Diese Arbeit beschäftigt sich mit Organisationen anhand des konzeptionellen Zugangs des Neoinstitutionalismus. Dies beinhaltet einen Institutionenbegriff, welcher ein Ensemble sozialer Handlungsregeln beschreibt, die von Dauer, maßgeblich und verbindlich sind. Die sozialen Handlungsregeln können als institutionelle Umwelt beschrieben werden. Der Neoinstitutionalismus ist hierbei ein Ansatz, der Strukturen und Operationsweisen von Organisationen durch Bezug auf Normen, Erwartungen und Leitbilder der institutionellen Umwelt erklärt.
Wie verbindlich sind soziale Handlungsregeln für Organisationen wirklich? Wie unterscheidet sich die an Umwelterwartungen orientierte Formalstruktur von Organisationen von ihrer Aktivitätsstruktur? Was verschafft Organisationen institutionelle Legitimität? Diese Arbeit versucht zu klären, ob Formalstruktur und Aktivitätsstruktur einer Organisation deckungsgleich sind oder sich voneinander entkoppeln.
Zu Beginn sollen kurz die Beispielorganisation GleisBeet e.V. und ihr Fassadenbau erläutert werden. Anschließend folgt eine Einführung in das theoretische Konzept des Neoinstitutionalismus. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Phänomen der Entkopplung. Dieses Phänomen soll anhand der Formalstruktur des GleisBeet e.V. untersucht werden. Diese wird mit der Aktivitätsstruktur, also der Vereinspraxis, abgeglichen, um die Frage zu beantworten, ob für den Verein GleisBeet e.V. das Phänomen der Entkopplung wirkt und worauf dies zurückzuführen ist.
Gliederung
1 Einleitung
2 Fassadenbau im GleisBeet e.V.
3 Neoinstitutionalismus und das Phänomen der Entkopplung
4 GleisBeet e.V.
4.1 Formalstruktur
4.2 Aktivitätsstruktur
4.2.1 Vereinszweck
4.2.2 Vereinsmitglieder
4.2.3 Vereinsvorstand
5 Zusammenfassung
1 Einleitung
„Institutionen sind eine besondere Art sozialer Regeln für soziale Handlungen. Regeln sind typisierte Anweisungen für Handlungen, die nicht einmalig, nicht beliebig und nicht unwichtig sind. Eine Regel für Handlungen soll immer dann eine Institution genannt werden, wenn in zeitlicher, sozialer und sachlicher Dimension die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Eine soziale Regel ist dann eine Institution, wenn sie zeitlich von Dauer ist, wenn sie in sozialer Hinsicht für einen oder mehrere Akteure verbindlich ist und wenn sie maßgeblich für ein empirisches Phänomen ist. Institutionen sind also Regeln für Handlungen, die von Dauer, maßgeblich und verbindlich sind.ˮ[1]
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Organisationen anhand des konzeptionellen Zugangs des Neoinstitutionalismus. Wie in obigem Zitat beschrieben, beinhaltet dies einen Institutionenbegriff, welcher ein Ensemble sozialer Handlungsregeln beschreibt, die von Dauer, maßgeblich und verbindlich sind. Die sozialen Handlungsregeln können als institutionelle Umwelt beschrieben werden. Der Neoinstitutionalismus ist hierbei ein Ansatz, der Strukturen und Operationsweisen von Organisationen durch Bezug auf Normen, Erwartungen und Leitbilder der institutionellen Umwelt erklärt.
Wenn sich Organisationen an den verbindlichen sozialen Handlungsregeln orientieren, wie verbindlich sind diese tatsächlich (und welche sind die verbindlichen?) bzw. in welchem Rahmen? Wie unterscheidet sich die an Umwelterwartungen orientierte Formalstruktur von Organisationen von ihrer Aktivitätsstruktur? Was verschafft Organisationen institutionelle Legitimität, sodass sie arbeitsfähig werden? Diese Arbeit versucht Aufschluss über die These zu geben, ob Formalstruktur und Aktivitätsstruktur einer Organisation deckungsgleich sind oder sich voneinander entkoppeln. Organisationen sich demnach eine äußere Fassade bauen. Und wenn sie Fassadenbau betreiben, an welchen Umwelterwartungen sich die Fassade der Formalstruktur einer Organisation orientiert.
