Ziel dieser Arbeit ist es, die Angemessenheit von Kritiken an der Entwicklungshilfe für Afrika zu überprüfen. Dazu wird zunächst vorgestellt, was Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe jeweils umfasst und bedeutet. Anschließend werden die Akteure der Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt und es wird erläutert, wie diese umgesetzt wird. Auch ein Bezug zur Globalisierung soll weiterführend hergestellt werden. Um einen Einblick in das Arbeitsfeld der Entwicklungshilfe zu ermöglichen, werden daraufhin die 17 Ziele, die im September 2015 von United Nations (UN) in der Agenda 2030 festgelegt wurden, aufgeführt. Weiterführend wird die Kritik, die an verschiedenen Aspekten der Entwicklungsarbeit geübt wird, vorgestellt. Da es unzählige Kritiker gibt, werden hier exemplarisch die Ansätze von Ernst Ulrich Weizsäcker, James Shikwati, Fred Scholz und Jürgen Wolff thematisiert. Zuletzt wird eine kurze Zusammenfassung und persönliche Einschätzung bezüglich der Angemessenheit der aufgeführten Kritik dargelegt.
Deutschland ist inzwischen seit mehr als 60 Jahren entwicklungspolitisch aktiv. Schon in den 1950er und 1960er Jahren bildete sich die Entwicklungspolitik als eigenständiges politisches Handlungsfeld heraus. Die Gesamtmittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, die Deutschland zur Verfügung stehen, sind 2014 gegenüber dem Vorjahr von rund 1,5 Milliarden Euro auf 12,2 Milliarden Euro gestiegen. Ein erheblicher Teil (50,6 Prozent) dieser Mittel war 2015 für die Länder Afrikas vorgesehen. Trotzdem hat sich die Wirtschaftskraft von Ländern, wie Ghana, in den letzten Jahren kaum verbessert. Viele Afrikaner und auch andere Kritiker, wie James Shikwati verneinen die Frage nach weiterer Unterstützung. Sie sind der Meinung, die Entwicklungshilfe würde Afrika mehr schaden, als nutzen. Doch entspricht diese Aussage der Wahrheit?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsfelder
2.1 Entwicklungspolitik
2.2 Entwicklungszusammenarbeit
2.3 Entwicklungshilfe
3. Zum Verständnis von Entwicklung
4. Akteure der Entwicklungszusammenarbeit
4.1 Private Träger (Non-Governmental-Organisations)
4.2 Staatliche Träger: Bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
5. Entwicklungszusammenarbeit in der Umsetzung
5.1 Gebundene und ungebundene Entwicklungshilfe
5.2 Projekt- oder Pogrammhilfe
5.3 Finanzielle und technische/fachliche Hilfe
6. Entwicklungshilfe und Globalisierung
7. Agenda 2030: 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
8. Kritiken
8.1 Ernst Ulrich von Weizsäcker: Die Ziele schließen sich gegenseitig aus
8.2 James Shikwati: „Stoppt die Entwicklungshilfe!“
8.3 Fred Scholz: Die Armen werden ärmer, die Reichen werden reicher
8.4 Jürgen Wolff: Das Problem der Fungibilität
9. Inwieweit ist die Kritik berechtigt?
10. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Deutschland ist inzwischen seit mehr als 60 Jahren entwicklungspolitisch aktiv. Schon in den 1950er und 1960er Jahren bildete sich die Entwicklungspolitik als eigenständiges politisches Handlungsfeld heraus.
Die Gesamtmittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, die Deutschland zur Verfügung stehen, sind 2014 gegenüber dem Vorjahr von rund 1,5 Milliarden Euro auf 12,2 Milliarden Euro gestiegen. Ein erheblicher Teil (50,6 Prozent) dieser Mittel war 2015 für die Länder Afrikas vorgesehen (Vgl. Welthungerhilfe/terre des hommes, 2016). Trotzdem hat sich die Wirtschaftskraft von Ländern, wie Ghana, in den letzten Jahren kaum verbessert. Viele Afrikaner und auch andere Kritiker, wie James Shikwati verneinen die Frage nach weiterer Unterstützung. Sie sind der Meinung, die Entwicklungshilfe würde Afrika mehr schaden, als nutzen. Doch entspricht diese Aussage der Wahrheit?
