Das Thema der Sozialfürsorge ist heute aktueller denn je, wenn man sich nur die Diskussionen über Renten, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung oder Altersvorsorge anschaut. Doch wie entstanden die ersten sozialen Fürsorgesysteme und wo? Als älteste Sozialversicherung der Welt hat die Knappschaft das deutsche und europäische Sozialsystem geprägt wie kaum eine andere Institution. Alle wesentlichen Strukturmerkmale heutiger Sozialleistungssysteme waren in den alten Knappschaften schon vorgeprägt. Der Begriff „Knappschaft“ bezeichnet häufig (seit dem frühen 15. Jh.) Organisationsformen der Bergleute, die ihren Hauptzweck in gegenseitiger Unterstützung bei Krankheit oder Invalidität haben. Ursprünglich bezeichnete die „Berg-Knapschaft […] die ganze Gesellschaft, dazu alle gehören, die auf dem Bergwerck zu thun haben“. Aber warum entstanden ausgerechnet im Bergbau die ersten sozialen Sicherungen? Mit diesen Fragen und insbesondere mit ihrer Entwicklung setze ich mich in dieser Arbeit auseinander. Dabei schildere ich zunächst die Geschichte der Entstehung der Knappschaften, erläutere dann, wie diese im Groben funktionieren und wie sie sich bis heute gewandelt haben, bzw. in welcher Form sie auch heute noch ihrer Tätigkeit nachgehen. Dabei beantworte ich die Frage nach der Bedeutung der Knappschaft und die Frage, ob sie eine Vorreiterrolle für die moderne Sozialfürsorge einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und Notwenigkeit
3. Verwaltung
4. Knappschaft heute
5. Fazit
6. Quellenverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Thema der Sozialfürsorge ist heute aktueller denn je, wenn man sich nur die Diskussionen über Renten, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung oder Altersvorsorge anschaut. Doch wie entstanden die ersten sozialen Fürsorgesysteme und wo? Als älteste Sozialversicherung der Welt hat die Knappschaft das deutsche und europäische Sozialsystem geprägt wie kaum eine andere Institution.[1] Alle wesentlichen Strukturmerkmale heutiger Sozialleistungssysteme waren in den alten Knappschaften schon vorgeprägt.[2] Der Begriff „Knappschaft“ bezeichnet häufig (seit dem frühen 15. Jh.) Organisationsformen der Bergleute, die ihren Hauptzweck in gegenseitiger Unterstützung bei Krankheit oder Invalidität haben.[3] Ursprünglich bezeichnete die „Berg-Knapschaft […] die ganze Gesellschaft, dazu alle gehören, die auf dem Bergwerck zu thun haben“[4]. Aber warum entstanden ausgerechnet im Bergbau die ersten sozialen Sicherungen? Mit diesen Fragen und insbesondere mit ihrer Entwicklung setze ich mich in dieser Arbeit auseinander. Dabei schildere ich zunächst die Geschichte der Entstehung der Knappschaften, erläutere dann, wie diese im Groben funktionieren und wie sie sich bis heute gewandelt haben, bzw. in welcher Form sie auch heute noch ihrer Tätigkeit nachgehen. Dabei beantworte ich die Frage nach der Bedeutung der Knappschaft und die Frage, ob sie eine Vorreiterrolle für die moderne Sozialfürsorge einnimmt. Als Quellen für die Ursprünge der Knappschaft dienen hauptsächlich Urkunden, aber auch Bergordnungen und Literatur aus dem Montanwesen, wie z.B. das Schwazer Bergbuch oder ähnliche Werke. Frühere Urkunden zur ersten dokumentierten Gemeinschaft von Bergleuten am Rammelsberg bei Goslar existieren unter anderem deshalb nicht, weil das Archiv der Stadt Goslar schon frühzeitig beraubt worden war. Unter anderem aus diesem Grund ist die Quellenlage für frühe Zusammenschlüsse von Bergleuten relativ ungünstig, zudem muss bedacht werden, dass die Gesellschaft jener Zeit auf Mündlichkeit basierte.[5]
2. Entstehungsgeschichte und Notwenigkeit
