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Steuerrecht. Gestaltungsmissbrauch, Anwendungsbereiche und -probleme des § 42 AO

Title: Steuerrecht. Gestaltungsmissbrauch, Anwendungsbereiche und -probleme des § 42 AO

Seminar Paper , 2017 , 16 Pages , Grade: 2.0

Autor:in: Sabrina Milius (Author)

Law - Tax / Fiscal Law

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In meiner Seminararbeit werde ich mich mit den Anwendungsbereichen und Anwendungsproblemen des § 42 der Abgabenordnung (AO) befassen. Der Gestaltungsmissbrauch ist in der Abgabenordnung normiert. „Die AO ist das Steuergrundgesetz oder Mantelgesetz des Steuerrechts.“ Demzufolge kann § 42 AO grundsätzlich alle Steuerarten betreffen.

Die Steuerumgehung gilt als zunehmendes Phänomen in der Steuergestaltung. Steuerpflichtige Personen sind grundsätzlich dazu berechtigt, sich so zu verhalten, dass die steuerlichen Ausgaben auf ein Minimum begrenzt werden. Durch wirtschaftlich überlegtes Verhalten können Tatbestände, welche zu einer Besteuerung führen, vermieden werden. Steuern sind gem. § 3 Absatz 1 AO „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung
für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden“. Demnach entsteht gem. § 38 AO ein Anspruch aus dem Steuerverhältnis, „sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“.

Dieser Grundsatz verleitet den Steuerpflichtigen dazu, seinen Lebenssachverhalt so zu gestalten, dass zumindest ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist und der Steueranspruch somit nicht entsteht. Im Falle
von Gestaltungsmissbrauch setzt § 42 AO der Gestaltungsfreiheit Grenzen. Fraglich ist, ab wann ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zustande kommt. Es entsteht ein schmaler Grat zwischen Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. Durch das Jahressteuergesetz aus dem Jahre 2008 vom 20.12.2007 wurde § 42 AO neu geregelt. Fragwürdig bleibt, in wie weit diese Vorschrift im Kampf gegen die Steuerumgehung ankommt. Der Begriff „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“, im Sinne des § 42 AO, zählt zu den inhaltlich besonders umstrittenen Rechtsbegriffen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bedeutung und Entwicklung des § 42 AO

2.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

2.2 Abgrenzung zwischen Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung

2.3 Die Entwicklung des § 42 AO

3 Die aktuelle Fassung des § 42 AO

4 Definitionsprobleme der Tatbestandsmerkmale

4.1 Unangemessenheit der rechtlichen Gestaltung

4.2 Gesetzlich nicht vorgesehener Steuervorteil

4.3 Außersteuerliche Gründe

5 Einzelsteuergesetze und Beispiele aus der Rechtsprechung

5.1 Nationale Grenzen der Steuergestaltung

5.2 Internationale Grenzen der Steuergestaltung

5.3 Rechtsprechungsbeispiele von Gestaltungsmissbrauch

5.4 Kein Gestaltungsmissbrauch

6 Fazit

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Anwendungsbereiche und die mit dem § 42 der Abgabenordnung (AO) verbundenen Probleme, insbesondere im Kontext der Steuerumgehung und der Abgrenzung zur legalen Steuervermeidung. Dabei wird analysiert, wie der Gesetzgeber versucht, Gestaltungsmissbrauch zu begrenzen, und welche Herausforderungen sich bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe für die Praxis ergeben.

  • Bedeutung und historische Entwicklung der Generalklausel § 42 AO.
  • Differenzierung zwischen Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung.
  • Herausforderungen bei der Definition zentraler Tatbestandsmerkmale wie Unangemessenheit und außersteuerliche Gründe.
  • Anwendung der Vorschrift in nationalen und internationalen Kontexten anhand von Rechtsprechungsbeispielen.
  • Bewertung der Neufassung des § 42 AO hinsichtlich Rechtssicherheit und Rechtsanwendung.

