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Studienarbeit, 2014
37 Seiten, Note: 15 Punkte
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Regelungsüberblick
C. Gesetzeshistorie
I. Qualitätssicherung bei der Einführung der Pflegeversicherung
II. Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) vom 09. September 2001
III. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) vom 28. Mai 2008
D. Inhalt und Bedeutung der Qualitätssicherung in der Pflege
I. Begriff der Qualität und der Qualitätssicherung
II. Vorreiterrolle des SGB V im Bereich der Qualitätssicherung?
1. Qualitätssicherung im SGB V
2. Vergleichbarkeit mit der Qualitätssicherung des SGB XI
III. Maßstäbe und Grundsätze zur Qualitätssicherung, § 113 SGB XI
1. Gegenstand der Qualitätsvereinbarungen
2. Konfliktlösung durch die Schiedsstelle
3. Bindungswirkung der Qualitätsvereinbarungen
a. Rechtsnatur der Qualitätsvereinbarungen
b. Verfassungsrechtliche Bedenken
aa. Normgleiche Wirkung der MuG
bb. Zulässigkeit der vertraglichen Normsetzung
cc. Außenseiterproblematik im Rahmen der MuG
4. Zusammenfassung
IV. Verankerung von Expertenstandards, § 113a SGB XI
1. Begriff und Konzeption der Expertenstandards
a. Arten der pflegewissenschaftlichen Expertenstandards
b. Verhältnis zu den Expertenstandards im Sinne von § 113a SGB XI
2. Verfahren der Entwicklung und Aktualisierung
3. Rechtliche Bedeutung der Expertenstandards
a. Koexistenz und Konkretisierungsfunktion der Expertenstandards
b. Haftungsrechtliche Bedeutung
4. Zusammenfassung
V. Stärkung des internen Qualitätsmanagements
1. Aufwertung des internen Qualitätsmanagements
a. Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement
b. Anerkennung von Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung
2. Transparenz hinsichtlich der Pflegedokumentation
3. Zusammenfassung
VI. Externe Qualitätssicherung und Transparenz der Qualitätsprüfungsergebnisse, §§ 114, 114a, 115 SGB XI
1. Qualitätsprüfungen
a. Arten der Qualitätsprüfungen
b. Rolle des MDK als „Qualitäts-TÜV“
2. Transparenz in der Pflege
a. Transparenz der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
aa. Kriterien der Veröffentlichung
bb. Veröffentlichung aus verfassungsrechtlicher Perspektive
(1) Zulässigkeit des staatlichen Informationshandelns
(2) Unzulängliche Rechtsetzungsdelegation
cc. Zur Rechtsprechung der Sozialgerichte
dd. Zusammenfassung
b. Informationspflicht der Pflegeeinrichtungen
3. Rechtsfolgen von Qualitätsmängeln
E. Fazit und Ausblick
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Angesichts von bereits 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und einem prognostizierten Anstieg auf über 4 Millionen im Jahr 2030, stellt die Qualität der Pflege einen wesentlichen Faktor für die Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung in der Bevölkerung dar.1
Davon ausgehend schaffte der Gesetzgeber im Jahr 2008 mit den §§ 112 ff. SGB XI Regelungen zur Verbesserung der Qualität und zur Schaffung von Transparenz in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, wozu die Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gestärkt werden sollten.2 Pflegemissstände und die in der breiten Öffentlichkeit als „Pflege-TÜV“ bekannten Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung3 haben die politische Diskussion stetig vorangetrieben4 und im Laufe der Jahre zu weitreichenden Änderungen im System der Qualitätssicherung geführt.
Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, erfolgt zunächst ein Überblick über die maßgeblichen Regelungen (B.) und die Gesetzeshistorie (C.). Im Schwerpunkt der Arbeit folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Inhalt und der Bedeutung der Qualitätssicherung im SGB XI unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Problematik (D.). In einer Gesamtbetrachtung werden die Regelungen der §§ 112 ff. SGB XI einer kritischen Bewertung unterzogen und ein Ausblick auf mögliche Reformen gegeben (E.).
Nach Maßgabe des § 11 I 1 SGB XI sind die Pflegeeinrichtungen zu einer Pflege entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse verpflichtet. Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde damit ein Mindeststandard an Qualität festgesetzt, dem die Pflegeeinrichtungen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege zu entsprechen haben.5 Dieser Qualitätsanspruch ist nicht statisch, vielmehr unterliegt der Pflegestandard einem stetigen Wandel.6
[...]
1 BT-Drs. 16/7439, S. 41.
2 BT-Drs. 16/7439, S. 1; Ossege, NZS 2012, 526.
3 im Folgenden: MDK.
4 Igl, SDSRV 61 (2011), 81, 82; Udsching, GesR 2014, 319, 320.
5 BT-Drs. 12/5262, S. 92 (zu § 10 I SGB XI a.F.).
6 Spickhoff/ Spickhoff (2014), § 11 Rn. 1.