Der Name „Knappschaft“ wurde als Bezeichnung für eine Bergbaubruderschaft erstmals in einer erzgebirgischen Urkunde vom 7.10.1426 verwendet.[6] „Knappschaft“ war aber ursprünglich eine Sammelbezeichnung für die Gesamtheit der Bergarbeiterschaft.[7] Diese Bezeichnung wurde erst später als Synonym für den Zusammenschluss zu einer Bergbaubruderschaft verwandt. „Eine Urkunde vom Rammelsberg bei Goslar vom 28.12.1260 belegt eine erste Bergbaubruderschaft und gibt damit einen ersten Hinweis auf eine Sozialfürsorge der Bergleute.“[8] In dieser Urkunde sichert der Hildesheimer Bischof Johann I. von Brakel der St. Johannis Bruderschaft am Rammelsberg, die zur Unterstützung kranker und verletzter Bergleute und deren Hinterbliebenen gegründet worden war, seinen Schutz zu.[9] Dass dieser Urkunde eine gewisse Bedeutung zugemessen wurde, lässt sich aus der doppelten Ausfertigung herleiten; eine Ausfertigung vermutlich für die Bruderschaft und die andere für den Goslarer Rat.[10] So gab es also schon im mittelalterlichen Goslar Bruderschaften mit sozial-karitativen Aufgaben.[11] Da der Beruf des Bergmannes immer schon gefährlich war und ist und die Bergleute, vor allem im Mittelalter, kaum abschätzen konnten, was sie unter Tage erwartete und ob sie das Tageslicht wieder erblicken würden, beteten sie sie dafür, dass sie unbeschadet zurückkehren würden.[12] So stand im 13. Jahrhundert zunächst der genossenschaftliche Zusammenschluss in religiösen Bruderschaften und nicht das spezielle Moment der Hilfeleistung im Vordergrund.[13] Allerdings waren es die großen Gefahren des Bergbaus, die zu den freiwilligen Zusammenschlüssen der Bergleute führten; mit dem Ziel eine Gemeinschaft zu bilden, die den einzelnen Mitgliedern und ihren Angehörigen Schutz und Fürsorge bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bot.[14] Die Lebenserwartung im Mittelalter war durch die vielen Missstände der Zeit (hygienische Verhältnisse, Hungersnöte, Epidemien) deutlich geringer als heute und das Risiko eines frühen Todes wurde zusätzlich durch die Gefahren bei der Arbeit unter Tage erhöht. Fiel der Ernährer einer Familie aber durch Krankheit oder Tod aus, so war der Abstieg der Familie in die Armut oft kaum zu verhindern und damit die Existenz gefährdet. Aus diesem Grund verstanden sich die Knappschaften schon früh als sozialfürsorgliche Zusammenschlüsse, für die die Versorgung der Hinterbliebenen ein fester Bestandteil der Sozialfürsorge war.[15] Vorrangig ging es natürlich darum Witwen und Waisen zu unterstützen, wobei die Hilfe abhängig von den vorhandenen Mitteln war. Ein Vergleich zur heutigen Hinterbliebenenversorgung hinkt demnach ganz gewaltig und dennoch war es ein richtungsweisender sozialer Fortschritt. Ein wichtiger Bestandteil war auch, dass die Knappschaften die Kosten für das Begräbnis eines unter Tage verunglückten Bergmannes übernahmen. So wurden schon früh „Büchsenpfennige“ erhoben, um eine solche unmittelbare Unterstützungsleistung garantieren zu können.[16] Diese flossen in sog. „Büchsenkassen“ oder „Groschenkassen“; diese sind schon aus dem 13. Jahrhundert überliefert und bildeten die Vorgänger zu den späteren Knappschaftskassen.[17] Belegt sind solche Zahlungen z.B. in Berg- und Hüttenrechnungen aus den Jahren 1409 und 1410, die sich im Stadtarchiv Goslar erhalten haben, danach legten die Gewerken[18] wöchentlich 1 Schilling oder Weißpfennig (solidus) in die Büchse der Bruderschaft. Dadurch lässt sich also auf regelmäßige Beiträge zur Unterhaltung der Knappschaftskasse schließen.[19]
