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Rechtsquellen des Unionsrechts

Title: Rechtsquellen des Unionsrechts

Term Paper , 2015 , 8 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Alexander Hofer (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Summary Excerpt Details

Vor dem Hintergrund des zweiten Weltkrieges und der Angst eines erneut aufstrebenden Deutschlands im Herzen Europas schlägt der französische Außenminister Robert Schuman 1950 eine Montanunion vor, welche die Kohle- und Stahlindustrie Frankreichs und Deutschlands unter eine gemeinsame Verwaltung stellt. Andere Staaten waren ausdrücklich eingeladen, sich dieser anzuschließen.

1951 schlossen sich Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien der Montanunion an. Sie gründeten 1952 die EGKS, bereits 1957 folgte die EWG und die EURATOM, welche auf eine gesamtwirtschaftliche Zusammenarbeit zielten. 1993 wurde mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union geschaffen; 2009 wurden die Europäischen Gemeinschaften durch den Vertrag von Lissabon aufgelöst und in die Europäische Union integriert.

2015 ist die EU ein Staatenverbund aus mittlerweile 28 Mitgliedstaaten, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen. Die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten umfasst eine halbe Milliarde Einwohner und der Europäische Binnenmarkt ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Markt der Welt. Die Mitgliedsstaaten haben der EU eine Rechtspersönlichkeit geben und an ihre Organen bestimmte Hoheitsrechte und Gesetzgebungskompetenzen übertragen. Dadurch kann die EU selbstständig Gesetze erlassen, welche für die Mitgliedsstaaten binden sind, und darüber hinaus selbst Verträge mit anderen Staaten abschließen.

Excerpt


Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union
EAGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EU
Europäische Union
EURATOM
Europäische Atomgemeinschaft
EUV
Vertrag über die Europäische Union
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

I
NHALTSVERZEICHNIS
1.
Die Europäische Union
1
2.
Rechtsquellen des Unionsrechts
1
2.1.
Primäres Unionsrecht
2
2.2.
Völkerrechtliche Rechtsquellen
2
2.3.
Ungeschriebene Rechtsquellen
3
Literaturverzeichnis
I

1
1.
D
IE
E
UROPÄISCHE
U
NION
Vor dem Hintergrund des zweiten Weltkrieges und der Angst eines erneut aufstrebenden
Deutschlands im Herzen Europas schlägt der französische Außenminister Robert Schuman
1950 eine Montanunion vor, welche die Kohle- und Stahlindustrie Frankreichs und Deutsch-
lands unter eine gemeinsame Verwaltung stellt. Andere Staaten waren ausdrücklich eingela-
den, sich dieser anzuschließen. 1951 schlossen sich Belgien, die Niederlande, Luxemburg und
Italien der Montanunion an.
1
Sie gründeten 1952 die EGKS, bereits 1957 folgte die EWG und
die EURATOM, welche auf eine gesamtwirtschaftliche Zusammenarbeit zielten. 1993 wurde
mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union geschaffen; 2009 wurden die Europä-
ischen Gemeinschaften durch den Vertrag von Lissabon aufgelöst und in die Europäische
Union integriert.
2
2015 ist die EU ein Staatenverbund aus mittlerweile 28 Mitgliedstaaten, die
zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen. Die Bevölkerung der
Mitgliedsstaaten umfasst eine halbe Milliarde Einwohner und der Europäische Binnenmarkt
ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Markt der Welt.
3
Die Mitgliedsstaaten
haben der EU eine Rechtspersönlichkeit geben und an ihre Organen bestimmte Hoheitsrechte
und Gesetzgebungskompetenzen übertragen. Dadurch kann die EU selbstständig Gesetze er-
lassen, welche für die Mitgliedsstaaten binden sind, und darüber hinaus selbst Verträge mit
anderen Staaten abschließen.
4
2.
R
ECHTSQUELLEN DES
U
NIONSRECHTS
Die Rechtsquellen des Europarechtes/Unionsrecht bestehen aus dem Primärrecht und dem
Sekundärrecht. Zum Primärrecht und damit als Rechtsquelle gelten außerdem völkerrechtli-
che Rechtsquellen und das ungeschriebenen Unionsrecht.
5
Zwischen dem Primär- und Sekun-
därrecht, besteht wie in Nationalen Rechten, eine Normenhierarchie. Das Primärrecht steht
über dem Sekundärrecht und dadurch ist das Sekundärrecht nur dann gültig, wenn es den An-
forderungen des Primärrechts gerecht wird. Ein wichtiger Unterschied ist von wem die
Rechtssetzung ausgeht. Die Rechtsetzung des Primärrechts geht von den Mitgliedsstaaten aus,
für das des Sekundärrechts von den Organen der Union.
6
1
Vgl. Europäische Union
2
Vgl. Eckart D. Stratenschulte 2014
3
Vgl. Europäische Union
4
Vgl. Reuber 2013, S. 14
5
Ebd. S. 15
6
Vgl. Arndt et al. 2015, Rn. 153

