinischen Hauses nun auf Herzog Johann von Sachsen lag und zeigt die Dringlichkeit dieser Vermählung. Bei der Hochzeit in Torgau wurden zahlreiche Gäste aus Sachsen, Thüringen, Meißen, Vogtland und Franken geladen. Darunter befanden sich Fürsten, Äbte, Bischöfe, Grafen, Herren und Edelmänner. Bei allen der vier beschriebenen Hochzeiten lud man ein wen man konnte, um eine möglichst weitgreifende Repräsentation des eigenen Hauses in die Lande zu tragen. Diese kurzen politischen Hintergründe der Hochzeiten in den Jahren 1446, 1459, 1496 und 1500 und den dort geladenen Gästen sollen nur angerissen bleiben, da das Hauptaugenmerk dieser Arbeit darauf liegt, anhand der Vorbereitungen und des Ablaufs politische, soziale und religiöse Ziele der Repräsentation nachzuweisen.[13]
[...]
[1] Vgl. Heers, J.: Feste, In: LexMA Band 4 (1989), Sp. 399-405.
[2] Vgl. Prevenier, W. und de Hemptinne, Th.: C. Ehe in der Gesellschaft des Mittelalters, In: LexMA Band 3 (1986), Sp. 1635-1639.
[3] Vgl. Ebd.
[4] Koch, Herbert: Herzog Willhelms III. von Sachen erste Hochzeit vom 20. Juni 1446. Nach den Akten dargestellt, In: Dobenecker, Prof. Dr. Otto (Hrsg.): Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde 30 (N.F. 22), 1915, S. 293-326.
[5] Anmerkung in Koch, Herbert: Herzog Willhelms III. von Sachsen erste Hochzeit vom 20. Juni 1446, S. 301.
[6] Vgl. zur Diskussion, ob die Hochzeit in der Stadt Jena oder auf dem Schloss stattgefunden hat Koch, Herbert: Herzog Willhelms III. von Sachsen erste Hochzeit vom 20. Juni 1446, S. 301f.
[7] Vgl. Koch, Herbert: Herzog Willhelms III. von Sachsen erste Hochzeit vom 20. Juni 1446, S. 319.
[8] Zitiert nach: Schirmer, Uwe: Die Fürstenhochzeit zu Eger vom November 1459. Alltagskultur – Logistik – Personenverbände, In: Thieme, André / Tresp, Uwe (Hrsg.): Eger 1459. Fürstentreffen zwischen Sachsen, Böhmen und ihren Nachbarn. Dynastische Politik, fürstliche Repräsentation und kulturelle Verflechtung, Halle/Saale 2011, S. 309-328., hier S. 312. Originalquelle: Chronik des Hartung Kammermeister, in: JOHANN BURKHARD MENCKE (Hrsg.): Scriptores rerum Germanicarum, praecipue Saxonicarum (…), Bd. 2, Leipzig 1728, Spalte 1185-1238, hier Spalte: 1228.
[9] Vgl. dazu Schirmer, Uwe: Die Fürstenhochzeit zu Eger vom November 1459, S. 309.
[10] Vgl. zur Verbindung von Hochzeitsfest und Bündnis: Althoff, Gerd: Fest und Bündnis, In: Altenburg, Detlef u.a. (Hrsg.): Feste und Feiern im Mittelalter. Paderborner Symposion des Mediävistenverbandes, Sigmaringen 1991, S. 29-38., hier: S. 29.
[11] Vgl. Schirmer, Uwe: Die Hochzeit Herzog Georgs des Bärtigen mit der polnischen Prinzessin Barbara von Sandormierz (1496), In: Hettling, Manfred et al. (Hrsg.), Figuren und Strukturen. Historische Essays für Hartmut Zwahr zum 65.Geburtstag, München 2002, S. 183-204., hier S. 192.
[12] Ebd., S. 194.
[13] Für eine ausführlichere Behandlung der geladenen Gäste verweise ich auf die Arbeiten von Herbert Koch (1915), Uwe Schirmer (2002 und 2011) und Carl August Hugo Burkhardt (1894).