1479 wurde in der Bergordnung für Schneeberg die Knappschaft ausdrücklich genannt und 1496 wird im Erzgebirge die Stadt Annaberg gegründet und zwei Jahre später eine Knappschaft.[20] Die frühzeitige Bildung von Knappschaften in neuen Bergarbeiterstädten macht deutlich, welche Bedeutung diesen Zusammenschlüssen zukam. Spätestens nach der Reformation, aber auch schon Ende des 15. Jahrhunderts, entstanden in den verschiedenen Bergbaurevieren Bruderschaften und Knappschaften mit sozialem Charakter.[21] Ab diesem Zeitpunkt trat die Unterstützung von verletzten und kranken Bergleuten in den Vordergrund, aber noch weit in das 19.Jahrhundert hinein blieben die Knappschaften als soziale Organisation der Bergleute von Bedeutung.[22] Am Beispiel von Freiberg demonstrierte Johannes Langer, dass die Gesamtzahl der Knappschaftsangehörigen nach der Reformation stark sank, was wohl mit den lutherschen Bemühungen gegen alle Formen von Bruderschaften zusammenhing.[23] Erst einige Jahre später konnten sich die Knappschaften erholen und nahmen wieder an Mitgliederstärke zu. Die Goslarer Knappschaft wurde dann durch die Bergordnung der Stadt Goslar im Jahr 1538 errichtet.[24] Dabei handelte es sich nicht um eine neue Bergordnung, sondern um eine Ordnung für den nun „Knappschaft“ genannten Zusammenschluss der Bergleute zur Verbesserung ihrer sozialen Situation.[25] Hier wurden erstmals Sozialleistungen für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe festgeschrieben.[26] Die genannte Knappschaftsordnung aus Goslar gilt als die früheste selbständige Ordnung dieser Art in Deutschland; in ihr wurde die Verwendung der gesammelten Büchsenpfennige bis in alle Einzelheiten festgelegt.[27] Im Mittelalter gab es keine ausreichende und flächendeckende medizinische Versorgung, zudem waren die Ärzte kaum bezahlbar. Darüber hinaus herrschten katastrophale hygienische und medizinische Verhältnisse, sodass die Kirchen mit der Krankenpflege betraut waren. Jedoch wurde dieser sog. „Klostermedizin“ durch das Konzil von Clermont im 12. Jahrhundert ein Riegel vorgeschoben, als Geistlichen ein Praxisverbot erteilt wurde. Aus diesem Grund wurden die Spitäler vielerorts von Laienhelfern übernommen. So wurden auch in Deutschland erste weltlich geführte Krankenhäuser gegründet. So wird die Existenz des St.-Johannis-Hospitals in Goslar für verletzte und erkrankte Bergleute im Jahr 1294 urkundlich belegt. In dieser Urkunde beurkundet der Hildesheimer Bischof Siegfried eine Vereinbarung zwischen Goslarer Deutschordensrittern und der St. Johannis Kirche im Bergdorf über die Abgaben einer Mühle; weiter wird hier das „alte Hospital“ erwähnt, wodurch eine Verbindung zwischen St. Johannis Kirche und dem Hospital der Bergleute belegt wird.[28] Die Knappschaften waren oftmals Federführend bei der Gründung und Unterhaltung solcher Einrichtungen, weshalb sie zu den Pionieren der weltlichen Hospitalgründung gezählt werden können. So wurde auch hier aus der Not eine Tugend, denn die Gefahren des Bergbaus brachten die Notwendigkeit einer verlässlichen medizinischen Versorgung der Bergleute mit sich. Es sind auch diverse weitere Hospitalgründungen aus jener Zeit urkundlich belegt, so z. B. um 1488 in Schwaz (Tirol) oder um 1570 in Prettau im Ahrntal. Die Knappschaftshospitäler brachten im 13. Jahrhundert einen großen Fortschritt in der regionalen und lokalen medizinischen Versorgung und trugen nachhaltig zum Aufbau einer medizinischen Infrastruktur bei.[29]
Bis 1759 erfolgten bei Berginvalidität unsystematische Almosenvergaben, dann wurde jedoch im Clausthaler Revier von der dortigen Knappschaft erstmals ein neues System angewandt, bei dem feststehende Rentensätze, der erreichten Berufsstellung entsprechend, vergeben wurden. Die Rentenformel - berufliche Stellung, Länge des Arbeitslebens und der Vergleich dieser beiden Messgrößen mit anderen Erwerbstätigen - geht also in ihrem Kern auf die Knappschaft zurück.