Im Rahmen dieser Arbeit wird zuerst ein Überblick über den geschichtlichen Hintergrund, die Entstehung und den Bedeutungswandel der Kennzeichnung „Made in Germany“ gegeben. Des Weiteren werden die Grundlagen der Produktkennzeichnung erläutert. Dabei geht man auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kennzeichnungspflichten ein. Anschließend wird die wirtschaftliche Bedeutung von „Made in Germany“ diskutiert. Am Schluss werden drei unterschiedliche Standpunkte zu den möglichen Zukunftsentwicklungen von diesem Qualitätssiegel vorgestellt.
Viele stellen sich heutzutage die Frage, ob „Made in Germany“ noch ein Top-Label ist? Was ist diese Kennzeichnung noch wert? Der VW-Skandal führt erneut zur diesen Diskussionen. In den Medien berichtet man von einem Imageverlust für die gesamte deutsche Wirtschaft. Insbesondere die Automobilindustrie, die einst ein Sinnbild der herausragenden deutschen Ingenieurkunst und hoher Qualität symbolisierte, leistete einen schweren Fehler, dessen Folgen noch nicht absehbar sind. Die Geschichte zeigt jedoch, dass auch frühere Pannen den Gütesiegel „Made in Germany“ nicht grundlegend ins schlechte Licht gerückt haben und auch solche Skandale mit den Jahren in Vergessenheit geraten. Qualität ist der entscheidende Erfolgsfaktor für den internationalen wirtschaftlichen Erfolg deutscher Unternehmen. „Made in Germany“ gilt nach wie vor als Zeichen für Qualität. Im Inland schätzen die Menschen jedoch das Label weniger stark ein. Kennzeichnung „Made in Germany“ hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen sind im Zeitalter der Globalisierung die korrekten Angaben der Warenherkunft sehr wichtig, um z.B. Zölle zu bestimmen oder dem Verbraucher zusätzliche Information zu geben. Zum anderen übt es eine besondere Werbekraft auf den Verbraucher aus. Die höhere Preisbereitschaft für ein „Made in Germany“ Produkt wird bis auf 10% geschätzt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichtlicher Hintergrund
3 Grundlagen der Produktkennzeichnung
3.1 Kennzeichnungspflicht von Waren „Made in Germany"
3.2 Rechtsgrundlagen
4 Wirtschaftliche Bedeutung
5 Die Zukunft von „Made in Germany"
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : Merkmale der deutschen Wirtschaft
Abbildung 2: Wichtigkeit von „Made in Germany" für eine Kaufentscheidung
Abbildung 3: Der große Deutschland-Check
1 Einleitung
Viele stellen sich heutzutage die Frage, ob „Made in Germany" noch ein Top-Label ist? Was ist diese Kennzeichnung noch wert? Das VW-Skandal führt erneut zur diesen Diskussionen. In den Medien berichtet man von einem Imageverlust für die gesamte deutsche Wirtschaft. Insbesondere die Automobilindustrie, die einst ein Sinnbild der herausragenden deutschen Ingenieurkunst und hoher Qualität symbolisierte, leistete einen schweren Fehler, dessen Folgen noch nicht absehbar sind. Die Geschichte zeigt jedoch, dass auch frühere Pannen den Gütesiegel „Made in Germany" nicht grundlegend ins schlechte Licht gerückt haben und auch solche Skandalen mit Jahren in die Vergessenheit geraten.
Qualität ist der entscheidende Erfolgsfaktor für den internationalen wirtschaftlichen Erfolg deutscher Unternehmen. „Made in Germany" gilt nach wie vor als Zeichen für Qualität. Im Inland schätzen die Menschen jedoch das Label weniger stark ein.[1]
Kennzeichnung „Made in Germany" hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen sind im Zeitalter der Globalisierung die korrekten Angaben der Warenherkunft sehr wichtig, um z.B. Zölle zu bestimmen oder dem Verbraucher zusätzliche Information zu geben. Zum anderen übt es eine besondere Werbekraft auf den Verbraucher aus. Die höhere Preisbereitschaft für ein „Made in Germany" Produkt wird bis auf 10% geschätzt.[2]
Im Rahmen dieser Arbeit wird zuerst ein Überblick über den geschichtlichen Hintergrund, die Entstehung und den Bedeutungswandel der Kennzeichnung gegeben. Des Weiteren werden die Grundlagen der Produktkennzeichnung erläutert. Dabei geht man auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kennzeichnungspflichten ein. Anschließend wird die wirtschaftliche Bedeutung von „Made in Germany" diskutiert. Am Schluss werden drei unterschiedliche Standpunkte zu den möglichen Zukunftsentwicklungen von diesem Qualitätssiegel vorgestellt.
