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Rechtfertigung oder Entschuldigung von Drogenkonsum durch Notstand

(BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15)

Title: Rechtfertigung oder Entschuldigung von Drogenkonsum durch Notstand

Seminar Paper , 2017 , 28 Pages , Grade: 11

Autor:in: Julia Ruhfaut (Author)

Law - Penology

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Summary Excerpt Details

Die jüngste Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Notstandsregeln bei Drogenkonsum zur Linderung krankheitsbedingter Schmerzen gestaltet sich fortlaufend uneinheitlich. Hauptursache für die variierende Judikatur ist die für diese Fälle rechtsdogmatisch noch weitestgehend ungeklärte Handhabung der sogenannten Verwaltungsakzessorietät. Als verwaltungsakzessorisch bezeichnet man Straftatbestände, deren Erfüllung von Regelungen des Verwaltungsrechts abhängig ist.

Diffizil gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Situation, in der der Schmerz leidende schon die Möglichkeit nicht in Betracht zieht, eine verwaltungsrechtliche Genehmigung für die von ihm begehrten Betäubungsmittel zu erwirken, sondern sich eigenmächtig Zugang zu den Substanzen verschafft.

Damit ist regelmäßig der Tatbestand des § 29 I Nr. 1 BtMG ver-wirklicht, denn rechtmäßiger Erwerb ist laut betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften nur bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis gegeben. Zu entscheiden ist in derartigen Streitfällen, ob und in welchem Ausmaß das Vorhandensein eines rechtlich geordneten Verfahrens den Rückgriff auf die §§ 34, 35 StGB überhaupt noch erlaubt, namentlich die Interessenabwägung – wie § 34 StGB sie erfordert – möglicherweise einschränkt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung/Problemstellung

B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung

C. Kontext der Entscheidung

I. Spruchpraxis der Strafgerichte

1. Die verwaltungsgerichtliche Situation als Detailproblem

2. Kritische Auseinandersetzung

II. Verhältnis von Verwaltungsverfahren und Notstandsregeln aus Sicht der Literatur

1. Die Erlaubnis nach § 3 II BtMG

2. Verortung der Problematik innerhalb der Notstandsprüfung

3. Sperrwirkung des Erlaubnisverfahrens

III. Kritische Auseinandersetzung mit der Kernproblematik

D. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Einordnung von Drogenkonsum zur Schmerzlinderung unter Berücksichtigung des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands. Im Zentrum steht die Analyse des Spannungsfeldes zwischen einer eigenmächtigen Tatbestandsverwirklichung durch den Patienten und der verfahrensrechtlichen Notwendigkeit, eine verwaltungsrechtliche Genehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz einzuholen.

  • Rechtliche Behandlung der Notstandsregeln bei Drogenkonsum zur Schmerzlinderung
  • Bedeutung des verwaltungsrechtlichen Erlaubnisverfahrens gemäß § 3 II BtMG
  • Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere BGH, Beschl. v. 28.6.2016
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Sperrwirkung des Erlaubnisverfahrens für Notstandslagen
  • Bewertung von Handlungsalternativen und Zumutbarkeitsaspekten bei Schmerzpatienten

Auszug aus dem Buch

B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung

Die Angeklagte litt unter Sarkoidose – einer systematischen Erkrankung des Bindegewebes. Um die durch einen Krankheitschub verursachten, massiven Schmerzen zu lindern, fing sie im September 2013 an, Drogen zu konsumieren. Durch die Einnahme der Drogen konnte die Angeklagte wieder einer Beschäftigung nachgehen und sich um ihre Kinder kümmern. Die vom Arzt verschriebenen Schmerzmittel halfen ihr hingegen nicht; weiterhin weigerte sie sich, morphinhaltige Medikamente zu sich zu nehmen. Ende 2014 erwarb sie 58 Gramm Heroin und 35 Gramm Kokain und wurde bei der Übernahme festgenommen. Innerhalb dieser Zeitspanne ergriff sie keine legalen Möglichkeiten der effektiven Schmerzbehandlung. Das LG Nürnberg Fürth verurteilte sie unter anderem wegen unerlaubten bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dagegen richtete sich ihre Revision.