[30] Im 18. Jahrhundert wird diese Rentenordnung dann auch nach Sachsen und auf den Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet übertragen. Neben der Berufsstellung wird die Dauer der Berufstätigkeit erstmals in den sächsischen Knappschaften im Jahr 1847 bei der Festsetzung der Rente berücksichtigt. Nur knapp 7 Jahre danach (1854) wird im Preußischen Knappschaftsgesetz die Festschreibung des Versicherungsprinzips „Leistung gegen Beitrag“ für alle Knappschaften verbindlich formuliert. Das Preußische Knappschaftsgesetz von 1854 kann man als Grundstein der deutschen und europäischen Sozialversicherung betrachten, da es der Ursprung der modernen deutschen und europäischen Sozialgesetzgebung ist und hier drei wesentliche sozialpolitische Meilensteine erstmals verbindlich festgelegt werden.[31] So werden die Sozialversicherungspflicht, das Versicherungsprinzip „Leistung gegen Beitrag“ und die Selbstverwaltung eingeführt.[32] Dies waren auch die Eckpfeiler der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (1881) für ganz Deutschland.[33] Die knappschaftliche Versicherung des Bergbaus war also Vorläufer und Vorbild der Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetzgebung.[34]
Nach dem Ersten Weltkrieg forderten die Arbeiterverbände eine Vereinheitlichung und Straffung des Knappschaftswesens; daraus resultierte das „Reichsknappschaftsgesetz“ vom 1.1.1924. Der „Reichsknappschaftsverein“ ersetzte nun die Knappschaftsvereine. Allerdings existierten darüber hinaus auch Bezirksknappschaftsvereine, um den Anweisungen der Reichsversicherungsordnung geographisch gerecht zu werden.[35] In Folge der Machtübernahme des nationalsozialistischen Regimes im Januar 1933 wurden die Reichsknappschaft und die Bezirksknappschaftsvereine nun den Kommissaren des Reichsarbeitsministers unterstellt, wodurch die demokratisch organisierte Selbstverwaltung ersetzt wurde.[36] Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die Verpflichtungen der zusammengebrochenen Reichsknappschaft auf die Bezirksknappschaften über, wodurch diese zum Träger der Knappschaftsversicherung mit eigener Rechtspersönlichkeit unter der Bezeichnung „Knappschaft“ wurden.[37] Die Selbstverwaltung durch die Vertreterversammlung und den Vorstand wurde erst 1951 wieder vollständig hergestellt.[38]
Mit der Rentenreform 1957, die in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung auf das Umlageverfahren gesetzlich umstellt, haben sich fast 200 Jahre nach der ersten Rentenverordnung im Clausthaler Revier die wesentlichen Prinzipien der ersten knappschaftlichen Rentenversorgung etabliert.[39]
Am 1.8.1969 trat das Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft (BKnEG) in Kraft, welches die einzelnen Bezirksknappschaften wieder einte; wobei natürlich nur jene im Westen des geteilten Deutschlands betroffen waren.[40] Dadurch wurde die Bundesknappschaft mit Sitz in Bochum zum Träger der Knappschaftsversicherung und umfasste dabei sowohl die knappschaftliche Krankenversicherung als auch die knappschaftliche Rentenversicherung.[41] In der DDR schlossen sich einzelne Knappschaften zur mitteldeutschen Knappschaft zusammen, um nicht in der allgemeinen Sozialversicherung aufzugehen.[42] Ansonsten wurden die Aufgaben der Sozialversicherung in der ehemaligen DDR durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) wahrgenommen.[43] Durch den „Einigungsvertrag“ von 1990 wurden die Knappschaften nach 45 Jahren dann aber wiedervereinigt.[44]
3. Verwaltung