Ziel dieser Arbeit ist es, die Angemessenheit solcher Kritiken zu überprüfen. Dazu wird zunächst vorgestellt, was Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe jeweils umfasst und bedeutet. Anschließend werden die Akteure der Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt und es wird erläutert, wie diese umgesetzt wird. Auch ein Bezug zur Globalisierung soll weiterführend hergestellt werden. Um einen Einblick in das Arbeitsfeld der Entwicklungshilfe zu ermöglichen, werden daraufhin die 17 Ziele, die im September 2015 von United Nations (UN) in der Agenda 2030 festgelegt wurden, aufgeführt. Weiterführend wird die Kritik, die an verschiedenen Aspekten der Entwicklungsarbeit geübt wird, vorgestellt. Da es unzählige Kritiker gibt, werden hier exemplarisch die Ansätze von Ernst Ulrich Weizsäcker, James Shikwati, Fred Scholz und Jürgen Wolff thematisiert. Zuletzt wird eine kurze Zusammenfassung und persönliche Einschätzung bezüglich der Angemessenheit der aufgeführten Kritik dargelegt.
2. Begriffsfelder
Die Begriffe der Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe werden oft synonym verwendet und meinen im alltäglichen Sprachgebrauch dasselbe. Als generelles Ziel gilt es jedoch in allen drei Bereichen, die Lebensbedingungen für Menschen in ärmeren Ländern zu verbessern (Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2016).
2.1 Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik setzt sich mit den Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit, mit globaler Entwicklung und mit Armutsbekämpfung auseinander. In geregelten, staatlichen Programmen soll die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in Entwicklungsländern verbessert werden. Da diese Rahmenbedingungen mit verschiedenen Politikfeldern wie Wirtschafts-, Außen-, Handelsund Agrarpolitik eng zusammenhängen, kann die Entwicklungspolitik immer nur einen geringen Einfluss auf internationale Strukturen nehmen. Staaten, die Entwicklungshilfe leisten (auch „Geberstaaten“ genannt) versuchen demnach in kleinen Schritten und langjähriger Zusammenarbeit Armut zu bekämpfen und die Befriedigung von elementaren Grundbedürfnissen (z.B. Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung) nachhaltig zu verbessern.
2.2 Entwicklungszusammenarbeit
Als Sammelbegriff fasst Entwicklungszusammenarbeit die Leistungen der technischen, finanziellen und personellen Zusammenarbeit zusammen. Entwicklungszusammenarbeit ist eine Aufgabe, die von privaten und öffentlichen Einrichtungen bzw. Institutionen erfüllt wird. Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit können in materieller Form (als Kredite oder Zuschüsse) oder auch in immaterieller Form (zum Beispiel durch Aus- und Fortbildung) erbracht werden und werden oft durch Spenden finanziert. (Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2016)
2.3 Entwicklungshilfe
Während die Begriffe der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit also weit umfasst und heute noch gebräuchlich sind, ist die Benutzung des Begriffs der Entwicklungshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umstritten, da die deutsche Regierung die Länder und Organisationen, mit denen sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, zukünftig nicht als Empfänger von Hilfsleistungen, sondern als gleichberechtigte Partner bezeichnen will. In der Literatur wird dieser Begriff jedoch trotzdem noch mit der Bereitstellung von Ressourcen und unterstützenden Leistungen, seitens der Industriestaaten, gleichgesetzt und auch in dieser Arbeit damit identifiziert.
3. Zum Verständnis von Entwicklung
Beim entwicklungspolitischen Diskurs geht es nicht nur um die richtigen Maßnahmen, sondern vor allem auch um das Ziel von Entwicklung. Es ist notwendig, dass ein international vertretbarer Entwicklungsbegriff...