Auszug aus dem Buch

4.1 Unangemessenheit der rechtlichen Gestaltung

Zunächst ist es wichtig den Begriff der Unangemessenheit näher zu definieren. Nicht angemessen ist etwas, was den Verhältnissen nicht entspricht und daher ungewöhnlich ist. Unangemessene Steuergestaltungen sind meist umständlich, kompliziert, undurchsichtig, widersinnig und der gesunde Menschenverstand stört sich daran. Der Begriff ist jedoch für die Subsumtion zu unbestimmt und die Interpretation des Wortlautes führt zu keinem Auslegungsergebnis. Allerding enthält § 42 Absatz 1 Satz 3 AO einen Hinweis, der besagt, dass Steuerpflichtige oder Dritte in Bezug auf des Sachverhalts und der wirtschaftlich verfolgten Ziele nicht nach dieser Art verfahren hätten. Der Steuerpflichtige muss dabei einen ungewöhnlichen, gekünstelten Weg wählen der laut Gesetzgeber nicht erreichbar sein soll. Nur die Absicht die Steuerbelastung gering zu halten und somit Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch lange nicht unangemessen. Eine Gestaltung ist laut BFH auch dann unangemessen, wenn die Gestaltung bei fehlender Steuerersparnis nicht gewählt worden wäre. Ein Kriterium kann ebenso sein, ob für einen sachkundigen Dritten bei jener Art von Gestaltung steuerliche Absichten erkennbar sind. Je mehr die Gestaltung umständlich und befremdlich wirkt, kann man von einer unangemessenen Gestaltung ausgehen. Meist kann man aus der rechtlichen Konstruktion erkennen, welcher Besteuerungstatbestand vermieden werden soll.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Gestaltungsmissbrauchs ein und definiert § 42 AO als steuerliche Generalklausel im Kontext des Steuergrundgesetzes.

2 Bedeutung und Entwicklung des § 42 AO: Dieses Kapitel behandelt den Sinn und Zweck der Vorschrift sowie die historische Entwicklung und die Abgrenzung zu anderen steuerlichen Begriffen.

3 Die aktuelle Fassung des § 42 AO: Hier wird die durch das Jahressteuergesetz 2008 modifizierte Fassung des Paragrafen und deren Kerninhalte erläutert.

4 Definitionsprobleme der Tatbestandsmerkmale: Das Kapitel analysiert die Schwierigkeiten bei der Interpretation zentraler Begriffe wie Unangemessenheit und Steuervorteil.

5 Einzelsteuergesetze und Beispiele aus der Rechtsprechung: Dieses Kapitel stellt nationale sowie internationale Gestaltungsgrenzen dar und führt Praxisbeispiele für und gegen das Vorliegen eines Missbrauchs an.

6 Fazit: Das Fazit fasst die Problematik der Neufassung zusammen und kritisiert die weiterhin bestehende abstrakte Formulierung und die damit verbundene mangelnde Rechtssicherheit.

Schlüsselwörter

Steuerrecht, Abgabenordnung, AO, Gestaltungsmissbrauch, Steuerumgehung, Steuervermeidung, Unangemessenheit, Steuervorteil, Jahressteuergesetz, Rechtsprechung, Finanzbehörde, Steuerminderung, Rechtsbegriff, Außensteuergesetz, Besteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit den Anwendungsbereichen und rechtlichen Problemen des § 42 der Abgabenordnung, welcher den Gestaltungsmissbrauch im Steuerrecht regelt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die historische Entwicklung der Generalklausel, die Definition von Missbrauchstatbeständen sowie die Abgrenzung zur legalen Steuergestaltung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Komplexität der Auslegung von § 42 AO zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie schwierig es für Steuerpflichtige und Finanzbehörden ist, die Grenze zwischen zulässiger Steuerersparnis und missbräuchlicher Gestaltung zu ziehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche sowie einer Analyse einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und gesetzlicher Normen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Gesetzesfassung, die Analyse von Definitionsproblemen und eine Übersicht über konkrete Anwendungsbeispiele in nationalen und internationalen Einzelsteuergesetzen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Gestaltungsmissbrauch, Steuerumgehung, § 42 AO, Unangemessenheit und Rechtssicherheit.

Was unterscheidet eine Steuerumgehung von einer Steuerhinterziehung?

Während die Steuerumgehung eine Form des Gestaltungsmissbrauchs darstellt, ist die Steuerhinterziehung durch aktive Falschangaben oder bewusste Verschleierung gekennzeichnet und zudem strafbar.

Warum ist der Begriff der Unangemessenheit laut der Autorin problematisch?

Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Subsumtion schwierig ist, da er keine präzisen Grenzen aufweist und stark von der richterlichen Interpretation des Einzelfalls abhängt.

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Details

Title
Steuerrecht. Gestaltungsmissbrauch, Anwendungsbereiche und -probleme des § 42 AO
College
University of applied sciences Frankfurt a. M.
Grade
2.0
Author
Sabrina Milius (Author)
Publication Year
2017
Pages
16
Catalog Number
V413636
ISBN (eBook)
9783668645356
ISBN (Book)
9783668645363
Language
German
Tags
§ 42 AO Steuergestaltung Gestaltungsmissbrauch
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sabrina Milius (Author), 2017, Steuerrecht. Gestaltungsmissbrauch, Anwendungsbereiche und -probleme des § 42 AO, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/413636
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