Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit juristischen Fragestellungen. Sie erhebt weder den Anspruch historischen Wertungen gerecht zu werden, noch Erklärungsmuster für politische Verhaltensweisen zu liefern. Die institutionelle Unabhängigkeit der Analyse bietet zudem den Vorteil, erwartete Rücksichtnahme auf Partikularinteressen vermeiden zu können. Gleichwohl gehört es zum Anliegen der Arbeit, die rechtlichen Problemkreise zu entkernen und einen, wenn auch bescheidenen, Beitrag zur perspektivischen Beseitigung dieser Hindernisse auf dem Weg des europäischen Friedens- und Einigungsprozesses zu leisten.
Die bevorstehende EU-Osterweiterung eröffnet den Mitgliedsstaaten ungeahnte Möglichkeiten in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht. Die Errichtung einer gesamteuropäischen Ordnung bietet die Chance, historische Verwerfungen zu glätten, nationale Anachronismen zu überwinden und ein tragfähiges Fundament europäischer Identität zu entwickeln. Der progressive Charakter des europäischen Einigungsprozesses nach dem Fall des Eisernen Vorhanges birgt aber aufgrund seiner monumentalen Veränderungen die Gefahr, Konfliktpotentiale zu verkennen. Trotz der postulierten Zukunftsorientierung überlagert die „Gegenwart der Vergangenheit“ immer wieder das politische Tagesgeschehen. Namentlich der auf höchster diplomatischer Ebene ausgetragene Konflikt um die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund der Präsidialdekrete oder sogenannten „Beneš-Dekrete“ scheint den Verständigungsprozess im deutsch-tschechischen Verhältnis bis auf unabsehbare Zeit zu lähmen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung
2 Einführung
2.1 Allgemeines
2.2 Struktur der Arbeit
2.3 Historischer Kontext
2.4 Inhaltliche Analyse
2.4.1 Rechtliche Grundlagen der Präsidialgesetzgebung
2.4.2 Dekretalgesetzgebung Oktober 1940 – April 1945
2.4.3 Dekrete der unmittelbaren Nachkriegszeit April 1945 – 28. Oktober 1945
2.4.4 Straffreistellungsgesetz
2.5 Rechtliche Kontinuität der Dekrete als Staatsgrundlage
2.5.1 Fortgeltung der Dekrete
2.5.2 Demokratische Legitimation der Dekretalgesetzgebung
2.6 Bestandsaufnahme
3 Völkerrechtliche Einordnung
3.1 Der Vertreibungs- und Aussiedlungskomplex
3.1.1 Verantwortlichkeit der Alliierten
3.1.2 Verantwortlichkeit der Tschechoslowakei
a) Eigenständiger Beitrag
b) Rechtfertigung
c) Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord
3.2 Die Vermögenskonfiskation
3.2.1 Konfiskation als Maßnahme des Wirtschaftskrieges
3.2.2 Konfiskation als Reparation
3.2.3 Konfiskation als Restitution
3.2.4 Konfiskation als Repressalie und Bestrafung
3.2.5 Konfiskation als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
3.2.6 Konfiskation als Bestandteil des Völkermordes
3.3 Die Ausbürgerung
3.4 Sonstige diskriminierende Maßnahmen
3.5 Zwischenergebnis
4 Europarechtliche Perspektiven
4.1 Prüfungsmaßstab
4.2 Anforderungen des acquis communautaire
4.2.1 Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechtes
a) Staatsangehörigkeit
b) Diskriminierungsverbot beim Eigentumserwerb im Kontext der Grundfreiheiten des EG-Vertrages
(1) Niederlassungsfreiheit, Art. 43 EGV
(2) Freizügigkeit, Art. 39 EGV
(3) Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs, Art. 56 EGV
4.2.2 Verfahrensrecht
a) Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 EGV
b) Untätigkeitsklage gem. Art. 232 EGV
c) Vorabentscheidung gem. Art. 234 EGV
4.2.3 Kompatibilität der Dekretal- und Restitutionsgesetzgebung mit Art. 6 EUV
a) Staatsbürgerschaft
b) Vermögenskonfiskationen
(1) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(2) UN-Menschenrechtsausschuss
c) Straffreiheitsgesetz
(1) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(2) UN-Menschenrechtsausschuss
d) Retributionsdekret
4.3 Minderheitenschutz
4.3.1 Unmittelbare diskriminatorische Auswirkungen
4.3.2 Mittelbare diskriminatorische Auswirkungen
5 Zusammenfassung
6 Standpunkte
6.1 Tschechische Republik
6.2 Bundesrepublik Deutschland
6.3 Europäisches Parlament
6.4 Europäische Kommission
6.5 Sudetendeutsche Landsmannschaft
7 Lösungsansatz
7.1 Europäische Dimension
7.2 Lösungsmöglichkeiten
7.2.1 Globalentschädigung
7.2.2 Staatliche Wiedergutmachung
7.2.3 Gemischter Fond
8 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die völker- und europarechtliche Kompatibilität der Beneš-Dekrete sowie des Straffreistellungsgesetzes im Hinblick auf den EU-Beitritt der Tschechischen Republik, um mögliche Auswirkungen auf die Unionsmitgliedschaft und die Rechtsstellung der Sudetendeutschen zu analysieren.