- für selbstbestimmte eigene Entwicklungswege offen sein muss,
- sich an universell akzeptierten menschenrechtlichen Minimumstandards orientiert,n
- dem Aspekt der Nachhaltigkeit bzw. Zukunftsfähigkeit nachkommt.
Der promovierte Geograph und Professor mit den Spezialisierungen auf Entwicklungspolitik und Globalisierung Theo Rauch legt folgende Definition von Entwicklung dar:
„Entwicklung, als Orientierungskategorie für entwicklungspolitisches Handeln wird (...) verstanden als Prozess der Zunahme der gesellschaftlichen Fähigkeit zu kontextgerechten und selbstbestimmten Lösungen von Problemen bzw. zur vorausschauenden Vermeidung zukünftiger Probleme, wobei insbesondere die Befriedigung universell anerkannter (materieller und immaterieller) Grundbedürfnisse als Maßstab bei der Problemidentifikation zu berücksichtigen ist.“ (Rauch, 2009:35)
4. Akteure der Entwicklungszusammenarbeit
Laut dem deutschen Politikwissenschaftler Uwe Andersen können Entwicklungshilfe und dessen Akteure verschieden betrachtet und definiert werden. Seine Einschätzung wird im folgenden dargelegt und erläutert.
4.1 Private Träger (Non-Governmental-Organisations)
Die erste Unterscheidungsmöglichkeit richtet sich nach dem Träger der Entwicklungshilfe. Hier werden staatliche von privaten Trägern unterschieden. Für private Entwicklungshilfe spricht, dass sie nicht in gleicher Weise wie staatliche Träger an das Gebot der NichtEinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gebunden ist. Zu den privaten Trägern, sogenannten Non-Governmental Oragnisations (NGO’s), gehören beispielsweise Kirchen und auch politische Stiftungen. Sie werden meist durch Spenden finanziert, jedoch kommt ebenfalls ein großer Teil der Mittel aus staatlicher Hand (Vgl. Andersen, 2004: 107). Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte tragen aber die nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit. Darüber hinaus unterliegt die private Entwicklungshilfe einer höheren Akzeptanz, weil die Spenden freiwillig sind, während die Verwendung der Steuergelder (bei staatlichen Trägern) nicht offen gelegt wird.
4.2 Staatliche Träger: Bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Die Entwicklungshilfe der öffentlichen Träger dominiert quantitativ eindeutig. Beispiele sind Schuldenerlasse und Geldhilfen. Die zweite Unterscheidungsmöglichkeit nach Andersen betrifft diese staatlichen Träger: Hier wird zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungshilfe unterschieden. Bilaterale Entwicklungshilfe wird zwischen einem Industrieland und einem Entwicklungsland vergeben. Multilaterale Entwicklungshilfe dagegen verläuft über internationale Organisationen und Einrichtungen. Beispiele dafür liefern das Entwicklungsprogramm der UN oder der Weltbank.
„Einen Sonderfall multilateraler Entwicklungshilfe bildet das Vorgehen der EU.
Der Vertrag von Maastricht hat die Entwicklungshilfe erstmals als eigene Aufgabe der EU abgesichert, allerdings als Ergänzung der nationalen Entwicklungspolitiken der Mitgliedsländer. Die öffentliche Entwicklungshilfe der EU betrug 2003 6,3 Milliarden Euro. Als wirtschaftlich stärkstes Mitgliedsland hat Deutschland auch den größten Anteil am EU-Haushalt. Es leistete in den letzten Jahren mehr als die Hälfte seiner multilateralen Hilfe über die EU. Nachdem insbesondere Frankreich und Großbritannien als frühere koloniale Großmächte die EU-Entwicklungspolitik lange dominiert haben, engagierte sich in den letzten Jahren auch Deutschland stärker im komplexen entwicklungspolitischen Entscheidungsprozess.“(Andersen, 2005: 107)
Die beidseitige, bilaterale Form der Kooperation mit Entwicklungsländern ist unmittelbar und für jeden sichtbar. Sie wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen als das deutsche Engagement innerhalb der Europäischen Union, in den Vereinten Nationen oder in anderen internationalen Institutionen. Die bilaterale Zusammenarbeit ist darum im In- und Ausland das "Gesicht" der deutschen Entwicklungspolitik.
