„Wie geht es in Zukunft mit unserer Energieversorgung weiter?“ Diese Frage hat sich wahrscheinlich jeder von uns schon mal gestellt. Diese Frage begleitet die deutsche Politik und Wirtschaft seit vielen Jahren. Man findet unterschiedlichste Einschätzungen von Experten, Empfehlungen oder Thesen. Unter anderem daher widmet sich diese Hausarbeit dem Thema Energiemarkt.
Um eine Energieversorgung kundenorientiert gewährleisten zu können, sei ein breites Spektrum von Anbietern notwendig, da diese untereinander konkurrieren und dadurch beispielsweise Preise, Netzstabilität und Netzsicherheit für der Endverbraucher positiv beeinflussen. Damit dieses Spektrum allerdings gegeben ist, muss ein klarer Nutzen aus unternehmerischer Sicht gegeben sein, um in der Energiebranche einzusteigen. Aus diesem Grund behandelt diese Hausarbeit die Gründung und Etablierung eines neuen, fiktiven Energieversorgungsunternehmen, und erläutert Notwendigkeiten für eine Einbindung dieses EVU´s in das vorhandene Stromnetz.
Inhalts
1. Einleitung
1.1 Warum dieses Thema?
1.2 Eingrenzung auf den deutschen Strommarkt
2. Gründung eines Energieversorgers – Ist das wirtschaftlich?
2.1 Aktuelle Marktsituation
2.2 Staatliche Einflüsse
2.2.1 Zuschüsse
2.3 Leistungsgebundene Energieversorgung
2.3.1 Wettbewerbsfähigkeit
2.3.2 Versorgungssicherheit
2.4 Einbindung in das Energiesystem
2.4.1 Smart Grids und Smart Market
3. Resultat
4. Abbildungs- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Warum dieses Thema?
„Wie geht es in Zukunft mit unserer Energieversorgung weiter?“ Diese Frage hat sich wahrscheinlich jeder von uns schon mal gestellt. Diese Frage begleitet die deutsche Politik und Wirtschaft seit vielen Jahren[1]. Man findet unterschiedlichste Einschätzungen von Experten, Empfehlungen oder Thesen. Da auch ich mir viele Gedanken um die Zukunft der Energieversorgung mache und ich, gestärkt durch mein Interesse an den wirtschaftlichen Entwicklungen, mit der Thematik der Energieversorgung vertraut bin, habe ich mich dazu entschlossen meine Facharbeit dem Thema Energiemarkt zu widmen. Um eine Energieversorgung kundenorientiert gewährleisten zu können, sei ein breites Spektrum von Anbietern notwendig, da diese untereinander konkurrieren und dadurch beispielsweise Preise, Netzstabilität und Netzsicherheit für der Endverbraucher positiv beeinflussen[2]. Damit dieses Spektrum allerdings gegeben ist, muss ein klarer Nutzen aus unternehmerischer Sicht gegeben sein, um in der Energiebranche einzusteigen. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden in dieser Facharbeit über die Gründung und Etablierung eines neuen, fiktiven Energieversorgungsunternehmen[3] zu schreiben und Notwendigkeiten für eine Einbindung dieses EVU´s in das vorhandene Stromnetz zu erläutern.
1.2 Eingrenzung auf den deutschen Strommarkt
Betrachtet man das Thema Energie im internationalen Sektor, so fällt schnell auf, dass, besonders beim staatlichen Aspekt, enorme Unterschiede existieren[4]. Da der staatliche Einfluss in der Energiewirtschaft eine große Rolle spielt, wird diese Facharbeit ausschließlich den deutschen Energiemarkt behandeln. In Deutschland befinden wir uns aktuell in der Zeit der Energiewende, das bedeutet, dass Atomenergie und fossile Brennstoffe schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden sollen[5]. Aus unternehmerischer Sicht, macht es daher Sinn ein EVU im Bereich der erneuerbaren Energien zu gründen, weshalb das von mir betrachtete Unternehmen ebenfalls in diesem Bereich ansässig sein wird. Um die Komplexität der Energieversorgung in allen Bereichen etwas zu minimieren, wird mein Fokus auf dem Strommarkt liegen, da der Strommarkt den größten Teil erneuerbarer Energien ausmacht[6]. Um sich vollständig auf die unternehmerische Tätigkeit im Bereich der Energiegewinnung und -Vermarktung zu konzentrieren, habe ich außerdem die deutsche Strombörse aus meiner Erarbeitung ausgeschlossen[7]. Betrachtet man die Möglichkeiten der Energiegewinnung, darf man Energie aus Biogasanlagen nicht außer Acht lassen. Da ich allerdings nur junge EVU´s thematisiere erweist sich die Betrachtung der Energiegewinnung aus Biogas als nicht zielführend, da die Errichtung solch einer Anlage außerhalb des finanziellen Budgets des betrachteten Unternehmens liegt. Außerdem sind im Bereich des Biogases Sonderregelungen zu betrachten, sowie eine von Solar- und Windkraft differenzierte Betrachtung der Versorgungssicherheit[8].