Zu Beginn soll kurz die Problemstellung dieser Arbeit anhand der Beispielorganisation GleisBeet e.V. und seines Fassadenbaus erläutert werden. Anschließend folgt eine Einführung in das theoretische Konzept des Neoinstitutionalismus. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Phänomen der Entkopplung. Weiterführend erfolgt zur Prüfung des Phänomens der Entkopplung die Erläuterung der Formalstruktur des GleisBeet e.V. anhand seiner Vereinssatzung. Diese wird mit der Aktivitätsstruktur, also der Vereinspraxis, abgeglichen um die Frage zu beantworten, ob für den Verein GleisBeet e.V. das Phänomen der Entkopplung wirkt und worauf dies zurückzuführen ist.
2 Fassadenbau im GleisBeet e.V.
Bei der Arbeit des GleisBeet e.V. werden zwei Sphären deutlich: Die der nach außen hin konstruierten Fassade und der inneren Prozesse.[2]
In seiner Fassade orientiert sich der Verein an den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vereinsgründung, um die Rechtsgültigkeit zu erhalten: einer Mindestanzahl von sieben Vereinsmitgliedern, einem hierarchischen Vorstand aus mindestens zwei Personen und einer rechtmäßigen Zwecksetzung des Vereins.[3] Vereinssatzung und die öffentliche Website sind die Darstellungsmittel der Fassade.[4]
Tatsächlich lässt sich aber in der Vereinsarbeit erkennen, dass es einen fluktuierenden Kern von ca. sechs Vereinsmitgliedern gibt, der kontinuierlich an der Arbeit des Vereins beteiligt ist. Die Anzahl und die beteiligten Personen unterliegen einer Fluktuation, da dies ein ehrenamtlich arbeitender Verein ohne Arbeitsvergütung ist (das Erwerbseinkommen muss an anderer Stelle erwirtschaftet werden). Die gewählten Vorstandsvorsitzenden übernehmen keine leitende Funktion. Um intern handlungsfähig zu bleiben, ist es notwendig die internen Aufgaben des Vereins wie Einladungen zu Vereinssitzungen, Finanzplanungen und Veranstaltungsplanungen auf alle Vereinsmitglieder zu verteilen. Die äußere Fassade suggeriert, aufgrund der rechtlich an sie gestellten Anforderungen, allerdings eine hierarchische Struktur mit bestimmten Positionen und ihnen zugeschriebenen Aufgaben. Teilweise wird die Arbeit der Vorsitzenden von ihren Stellvertretern oder je nach Zeit- und Energiekapazitäten von anderen Mitgliedern des Vereins übernommen. Das führt teilweise zu Reibungen zwischen äußerer Fassade und innerer Struktur, da einige Vereinsmitglieder ihre Arbeit von außen nicht wahrgenommen fühlen bzw. die Außenwelt Kontakt zum Vorstand als erste Ansprechpartner aufnimmt, diese aber nicht reagieren, da die Aufgaben an andere Mitglieder verteilt sind. Die Zwecksetzung des Vereins erfolgte anhand rechtlicher festgelegter Zwecke. Hier wurden so viele als möglich ausgewählt, um mit bestimmten Schlagworten in Förderprogramme zu kommen und so viel Engagement wie möglich zu suggerieren. Hier werden nicht alle Zwecke gleichermaßen oder nach rechtlicher Auslegung verfolgt. Notwendig für die Arbeitsfähigkeit des Vereins ist es, dass die Mitarbeitenden eigenes Interesse und Engagement mitbringen, um ihre Motivation aufrecht zu erhalten.
Damit sich das GleisBeet e.V. seine Handlungsfähigkeit sichert, folgt seine innere Struktur anderen Logiken von Zeit- und Ressourcenmanagement der Mitglieder und Positionsinhaber, als es die „Fassade” nach dem rechtlich institutionalisiertem Gebilde eines Vereins suggeriert. Demnach sind die beiden Sphären der „Fassadeˮ und der inneren Struktur voneinander entkoppelt und müssen es auch sein, damit die Organisation innere Stabilität gewinnt und sich dennoch den äußeren Anforderungen adäquat präsentieren kann.
