Am 30. Dezember 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 21. Juni 2012 in den im Erwägungsgrund 6 genannten Ländern. Mit Beschluss vom 27. Januar 2014 gilt die Rom III-VO seit dem 29. Juli 2015 auch in Griechenland, das am 3. März 2010 seinen Antrag vorerst zurückgezogen hatte. Seit dem 22. Mai 2014 gilt sie außerdem für Litauen.
Damit ist einerseits das internationale Scheidungsrecht der 16 teilnehmenden Staaten nicht nur vereinheitlicht, sondern in wichtigen Fragen grundlegend verändert worden, andererseits ist aber die europäische Rechtslandschaft dadurch nicht unbedingt übersichtlicher geworden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Sachlicher Anwendungsbereich
I. Gleichgeschlechtliche Ehe
II. Privatscheidung
C. Die wesentlichen Neuerungen durch die Rom III-VO
I. Parteiautonomie
1. Vorteile
2. Wahl des Scheidungsstatuts
a) Veränderungen aus Sicht des deutschen Rechts
b) Doppel- und Mehrstaater
c) Zeitpunkt der Rechtswahl
d) Form der Rechtswahl
(1) Mindestanforderungen
(2) Zusätzliche Formvorschriften, Art. 46d EGBGB
II. Aufenthalt vor Staatsangehörigkeit
III. Art. 10 Rom III-VO
1. Einleitung
2. Streitstand
3. Ergebnis
4. Anerkennung ausländischer Privatscheidungen
IV. Ausschluss des Renvoi
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) auf das materielle Scheidungsrecht aus deutscher Perspektive. Im Fokus steht die Frage, wie die neuen europarechtlichen Vorgaben, insbesondere zur Parteiautonomie, zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt und zum Umgang mit ausländischen Privatscheidungen, das deutsche internationale Privatrecht und die Rechtspraxis verändern.
- Einführung und Bedeutung der Parteiautonomie in Scheidungssachen
- Veränderungen der Anknüpfungskriterien (Aufenthalt vs. Staatsangehörigkeit)
- Umgang mit Privatscheidungen nach der Rom III-VO
- Anwendung des Art. 10 Rom III-VO bei Verstößen gegen Grundrechte
- Renvoi-Ausschluss im europäischen Scheidungskollisionsrecht
Auszug aus dem Buch
C. Die wesentlichen Neuerungen durch die Rom III-VO
Die wohl bedeutendste Neuerung durch die Rom III-VO ist die weitreichende Einführung der Parteiautonomie. Das IPR-Reformgesetz von 1986 hatte in Art. 14 EGBGB eine beschränkte Rechtswahl für das Ehewirkungsstatut eingeführt, auf die in Art. 17 EGBGB für das Scheidungsstatut verwiesen wurde. Damit hat Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa übernommen. Eine sehr eingeschränkte Rechtswahl gab es zu dieser Zeit sonst nur noch in den Niederlanden. In Belgien wurde 2004 die Wahl des Scheidungsstatuts eingeführt. Allen anderen Teilnehmerstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit war eine Wahl des Scheidungsstatuts bis dahin unbekannt.
Die Parteiautonomie beseitigt einige der im Grünbuch festgestellten Probleme für internationale Ehepaare, aus denen sich für sie unvorhersehbare oder unflexible Lösungen ergeben können.
Im Beispiel 1 wurde dort die mangelnde Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts beklagt. Darin wurde die Ehe von einem Portugiesen und einer Italienerin beschrieben, die sich nach der Hochzeit in ihrem jeweiligen Heimatland aufhielten.
Hatten die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so knüpften die Kollisionsrechte der europäischen Staaten teils an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, teils an das Recht des Staates, in dem die Ehe hauptsächlich geführt wurde, hilfsweise an dasjenige Recht an, mit dem die Ehegatten am engsten verbunden sind. Die Rom III-VO enthält demgegenüber zwar in Art. 8 eine klare Anknüpfungsleiter, es bleibt jedoch die Unsicherheit eines Aufenthaltswechsels während der Ehe. Diese nach wie vor bestehende Unsicherheit können die Ehegatten dadurch vermeiden, dass sie das Scheidungsstatut durch Rechtswahl bestimmen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung gibt einen Überblick über das Inkrafttreten der Rom III-VO und die Hintergründe der Verstärkten Zusammenarbeit, die zu ihrer Entstehung führten.
B. Sachlicher Anwendungsbereich: Dieses Kapitel erläutert den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Ehen und sogenannte Privatscheidungen.
C. Die wesentlichen Neuerungen durch die Rom III-VO: Dieser zentrale Abschnitt analysiert die Einführung der Parteiautonomie, den Wechsel der primären Anknüpfung auf den gewöhnlichen Aufenthalt, die Bedeutung des Art. 10 Rom III-VO sowie den Ausschluss des Renvoi.
D. Fazit: Das Fazit bewertet die Auswirkungen der Rom III-VO positiv hinsichtlich der Vereinheitlichung und Flexibilisierung, weist jedoch auf weiterhin bestehende Unsicherheiten hin.
Schlüsselwörter
Rom III-VO, Internationales Privatrecht, Scheidungsrecht, Parteiautonomie, Rechtswahl, gewöhnlicher Aufenthalt, Privatscheidung, ordre public, Renvoi, Art. 10 Rom III-VO, Europäische Union, internationales Eherecht, Ehescheidung, Kollisionsrecht, Rechtsvergleichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Auswirkungen der europäischen Rom III-Verordnung auf das internationale Scheidungsrecht und deren Umsetzung sowie Auslegung aus Sicht des deutschen Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Kernpunkten gehören die Parteiautonomie bei der Rechtswahl, der Wechsel zu neuen Anknüpfungspunkten wie dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Umgang mit Privatscheidungen und die Rolle des ordre public.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die systematischen Neuerungen durch die Rom III-VO zu analysieren und zu bewerten, wie sich diese auf die Rechtspraxis deutscher Gerichte und internationaler Ehepaare auswirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Literatur, Rechtsprechung, Gesetzgebungsmaterialien und eine rechtsvergleichende Perspektive innerhalb der EU einbezieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Parteiautonomie, die Anknüpfungsleiter des Art. 8 Rom III-VO, die Auslegung von Art. 10 Rom III-VO bei Grundrechtsverstößen und die Problematik des Renvoi-Ausschlusses.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Rom III-VO, Parteiautonomie, internationales Privatrecht, Privatscheidung und Kollisionsnormen.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Parteiautonomie?
Der Autor stuft die Einführung der weitreichenden Parteiautonomie als die bedeutendste Neuerung der Verordnung ein, da sie den Ehegatten ermöglicht, Rechtsunsicherheiten bei Aufenthaltswechseln aktiv zu vermeiden.
Warum ist die Abgrenzung zu Privatscheidungen so umstritten?
Da die Rom III-VO Privatscheidungen nicht ausdrücklich erwähnt, ist strittig, ob sie in ihren Anwendungsbereich fallen. Dies ist für die deutsche Praxis besonders relevant, da hier eine richterliche Entscheidung zur Ehescheidung erforderlich ist.
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- Leonard Schmitz (Author), 2015, Die Rom III-VO. Anwendbares materielles Scheidungsrecht aus der Sicht des deutschen Rechts und der deutschen Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/364737