2. Gründung eines Energieversorgers – Ist das wirtschaftlich?
2.1 Aktuelle Marktsituation
Am 1. April 2000 ersetzte das Erneuerbare-Energien-Gesetz[9] das seit 1991 existierende Stromeinspeisegesetz[10]. Dies war der erste Schritt zur heute in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit viel diskutierten Energiewende. Das EEG wurde seitdem stetig weiterentwickelt und angepasst[11] um aktuelle und langfristige Marktgeschehnisse aufzugreifen, auftretende Probleme durch „Missbrauchsbekämpfung“[12] zu beheben und auf „europarechtliche Vorgaben“[13] zu reagieren. Grundsatz des Gesetzes sei dabei eine nachhaltige Energiegewinnung im Sinne des Klima- und Umweltschutzes zu schaffen, die Kosten für eine Energieversorgung zu senken, fossile Rohstoffe zu schonen und eine Weiterentwicklung von „Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien“ zu fördern[14]. Durch das EEG müsse Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in das deutsche Stromnetz eingespeist werden[15] um die Konkurrenzfähigkeit zu stärken und einen schnellen Ausbau von EE-Anlagen[16] anzutreiben. Seit der Novelle von 2012 wurde außerdem die Optionale Direktvermarktung mit Marktprämie als entscheidender Baustein zur wirtschaftlich rentablen Vergütung eingeführt[17]. Diese Direktvermarktung solle den Schlüssel zur bedarfsgerechten Energieerzeugung darstellen[18], welche von der 2012 amtierenden Bundesregierung als Notwendigkeit zur „Optimierung des Zusammenwirkens von regenerativen und konventionellen Kraftwerken“[19] angesehen wurde. Das EEG legt allerdings nicht nur unternehmensspezifische Gesetzmäßigkeiten fest, sondern beschreibt auch die Bruttostromproduktion für Deutschland in den nächsten Jahren[20]. Im ersten Gesetzesentwurf wurden Ziele bis 2050 gegeben, an denen sich Politik und Wirtschaft orientieren sollen, da aber bereits die Ziele für 2020 schon nicht mehr erreicht werden könnten[21] stehen diese Gesetzeszeilen aktuell sehr in der Kritik. Mit der Novelle 2017 wurde das Thema des sogenannten Mieterstroms, das besonders von Vermietern mit eigener Photovoltaik-Anlage seit Jahren gefordert wurde[22] erstmals mit aufgenommen und ein Fördersatz von bis zu 3,8ct/kWh festgelegt[23]. Mieterstrom bedeutet, dass ein Vermieter oder ein EVU mit eigenen Immobilien seinen eigens produzierten Strom aus EE-Anlagen direkt an Mieter und Untermieter verkaufen darf. Bei dieser Methode des Strombezugs fallen für den Vermieter oder das EVU Kosten wie Netzentgelte und Konzessionsabgaben weg, wodurch der Strom für den Mieter günstiger werde. In dieser neuen Form der Direktvermarktung ermögliche der Gesetzgeber Privatpersonen und kleinen Unternehmen sich direkt an der Energiewende zu beteiligen und zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen.[24]
2.2 Staatliche Einflüsse
Wie in 2.1 bereits angesprochen hat die Bundesregierung im Jahr 2000 mit dem EEG einen Grundbaustein für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt und damit eine bis heute fortlaufende Leitlinie gelegt. Über die stätigen Novellen, welche sich an die Marktgeschehnisse anpassen[25] wurden nicht nur neue Möglichkeiten geschaffen, sondern vor allem Subventionen und Förderungen festgelegt und angepasst. Diese staatlichen Förderungen stellen besonders bei Neueinsteigern in der Branche der erneuerbaren Energien ein wichtiges Grundgerüst da um zukunftsorientiert investieren zu können[26]. Die Neustrukturierung der finanziellen Unterstützungen durch besagte Novellen lässt sich als eine Anpassung an die Marktbedürfnisse verstehen.