3 Neoinstitutionalismus und das Phänomen der Entkopplung
Der Neoinstitutionalismus beschäftigt sich mit dem Einfluss von Umwelterwartungen auf Organisationen und versucht diese in ihre institutionelle Umwelt einzubinden. Mit der Kritik am Rationalitätsansatz, versucht der Neoinstitutionalismus andere Erklärungsvariablen für die strukturelle Ausgestaltung von Organisationen zu finden. Hier können Institutionen als „normative Vorgaben, eingespielte Praktiken, formelle und informelle Regelsysteme, kulturelle Standards u.ä.ˮ[5] einen Orientierungsrahmen bieten.[6]
Der Theorienansatz des Neoinstitutionalismus entdeckt drei zentrale Wirkungsmechanismen für organisationales Handeln, welches auch seine drei Grundbegriffe darstellt: Isomorphie, organisationale Felder und Entkopplung. Sie nehmen aufeinander Bezug und sind miteinander verwoben, lassen sich aber auch getrennt voneinander untersuchen. Da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf dem Phänomen der Entkopplung liegt, sollen die anderen beiden Begriffe nur kurz umrissen werden. Die Isomorphie beschreibt, dass sich Organisationen in ihrer Struktur immer mehr aneinander anpassen, einander ein Vorbild sind und so immer ähnlicher werden, also eine Strukturangleichung stattfindet. Es werden drei Möglichkeiten der Isomorphie unterschieden: Zwang, mimetische Anpassung und normative Isomorphie.[7] Organisationale Felder bilden sich durch Organisationen aus, die einander ähnlich und voneinander abhängig sind. Es kommt in organisationalen Feldern zu verdichteten Interaktionszusammenhängen, einem intensiveren Informationsaustausch und einem gemeinsamen Bewusstsein.[8]
Die Entkopplung beschreibt das Phänomen, dass Formalstruktur und Aktivitätsstruktur einer Organisation nicht miteinander übereinstimmen. Die Fassade der Formalstruktur ist ein gesellschaftlicher Anpassungsprozess. Diese Strukturanpassung kann durch Zwang, Imitation oder normativem Druck erzeugt sein und fungiert als Mythos, der den operativen Kern der Organisation, also die Aktivitätsstruktur, absichern soll. Formalstruktur und Aktivitätsstruktur sind voneinander entkoppelt. Die „Fassadeˮ der Organisation nach außen beschreibt nicht ihre inneren Prozesse.
„Im Rahmen ihrer nach außen zur Schau gestellten formalen Strukturen suggerieren die Organisationen in modernen Gesellschaften Rationalität, Innovativität, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Verpflichtung zum Umweltschutz und sonstige gesellschaftspolitische Verantwortlichkeiten.ˮ[9]
Einerseits gebe es eine strukturelle Übereinstimmung mit institutionalisierten Organisationsmustern, z.B. einer Vereinsstruktur. Andererseits gebe es eine soziale Konstruktion von als legitim empfundenen institutionalisierten Mustern.[10] Letzten Endes ist der Leitgedanke der Organisation die eigene Legitimität herzustellen und aufrechtzuerhalten. Dazu übernehmen Organisationen gewünschte, korrekte oder angemessene Werte-, Normen-, Glaubens- oder Begriffssystemen, um die Unterstützung und Anerkennung von außen und einen kontinuierlichen Zufluss von Ressourcen zu erhalten.[11] Dabei orientieren sich Organisationen in ihren organisationalen Feldern und es kommt zum Prozess der Isomorphie.
4 GleisBeet e.V.
Der GleisBeet e.V.[12] ist ein Verein zur Etablierung und Pflege eines urbanen Gartenprojekts auf einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche des ehemaligen Wriezener Bahnhofs in Berlin-Friedrichshain. Das GleisBeet versteht sich als permakultureller Gemeinschaftsgarten, der durch Renaturierung der kontaminierten Bahnhofsfläche und der Erschaffung eines funktionierenden Ökosystems einen Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung leisten möchte.[13] Somit kann der GleisBeet e.V. als Umweltschutzorganisation betrachtet werden.
4.1 Formalstruktur
Die Formalstruktur des Vereins ist seine rechtsgültige Vereinssatzung. Diese wurde anhand der Mustersatzung des „Bundesinnenministeriums der Justiz und für Verbraucherschutzˮ erstellt und orientiert sich am Leitfaden für Vereinsrecht.[14] Betrachtet werden sollen die Bereiche: Vereinszweck, Aufgaben und Rechte der Vereinsmitglieder und des Vorstandes.