- Juristische Prüfung der Beneš-Dekrete und des Straffreistellungsgesetzes
- Völkerrechtliche Einordnung hinsichtlich Vertreibung, Konfiskation und Ausbürgerung
- Analyse der Beitrittsreife unter dem Aspekt des acquis communautaire
- Bewertung der Menschenrechtslage im Kontext der Unionsgrundwerte
- Diskussion möglicher Lösungsansätze für die offene Vermögensfrage
Auszug aus dem Buch
2.4.2 Dekretalgesetzgebung Oktober 1940 – April 1945
Die von 1940 - 1944 herausgegebenen Dekrete hatten die Lösung der provisorischen staatlichen Leitung zum Inhalt, wie die Festlegung des Staatsbudgets oder die Konstituierung der Militäreinheiten. Ab 1944 wurde mit Hilfe dieser Dekrete systematisch die Nachkriegsgesetzgebung in konstitutioneller, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht vorbereitet. Hauptaufgaben waren die Formulierung der rechtlichen Kontinuität der ČSR, die Einsetzung von Volksgerichten zur Bestrafung von Kollaborateuren und Kriegsverbrechern, die Requirierung feindlichen Vermögens und die Entziehung der Staatsbürgerschaft der deutschen und ungarischen Minderheit zur Vorbereitung von deren Aussiedlung.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorbemerkung: Der Autor legt dar, dass die Arbeit rein juristisch ausgerichtet ist und keine politischen oder historischen Wertungen anstrebt.
Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Belastung des deutsch-tschechischen Verhältnisses durch die Beneš-Dekrete und steckt den rechtlichen Prüfungsrahmen für den EU-Beitritt ab.
Völkerrechtliche Einordnung: Dieses Kapitel analysiert die Vertreibungs- und Enteignungskomplexe unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts, insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Europarechtliche Perspektiven: Hier wird geprüft, ob die fortbestehenden Dekrete mit den Grundsätzen des EU-Rechts und der Beitrittsreife der Tschechischen Republik vereinbar sind.
Zusammenfassung: Der Autor fasst die zentralen juristischen Erkenntnisse zusammen, insbesondere die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Recht auf die historischen Konfiskationsakte.
Standpunkte: Die unterschiedlichen rechtlichen und politischen Positionen der Tschechischen Republik, Deutschlands, der EU-Institutionen und der Sudetendeutschen Landsmannschaft werden gegenübergestellt.
Lösungsansatz: Es werden verschiedene Modelle zur Bewältigung der noch offenen vermögensrechtlichen und humanitären Fragen diskutiert, darunter Globalentschädigungen und Fondsmodelle.
Fazit: Das Fazit unterstreicht die Verantwortung der EU, humanitäre Grundfragen im Prozess der europäischen Einigung nicht hinter Machtinteressen zurücktreten zu lassen.
Schlüsselwörter
Beneš-Dekrete, Straffreistellungsgesetz, EU-Osterweiterung, Völkerrecht, Völkermord, Vermögenskonfiskation, Restitution, Minderheitenschutz, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, acquis communautaire, Tschechische Republik, Sudetendeutsche, Rechtsstaatlichkeit, Staatsbürgerschaft, Diskriminierungsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische Vereinbarkeit der sogenannten Beneš-Dekrete und des tschechoslowakischen Straffreistellungsgesetzes mit dem Völker- und Europarecht im Zuge des Beitritts der Tschechischen Republik zur Europäischen Union.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Felder sind das Völkerrecht (Status der Vertreibung und Enteignung), das Europarecht (Beitrittskriterien, Diskriminierungsverbote) und der Minderheitenschutz unter dem Gesichtspunkt der europäischen Wertegemeinschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung, ob die noch existierenden Rechtsinstrumente aus der Nachkriegszeit ein rechtliches Hindernis für den EU-Beitritt der Tschechischen Republik darstellen oder deren Mitgliedschaft in der EU beeinträchtigen könnten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt eine rein juristische Analyse unter Berücksichtigung von Völkerrechtsgrundsätzen, europäischen Vertragswerken sowie einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des UN-Menschenrechtsausschusses.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine völkerrechtliche Einordnung der Enteignungen und Vertreibungen sowie eine europarechtliche Prüfung, ob die tschechische Gesetzgebung gegen die Beitrittsvoraussetzungen der EU verstößt.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die zentralen Begriffe umfassen Beneš-Dekrete, Restitution, Völkerrechtswidrigkeit, Minderheitenschutz, EU-Rechtsstaatlichkeit und die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit.
Warum wird die Zuständigkeit von Menschenrechtsgerichten oft verneint?
Viele der untersuchten Enteignungsakte werden von internationalen Gerichten als abgeschlossene Vorgänge (instantaneous acts) vor Inkrafttreten der jeweiligen Menschenrechtskonventionen gewertet, was zu einer Ablehnung der Zuständigkeit ratione temporis führt.
Welche Rolle spielt das Straffreistellungsgesetz?
Das Gesetz wird als Hindernis für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung von Tötungsdelikten und Kriegsverbrechen kritisiert, da es durch seine pauschale Wirkung die strafrechtliche Verfolgung erschwert und somit im Widerspruch zu europäischen Grundwerten steht.
- Quote paper
- Sven Friese (Author), 2003, Können die Bene-Dekrete und das Straffreistellungsgesetz den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU behindern und ihre Mitgliedschaft beeinflussen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/36345