2.2.1 Zuschüsse
Vor einigen Jahren noch beschränkten sich die Zuschüsse für die Stromproduktion aus erneuerbarer Energien auf die hohe Einspeisevergütung, welche in letzter Zeit drastisch reduziert wurde[27]. Bis 2009 wurden sehr hohe Zuschüsse für Anlagen jeglicher Größe gezahlt, da im EEG ein Mindestpreis für regenerativen Strom festgelegt wurde um Kapital freizusetzen, welches dann erneut in EE-Technologien investiert werden sollte[28]. Mit der Novelle von 2009 wurden die Zuschüsse auf neue Bereiche verteilt, wie z.B. der Direktvermarktung, Speichertechnik oder der nachträglichen Energieeffizienzoptimierungen[29]. Mit dieser Umverteilung wurde der erste Baustein für eine wirtschaftlich sinnvolle Marktintegration geschaffen, da ein einfaches Einspeisen in das Stromnetz beispielsweise durch Solaranlagen bei viel Sonnenschein zu einer Überproduktion führe und somit Strom aus erneuerbaren Energien nicht oder nur teilweise effizient genutzt werden könne[30]. Die aktuelle Einspeisevergütung beläuft sich auf 7,8-12,7ct/kWh[31] und wird im EEG festgelegt[32]. Für die Zukunft ist zwar weiterhin eine Regulierung der Einspeisevergütung durch den Energiemarkt selber vorgesehen[33], wie dies allerdings genau vollzogen werden soll, stehe bisher noch in der Diskussion.
2.3 Leistungsgebundene Energieversorgung
Die Effizienz erneuerbarer Energien spielt bei der Energiewende eine große Rolle, da besonders bei EVU´s ein wirtschaftliches Interesse der Gewinnmaximierung eine zentrale und wichtige Rolle spielt, da diese einen direkten Einfluss auf Größe und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat. Daher sei eine „ausreichende, umweltschonende, preiswerte und sichere Energieversorgung“[34] eine Grundvoraussetzung für eine starke Energiewirtschaft. Die größte Schwierigkeit, besonders für neu gegründete EVU´s, bestehe daher einerseits darin seinen wirtschaftlichen Grundgedanken zu verfolgen, andererseits aber in eine Wettbewerbssituation mit Konkurrenzunternehmen zu treten um seine Effizienz zu steigern[35].
2.3.1 Wettbewerbsfähigkeit
Es sei das vordergründige Ziel nahezu jedes Unternehmens auf beliebig verschiedene Weise eine Gewinnmaximierung zu erlangen und damit Wachstum zu generieren[36]. Besonders im Bereich der Energiewirtschaft, noch konkreter im Bereich erneuerbarer Energien, stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. Der Hauptgrund hierfür ist die Langfristigkeit von Energiekonzepten. Betrachtet man die Energie als gehandelte Ware, so bestehe besonders bei der Direktvermarktung nicht die Möglichkeit „in ein Geschäft zu gehen und sich das günstigste auszusuchen“[37]. Eine Stromleitung zu verlegen und in ein, möglicherweise eigenes Stromnetz, zu integrieren sei eine Entscheidung für mehrere Jahre und erfordert eine längere Planung in die Zukunft. Somit müsse man sich besonders in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung zuerst um die weichen Faktoren wie dem Aufbau eines Stromnetzes, der Integration der EE-Anlagen in dieses Stromnetz und einer gesicherten Versorgung aller angeschlossenen Haushalte kümmern[38]. Hierfür sind sehr hohe Investitionen notwendig, weshalb ein EVU in den ersten Jahren nicht oder nur teilweise Gewinne verzeichnen kann was die Integration in den Wettbewerb zwischen EVU´s sehr erschwert und eine häufige Ursache für Insolvenzen in den Startjahren darstellt, da diese Phase der hohen Ausgaben eine sehr konkrete und sichere Planung erfordert. Es liegt im allgemeinen wirtschaftlichen Verständnis, dass man den Preis für seine Ware auf einem hohen Niveau halten muss um die hohen Ausgaben möglichst zeiteffizient zu kompensieren. Seit der Liberalisierung der Energiewirtschaft gestalte sich aber auch dieses problematisch, da durch die damit verbundene Wahlfreiheit des Kunden ein aggressiver Preiswettbewerb den Anpassungsdruck an bestimmte Vertriebsstrategien vorantreibe und damit nahezu keine Möglichkeit gewähre, mit einem hohen Strompreis auf dem freien Markt zu konkurrieren[39], da sich der Kunde nachvollziehbarer Weise stets den niedrigeren Preis wählt . Durch diese Einschränkung und gemäß dem Fall, dass dem EVU keine hohen privaten Finanzhilfen zugeordnet werden, werde das Unternehmen gezwungen sich weitreichender zu orientieren