5. Entwicklungszusammenarbeit in der Umsetzung
5.1 Gebundene und ungebundene Entwicklungshilfe
Die dritte Unterscheidungsmöglichkeit, die Andersen vorstellt, betrifft die staatliche bilaterale Entwicklungshilfe: Hier unterscheidet er zwischen gebundener und ungebundener Entwicklungshilfe. Im Falle der gebundenen Entwicklungshilfe besteht ein Zwang zum Import von Gütern aus dem Geberland, was in der Regel starke finanzielle Nachteile für das Nehmerland in Form von hohen Preisen bedeutet. Als Rechtfertigung für die Bindung von Entwicklungshilfe führen die Geberländer zumeist die Sicherung von Arbeitsplätzen im eigenen Land an (Vgl. Andersen, 2004: 108). Mit der Bindung ist für die Entwicklungsländer meist ein Wertverlust der Hilfe verbunden, da oft teurere oder weniger geeignete Ausrüstungsgegenstände gekauft werden müssen.
Ein Nachteil der ungebundenen Entwicklungshilfe ist, dass die Geberländer nicht wissen, wofür die Hilfe tatsächlich eingesetzt wird.
5.2 Projekt- oder Pogrammhilfe
Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die Unterscheidung zwischen der „Projekt- und Programmhilfe“. Bei der Projekthilfe werden in den meisten Fällen einzelne Projekte finanziert, was den Entwicklungsländern nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten bietet (Vgl. Andersen, 2004: 108).
„Der größte Teil der Entwicklungshilfe wird immer noch für einzelne Projekte ausgegeben, zum Beispiel für die Wasserversorgung in einem Dorf oder in einer Stadt. Seit aber verstärkt über eine zu geringe Abstimmung der Entwicklungspolitik diskutiert wird, sind breiter angelegte, aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete in den Vordergrund getreten. (...) Die direkte Kontrolle eines Geberlandes ist bei Projekthilfen zweifellos am größten. Bei Programm- (...) verlagert sich die indirekte Kontrolle in den Politikdialog: Die Akteure des betreffenden Entwicklungslandes diskutieren mit den Verhandlungsführern der multilateralen und bilateralen Geber die Ausrichtung der Entwicklungspolitik und fixieren wechselseitige Verpflichtungen. Als grobe Richtschnur mag gelten, dass Programm- und zugespitzt Budgethilfen dann Vorteile bieten, wenn „good governance" und der Entwicklungs wille der Akteure eines Entwicklungslandes stark ausgeprägt sind.“ (Andersen, 2005: 108)
Als flexibler und nachhaltiger gilt also die Programmhilfe. Ein ganzes Maßnahmenpaket wird aufeinander abgestimmt und gefördert. Man spricht hier auch von angepasster Entwicklungshilfe, die auf die Bedürfnisse des Entwicklungslandes abgestimmt ist.
5.3 Finanzielle und technische/fachliche Hilfe
Andersen unterscheidet darüber hinaus die Art der Hilfe zwischen Kapitalhilfe und technischer, bzw. fachlicher Hilfe. Die Kapitalhilfe ist die vorherrschende Form der Entwicklungshilfe, wobei die Geberländer sich auf bestimmte Bedingungen verständigt haben (Vgl. Andersen, 2004: 108). Technische Zusammenarbeit meint die fachliche Hilfe für Entwicklungsländer. Sie soll das Leistungsvermögen von Mensch und Organisationen in Entwicklungsländern erhöhen.
6. Entwicklungshilfe und Globalisierung
Der Begriff der Globalisierung beschreibt komplexe Prozesse und internationale Verflechtungen in vielen Bereichen. Darunter fallen beispielsweise die Bereiche Wirtschaft, Politik, Kultur und Umwelt. Auch und vor allem die Thematik der Entwicklungszusammenarbeit steht in enger Verbindung mit der Globalisierung. In der heutigen globalisierten Welt sind die Menschen auf vielfältige Weise miteinander verbunden und nationale Grenzen spielen immer weniger eine Rolle. Zur Lösung globaler Probleme haben sich in den vergangenen Jahrzehnten komplexe Formen zur Hilfe entwickelt und die Probleme anderer Länder sind zu Problemen aller geworden (Vgl.