2
2.1.
P
RIMÄRES
U
NIONSRECHT
Das Primärrecht nimmt die höchste Rangstufe im Rahmen der Normenhierarchie ein und ent-
hält die grundlegenden Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union. Es be-
steht grundsätzlich aus den zwischen Mitgliedsstaaten geschlossenen Verträgen, welche für
die Europäische Union den vergleichbaren Charakter einer Verfassung haben.
7
Das Primärrecht setzt sich aus den Gründungsverträgen EUV und AEUV zusammen. Der
EAGV (bzw. EURATOM) wird außerdem dem Primärrecht zugeordnet.
8
Die Protokolle und
Anhänge zu diesen Verträgen sind Teil des Primärrechtes.
9
Da spätere Änderungsverträge,
z.B. die Verträge von Amsterdam, Nizza oder Lissabon, die Gründungsverträge verändert
haben, zählen diese ebenfalls zum Primärrecht. Dasselbe gilt für die Beitrittsverträge neuer
Mitgliedsstatten mit der EU.
10
Die Charta der Grundrechte ist nach Art. 6 Abs. 1 EUV seit
dem Vertrag von Lissabon ebenfalls Teil des Primärrechts. Art. 6 Abs. 1 EUV stellt die Char-
ta der Grundrechte und die Verträge EUV und AEUV gleich.
11
Vertragsanpassungen, die
durch Verträge, Rechtsakten, Abkommen oder Übereinkommen vorgenommen werden, sind
ebenfalls Teil des Primärrechts.
12
2.2.
V
ÖLKERRECHTLICHE
R
ECHTSQUELLEN
Die von der EU abgeschlossenen völkerrechtliche Abkommen mit Drittstaaten oder internati-
onalen Organisationen und das Völkergewohnheitsrecht sind in der Normenhierarchie über
dem Sekundärrecht, jedoch unter dem Primärrecht anzuordnen. Dies ergibt sich für völker-
rechtliche Verträge aus Art. 216 Abs. 2 AEUV und für das Völkergewohnheitsrecht aus Art.
47 EUV. Die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sind für die Mitgliedsstaaten bin-
dend.
13
Die EU hat sich nach Art. 6 Abs. 3 EUV dazu verpflichtet, die Grundrechte der ,,Eu-
ropäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" zum Primär-
recht zu zählen. Nach Art. 151 Abs. 1 AEUV werden die sozialen Grundrechte, wie sie in der
,,Europäische Sozialcharta des Europarates" und in der ,,Gemeinschaftscharta der sozialen
Grundrechte" formuliert werden, zum Primärrecht gezählt.
14
7
Vgl. Bank für Sozialwirtschaft AG
8
Vgl. Reuber 2013, S. 16
9
Vgl. Kellersmann 2013, S. 33
10
Vgl. Arndt et al. 2015, Rn. 156
11
Vgl. Kellersmann 2013, S. 33
12
Vgl. Reuber 2013, S. 17
13
Vgl. Jacobs et al. 2014, Rn. 14
14
Vgl. Reuber 2013, S. 15 f.