als nur im Bereich des selbst produzierten Ökostroms[40]. Geht man davon aus, dass das EVU standortbedingt im Wirkungsspektrum örtlicher Stadtwerke ansässig ist, so empfiehlt sich eine Kooperation zwischen den Stadtwerken und dem EVU. Dies ermöglicht eine grundlegend gesicherte Versorgungssicherheit durch die Stadtwerke, wodurch sich das EVU primär um interne Strukturen kümmern könne und somit schneller und effizierter ein eigenes Vermarktungsnetz aufbauen könne[41]. Eine weitere Notwendigkeit um das Potential des EVU´s auszuschöpfen beinhalte lokale Unterversorgungen für eine Erweiterung des eigenen Energieportfolios zu nutzen und Alternativen zu dem bisher existierenden zu bieten[42]. Besonders in ländlichen Regionen ließen sich hier im Bereich der Wärmeversorgung Marktnischen finden und ausnutzen[43]. Eine zweite offensive Ausrichtung sei die „Erweiterung der Wertschöpfungsketten bestehender Energiesparten“[44]. Beispiele hierfür wären die persönliche Beratung von Kunden zu Energiesparmaßnahmen oder die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen und Möglichkeiten durch Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung energiesparender Erzeugungsanlagen für Privatpersonen oder Unternehmen. Diese in Fachkreisen auch als „Strategische Neuausrichtung des energiewirtschaftlichen Querverbundes“ bezeichnete Wandlung des Unternehmensprofils beinhaltet allerdings nicht nur offensive Methoden wie die bereits beschriebenen. Ginge das EVU einer defensiven Strategie nach, verkaufe es Unternehmensbereiche wie etwa ein besonders ineffizientes oder nicht konkurrenzfähiges Energiefeld[45]. Da Energiefelder, welche der Gesamtbilanz schaden meist durch eine zu starke Konkurrenz in diesem Bereich entstehen, liegt ein Verkauf an ein Konkurrenzunternehmen nahe, da auf diesem Wege schnell ein Käufer gefunden wird. Ein Rückzug aus einem kompletten Energiefeld bedeute zwar eine Reduzierung von Effizienzrisiken im Unternehmen, ziehe aber auch die Vernichtung von Effizienzchance, die der Wettbewerb ermöglicht, mit sich[46]. Eine weitere Möglichkeit, welche besonders bei finanziell schwachen Konkurrenzunternehmen besteht, ist ein Unternehmenszusammenschluss. Dies ist nicht nur aufgrund einer möglichen Erweiterung der Geschäftsfelder lukrativ, sondern ermöglicht auch Kostensenkungen für Endabnehmer, womit das zusammengeschlossene EVU dem bereits erwähnten aggressiven Preiswettbewerb besser standhalten kann. Die damit gewonnene Stabilität ermögliche eine präzisere Planung und mit ihr Planungssicherheit, welche sich als direkte Unternehmensziele definieren lassen, die hiermit erfüllt wären[47]. Bei der Methode des Unternehmenszusammenschlusses sei allerdings eine gute Absprache und genaue Planung der konkreten Zusammenarbeit zwischen den EVU´s notwendig, da teilweise defensive Neuausrichtungen trotzdem notwendig sein können. Bis 2014 wurde der Preis für Strom im Bereich der leistungsgebundenen Energieproduktion durch das EEG[48] geregelt, welches nun mit der aktuellen Novelle eine Ausschreibung am Markt vorsieht. Dies erweise sich als Vorteilhaft, da durch die Gründung vieler neuer EVU´s eine preisliche Entwicklung zugunsten dieser Unternehmen zustande komme, da sich eine Angebotsvielfalt aufbaue, welche vom Markt bewahrt werden möchte und sich entsprechend der Preis anpasse[49]. Einzig die Großkonzerne im Bereich der Energiewirtschaft versuchen demnach diesem entgegenzuwirken, da sie hauptsächlich gewinnorientiert arbeiten und Konkurrenz in Form kleiner, aufstrebender, moderner Unternehmen zu unterdrücken versuchen um ihre Vormachtstellung zu sichern[50].
[...]
[1] Schilling, Thorsten: Dossier Energiepolitik, Bonn, 2013, Seite 2
[2] Hetzschold, Rico: Die leistungsgebundene Energieversorgung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, Potsdam, 2004, Seite 3
[3] Im weiteren Verlauf EVU.
[4] Federal Ministry for Economic Affairs and Energy: International energy policy – an overview, Berlin, 2016
[5] Die Bundesregierung: Energiewende im Überblick, Berlin, 2018
[6] Siehe Abb. 1
[7] Für weitere Informationen siehe: Siehe European Power Excange Spot und Sebastian Giacovelli: Die Strombörse; Über Form und latente Funktionen des börslichen Stromhandels aus marktsoziologischer Sicht.
