War die DDR ein Unrechtsstaat? Selbst ein historisches Thema wie die DDR 25 Jahre nach dem Mauerfall kann höchste Brisanz und Aktualität entfalten. Dass der Umgang mit Grundrechten einen wichtigen Aspekt zur Bewertung von Rechtsstaatlichkeit darstellt, ist heute allgemein anerkannt. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Bürger wird die Grundrechtsthematik im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen.
Unter Einbeziehung der offiziellen DDR-Staatsrechtslehre soll beleuchtet werden, inwiefern sich die von der DDR unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten angestellte Rechtsvergleichung mit der BRD auf die Grundrechte bezog, welcher Zweck damit verfolgt wurde und welche Auswirkungen dies auf die eigene Grundrechtskonzeption hatte. Anschließend sollen die von der DDR daraus gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in Relation zur Rechtswirklichkeit gesetzt werden, um etwaige Abweichungen in der Grundrechtsrealität der DDR aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird die Arbeit auch Bezüge zum Völkerrecht herstellen, um zu überprüfen, ob eine Kongruenz der DDR-Rechtspraxis mit völkerrechtlichen Normen bestand.
Die Untersuchung wird sich zu Einschränkungszwecken punktuell auf ausgewählte Grundrechte beziehen, welchen eine besondere Bedeutung innerhalb des Rechtssystems der DDR zugemessen wird. Grundlage für die Untersuchung bildet im Folgenden die DDR-Verfassung von 1968/74.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsvergleichung in der DDR
I. Sozialistische Rechtsvergleichung
II. Terminologie
III. Gesellschaftlicher und ökonomischer Hintergrund
1. Bedingungen für die Verwirklichung der Grundrechte
2. Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung durch Privateigentum
3. Völkerrechtliche Bezüge
4. Zwischenfazit
IV. Eigenschaften und Unterschiede sozialistischer und kapitalistischer Grundrechte
1. Qualität sozialistischer Grundrechte
a) Konzeption subjektiver Rechte
b) Originarität sozialistischer Grundrechte
c) Zwischenfazit
2. Sozialökonomische und kulturelle Rechte
a) Völkerrechtliche Bezüge
b) Notwendigkeit sozialökonomischer und kultureller Rechte
c) Zwischenfazit
V. Wandel im Kapitalismus?
1. Ansätze eines Umdenkens
2. Zwischenfazit
VI. Abbau der Grundrechte im Kapitalismus
1. Kein stattfindendes Umdenken
2. Sicherung der Machtposition
a) Berufsverbote
b) Überwachung Oppositioneller
3. Diskriminierung von Frauen und Ausländern
4. Mangelnde Bildung
5. Realitätsferne Selbstdarstellung
6. Zwischenfazit
VII. Maßnahmen der DDR
1. Bedrohung der Demokratie
2. Verhinderung des Grundrechtsmissbrauchs
3. Völkerrechtliche Bezüge
4. Zwischenfazit
VIII. Garantien der Grundrechte
1. Definition
2. Verschiedene Garantieformen
a) Politische und ökonomische Garantien
b) Juristische Garantien
3. Rechtsschutz
4. Beurteilung des Rechtsschutzes in der BRD
5. Zwischenfazit
IX. Ausgewählte Grundrechte in der DDR
1. Grundrecht auf Arbeit
a) Nichtexistenz in kapitalistischen Staaten
b) Konsequenzen der Nichtexistenz
c) Zwischenfazit
2. Grundrecht auf Freizügigkeit
a) Abgrenzung vom Auswanderungsrecht
b) Gründe für die Nichtexistenz des Auswanderungsrechts
c) Zwischenfazit
X. Zusammenfassung Sozialistische Rechtsvergleichung
C. Realität
I. Grundrecht auf Freizügigkeit
1. Umgang mit ausreisewilligen Bürgern
2. Reisepraxis
3. Verstöße gegen Völkerrecht
4. KSZE-Schlussakte und UN-Konvention
5. Zwischenfazit
II. Grundrecht auf Arbeit
1. Umgang mit ausreisewilligen Bürgern
2. Zwischenfazit
III. Meinungsfreiheit
1. Auslegung
2. Zwischenfazit
IV. Garantien der Grundrechte
1. Gerichtliche Rechtsbehelfe
2. Außergerichtliche Rechtsbehelfe
a) Eingaberecht
b) Anrufung der Staatsanwaltschaft
3. Zwischenfazit
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rechtsstaatlichkeit der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, indem sie analysiert, wie die offizielle DDR-Staatsrechtslehre das Konzept der Grundrechte definierte, um die Überlegenheit des sozialistischen Systems zu belegen. Dabei wird die theoretische Verankerung der Grundrechte in der DDR-Verfassung der Realität und der Praxis im Umgang mit Grundrechten gegenübergestellt, um zu prüfen, ob die DDR als Rechtsstaat bezeichnet werden kann.
- Vergleich der sozialistischen und kapitalistischen Rechtsauffassung von Grundrechten.
- Analyse der theoretischen Begründung von Grundrechten durch die DDR-Staatsrechtslehre.
- Untersuchung der Realität von Grundrechten wie dem Recht auf Arbeit und Freizügigkeit in der DDR.
- Bewertung von Rechtsschutzmechanismen und Garantien in der DDR im Vergleich zur BRD.
- Kritische Reflexion über die propagandistische Instrumentalisierung der Rechtsvergleichung.