3
2.3.
U
NGESCHRIEBENE
R
ECHTSQUELLEN
Das ungeschriebene Unionsrecht besteht aus den sogenannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen
und dem Gemeinschaftsgewohnheitsrecht.
15
Diese werden zusammen mit dem Völkerrecht
als Rechtsquellen verwendet, falls das Primär- und/oder Sekundärrecht keine entsprechende
Grundlage bietet.
Allgemeine Rechtsgrundsätze dienen dazu, allgemeine rechtsstaatliche Prinzipien zu gewähr-
leisten. Dazu zählen z.B. Gewaltenteilung, Rechtssicherheit und auch ,,(...)Eigentumsrechte,
die Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit (...) etc."
16
Daher entfallen diese auf die
Ebene des Primärrechts.
17
Die allgemeinen Rechtsgrundsätze sind jene, die der Europäische
Gerichtshof in richterlicher Rechtsfortbildung geschaffen hat und die im Sinne des Gemein-
schaftsrechts die beste Lösung aus den Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten sind.
18
Rechts-
grundsätze werden für die Kontrolle des Unionsrechtes durch den EuGH benötigt. Sie ermög-
lichen eine Beurteilung und Interpretation des Unionsrechts.
Gemeinschaftsgewohnheitsrecht entsteht, wenn aufgrund ständiger Übung durch Gemein-
schaftsorgane oder Mitgliedstaaten Rechtsüberzeugung gebildet wird. Ein Beispiel hierfür ist
die Praxis der Minister, sich im Rat von ihren Staatssekretären vertreten zu lassen.
19
Die
Funktion des Gewohnheitsrechtes ist es, knapp definierte oder unvollständige Regelungen zu
füllen und wenn diese auf primärebene angeordnet sind, werden diese Gewohnheitsrechte
somit auch zu Primärrecht.
20
15
Vgl. Reuber 2013, S. 15
16
Reuber 2013, S. 15
17
Vgl. Frenz 2010, Rn. 559
18
Vgl. Maidowski 2002
19
Vgl. Rittner und Dreher 2008, Rn. 17 f.
20
Vgl. Frenz 2010, Rn. 564

I
L
ITERATURVERZEICHNIS
Arndt, Hans-Wolfgang; Fetzer, Thomas; Fischer, Kristian (2015): Europarecht. 11., neu be-
arb. Aufl. Heidelberg, München [u.a.]: Müller (Start ins Rechtsgebiet).
Bank für Sozialwirtschaft AG (Hg.): Primärrecht. Online verfügbar unter
https://www.eufis.eu/eu-glossar.html?&type=0&uid=357&tx_sgzz_pi1_cc=6, zuletzt geprüft
am 09.03.2015.
Eckart D. Stratenschulte (2014): Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Hg. v. Bun-
deszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter
http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42989/europaeische-
gemeinschaften?p=all, zuletzt aktualisiert am 01.04.2014, zuletzt geprüft am 09.03.2015.
Europäische Union (Hg.): Die Geschichte der Europäischen Union. Europäische Union. Onli-
ne verfügbar unter http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm, zuletzt geprüft am
09.03.2015.
Europäische Union (Hg.): Fakten und Zahlen. Europäische Union. Online verfügbar unter
http://europa.eu/about-eu/facts-figures/index_de.htm, zuletzt geprüft am 09.03.2015.
Frenz, Walter (2010): Handbuch Europarecht. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag.
Jacobs, Rainer; Schünemann, Wolfgang; Teplitzky, Otto (2014): UWG. 2., neu bearb. [und
erw.] Aufl. Berlin [u.a.]: De Gruyter (Großkommentare der Praxis).
Kellersmann, Dietrich (2013): Europäische Unternehmensbesteuerung. 2., aktualisierte und
überarb. Aufl. Wiesbaden: Springer Gabler (Lehrbuch).
Maidowski, U. (2002): Die Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts. Gemeinschaftsrecht und
mitgliedstaatliches Recht - Strukturen und Problemfelder. RWTH Aachen. Münster,
02.05.2002. Online verfügbar unter
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=19&ved=0CEcQFjAIO
Ao&url=http%3A%2F%2Fwww.bur.rwth-
aachen.de%2Fdownload%2F05_Veranstaltung.doc&ei=37z9VOK_MdHcaoDOgSg&usg=AF
QjCNEKRZsDCnA4BahSQMeXGMFiDCADaw&bvm=bv.87611401,d.bGQ&cad=rja, zu-
letzt geprüft am 09.03.2015.
Reuber, Martin (2013): Studienbuch Europarecht: Meschede: Wissenschaftliche Genossen-
schaft Südwestfalen eG.

II
Rittner, Fritz; Dreher, Meinrad (2008): Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht. Eine
systematische Darstellung. 3., völlig neu bearb. und erw. Aufl. Heidelberg: Müller (Lehr- und
Handbuch).