Bundeszentrale für politische Bildung, 2002). Durch die Entwicklungshilfe nehmen deshalb selbst die Entwicklungsländer passiv am progressiven Prozess der Globalisierung teil.
Die Risiken der Globalisierung (beispielsweise Finanzkrisen) sind jedoch erheblich und dürfen nicht unterschätzt werden. Vor allem die Entwicklungsländer sind benachteiligt und daher prädestiniert für einen „wirtschaftlichen Kollaps“. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit geht es deshalb vorrangig darum, die Risiken der Globalisierung von den Nehmerländern abzuwenden. Die Entwicklungszusammenarbeit muss sich demnach im wesentlichen darauf richten, sich so zu organisieren, dass die Chancen der Globalisierung umfangreicher als bislang genutzt werden können (Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2002).
7. Agenda 2030: 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
Im September 2015 haben United Nations (UN) zur Verabschiedung der Post-2015- Entwicklungsagenda mit der Agenda 2030 neue Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beschlossen. Die bisherigen Milleniumsziele bezogen sich auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Entwicklungsländern. Beispielsweise durch die Steigerung des Bruttosozialeinkommens und verstärkte Transferleistungen aus den Industriestaaten sollte diese gestärkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Milleniumszielen soll die Agenda 2030 nicht mehr nur für die Entwicklungsländer, sondern universell gelten und nun auch Themen wie Umweltschutz und nachhaltigen Ressourcenverbrauch beinhalten (Vgl. DGB Bildungswerk, 2015)
Im Ergebnis geht es um 17 Ziele in den fünf Kategorien Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft (Welthungerhilfe, 2005):
1. Weltweite Beendigung der Armut in allen ihren Formen.
2. Beendigung von Hunger, Erreichung von Ernährungssicherheit und verbesserter Ernährung und Förderung nachhaltiger Landwirtschaft.
3. Sicherstellung von gesundem Leben und Förderung des Wohlbefindens aller Menschen jeder Altersgruppe.
4. Sicherstellung einer inklusiven und gerechten Bildung von hoher Qualität und Förderung der Möglichkeit des lebenslangen Lernens für alle.
5. Erreichen der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen.
6. Sicherstellen der Verfügbarkeit und des nachhaltigen Managements von Wasser und sanitärer Einrichtungen für alle.
7. Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle.
8. Förderung von kontinuierlichem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle.
9. Aufbau von belastbarer Infrastruktur, Förderung von inklusiver und nachhaltiger Industrialisierung und Innovation.
10. Reduzierung der Ungleichheiten in und zwischen Ländern.
11. Inklusive, sichere, belastbare und nachhaltige Städte und Siedlungen.
12. Sicherstellen nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen.
13. Ergreifen dringender Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandel und seiner Folgen.
14. Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung.
15. Schutz, Wiederherstellung und Förderung der nachhaltigen Nutzung der terrestrischen Ökosysteme, nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, Stopp und Umkehrung der Landdegradierung und Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt.
16. Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Ermöglichen des Zugangs zu Rechtsmitteln für alle und Aufbau von effektiven, rechenschaftspflichtigen und inklusiven Institutionen auf allen Ebenen.
17. Stärkung der Umsetzungsmittel und Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung.
Insgesamt lassen sich innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit also insbesondere die Ziele der Armutsbekämpfung mit ihren verschiedensten Aspekten erkennen. Darunter fallen die Bekämpfung von Hunger und Krankheiten und Deckung aller biologischer und kultureller Grundbedürfnisse, die Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit, also des sparsamen Umgangs mit natürlichen Ressourcen und der Einfluss auf die Politik, im Sinne guter Regierungsführung und Gleichberechtigung der Geschlechter, erkennen.
[...]