Auszug aus dem Buch
1. Qualität sozialistischer Grundrechte
Die sozialistischen Grundrechte wurden als „staatsrechtlicher Ausdruck wesentlicher Maximen der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ angesehen. Daraus wurde die Folgerung abgeleitet, dass es zwischen sozialistischen und bürgerlichen Rechten keine „einfache und lineare Kontinuität“ geben könne. Sozialistische Grundrechte seien keine „Fortentwicklung oder bessere Verwirklichung vorgefundener bzw. überkommener Rechte des Menschen, die der bürgerliche Staat aus demagogischen Gründen und als Kompromiss im Klassenkampf zugestehen musste“, sondern seien „in den gesellschaftlichen Verhältnissen des Sozialismus begründete, qualitativ neue Erscheinungen.“ Es handele sich um komplett unterschiedliche Qualitäten, auch wenn ähnliche Formulierungen der bürgerlichen und sozialistischen Grundrechte Gleichartigkeit suggerierten.
Dies zeige sich sowohl in der unter entgegengesetzten materiellen und politischen Bedingungen entstandenen Prägung der Grundrechte, als auch in der Wirkungsweise unter unvergleichbaren gesellschaftlichen Bedingungen sowie der Erfüllung unterschiedlicher Funktionen. So werde beispielsweise ein bürgerliches Grundrecht auf Bildung stets „von dem Antagonismus geformt bzw. erstickt, daß die höhere Bildung der Werktätigen nicht größeren Profit für die Bourgeoisie bringt, sondern auch eine Waffe im Kampf gegen die Ausbeuter ist.“ Damit wurde die Nichtexistenz des Rechts auf Bildung in den meisten kapitalistischen Staaten, so auch in der BRD, erklärt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Debatte um die Rechtsstaatlichkeit der DDR und legt das Ziel fest, die theoretische Grundrechtskonzeption der DDR anhand einer Rechtsvergleichung kritisch zu beleuchten.
B. Rechtsvergleichung in der DDR: Dieses Kapitel erläutert die Methodik der sozialistischen Rechtsvergleichung, die darauf abzielte, die Überlegenheit des sozialistischen Systems durch eine ideologische Abgrenzung zum kapitalistischen Rechtsverständnis nachzuweisen.
C. Realität: Hier wird der theoretischen Verankerung der Grundrechte in der DDR die tatsächliche Praxis entgegengestellt, insbesondere bei den Rechten auf Freizügigkeit, Arbeit und Meinungsfreiheit, sowie die Wirksamkeit der Rechtsschutzmechanismen analysiert.
D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die DDR die Rechtsvergleichung primär für propagandistische Zwecke nutzte und die tatsächliche Praxis der Grundrechtsgewährleistung der theoretischen Darstellung widersprach, weshalb die DDR nicht als Rechtsstaat gelten kann.
Schlüsselwörter
Rechtsstaatlichkeit, DDR, Grundrechte, Rechtsvergleichung, Sozialismus, Kapitalismus, Verfassungsrecht, Menschenrechte, Rechtsschutz, DDR-Staatsrechtslehre, Ideologie, Propaganda, Grundrechtsmissbrauch, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die DDR als Rechtsstaat bezeichnet werden kann, indem sie die theoretische Konzeption der Grundrechte in der DDR der realen Praxis gegenüberstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die sozialistische Rechtsvergleichung, die theoretische Herleitung der Grundrechte in der DDR, die Analyse ausgewählter Grundrechte wie Arbeit und Freizügigkeit sowie die Wirksamkeit von Rechtsschutzinstrumenten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der offiziellen DDR-Staatsrechtslehre und der Grundrechtsrealität aufzuzeigen und zu bewerten, welchen Zweck die DDR mit der Rechtsvergleichung gegenüber der BRD verfolgte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der Rechtsvergleichung, um die DDR-Rechtsordnung mit der der Bundesrepublik Deutschland zu kontrastieren und dabei die ideologische Perspektive der DDR-Staatsrechtslehre herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen der sozialistischen Grundrechte, den Wandel der Bewertung im Kapitalismus, die Maßnahmen der DDR zur Sicherung der eigenen Rechtsordnung sowie die konkrete Ausgestaltung ausgewählter Rechte und deren Garantien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Rechtsstaatlichkeit, DDR, Grundrechte, Rechtsvergleichung, Sozialismus und ideologische Propaganda beschreiben.
Wie wurde das Recht auf Arbeit in der DDR theoretisch und praktisch begründet?
Theoretisch galt es als fundamentales Menschenrecht und Ausdruck der sozialistischen Gesellschaft. Praktisch diente es der Einbindung der Bürger in das Wirtschaftssystem, wobei die freie Wahl des Arbeitsplatzes durch gesellschaftliche Erfordernisse eingeschränkt war.
Wie bewertet die Arbeit die Wirksamkeit der Rechtsschutzmöglichkeiten in der DDR?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der theoretisch garantierte Rechtsschutz in der Realität sehr eingeschränkt war und eher der Disziplinierung der Bürger als der Wahrung ihrer subjektiven Rechte diente.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Rechtsstaatlichkeit der DDR?
Das Fazit der Autorin ist eindeutig: Aufgrund der Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität, in der Grundrechte systematisch missachtet oder instrumentalisiert wurden, wird die DDR nicht als Rechtsstaat eingestuft.
- Quote paper
- Julia Johansson (Author), 2014, Rechtsstaatlichkeit in der DDR im Lichte der Grundrechte im Rechtsvergleich mit der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/370868