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Abkürzungsverzeichnis in diesem Dokument?

Das Dokument enthält ein Abkürzungsverzeichnis, das Akronyme wie Abs. (Absatz), Art. (Artikel), AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union), EAGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft), EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), EU (Europäische Union), EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft), EUV (Vertrag über die Europäische Union), EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), und EWGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) erläutert.

Was sind die Hauptthemen, die in diesem Dokument behandelt werden?

Die Hauptthemen umfassen: Die Europäische Union, Rechtsquellen des Unionsrechts (Primäres Unionsrecht, Völkerrechtliche Rechtsquellen, Ungeschriebene Rechtsquellen).

Was ist Primäres Unionsrecht?

Das Primärrecht nimmt die höchste Rangstufe im Rahmen der Normenhierarchie ein und enthält die grundlegenden Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union. Es besteht grundsätzlich aus den zwischen Mitgliedsstaaten geschlossenen Verträgen, welche für die Europäische Union den vergleichbaren Charakter einer Verfassung haben.Es setzt sich aus den Gründungsverträgen EUV und AEUV zusammen, einschließlich des EAGV (bzw. EURATOM). Protokolle, Anhänge, spätere Änderungsverträge und Beitrittsverträge sind ebenfalls Teil des Primärrechts. Die Charta der Grundrechte ist nach Art. 6 Abs. 1 EUV seit dem Vertrag von Lissabon ebenfalls Teil des Primärrechts.

Was sind Völkerrechtliche Rechtsquellen im Unionsrecht?

Völkerrechtliche Abkommen der EU mit Drittstaaten/internationalen Organisationen und Völkergewohnheitsrecht stehen in der Normenhierarchie über Sekundärrecht, aber unter Primärrecht. Rechte und Pflichten daraus sind für Mitgliedsstaaten bindend (Art. 216 Abs. 2 AEUV und Art. 47 EUV). EU hat sich nach Art. 6 Abs. 3 EUV verpflichtet, die Grundrechte der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Primärrecht zu zählen. Soziale Grundrechte werden nach Art. 151 Abs. 1 AEUV in der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte formuliert und zum Primärrecht gezählt.

Was sind Ungeschriebene Rechtsquellen im Unionsrecht?

Das ungeschriebene Unionsrecht besteht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Gemeinschaftsgewohnheitsrecht. Diese werden als Rechtsquellen verwendet, wenn Primär- oder Sekundärrecht keine Grundlage bieten. Allgemeine Rechtsgrundsätze gewährleisten rechtsstaatliche Prinzipien wie Gewaltenteilung, Rechtssicherheit, Eigentumsrechte, Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit, und fallen auf die Ebene des Primärrechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Rechtsgrundsätze geschaffen. Gemeinschaftsgewohnheitsrecht entsteht durch ständige Übung von Gemeinschaftsorganen oder Mitgliedstaaten mit Rechtsüberzeugung; es füllt unvollständige Regelungen aus und kann, wenn es auf Primärebene angeordnet ist, auch zu Primärrecht werden.

Wo finde ich weiterführende Informationen zu diesen Themen?

Das Dokument enthält ein Literaturverzeichnis mit Quellen wie Arndt, Hans-Wolfgang; Fetzer, Thomas; Fischer, Kristian (2015), Bank für Sozialwirtschaft AG, Eckart D. Stratenschulte (2014), Europäische Union (Hg.), Frenz, Walter (2010), Jacobs, Rainer; Schünemann, Wolfgang; Teplitzky, Otto (2014), Kellersmann, Dietrich (2013), Maidowski, U. (2002), Reuber, Martin (2013), Rittner, Fritz; Dreher, Meinrad (2008).

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Details

Title
Rechtsquellen des Unionsrechts
College
University of Applied Sciences Südwestfalen; Meschede
Course
Europarecht
Grade
1,3
Author
Alexander Hofer (Author)
Publication Year
2015
Pages
8
Catalog Number
V388305
ISBN (eBook)
9783668624382
ISBN (Book)
9783668624399
Language
German
Tags
Europarecht Unionsrecht EUROPÄISCHE UNION PRIMÄRES UNIONSRECHT
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Hofer (Author), 2015, Rechtsquellen des Unionsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/388305
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