In § 2 der Vereinssatzung „Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereinsˮ heißt es unter Punkt drei:
„Der Verein hat den Zweck, Volksbildung, Umwelt- und Naturschutz (im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und den entsprechenden Ländergesetzen) und bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu fördern.ˮ
Diese Zwecksetzungen sind aus dem rechtlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke nach § 52, Absatz 2 der Abgabenordnung entnommen. Der Verein sei selbstlos tätig und somit gemeinnützig. Kein Vereinsmitglied erhalte Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Das Ziel von Volksbildung, Umwelt- und Naturschutz, sowie bürgerschaftliches Engagement verfolge der Verein, indem er einen Gemeinschaftsgarten als temporäre Zwischennutzung einer innerstädtischen Grünfläche etabliere und betreibe. Verwirklichen wolle man einen öffentlichen Begegnungsort mit Natur- und Umweltbildungsaspekten. Im Zentrum stehe die pädagogische Förderung des Wissens um Herkunft und Anbau von Nutz- und Kulturpflanzen, sowie eine sozial-integrative Funktion durch die gemeinsame Aktivität des Gärtnerns. Hierzu sammle der Verein Spenden und richte Weiterbildungen und Veranstaltungen aus. Verfolgt werde der Satzungszweck durch die ehrenamtliche Arbeit der Vereinsmitglieder und weiterer Interessierter.[15]
Die Aufgaben und Rechte der Vereinsmitglieder verteilen sich auf die Paragraphen 3, 4, 5, 6 und 9. In diesen heißt es, dass jede volljährige Person mit Ausfüllen und Einreichen eines Antragsformulars und anschließender Zahlung des Mitgliedsbeitrages die offizielle Vereinsmitgliedschaft erwerbe. Beendet werde diese, durch Tod, schriftlichen Austritt oder Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied habe das Recht aktiv bei der Unterstützung des GleisBeet mitzuwirken und an Veranstaltungen teilzunehmen. Darüber hinaus habe jedes Mitglied die Pflicht die Interessen des GleisBeet zu fördern und so regelmäßig wie möglich ehrenamtlich im Garten mitzuarbeiten. In der Mitgliederversammlung haben die Vereinsmitglieder die Möglichkeit Beschlüsse zu fassen. Beschlussfassungen finden vor allem zu Satzungsänderungen, Wahl des Vorstandes und Festsetzung des Mitgliedsbeitrages statt. Die Mitgliederversammlung solle mindestens einmal im Jahr zusammenkommen und ist mit einem Drittel aller Vereinsmitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, bei Satzungsänderungen mit einer Drei-Viertel-Mehrheit, beschlossen. Außerdem sollen diese protokolliert werden.[16]
In § 8 der Vereinssatzung „Vorstandˮ heißt es unter Punkt eins:
„Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder.ˮ
Der Vorstand bestehe aus zwei Vorsitzenden (männlich und weiblich), ihren Stellvertretern und dem Finanzbeauftragten, welcher für die Dauer von einem Jahr gewählt werde. Der Vorstand treffe sich untereinander nach Bedarf und habe seine Sitzungen zu protokollieren.[17] Die Vereinsmitglieder sollen durch die Vorsitzenden, bei deren Verhinderung durch ihre Stellvertreter, zwei Wochen vorher schriftlich mit der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung eingeladen werden. Einer der Vorsitzenden oder Stellvertreter habe die Sitzung zu leiten. Das Protokoll der Mitgliederversammlung sei vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.[18]
4.2 Aktivitätsstruktur
4.2.1 Vereinszweck
Das GleisBeet e.V. präsentiert sich nach außen als gemeinnütziger Verein mit der Zweckverfolgung Volksbildung, Umwelt- und Naturschutz, sowie bürgerschaftliches Engagement. Die Vereinsmitglieder verwenden Spenden und Förderungen tatsächlich nur für die Aufgaben des Vereins. Kein Mitglied zahlt sich ein Gehalt aus oder nutzt die Vereinsgelder für private Ausgaben. Die Finanzbeauftragte hat eine Liste angelegt, in der jede Ausgabe mit dem Verwendungszweck und dem Kassennachweis dokumentiert ist.[19] Die Gemeinnützigkeit ist also gegeben und nachweisbar. Dahinter steht aber auch der Druck dies dem „Finanzamt für Körperschaftenˮ zu dokumentieren, da dem Verein sonst die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Diese ist aber wichtig für das Einwerben von Fördergeldern und die Befreiung von steuerlichen Abgaben. Die Zwecke wurden anhand eines rechtsverbindlichen Katalogs ausgewählt. Unklar bleibt jedoch was sich genau hinter diesen Begriffen verbergen soll. Volksbildung wird im GleisBeet nicht bewusst und aktiv betrieben, es finden kaum Weiterbildungsveranstaltungen und Informationsangebote statt. Jedoch können Besucher durch Erfragen der anwesenden Vereinsmitglieder viel von der Konzeption des Gartens und der permakulturellen Elemente erfahren, da diese bereitwillig ihr Wissen weitergeben. Umwelt- und Naturschutz ist das zentrale Zweckelement des Gemeinschaftsgartens. Es wird der Versuch unternommen die durch die ehemalige Bahnhofsnutzung kontaminierten Bodenflächen durch bestimmte Pflanzenfamilien aufzuwerten, indem diese die Giftstoffe und hohe Konzentration an Schwermetallen abbauen sollen. Außerdem soll ein innerstädtisches Biotop erschaffen werden, um neben den städtischen Betonflächen die Stadt zu begrünen und somit zur Absenkung des städtischen Klimas und zur Aufwertung der Lebensqualität beizutragen. Durch den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse wird zum Umweltschutz beigetragen, da sich Transportwege verringern und keine Pestizide in den Boden gelangen. An diesem Hauptzweck arbeiten alle Vereinsmitglieder durch die regelmäßige Gartenarbeit, das Säen, Pflanzen, Gießen und Pflegen des Geländes. Bürgerschaftliches Engagement betreiben alle Vereinsmitglieder indem sie sich unentgeltlich bei der Garten- und Vereinsarbeit engagieren. Außerdem versucht das GleisBeet weitere Vereinsmitglieder einzuwerben um mehr bürgerschaftliches Engagement zu akquirieren.