Die frühen Knappschaften mussten als Selbsthilfeorganisationen der Bergleute über eine gewisse Organisation verfügen. Zu diesem Zweck entstand das Amt des Knappschaftsältesten. Diese ehrenamtlichen Ältesten wurden aus den Reihen der Mitglieder gewählt oder bestimmt und vertraten die Angelegenheiten der Knappschaft nach innen und außen. Die inneren Aufgaben bestanden in erster Linie in der Verwaltung der Geldmittel in den Büchsenkassen, dabei agierten sie zusammen mit den sog. „Zechmeistern“. Im Rahmen dieser Aufgabe wurden auch die Beiträge an die Bedürftigen verteilt. Nach außen hin wurden sie hauptsächlich tätig, wenn sie Interessen der Knappschaft gegenüber den Bergwerkbesitzern und der staatlichen Aufsicht vertraten. Dieses Ehrenamt existiert auch heute noch.[45] Die Existenz von Knappschaftsältesten bzw. deren Vorgängern den sog. „Verwesern“ (Vorstehern) in der Freiberger Knappschaft in Sachsen wurde in einer Urkunde aus dem Jahr 1426 belegt.[46] Das Amt des Knappschaftsältesten wandelte sich allerdings im Laufe der Zeit, so wurden die Knappschaften seit Mitte des 17. Jahrhunderts wegen der gesteigerten wirtschaftlichen Bedeutung des Montanbereichs durch die Bergbehörden verwaltet.[47] Die Verantwortlichkeit der Ältesten gegenüber den Knappschaftsmitgliedern wurde abgelöst durch eine Verantwortlichkeit gegenüber den Bergämtern und dem Bergmeister, wodurch die Ältesten quasi zu Funktionsträgern des Landesherrn wurden, der zugleich die Knappschaftskasse an sich zog.[48] Erst durch das Preußische Knappschaftsgesetz aus dem Jahr 1854 (das auch Vorbild für die späteren Knappschaftsgesetze nach 1871 für das ganze Deutsche Reich war[49] ) wurde dies dahingehend geändert, dass die Verwaltung der Knappschaftsvereine nun durch einen von Ältesten und Werksbesitzern gewählten Knappschaftsvorstand verwaltet wurde.[50] Die vollständige Selbstverwaltung erhielt die Knappschaft dann durch das Allgemeine Berggesetz von 1865, denn nun übte der Staat nur noch die Rechtsaufsicht aus; wodurch die gesetzlichen Grundlagen der modernen Selbstverwaltung und des demokratisch legitimierten Ältestenamtes begründet wurden.[51] Die Knappschaften wurden zu juristischen Personen, als sie den neuen Status der Selbstverwaltung erhielten und unterstanden nur noch dem Oberbergamt, das die Stelle der früheren lokalen Bergämter übernahm.[52] Seit 2005 heißt der „Knappschaftsälteste“ nun „Versicherungsältester“ und berät in dieser Funktion seine Kolleginnen und Kollegen und gibt ihnen die notwendigen Hilfestellungen in allen Knappschaftsangelegenheiten.[53]
[...]
[1] Greve, Georg/Gratzel, Gilbert/Graf, Eberhard: Die Knappschaft als sozialer Pfadfinder – Stationen der deutschen und europäischen Sozialgeschichte, in: Fessner, Michael/ Bartels, Christoph/Slotta, Rainer (Hgg.): Auf breiten Schultern. 750 Jahre Knappschaft, Bochum 2010, S. 23 (fortan zitiert als: Greve/Gratzel/Graf: Knappschaft).
[2] Lauf, Ulrich: Die Knappschaft, Ein Streifzug durch tausend Jahre Sozialgeschichte, Sankt Augustin 1994, S. 7 (fortan zitiert als: Lauf: Knappschaft).
[3] Küpper-Eichas, Claudia: Knappschaft, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_a2145000, 2017-03-15.
[4] Art. Berg-Knapschaft, in: Zedler 3, 1722, 1272.
[5] Vgl. Lauf: Knappschaft, S. 27.
[6] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 34; Codex diplom. Sax. II 13 Nr. 980.
[7] Bartels, Christoph: Vom frühneuzeitlichen Montangewerbe zur Bergbauindustrie, Erzbergbau im Oberharz 1635-1866, Bochum 1992, S. 85 (fortan zitiert als: Bartels: Montangewerbe).
[8] Gratzel, Gilbert: 750 Jahre Knappschaft, in: Bergbau 61 (2010), S. 202.
[9] Greve, Georg/Gratzel, Gilbert/Graf, Eberhard: Die Knappschaft als sozialer Pfadfinder – Stationen der deutschen und europäischen Sozialgeschichte, in: Fessner, Michael/ Bartels, Christoph/Slotta, Rainer (Hgg.): Auf breiten Schultern. 750 Jahre Knappschaft, Bochum 2010, S. 23 (fortan zitiert als Greve u.a.: Knappschaft).
[10] Greve u.a.: Knappschaft, S. 23.
[11] Das Schwazer Bergbuch, hrsg. von Christoph Bartels, Andreas Bingener, Rainer Slotta, 3. Bd., Bochum 2006, S.656.
[12] Greve u.a.: Knappschaft, S. 24.
[13] Geyer, Martin H.: Die Reichsknappschaft. Versicherungsreformen und Sozialpolitik im Bergbau 1900-1945, München 1987, S. 23 (fortan zitiert als Geyer: Reichsknappschaft).
