Die Ausarbeitung untersucht, aus welchen Gründen Schuldverhältnisse entstehen und wie diese sich im Einzelnen unterscheiden lassen. Außerdem werden die Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Normen bis zum Entstehen der Schuldverhältnisse geprüft.
Täglich geraten Menschen in Situationen, in denen sie Gerechtigkeit erwarten. Das Zusammenleben in einer Gesellschaft erfordert die Festlegung bestimmter Regeln, die ein faires Handeln für alle ermöglichen und schützen. Das besondere Strafrecht beinhaltet einen großen Teil dieser Regeln.
Das tägliche Wirtschafts- und Geschäftsleben ist kaum vorstellbar ohne Regelungen des Schuldrechts. In vielen Fällen stellt sich die Frage nach Ansprüchen und deren Begründung. Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche entstehen aufgrund von Schuldverhältnissen. Durch ein Schuldverhältnis entstehen Leistungspflichten für den Schuldner und Forderungsrechte für den Gläubiger.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Entstehung und Einteilung der Schuldverhältnisse
I. Entstehung durch Rechtsgeschäft
1. Entstehung durch Vertrag
a) Gegenseitige Verträge
b) Einseitig verpflichtende Verträge
2. Einseitiges Rechtsgeschäft
II. Entstehung durch Gesetz
1. Allgemeines
2. Unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB
3. Ungerechtfertigte Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB
a) Leistungskondiktionen
b) Nichtleistungskondiktionen
4. Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677-687 BGB
5. Culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 2 BGB
a) Aufnahme von Vertragsverhandlungen gem. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB
b) Anbahnung eines Vertrages gem. § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
c) Ähnliche geschäftliche Kontakte gem. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Entstehungsgründe für Schuldverhältnisse im deutschen Zivilrecht. Das primäre Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale zu analysieren, die zur Entstehung von Schuldverhältnissen durch Rechtsgeschäfte oder kraft Gesetzes führen, und diese systematisch voneinander abzugrenzen.
- Systematik der rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse (Verträge und einseitige Rechtsgeschäfte)
- Gesetzliche Entstehungstatbestände (Unerlaubte Handlung, Bereicherungsrecht)
- Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
- Vorvertragliche Schuldverhältnisse (Culpa in contrahendo)
- Abgrenzung von Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen
Auszug aus dem Buch
1. Entstehung durch Vertrag
Nach § 311 Abs. 1 BGB ist zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft grundsätzlich ein Vertrag zwischen beteiligten Personen erforderlich. Für das Zustandekommen eines Schuldvertrages gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils des BGB (insbesondere §§ 145 ff. BGB). Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge ausgerichtet sind. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, welches die Abschluss-, Inhalts- und Formfreiheit, aber auch durch das Gesetz begründete Ausnahmen, sog. Schranken der Vertragsfreiheit, beinhaltet. Das Schuldverhältnis entsteht dabei durch den Willen der Beteiligten. Der Einzelne entscheidet selbst ob er überhaupt und mit wem er einen Vertrag abschließt. Die Vertragsparteien haben völlige Freiheit in der Ausgestaltung eines Vertrages. Außerdem können die Verträge grundsätzlich formlos geschlossen werden. Insbesondere dort wo bestimmte Personengruppen geschützt werden sollen, gelten die Grenzen der Vertragsfreiheit (z.B. Schutz des Verbrauchers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen §§ 305 ff. BGB). Zu erwähnen sind auch Schutzregelungen für Arbeitnehmer und Jugendliche, Verbot von Kinderarbeit, sittenwidrige Handlung und ähnliche Vorgaben. Auch die Form enthält einige Ausnahmen und kann vom Gesetz bestimmt werden. Ein Grundstückveräußerungsvertrag bedarf zum Beispiel einer notariellen Beurkundung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Bedeutung des Schuldrechts für das tägliche Wirtschaftsleben und definiert das übergeordnete Ziel der Untersuchung.
B. Entstehung und Einteilung der Schuldverhältnisse: Dieses Hauptkapitel bietet eine systematische Übersicht der Entstehungsgründe, unterteilt in rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse.
