Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, warum es zu der Trennung von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht kam und welche Gründe und Entwicklungen ausschlaggebend sind und waren. In der heutigen Zeit lässt sich eine Angleichung der äußeren Organisation und Arbeitssituation in Verwaltung und Privatwirtschaft feststellen.
Im ersten Teil soll herausgearbeitet werden, wie es zur der Trennung dieser Rechtsgebiete kam und welche Ursachen dafür ausschlaggebend waren. Dabei wird besonders auf die Entstehung der jeweiligen Gesetze eingegangen. Anschließend wird versucht, die nach dem gegenwärtigen Recht bestehenden bedeutsamen Unterschiede in den Strukturen von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht und die Rechte der an der Vertretung Beteiligten durch Vergleich herauszuarbeiten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf den Mitbestimmungsrechten und der Institution der Einigungsstelle liegen. Dabei geht es um die Mitbestimmung bezüglich Entscheidungen, die auf der Betriebs- und Dienststellenebene gefällt werden.
Diese Rechte gewähren eine Kompetenz der Beschäftigungsseite auf Teilhabe an die Arbeit betreffenden Entwicklungsprozessen, die sonst allein von der öffentlichen bzw. privaten Arbeitgeberseite bestimmt würden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung und Aufgabenstellung
B. Trennungsgründe
I. Geschichte der Gesetzgebung über die „betriebliche“ Mitbestimmung
II. Entwicklung der Verwaltung
III. Interessenlage und rechtspolitische Zielsetzung der Gesetze
IV. Sonderstellung der Beamten
1. Ausgestaltung durch Gesetze
2. Treuepflicht der Beamten
C. Unterschiede zwischen BetrVG und BPersVG
I. Abgrenzung der Geltungsbereiche
1. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
2. Persönlicher Geltungsbereich
II. Gesetzessystematik
III. Gestaltung der Mitbestimmungsordnung
1. Allgemeine Vorschriften über Beteiligungsrechte
2. Besonderheiten im Bundespersonalvertretungsgesetz
3. Mitwirkungsrechte
4. Besonderheit der Einigungsstelle im Personalvertretungsrecht
IV. Rechtsweg
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die historischen und strukturellen Gründe für die Trennung von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht. Dabei wird analysiert, wie sich der öffentliche Dienst von einer klassischen Hoheitsverwaltung hin zu einer dienstleistungsorientierten Verwaltung entwickelt hat und welche Auswirkungen dies auf die Beteiligungsrechte der Beschäftigten sowie die Stellung der Beamten hat.
- Historische Entwicklung der Mitbestimmungsgesetze in Deutschland
- Gegenüberstellung von Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
- Analyse der Sonderstellung und Treuepflicht von Beamten
- Untersuchung der Mitbestimmungsrechte und der Rolle der Einigungsstelle
- Vergleich der strukturellen Bindungen von Arbeitgebern und Dienststellenleitern
Auszug aus dem Buch
B. Trennungsgründe
In Handbüchern und Kommentaren wird bei der Darstellung des Personalvertretungsrechtes häufig Bezug auf das Betriebsverfassungsrecht genommen. Bei den Gründen für die Unterschiede wird dann in der Regel auf die „Besonderheiten des öffentlichen Dienstes“ hingewiesen, die zu berücksichtigen sind. Eine Erklärung dafür kann sein, dass das Betriebsverfassungsrecht das ältere Rechtsgebiet darstellt, mehr Personen anspricht und umfangreicher untersucht und kommentiert ist.
Jedoch werden mit den „Besonderheiten des öffentlichen Rechts“ sowohl von Gegner als auch von Befürwortern einer Ausweitung der Beteiligungsrechte begründet. Es muss also untersucht werden, wie es zu diesen Besonderheiten gekommen ist und was sie bezogen auf die „betriebliche“ Mitbestimmung ausmacht. „Betrieblich“ steht hier für beide Bereiche, also private Betriebe und öffentliche Dienststellen.
I. Geschichte der Gesetzgebung über die „betriebliche“ Mitbestimmung
Der Hauptunterschied der beiden Gesetze ist klar. Sie haben jeweils unterschiedliche „Gegenpole“. Während der Betriebsrat einem privaten, profitorientierten Arbeitgeber gegenübersteht, wirkt der Personalrat im öffentlichen Dienst, welcher als eine der Staatsgewalten ein Teil des Gemeinwesens ist. Aus Sicht eines Beschäftigten ist dieser Unterschied jedoch nicht immer nachvollziehbar. Die gesetzgeberische Behandlung der Sonderstellung des öffentlichen Dienstes wird durch einen Blick in die geschichtliche Entwicklung der Mitbestimmung besser verständlich.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung und Aufgabenstellung: Diese Einleitung definiert das Ziel der Arbeit, die Trennung von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht anhand historischer Entwicklungen und aktueller struktureller Unterschiede zu beleuchten.
B. Trennungsgründe: Hier wird die historische Genese der Mitbestimmung untersucht, inklusive der legislativen Entwicklung im öffentlichen Dienst und der speziellen Sonderstellung von Beamten.
C. Unterschiede zwischen BetrVG und BPersVG: Dieses Kapitel vergleicht systematisch die Geltungsbereiche, die Gesetzessystematik, die Gestaltung der Mitbestimmungsordnung und den Rechtsweg zwischen privatem und öffentlichem Sektor.
Schlüsselwörter
Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Öffentlicher Dienst, Beamte, Einigungsstelle, Beteiligungsrechte, Gesetzessystematik, Dienststellenleiter, Treuepflicht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Mitwirkung, Rechtsweg, Personalrat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Gründe für die gesetzliche Trennung zwischen der Interessenvertretung im privaten Sektor (Betriebsverfassungsrecht) und im öffentlichen Dienst (Personalvertretungsrecht).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die geschichtliche Entwicklung der Gesetze, die Sonderstellung der Beamten, die Rolle der Einigungsstelle und die Unterschiede in der Verwaltungsorganisation.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die bestehenden bedeutsamen Unterschiede in den Strukturen beider Rechtsgebiete durch einen Vergleich herauszuarbeiten und die Hintergründe für die rechtliche Trennung verständlich zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen rechtsvergleichenden Ansatz sowie eine historische Analyse der Gesetzgebungsprozesse und Kabinettsprotokolle.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Gegenüberstellung von Beteiligungsrechten, der Systematik von BetrVG und BPersVG sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Einigungsstelle.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Mitbestimmung, Personalvertretung, Betriebsverfassung, Beamtenstatus und Mitwirkungsrechte.
Warum spielt die Einigungsstelle im Personalvertretungsrecht eine besondere Rolle?
Im Gegensatz zum BetrVG ist im Personalvertretungsrecht ein zeitaufwendiges Stufenverfahren vorgeschaltet, zudem ist ihre Entscheidung bei Beamtenangelegenheiten häufig nur als Empfehlung ausgestaltet.
Inwiefern beeinflusst der Beamtenstatus die Mitbestimmung?
Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Treueverhältnisses und des Demokratieprinzips gibt es Einschränkungen bei der Letztentscheidungsbefugnis der Einigungsstelle in beamtenrechtlichen Angelegenheiten.
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- Armin Giesen (Author), 2013, Gründe und normative Konsequenzen für die Trennung des Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/376838