[8] Der Bundestag: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017), Berlin, 2017, Abschnitt 3 Unterpunkt 4
[9] Im weiteren Verlauf EEG.
[10] Ittershagen, Martin: Erneuerbare-Energien-Gesetz. [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#textpart-1] (Stand [22.01.2018])
[11] Novellen 2004, 2009, 2012, 2014 und 2017
[12] Benke, Justus: Marktintegration erneuerbarer Energien. Eine ökonomisch-juristische Bewertung einer verstärkten Direktvermarktung, Bochum, 2016, Seite 4
[13] Benke, Justus: Marktintegration erneuerbarer Energien. Eine ökonomisch-juristische Bewertung einer verstärkten Direktvermarktung, Bochum, 2016, Seite 3
[14] Der Bundestag: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017), Berlin, 2017, Seite 7 (§1-2)
[15] Ittershagen, Martin: Erneuerbare-Energien-Gesetz. [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#textpart-1] (Stand [22.01.2018])
[16] EE-Anlagen steht für „Erneuerbare Energien Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom“
[17] Der Bundestag: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017), Berlin, 2017, Seite 19-22 (§19-22)
[18] Benke, Justus: Marktintegration erneuerbarer Energien. Eine ökonomisch-juristische Bewertung einer verstärkten Direktvermarktung, Bochum, 2016, Seite 4
[19] Der Bundestag: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer-Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2012), Berlin, 2012, Seite 31-35 (§33a-f)
[20] Der Bundestag: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017), Berlin, 2017, Seite 7 (§1)
[21] Klus, Alexander: Nationale Klimapolitik. Überblick. [https://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/] (Stand [22.01.2018])
[22] Busch, Robert: Mieterstrom wichtiger Baustein der Energiewende [http://www.bne-online.de/de/content/bne-mieterstrom-wichtiger-baustein-der-energiewende] (Stand [22.01.2018])
[23] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Öffentlichkeitsarbeit: Eckpunktpapier Mieterstrom, Berlin, 2017, Seite 3
[24] Sasch, Christina: Mieterstrom: Energiewende im eigenen Haus. [http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Mieterstrom/mieterstrom.html] (Stand [22.01.2018])
[25] Siehe 2.1
[26] Mutzke, Ulf: Persönliches Gespräch, 01.10.2017
[27] Siehe Abb. 2
[28] Benke, Justus: Marktintegration erneuerbarer Energien. Eine ökonomisch-juristische Bewertung einer verstärkten Direktvermarktung, Bochum, 2016, Seite 3
[29] Fuckere, Christiane: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). [http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.html] (Stand [22.01.2018])
[30] Schmidt, Ulf: Überproduktion von Strom: Was passiert, wenn zu viel Strom produziert wird? [http://www.energiesparblogger.de/energieberatung/ueberproduktion-von-strom] (Stand [22.01.2018])
[31] Einheit Cent pro Kilowattstunde
[32] Der Bundestag: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017), Berlin, 2017, Seite 52-53 (§48)
[33] Sasch, Christina: EEG 2017: Wettbewerbliche Vergütung. [http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EEG-Ausschreibungen/eeg-2017-wettbewerbliche-foerderung.html] (Stand [22.01.2018])
[34] Hetzschold, Rico: Die leistungsgebundene Energieversorgung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, Potsdam, 2004, Seite 3
[35] Hetzschold, Rico: Die leistungsgebundene Energieversorgung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, Potsdam, 2004, Seite 11
[36] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 67
[37] Mutzke, Ulf: Persönliches Gespräch, 01.10.2017
[38] Hetzschold, Rico: Die leistungsgebundene Energieversorgung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, Potsdam, 2004, Seite 3
[39] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 44
[40] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 215
[41] Mutzke, Ulf: Persönliches Gespräch, 01.10.2017
[42] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 215
[43] Mutzke, Ulf: Persönliches Gespräch, 01.10.2017
[44] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 215
[45] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 214
[46] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 214
[47] Dieberg, Anke: Wettbewerbsfähigkeit der leistungsgebundenen Energiewirtschaft in Deutschland. Eine sektorale Analyse der Konsequenzen der Liberalisierung für kommunale Energieversorgungsunternehmen, Aachen, 2006, Seite 67
[48] Also von staatlicher Seite.
[49] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Öffentlichkeitsarbeit: Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Eckpunktpapier, Berlin, 2015, Seite 2
[50] Mutzke, Ulf: Persönliches Gespräch, 01.10.2017