Zu den ältesten Formen anlegerschädigender Praktiken gehört die Manipulation von Börsenkursen. Einer der ersten Fälle ergab sich im Jahre 1814 in England. Unter der Führung eines Herrn de Berenger verbreiteten in Militäruniform verkleidete Personen die unwahre Nachricht vom Ableben Napoleons. Kurz darauf zogen die Börsenkurse stark an, da mit einem schnellen Ende des Krieges gerechnet wurde.
De Berenger und seine Komplizen konnten so ihre Wertpapierbestände mit großem Gewinn abstoßen. Nachdem sich die Unrichtigkeit dieser Nachricht herausstellte, kehrten die Kurse alsbald auf ihr ursprüngliches Niveau zurück. Diese Möglichkeit der Einflussnahme lässt sich auch heute noch, natürlich mit den gegenwärtigen Mitteln der Informationsverbreitung, beobachten.
Gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung manipulativer Verhaltensweisen bestehen in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts. Der 1884 geschaffene Art. 249d ADHGB wurde 1896 als Paragraph 75 Abs. 1 in das Börsengesetz übernommen und stellte betrügerische Beeinflussung von Börsenkursen erstmals unter Strafe. Trotz Modifizierungen im Laufe der Zeit blieb die Vorschrift im Kern unverändert, zuletzt im § 88 BörsG.
Die in den vergangenen Jahren starke Zunahme börsennotierter Unternehmen, die schlechte Vorbereitung von Börsengängen und gleichzeitig ansteigende Anzahl an Manipulationsversuchen ließen auch die Zahl der Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang steigen. Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes zeigten sich schnell Defizite in der bestehenden Regelung. Des Weiteren verlangt die Tendenz der zunehmenden Internationalisierung von Finanzmärkten und Wertpapiergeschäften im Zusammenhang mit einer Richtlinie der Europäischen Union die Notwendigkeit einer Anpassung der deutschen Normen an diese Standards sowie an Erfordernisse der Praxis, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzmärkte zu stärken.
Ziel dieses Arbeitspapiers ist es, Neuerungen des Gesetzgebers auf dem Gebiet der Markt- und Preismanipulation gemäß dem 4. FinFöG, insbesondere im Hinblick auf wirksamen Anlegerschutz vor Kursmanipulation und europäischer Anpassung zu untersuchen. Die dem Themenbereich verwandten Punkte Insiderhandel, Spekulation und Ad-hoc Mitteilungen sollen nur abgegrenzt, jedoch nicht weiter behandelt werden, sie sind Gegenstand anderer Arbeitspapiere.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Entstehung eines Kurs- Marktpreises
C. Abgrenzung Kursmanipulation –Insiderhandel und Spekulation
D. Manipulationstechniken
I. Informationsbezogene Manipulationshandlungen
II. Handelsgestützte Manipulation
1. Fiktive Transaktionen
a) Wash Sales
b) Matched Orders
2. Tatsächliche Handelsaktivitäten
a) Kurspflege
b) Leerverkäufe und corners
c) Marking the Close
III. Veränderung des inneren Wertes eines Wertpapiers
IV. Zusammenfassung
E. Die bisherige deutsche Regelung
I. § 88 BörsG
F. Die neue Regelung im Rahmen des 4. FinFöG
I. § 20 WpHG
1. § 20a WpHG
2. § 20b WpHG
G. Strafrechtliches Sanktionssystem
I. Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WpHG
II. Straftatbestand nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG
III. Subjektiver und objektiver Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
H. Zivilrechtliche Haftung
I. Zivilrechtliche Haftung aus dem BGB
II. Zivilrechtliche Haftung aus dem BGB i. V. mit dem WpHG
I. Überprüfung der deutschen Regelung anhand europäischer Normen
J. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Neuerungen des deutschen Gesetzgebers im Bereich der Kurs- und Marktpreismanipulation durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz (4. FinFöG). Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die neuen Regelungen einen wirksamen Anlegerschutz gewährleisten und inwieweit sie den Anforderungen europäischer Normen entsprechen.
- Analyse gängiger Manipulationstechniken an Finanzmärkten
- Kritische Bewertung der alten Rechtslage nach § 88 BörsG
- Detaillierte Untersuchung der neuen Verbotsnormen in § 20a und § 20b WpHG
- Strafrechtliche und bußgeldrechtliche Sanktionsmechanismen
- Zivilrechtliche Haftungsfragen für geschädigte Anleger
- Harmonisierung mit EU-Richtlinien zum Marktmissbrauch
Auszug aus dem Buch
D. Manipulationstechniken
Allen Manipulationspraktiken liegt das Hervorrufen eines künstlichen Preises zugrunde. Damit ist ein Preis gemeint, der nicht durch das unbeeinflusste Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zustande gekommen ist, also nicht durch die im Folgenden genannten Manipulationshandlungen erzeugt wurde.