I. Entstehung durch Rechtsgeschäft: Hier werden die Grundlagen von Verträgen sowie die seltene Entstehung durch einseitige Rechtsgeschäfte dargelegt.
1. Entstehung durch Vertrag: Dieses Kapitel erläutert das Prinzip der Vertragsfreiheit, das Zustandekommen von Verträgen durch Willenserklärungen und die Abgrenzung von gegenseitigen und einseitigen Verträgen.
2. Einseitiges Rechtsgeschäft: Es wird analysiert, wie ein Schuldverhältnis ausnahmsweise allein durch eine Willenserklärung, etwa bei der Auslobung, entstehen kann.
II. Entstehung durch Gesetz: Dieser Abschnitt behandelt Situationen, in denen die Rechtsordnung ohne (oder gegen) den Willen der Beteiligten Schuldverhältnisse konstruiert.
1. Allgemeines: Einführung in die gesetzlichen Ausgleichsordnungen, die als Antwort auf Interessenkonflikte dienen.
2. Unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB: Erläuterung der Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei schuldhaften Verletzungen von Rechtsgütern.
3. Ungerechtfertigte Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB: Untersuchung des Ausgleichs von Vermögensverschiebungen ohne rechtlichen Grund, unterteilt in verschiedene Kondiktionsarten.
4. Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677-687 BGB: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Tätigwerden in fremden Interessen ohne vorbestehenden Vertrag.
5. Culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 2 BGB: Beschreibung der vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten, die bereits vor Abschluss eines Vertrages entstehen.
C. Fazit: Zusammenfassende Darstellung der beiden Kategorien der Schuldverhältnisse und deren Funktion zur Lösung rechtlicher Konflikte.
Schlüsselwörter
Schuldverhältnis, BGB, Vertragsfreiheit, Rechtsgeschäft, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Unerlaubte Handlung, Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Culpa in contrahendo, Willenserklärung, Leistungsstörung, Schadensersatz, Synallagma, Vorvertragliche Pflichten, Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Systematik und den unterschiedlichen Entstehungswegen von Schuldverhältnissen im deutschen Zivilrecht, insbesondere der Differenzierung zwischen rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Gründen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das Vertragsrecht, das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB), die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie die vorvertraglichen Pflichten (c.i.c.).
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale der verschiedenen Normen, die ein Schuldverhältnis begründen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und die Voraussetzungen für deren Entstehen zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse, bei der Gesetzestexte des BGB sowie relevante Rechtsprechung und juristische Fachliteratur systematisch ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Verträgen, einseitigen Rechtsgeschäften und diversen gesetzlichen Tatbeständen, die jeweils die Entstehung von Leistungs- oder Schutzpflichten zur Folge haben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schuldverhältnis, BGB, Vertragsfreiheit, Rechtsgeschäft, Unerlaubte Handlung, Bereicherungsrecht, GoA und Culpa in contrahendo.
Was zeichnet die "Culpa in contrahendo" (c.i.c.) aus?
Die c.i.c. beschreibt ein gesetzliches Schuldverhältnis, das bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ähnliche geschäftliche Kontakte entsteht und Schutz- sowie Rücksichtnahmepflichten begründet.
Wie unterscheidet sich die Leistungskondiktion von der Nichtleistungskondiktion?
Bei der Leistungskondiktion wird die Bereicherung durch eine bewusste Zuwendung ohne rechtlichen Grund erreicht, während bei der Nichtleistungskondiktion der Vermögensvorteil auf andere Weise (z.B. Eingriff in fremde Rechte) erlangt wird.
Welche Rolle spielt die Auslobung in der Arbeit?
Die Auslobung dient als prominentes Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft, bei dem ein Schuldverhältnis durch eine öffentliche Bekanntmachung und nicht durch einen zweiseitigen Vertrag entsteht.
Wann ist eine Geschäftsführung ohne Auftrag zulässig?
Sie ist zulässig, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne dazu berechtigt zu sein, wobei die Tätigkeit dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprechen muss.
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- Anonym (Author), 2017, Entstehung von vertraglichen und nichtvertraglichen Schuldverhältnissen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/386878