Letzten Endes gleicht sich der GleisBeet e.V. im Grundgerüst der Formalstruktur des Vereinszwecks seiner Aktivitätsstruktur. Die institutionelle Umwelt gibt hier den Orientierungsrahmen für grundlegende Begrifflichkeiten und Nachweisforderungen des Vereinszwecks. Die Ausgestaltung der Vereinszwecke definiert der Garten selbst, die Ausgestaltung der Gemeinnützigkeit folgt einem strikten Muster. Die festgelegten Zwecke verfolgt der Verein, legte diese aber in aller Deutlichkeit so fest um eine gute Begriffstriade von Bildung, Umweltschutz und bürgerschaftliches Engagement zu erhalten, die es ermöglicht durch diese Schlagworte leichter in Förderprogramme zu gelangen und ein möglichst breites Engagement zu verdeutlichen.
4.2.2 Vereinsmitglieder
Im Inneren des GleisBeet e.V. lässt sich beobachten, dass momentan öffentlich gültige Vereinsmitglieder einzig die Gründungsmitglieder sind. Jedoch arbeiten bei der Vereinsarbeit aktiv Personen mit, die teilweise bereits ein Mitgliedsformular schriftlich eingereicht haben, aber den Mitgliedsbeitrag noch nicht überweisen können da kein Vereinskonto eingerichtet ist.
[...]
[1] Senge, Konstanze (2011): Das Neue am Neo-Institutionalismus, S. 92
[2] Die Autorin ist selbst Gründungsmitglied und stellvertretende Vorsitzende des GleisBeet e.V., siehe Anhang Gründungsprotokoll. Daher sind die Beschreibungen der Aktivitätsstruktur des GleisBeet e.V. aus dem eigenen Erfahrungsbereich entnommen. Da die Autorin in den Verein involviert ist, können wahrheitsgetreue Aussagen über die inneren Prozesse getroffen werden. Diese sind jedoch demnach aus einer Perspektive betrachtet und dementsprechend subjektiv eingefärbt.
[3] siehe Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (2007): Amtsgericht Charlottenburg – Vereinsregister
[4] siehe www.gleisbeet.de, Vorstand und Vereinssatzung
[5] Preisendörfer, Peter (2008): Organisationssoziologie, S. 145
[6] Vgl. Ebd., S. 145 ff.
[7] Vgl. Apelt, Maja (2015): Neoinstitutionalismus: Der Einfluss der Gesellschaft auf Organisationen – zwischen Isomorphie und Fassade. Folien zur 11. Vorlesung, S. 4
[8] Vgl. Ebd., S. 9
[9] Preisendörfer, Peter (2008): Organisationssoziologie, S. 147
[10] Vgl. Dierkes; Zorn (2005): Soziologischer Neoinstitutionalismus, S. 313
[11] Preisdendörfer, S. 146
[12] Siehe Vereinsregistereintragung unter Aktenzeichen VR 33877 B unter https://www.handelsregister.de/rp_web/search.do
[13] siehe GleisBeet e.V.: Verein. In: www.gleisbeet.de
[14] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2013): Leitfaden für Vereinsrecht und Mustersatzung
[15] Vgl. Anhang 2: Satzung GleisBeet e.V., § 2
[16] Vgl. Ebd., § 3, 4, 5, 6 und 9
[17] Vgl. Anhang 2: Satzung GleisBeet e.V., § 8
[18] Vgl. Ebd., § 9
[19] siehe Anhang 3: Finanzplanung