2 Geschichtlicher Hintergrund
Der Begriff „Made in Germany" ist auf die sogenannte Mechandise Marks Act zurückzuführen. Dieses vom britischen Unterhaus verabschiedetes Gesetz im Jahre 1887 war zur Bekämpfung unlautereren Wettbewerbs entwickelt und beinhaltete die Vorschriften über die Kennzeichnungspflichten für Waren.[3] Demnach sollten die Waren, darunter solche aus dem Ausland, welche eine Bezeichnung trugen, die dem Namen oder dem Warenzeichen eines englischen Fabrikanten, Händlers oder Kaufmanns entsprach oder diesem ähnlich war, beschlagnahmt werden konnten, soweit nicht durch einen entsprechenden Hinweis über die tatsächlicher Herkunft der Ware aufgeklärt wurde. Ab diesem Zeitpunkt galt eine Kennzeichnungspflicht mit der Aufschrift „Made in Germany" für die aus Deutschland stammenden Waren.[4] Das gilt als die Geburt von bis heute gebrauchten Warensiegel.
Der Hintergrund dieses Gesetzes war die damalige wirtschaftspolitische Situation in England. Die frühere Industrialisierung machte England zu einem wichtigsten Ausfuhrland, zentralem Finanzplatz und einen bedeutenden Umschlagplatz für Waren aus aller Welt. Die deutschen Unternehmer führten später die Industrialisierung durch und waren nicht konkurrenzfähig gegenüber englischen Erzeugnissen. Damals waren deutsche Waren häufig Nachahmungen der englischen Produkte. Die deutschen Hersteller brachten viele billige Massenwaren auf den Markt und englische Regierung wollte diesen Andrang beschränken. In Deutschland nahm man das Gesetz als ein Handelshemmnis wahr, das sich gegen die deutschen Unternehmen richtete.[5]
Die preisgünstige Produktion und gleichzeitig qualitativ minderwertige Waren gaben den deutschen Waren einen Ruf „billig und schlecht". Dabei erkannten deutsche Unternehmen, dass kein Erfolg auf lange Sicht mit dieser Strategie zu erzielen war. Mit der Kennzeichnungspflicht mussten die deutschen Erzeugnisse sogar als damals minderwertige geltenden Zusatz „Made in Germany" tragen. Die staatlichen Fördermaßnahmen seit dem Jahr 1877 führten zu starkem Wachstum der Industrie in Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und Chemie. Zusätzliche Gründung technischer Schulen und Hochschulen trieben die Forschungen weiter an. Im Ausland wurden die Namen Krupp, Siemens, Höchst und Bayer bekannt und stellvertretend für die deutsche Wertarbeit.[6]
Der Umbruch von „billig und schlecht" auf „günstig und gut" wurde auch in Großbritannien wahrgenommen. Die deutschen Güter waren von hoher Qualität und hatten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kennzeichnungspflicht, die eigentlich eine Abschreckfunktion hatte, wandelte sich zu eine kostenlosen Empfehlung der britischen Regierung. Nicht nur die Inlandsgeschäfte litten darunter, sondern auch die Exportanteile, da andere Länder die guten und preiswerten Waren direkt aus Deutschland bezogen hatten.[7] Auch die vorübergehende Aufhebung des Gesetzes im Jahr 1898 konnte ebenfalls an diesen Tatsachen nichts mehr ändern. Die ursprünglich als eine Warnfunktion gedachte Kennzeichnung wurde zu einer Werbung für deutsche Erzeugnisse und einem ungeschriebenen Qualitätssigel.[8]
3 Grundlagen der Produktkennzeichnung
3.1 Kennzeichnungspflicht von Waren „Made in Germany“
Grundsätzlich ist die Kennzeichnungspflicht „Made in ..." von Waren liegt in der Entscheidung des jeweiligen Landes. Die Länder können diese Angabe einfordern oder es dem Hersteller überlassen. Dabei gibt es Unterschiede in der Markierungspflicht zwischen der Kennzeichnung an der Waren, an der (Um-)Verpackung oder Packstück/Kolli. Zusätzlich müssen die ergänzenden Hinweise beachtet werden. Diese können einer Übersicht von z.B. IHK Region Stuttgart entnommen werden.[9]