Der BGH prüft zunächst ungewöhnlich ausführlich die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands gemäß § 34 StGB. Um von einer Notstandslage ausgehen zu können, müsse eine gegenwärtige Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut vorliegen. Eine Gefahr im Sinne der Norm wird bei einem Zustand angenommen, „in dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses besteht.“ Diesen hat das Gericht aufgrund des akuten Schubs der Erkrankung mit entsprechend starken Schmerzen für die Gesundheit der Angeklagten bejaht. Daraus folge auch die Gegenwärtigkeit der Gefahr für das Erhaltungsgut „Gesundheit“, die stets dann gegeben sei, „wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht bald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.“

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung/Problemstellung: Einführung in die uneinheitliche Rechtsprechung zur Notstandsanwendbarkeit bei Drogenkonsum und Definition der verwaltungsakzessorischen Problematik.

B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung: Darstellung des konkreten Falls der Angeklagten sowie die detaillierte Prüfung der Notstandsvoraussetzungen durch den BGH.

C. Kontext der Entscheidung: Aufarbeitung der divergierenden Spruchpraxis der Strafgerichte und der theoretischen Debatte über die Sperrwirkung verwaltungsrechtlicher Genehmigungsverfahren.

D. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der höchstrichterlichen Linie und Ausblick auf künftige Entwicklungen im Betäubungsmittelrecht.

Schlüsselwörter

Strafrecht, BtMG, § 34 StGB, Notstand, Schmerztherapie, Betäubungsmittel, Erlaubnisverfahren, Rechtfertigung, Entschuldigung, BGH, Verwaltungsakzessorietät, Eigenmedikation, § 3 II BtMG, Sperrwirkung, Gesundheitsfürsorge

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, ob und unter welchen Bedingungen Drogenkonsum zur Linderung krankheitsbedingter Schmerzen strafrechtlich durch Notstand nach § 34 StGB oder § 35 StGB gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen und verwaltungsrechtlichen Erlaubnisverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie die Zumutbarkeit legaler Alternativen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die dogmatische Einordnung der sogenannten Sperrwirkung des Erlaubnisverfahrens nach § 3 II BtMG im Lichte aktueller BGH-Rechtsprechung zu klären und einheitliche Beurteilungsmaßstäbe zu evaluieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtsdogmatischen Analyse, die sich auf die Auswertung höchstrichterlicher Entscheidungen, Literaturmeinungen und die teleologische Auslegung einschlägiger Gesetzesnormen stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Fallprüfung des BGH-Beschlusses, eine Untersuchung der Spruchpraxis anderer Gerichte sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Verwaltungsbehörde im strafrechtlichen Notstandskontext.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Notstand, BtMG, Sperrwirkung, Erlaubnisverfahren, Schmerzmedikation und Rechtfertigung definiert.

Wie bewertet der BGH das Unterlassen einer Antragstellung?

Der BGH sieht in der Nichtnutzung des vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein vom Täter selbst verschuldetes Versäumnis, welches den Rückgriff auf Notstandsregeln grundsätzlich ausschließt.

Was ist der Kern der Kritik an der BGH-Entscheidung?

Die Kritik fokussiert sich auf die potenzielle Eindimensionalität der BGH-Argumentation, da sie die individuelle Notsituation des Patienten zugunsten einer formalen verfahrensrechtlichen Voraussetzung unterordnet.

Hat sich durch die Gesetzesänderung vom 10. März 2017 etwas geändert?

Ja, für Cannabis ist der Zugang nun durch ärztliche Verschreibung erleichtert, was das Erlaubnisverfahren als "milderes Mittel" für diese Substanz weitgehend obsolet macht.

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Details

Title
Rechtfertigung oder Entschuldigung von Drogenkonsum durch Notstand
Subtitle
(BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15)
College
University of Münster  (Institut für Kriminalwissenschaften - Abt. VI)
Course
Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Grade
11
Author
Julia Ruhfaut (Author)
Publication Year
2017
Pages
28
Catalog Number
V379839
ISBN (eBook)
9783668568686
ISBN (Book)
9783668568693
Language
German
Tags
§ 34 StGB § 35 StGB Betäubungsmittel rechtfertigender Notstand entschuldigender Notstand Verwaltungsakzessorietät Sperrwirkung Erlaubnisverfahren
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Julia Ruhfaut (Author), 2017, Rechtfertigung oder Entschuldigung von Drogenkonsum durch Notstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/379839
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