I. Informationsbezogene Manipulationshandlungen
Darunter werden Handlungen kategorisiert, denen das Verbreiten falscher Nachrichten sowie das Verschweigen wahrer Informationen zu Grunde liegen. Ausschlaggebend sind alle Informationen die das Anlegeverhalten Dritter beeinflussen. Hauptsächlich sind dies ein spezielles Wertpapier betreffende Informationen, aber auch allgemeine wirtschaftliche oder politische Umstände betreffende Nachrichten.
Entscheidend für die Erfolgswirkung dieser Kursmanipulation ist das Erreichen eines möglichst großen Personenkreises, der diese Nachricht als wahr einschätzt. Insbesondere die Nutzung heutiger Massenmedien, wobei die Spanne von Tageszeitungen, Fernsehen bis über das Internet reicht, erhöht die Kurswirkung der Nachricht.
Weiterhin können für kompetent gehaltene Personen oder Institutionen mittels Werturteile oder Empfehlungen auf Anlageentscheidungen der Marktteilnehmer Einfluss nehmen. In diesem Zusammenhang sollte auch das sogenannte „scalping“ erwähnt werden, bei dem beispielsweise ein Analyst Aktien vor Bekanntgabe einer Empfehlung erwirbt und sie nach dem durch seine Empfehlung gestiegenen Kurs, gewinnbringend verkauft.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Kursmanipulation ein, erläutert die historische Entwicklung der gesetzlichen Verbote in Deutschland und begründet die Notwendigkeit der Anpassung an internationale Standards.
B. Entstehung eines Kurs- Marktpreises: Das Kapitel erklärt, dass Marktpreise aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage entstehen, welche durch verschiedene Informationen beeinflusst werden können.
C. Abgrenzung Kursmanipulation –Insiderhandel und Spekulation: Hier werden die Begriffe voneinander abgegrenzt, wobei betont wird, dass die Manipulation als künstliche Preisbeeinflussung eine größere Gefahr für den Kapitalmarkt darstellt als der Insiderhandel.
D. Manipulationstechniken: Es erfolgt eine detaillierte Kategorisierung in informationsbezogene Manipulationen und handelsgestützte Verfahren wie Wash Sales, Matched Orders, Kurspflege und Leerverkäufe.
E. Die bisherige deutsche Regelung: Dieses Kapitel kritisiert die Defizite des § 88 BörsG, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Definitionen und des unzureichenden Anlegerschutzes.
F. Die neue Regelung im Rahmen des 4. FinFöG: Es wird die Ablösung des § 88 BörsG durch den § 20a WpHG und die Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dargestellt.
G. Strafrechtliches Sanktionssystem: Das Kapitel erläutert die neue Struktur der Sanktionierung, welche zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterscheidet, und diskutiert die Tatbestandsmerkmale.
H. Zivilrechtliche Haftung: Hier wird die schwierige Frage der Schadensersatzansprüche für Anleger nach dem BGB und dem WpHG im Kontext von Manipulationen erörtert.
I. Überprüfung der deutschen Regelung anhand europäischer Normen: Es wird analysiert, wie die deutsche Gesetzgebung die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Marktmissbrauch umgesetzt hat.
J. Fazit: Das Fazit bewertet die Neuerungen positiv, weist aber auf die verbleibende Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Anlegerschutzes und der praktischen Anwendung der neuen Normen hin.
Schlüsselwörter
Kursmanipulation, Marktmanipulation, 4. FinFöG, WpHG, BörsG, Anlegerschutz, Insiderhandel, Wash Sales, Matched Orders, Kurspflege, Leerverkäufe, Finanzmarktrecht, Marktmissbrauch, Sanktionssystem, Europarecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen durch das deutsche Wertpapierhandelsgesetz im Kontext des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit umfasst die Identifikation von Manipulationstechniken, die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, strafrechtliche Sanktionen sowie die zivilrechtliche Haftung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Neuerungen des Gesetzgebers zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit diese zu einem effektiven Anlegerschutz und einer Harmonisierung mit EU-Standards führen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literatur- und Rechtsanalyse zur Untersuchung des geltenden Rechts sowie der gesetzgeberischen Neuregelungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Manipulationstechniken, die detaillierte Darstellung der neuen Paragraphen des WpHG sowie deren Einordnung in das Sanktions- und Haftungssystem.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Marktmanipulation, Kursbeeinflussung, WpHG, Anlegerschutz und EU-Marktmissbrauchsrichtlinie.
Warum wird die Abgrenzung zwischen Kurspflege und Manipulation thematisiert?
Weil Kurspflege als legitime Maßnahme zur Stabilisierung gelten kann, während andere Formen der Preisbeeinflussung illegal sind, was die rechtliche Abgrenzung in der Praxis erschwert.
Wie bewerten die Autoren die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?
Die Übertragung von Überwachungs- und Konkretisierungskompetenzen wird begrüßt, da so schneller und flexibler auf neue, in der Praxis auftretende Manipulationstechniken reagiert werden kann.
- Arbeit zitieren
- Matthias Haegebarth (Autor:in), Armin Kukuck (Autor:in), 2004, Das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/39525