Thema dieser Arbeit ist das Problem der Ausweitung der Beihilfenkontrolle und die Beantwortung der Frage, inwieweit die geplanten und zum Teil bereits durchgeführten Vorhaben der Kommission im Flugverkehrssektor auch bewirken, dass sich das grundsätzliche Problem der Ersatzstrukturpolitik der Kommission löst.
Mit der Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs ging in diesem Sektor ein bemerkenswerter Wandel hin zu Billigfluggesellschaften einher, deren Geschäftskonzept darauf basiert, vornehmlich kleine Regionalflughäfen anzufliegen. Dieser „Boom der Billigflieger“ lässt sich vor allem auf die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und ihrer Kommunen zurückführen, regionale Flughafeninfrastruktur durch staatliche Unterstützung möglichst attraktiv für diese Fluggesellschaften zu gestalten.
Hinter dieser staatlichen Förderung steht die Erkenntnis der Mitgliedstaaten über das wirtschaftspolitische Potential des Luftverkehrs: Flughäfen schaffen Arbeitsplätze und ziehen bestenfalls Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in die Region. Insofern kann ein gut frequentierter Flughafen geradezu als „Motor“ regionaler Entwicklung fungieren und strukturschwachen Regionen zum Auftrieb verhelfen.
Auch wenn die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur zum originären Aufgabenbereich des Staates gehört und damit im politischen Gestaltungsermessen des Mitgliedstaats liegt, so betrifft diese Konstellation dennoch auch eine europäische, wettbewerbsrechtliche Dimension. Die Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs setzt gerade voraus, dass sich die Beteiligten nach marktwirtschaftlichen Regeln verhalten können. Insofern muss der Preiswettbewerb als wesentliches Element eines funktionierenden Marktes möglich sein. Dies sucht die Kommission mittels der Anwendung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen.
Dabei läuft sie Gefahr, über ihr eigentliches Ziel, die Schaffung und Bewahrung eines unverzerrten Binnenmarktes (vgl. Art. 119 I AEUV), hinauszuschießen. Dieses Problem der Ausweitung der Beihilfenkontrolle äußert sich im Arbeitsablauf der Kommission in einer strukturellen Überbelastung, der die Kommission mit einer Modernisierung des Verfahrens entgegentreten will.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Beihilfebegriff des Art. 107 I AEUV im Luftverkehrsrecht
- I. Gewährung einer Begünstigung
- 1. Differenzierung nach Art der Unterstützung
- 2. Anwendung des Private Investor Tests (PIT) ......
- II. Selektivität .......
- 1. Unternehmensbegriff - Ebene der Betreiber.
- 2. Bestimmtheit - Ebene der Nutzer
- III. Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung.
- I. Gewährung einer Begünstigung
- C. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
- D. Freistellung der Beihilfe über AGVO ......
- E. Rechtfertigung der Beihilfe nach Art. 107 III AEUV
- I. Beihilfen für Flughafenbetreiber.......
- II. Anlaufbeihilfen für Fluggesellschaften
- F. Fazit.....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der EU-Beihilfeaufsicht über Flughäfen. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen der Beihilferegelung im Kontext des Luftverkehrsrechts und beleuchtet die verschiedenen Arten von Beihilfen, die im Luftverkehrsbereich gewährt werden können. Die Arbeit untersucht insbesondere die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Beihilfen nach Art. 107 III AEUV, wobei ein besonderes Augenmerk auf Beihilfen für Flughafenbetreiber und Anlaufbeihilfen für Fluggesellschaften gelegt wird.
- Beihilfebegriff im Luftverkehrsrecht
- Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Rechtfertigung von Beihilfen für Flughäfen
- Anlaufbeihilfen für Fluggesellschaften
- Europäische Beihilferegelung und ihre Anwendung im Luftverkehr
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas dar und führt in die Thematik der EU-Beihilfeaufsicht über Flughäfen ein. Kapitel B behandelt den Beihilfebegriff des Art. 107 I AEUV im Kontext des Luftverkehrsrechts. Hier werden die Voraussetzungen für die Gewährung einer Begünstigung und die Selektivität von Beihilfen im Detail analysiert. Kapitel C befasst sich mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die im Luftverkehrsbereich relevant sind. Kapitel D beleuchtet die Freistellung von Beihilfen über die AGVO. Kapitel E behandelt die Rechtfertigung von Beihilfen nach Art. 107 III AEUV, wobei die Beihilfen für Flughafenbetreiber und Anlaufbeihilfen für Fluggesellschaften im Fokus stehen.
Schlüsselwörter
EU-Beihilferecht, Luftverkehrsrecht, Flughäfen, Beihilfebegriff, Art. 107 AEUV, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Freistellung, Rechtfertigung, Flughafenbetreiber, Anlaufbeihilfen, Fluggesellschaften.
- Quote paper
- Giulia Matt (Author), 2017, EU-Beihilfeaufsicht über Flughäfen. Problem der Ersatzstrukturpolitik der Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/419839