[14] Menzel, Elmar: Bergbau-Medizin einst und jetzt, Entwicklung des bergmännischen Gesundheitswesens unter Einschluß der Kranken- und Unfallversicherung, Berlin 1989, S. 34 (fortan zitiert als Menzel: Bergbau-Medizin).
[15] Greve u.a.: Knappschaft, S. 26.
[16] Greve u.a.: Knappschaft, S. 24.
[17] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 34.
[18] Gewerken ist eine alte Bezeichnung für Bergarbeiter.
[19] Bingener, Andreas: Armenkasten oder Knappschaftsbüchse? Die Goslarer Bergknappen erhalten eine eigene soziale Absicherung, in: Fessner, Michael/ Bartels, Christoph / Slotta, Rainer (Hgg.): Auf breiten Schultern. 750 Jahre Knappschaft, Bochum 2010, S. 57 (fortan zitiert als: Bingener: Knappschaftsbüchse); Goslar, Stadtarchiv. Kat. Nr. 40, S. 113.
[20] Greve u.a.: Knappschaft, S. 25.
[21] Lauf, Ulrich: Die Kranken- und Pflegeversicherung der Bergleute (Fortbildung und Praxis. Schriftenreihe der Zeitschrift “Wege zur Sozialversicherung”), Sankt-Augustin 1995, S. 18 (fortan zitiert als Lauf: Versicherung).
[22] Geyer: Reichsknappschaft, S. 23.
[23] Bräuer, Helmut: Erzbergbau, Die erzgebirgischen Bergknappschaften im Spätmittelalter und zu Beginn der frühen Neuzeit, in: Fessner, Michael/ Bartels, Christoph / Slotta, Rainer (Hgg.): Auf breiten Schultern. 750 Jahre Knappschaft, Bochum 2010, S. 170.
[24] Lauf: Versicherung, S. 17.
[25] Bingener: Knappschaftsbüchse, S. 58.
[26] Ebd.
[27] Trees, Wolfgang: Als der Knappe „Büchsenpfennig“ zahlte, Die Knappschaft ist fast 1000 Jahre alt – Beginn im Erzbergbau, in: Revier und Werk 42 (1992) Nr. 236, S. 25.
[28] Bingener: Knappschaftsbüchse, S. 55.
[29] Vgl. Greve u.a.: Knappschaft, S. 25 f.
[30] Vgl. Greve u.a.: Knappschaft, S. 28.
[31] Greve u.a.: Knappschaft, S. 30.
[32] Greve u.a.: Knappschaft, S. 30.
[33] Ebd.
[34] Geyer, Martin: Staatliche Sozialpolitik und Knappschaftsreformen in Deutschland, 1880-1910, in: Schmidt, Gustav (Hg.): Bergbau in Großbritannien und im Ruhrgebiet, Studien zur vergleichenden Geschichte des Bergbaus 1850-1930, S. 96.
[35] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 271.
[36] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 273.
[37] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 280 f.
[38] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 281.
[39] Greve u.a.: Knappschaft, S. 28.
[40] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 294 f.
[41] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 295.
[42] Lauf: Versicherung, S. 21.
[43] Art. Geschichte der Knappschaft, https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/05_verbund/geschichte/1_knappschaft/InhaltsNav.html;jsessionid=099DA86F94D329194BA96835AB3F5AE7, 2016/11/06.
[44] Trees, Wolfgang: Als der Knappe „Büchsenpfennig“ zahlte, Die Knappschaft ist fast 1000 Jahre alt – Beginn im Erzbergbau, in: Revier und Werk 42 (1992) Nr. 236, S. 26.
[45] Vgl. Greve u.a.: Knappschaft, S. 27.
[46] Ebd.
[47] Ebd.
[48] Bartels, Christoph: Vom frühneuzeitlichen Montangewerbe zur Bergbauindustrie, Erzbergbau im Oberharz 1635-1866, Bochum 1992, S. 236.
[49] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 94.
[50] Greve u.a.: Knappschaft, S. 27.
[51] Ebd.
[52] Menzel: Bergbau-Medizin, S. 94.
[53] Weckelmann, Horst: Der Knappschaftsälteste hat an Bedeutung nicht verloren – Seit Oktober 2005 heißt er Versichertensältester, in: Bergbau 61 (2010), S. 205.