BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT
Recht, Verwaltung, Bürokratie, Sprache und Kirche haben mehr Gemeinsamkeiten als es auf den ersten blick scheinen mag. Es sind herkömmliche, eherne Einrichtungen, die die da unten beeinflussen, ja nicht selten: bändigen (sollen). Insofern ist auch die Kritik an diesen Einrichtungen da oben so alt wie die Institutionen selbst. Freilich gibt es bei allen Gemeinsamkeiten von Kirche, Sprache, Bürokratie, Verwaltung und Recht einen wesentlichen Unterschied: Kirche hatte schon vor Jahrhunderten ihren Reformator, er – als Bibelübersetzer – dem Volk „aufs Maul schaute“ ... ein Anliegen, das bis heute noch keine und auch nicht die modernste Verwaltung fertigbrachte. Insofern ist - und bleibt bis auf weiteres - auch die Sprache von Recht, Verwaltung und Bürokratie - die wir als Amtssprache bezeichnen - ein so geschichtliches wie aktuelles Ärgernis - drückt sich doch nicht zuletzt in der Amtssprache ein grundlegendes Dilemma und Machtungleichgewicht von Bürokratie, Verwaltung und Recht zuungunsten des einzelnen und zugunsten der Institution aus – ein inzwischen auch machtsoziologisch erkannter gesellschaftlicher Grundzusammenhang, den James S. Coleman 1982 in der Leitmetapher „abstract society“ markierte.
Doch bevor wir unsere historisch-kritischen Hinweise auf die in der Tat bis heute viele Bürger verärgernde Amtssprache entfalten - sei an ihre Grundlagen, vor allem die Form der Bewältigung der anfallenden Verwaltungsaufgaben in der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft durch eine moderne Verwaltung und ihre Bürokratie erinnert. Der prominente Sozialwissenschaftler Max Weber formulierte im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie mit Blick auf legitime Organisationsherrschaft und den Organisationsbedarf des Großstaats und seine Verwaltungsaufgaben ein ´dickes Lob´ der Bürokratie:
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Inhaltsverzeichnis
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT
SPRACHE DES RECHTS
VERGESELLSCHAFTUNG DER NORMTEORIE
KRITISCHER AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die kritische Bewertung der deutschen Amtssprache in ihrem engen Zusammenhang mit Bürokratie, Recht und Verwaltung. Dabei wird analysiert, inwieweit sprachliche Strukturen Machtungleichgewichte fördern und warum eine allgemeinverständliche Rechtssprache trotz zahlreicher Forderungen bis heute schwer zu realisieren ist.
- Historische Entwicklung der juristischen Fachsprache und ihres lateinischen Einflusses.
- Wechselverhältnis zwischen gesellschaftlichem Wandel und der Veränderung des Rechtsstils.
- Die Rolle der Bürokratie als „Sprache in der verwalteten Welt“ und deren soziologische Kritik.
- Verständlichkeit als zentrales Spannungsfeld zwischen Anspruch und bürokratischer Realität.
- Reflektion über die Reformierbarkeit von Rechts- und Amtssprache in einer modernen Gesellschaft.
Auszug aus dem Buch
SPRACHE DES RECHTS
Erhalten ist diese Symbolhaftigkeit des Rechts bis heute in der Alltagssprache: da kommt etwas "unter den Hammer" oder da wird "der Stab über jemanden gebrochen". Die heute bis zur Entfremdung ausgeprägte Gegensätzlichkeit von Alltags- und Rechtssprache vollzog sich erst in einem Jahrhunderte dauernden Prozess, in dem sich auch .die Rechtsinhalte änderten. Mittel dieses gesellschaftlichen und sprachlichen Differenzierungsprozesses war die lateinische Sprache, die mit der Übernahme des römischen Rechts einherging und sich im Mittelalter mit der Reichskammergerichtsordnung von 1495 durchsetzte.