Kennzeichnung innerhalb von Deutschland Die Markierung von Waren mit „Made in Germany" erfolgt auf die Verantwortung des Herstellers und wird von einer Institution in Deutschland überwacht oder auf Richtigkeit geprüft. Innerhalb Deutschland gibt es keinen Zwang zur Nutzung von Ursprungsangaben. Die Kennzeichnung der Ware ist freiwillig. Importiere Waren anderer Länder müssen bislang ebenfalls mit dem Herstellungsland versehen werden.[10]
Kennzeichnung innerhalb der EU Die Regelungen innerhalb der EU sind noch identisch zu den deutschen. Jedoch gelten einigen Ausnahmen von der Markierungsfreiheit, die es insbesondere bei den Lebensmitteln gibt. Diese können in den jeweiligen Nachschlagewerken nachgelesen werden.[11]
Das EU-Parlament startete 2010 einen Vorschlag einer Pflichtmarkierung für in die EU importierte Waren. Dieses Vorhaben hätte zu zahlreichen Bürokratischen Problemen geführt und wurde von der EU-Kommission im Jahr 2013 zurückgezogen.
Am 15. April 2014 beschloss, dass EU-Parlament eine Regelung zur Markierungspflicht mit dem Ursprungsland für alle Konsumgüter. Diese Regelung greift deutlich härter durch als die im Jahr 2013 zurückgezogene. Der Europäische Rat hat jedoch eine Sperrminorität dagegen eingelegt und diese eingefroren.[12] Wann die Thematik wieder diskutiert wird, ist nicht bekannt.
Kennzeichnung weltweit
Außerhalb der EU wird die Warenmarkierung „Made in “ ausdrücklich von zahlreichen Staaten der Welt vorgeschrieben. Fehlt die Kennzeichnung kann es von Tolerierung über Geldstrafen bis zur Forderung der Nachetikettierung mit anschließender Freigabe geahndet werden. In extremen Fälle und bei wiederholten Verstößen droht in manchen Ländern sogar das Einfuhrverbot.[13]
Die Gestaltung und inhaltliche Voraussetzungen der Warenmarkierung müssen eigentlich von dem Empfangsland definiert werden. Da das in der Regel mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist, werden die abgegeben Ursprungsmarkierungen akzeptiert.
3.2 Rechtsgrundlagen
Zwar ist die Kennzeichnung an sich nicht gesetzlich geregelt, so müssen einige gesetzliche Bestimmungen trotzdem bei der Kennzeichnung von Produkten mit „Made in Germany“ beachtet werden.
Madrider Abkommen
Bei den Fragen der korrekten Warenkennzeichnung im grenzüberschreitenden Warenverkehr gilt das Madrider Abkommen von 1891 als eine der wichtigsten Regelungen. Dort werden die Verwendung von Länderkennzeichnungen, geografischen Herkunftsangaben (z.B. Nürnberger Bratwürste) und Firmierungen geregelt. Der Zoll wird bei Missachtung dieses Abkommens durch falsche oder irreführende Kennzeichnung die Waren beschlagnahmen.[14]
Zollrecht
Im Zollrecht Artikel 24 des Zollkodex wird beschrieben, wann die Ware zollrechtlich zur Ursprungsware eines Landes zählt. Die Grundlage dieser Regelung ist aus handelspolitischer Sicht. Dabei wird als Ursprungsland das Land angesehen, in dem der letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitungsvorgang in einem dazu eingerichteten Unternehmen stattfand.[15]
Wettbewerbsrecht
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gibt es keine konkrete nationale Regelung zu „Made in Germany". Jedoch schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Warenmarkierung den Kunden nicht über den Ursprung des Erzeugnisses täuschen darf, da dadurch möglicherweise falsche Erwartungen bezüglich der Qualität und Zuverlässigkeit geweckt werden. Eine Werbung mit falschen geografischen Herkunftsangaben ist grundlegend verboten.[16]
„Made in Germany" kann besondere Kundenerwartungen erzeugen und den Produkten vorbehalten, die für die Produktqualität einen entscheiden Schritt in Deutschland gemacht haben.