Fachsprache dieses neuen Standes der Juristen war Latein. Dies nun prägte nach und nach Begriffe und Stil der deutschen Kanzlei-, Amts-, Gesetzes-, Gerichts- und Behördensprache des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts. Die Amtssprache selbst wurde nun nicht nur durch Fremdsprachen- und Fremdwortgebrauch schwer- bis unverständlich. Auch die Begrifflichkeit selbst wurde abstrakter und damit jedem Laien entfremdet: wurden zunächst noch lateinische und deutsche Paarformeln benutzt - etwa Consens und Wille, Approbation and Bestätigung, Administration und Verwaltung -, so gab man später den deutschen Ausdruck auf und schuf für neue Rechtsgebilde zunehmend nur noch lateinische Fachausdrücke.
Zusammenfassung der Kapitel
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT: Dieses einleitende Kapitel skizziert das grundlegende Spannungsfeld zwischen Institutionen, der Bürokratie als ordnendes Prinzip nach Max Weber und der daraus resultierenden Entfremdung durch eine komplizierte Amtssprache.
SPRACHE DES RECHTS: Hier wird der historische Wandel vom symbolhaften Recht hin zur abstrakten, lateinisch geprägten juristischen Fachsprache und deren zunehmende Unverständlichkeit für den Laien dargelegt.
VERGESELLSCHAFTUNG DER NORMTEORIE: Dieses Kapitel untersucht die theoretischen Versuche, Rechtssprache zu modernisieren, und analysiert die Kritik von Rechtstheoretikern wie Ernst Forsthoff und Hans Dölle am Verhältnis zwischen Normadressaten und Rechtsgestaltung.
KRITISCHER AUSBLICK: Das Fazit zieht eine Bilanz der bisherigen Reformbemühungen und betont, dass eine bürgernahe Amtssprache untrennbar mit einer grundlegenden Änderung des Verständnisses von Recht und Verwaltung verbunden ist.
Schlüsselwörter
Amtssprache, Bürokratie, Rechtssprache, Verwaltung, Juristenstand, Rechtssoziologie, Normtheorie, Verständlichkeit, Rechtsgeschichte, Machtungleichgewicht, Sprachkritik, bürgerliche Gesellschaft, Gesetzessprache, Fachsprache, Entfremdung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das historische und aktuelle Ärgernis der deutschen Amtssprache und untersucht, warum diese so eng mit den Strukturen von Bürokratie, Recht und Verwaltung verwoben ist und warum sie sich oft vom Bürger entfremdet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Rechtssprache, die Machtstrukturen in der Bürokratie, die Rolle der juristischen Fachsprache und die Frage nach deren gesellschaftlicher Verständlichkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Unverständlichkeit der Amtssprache kein bloßes technisches Problem ist, sondern tief in der Entwicklung von Rechtsnormen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen wurzelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen historisch-kritischen Ansatz, der sprach- und sozialwissenschaftliche Perspektiven kombiniert, um die Entwicklung und Wirkung der Rechtssprache einzuordnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die historische Genese der juristischen Fachsprache, die Auswirkungen des Absolutismus auf die Sprache der Gesetze sowie verschiedene rechts- und staatstheoretische Positionen des 20. Jahrhunderts analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Amtssprache, Bürokratie, Rechtssprache, Normtheorie, Entfremdung und bürgernahe Verwaltung.
Welche Rolle spielt die lateinische Sprache für den Wandel der Rechtssprache?
Latein war das Mittel des Differenzierungsprozesses, durch das die Rechtssprache für Laien schwer verständlich wurde und sich als exklusive Fachsprache der Juristen etablieren konnte.
Wie bewerten die Autoren die aktuellen Reformversuche?
Die Arbeit sieht in den bisherigen Versuchen, durch bloße Stilbücher oder technische Hilfsmittel Abhilfe zu schaffen, lediglich „Handwerkelei und Flickwerk“, da sie die tieferliegenden strukturellen Ursachen des Problems ignorieren.
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- Dr. Wilma Ruth Albrecht (Author), 1985, AMTSSPRACHE - Historisch-kritische Hinweise auf Ärgernisse durch Recht und Verwaltung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/38678