Markengesetz
Das Markengesetz nimmt national Bezug auf die Regelungen von Madrider Abkommen und beschreibt näher das Thema der geografischen Herkunftsangaben, sowie die Folgen irreführender Markierungen.
4 Wirtschaftliche Bedeutung
Die Betrachtung der wirtschaftlichen Bedeutung von „Made in Germany" erfordert eine vielseitige Sichtweise auf dieses Qualitätssigel. Die theoretische Fundierung wird auf dem abstrakten Verständnis des Wesens und der Funktionsweise dieses Labels aufgebaut. Die Grundlage für jegliche wirtschaftliche Interaktion liegt in der Information und diese beeinflusst zugleich den Wert eines Handelsgutes. Besteht zwischen dem Anbieter und Nachfrager ein Informationsungleichgewicht, dass der Anbieter nahezu vollständig aber der Nachfrager nur unvollständig informiert ist, kommt es zur Informationsasymmetrie.[17] Fehlen die entscheidungsrelevanten Informationen auf der Seite von Nachfrager, führt es zu einer Unsicherheit. Dabei ist der Grad der Unsicherheit bei den einfachen Sachgütern, deren Qualität vor dem Kauf festgestellt werden kann, niedriger als bei den komplexen Erfahrungs- und Vertrauensgüter, deren Überprüfung erst nach dem Kauf oder ggf. gar nicht stattfinden kann.[18]
Grundsätzlich hilft „Made in Germany" dem Käufer allgemeine Einschätzung vorzunehmen, ob das Produkt qualitative Erwartungen erfüllen wird. Eine nähere Untersuchung der Qualität wird dabei nicht vorgenommen, da das zum Teil auch nur fachmännisch durchgeführt werden kann. Ein Qualitätssigel hilft vor allem den Anbietern von Vertrauensgüter den Abnehmer von der Qualität ihrer Produkte zu überzeugen.[19] So kann man auch eine Entscheidung treffen an einem bestimmten Standort zu produzieren, um dabei einen höheren Vertrauenskapital bei dem Kunden zu erhalten.[20] „Made in Germany" transferiert dem Kunden, dass durch hohe Ausgaben für qualifizierte Angestellte und Arbeiter, sowie strenge Sicherheits- und Umweltstandards, qualitativ hochwertige Produkte herstellt werden. Zusätzlich kann angenommen werden, dass der Staat einen Teil der Einnahmen für die weitere Verbesserung der Produktion durch höhere Bildungsausgaben und Investitionen in die Infrastruktur.[21]
[...]
[1] vgl. Bohrer, H. (2012), S. 27
[2] vgl. Dück, H. (2015), S. 1 4
[3] vgl. Wulf, J. (1995), S. 3
[4] vgl. Breitrück, R. (1895), S. 29ff.
[5] vgl. Dück, H. (2015), S. 9 5
[6] vgl. Wulf, J. (1995), S. 7
[7] vgl. Gastrell, W. S. H. (2010), S. 33f
[8] vgl. Hilger, S. (2009), S. 4
[9] vgl. IHK Region Stuttgart (2015b), S. 1ff
[10] vgl. Engelhardt, N. (2009), S. 2 6
[11] vgl. Engelhardt, N. (2009), S. 2
[12] vgl. IHK Region Stuttgart (2015a), S. 2
[13] vgl. IHK Region Stuttgart (2015a), S. 3 7
[14] vgl. Ahrens, S, (2015), S. 65f
[15] vgl. Andrée, W. (2010), S. 93f
[16] vgl. Boesche, K. V. (2011), S. 221ff 8
[17] vgl. Rauffus, G. (2010), S. 70
[18] vgl. Adler, J. (1996), S. 41ff
[19] vgl. Manta, M. (2012), S. 10
[20] vgl. Becker, T., Benner, E. (2005), S. 2f
[21] vgl. Haucap, J.; Wey, C. (1999), S. 314ff 9