Im Rahmen der Arbeit soll gezeigt werden, dass die EU-Kommission aufgrund ihres umfangreichen Funktionskataloges und ihrer Position im Gefüge der EU tatsächlich beides ist: Sie fungiert als "Hüterin der Verträge", agiert aber trotzdem immer noch auch als ein regelungswütiger Beamtenapparat, der alles bis ins kleinste Detail geregelt haben will. Um sich diesen unterschiedlichen Rollen besser annähern zu können, wird im theoretischen Teil der Arbeit ein Katalog an idealtypischen Kommissionsfunktionen (Initiativfunktion, Exekutivfunktion, Kontrollfunktion der EU-Kommission etc.) vorgestellt.
Anschließend soll anhand mehrerer Fallstudien, zum Beispiel zum Rechtsstaatsverfahren gegen Polen; zur Seilbahnrichtlinie; zur Regulierung von Roaming-gebühren und zur Regulierung von Olivenölkännchen, die Rolle der EU-Kommission als Hüterin der Verträge und als regelungswütiger Beamtenapparat in der Praxis untersucht werden.
Zum Abschluss der Arbeit erfolgt noch eine ausführliche Schlussfolgerung und ein Ausblick in die Zukunft der Arbeit der EU-Kommission.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.1 Rahmenproblematik und Relevanz der Fragestellung
1.2 Zur Vorgehensweise
1.3 Begriffsbestimmungen
2 Normative Analyse der Aufgaben der EU-Kommission
2.1 Funktionskatalog der Kommission nach Nugent als Analyserahmen
2.1.1 Initiativfunktion
2.1.2 Exekutivfunktion
2.1.3 Kontrollfunktion
2.1.4 Repräsentations- und Verhandlungsfunktion
2.1.5 Mediations- und Vermittlungsfunktion
2.1.6 Die Kommission als „Gewissen der EU“
2.2 Vom Funktionskatalog zum Rollenverständnis
3 Fallstudien zum Rollenverständnis der Kommission
3.1 Die Kommission als Hüterin der Verträge: Rechtsstaatsverfahren gegen Polen
3.2 Die Kommission als Beamtenapparat: Seilbahn-Richtlinie
3.3 Die Kommission als Beamtenapparat: Regulierung der Roaming-Gebühren
3.4 Die Kommission als Beamtenapparat: Regulierung von Olivenölkännchen
4 Schlussfolgerungen und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das ambivalente Rollenverständnis der Europäischen Kommission, die sich einerseits als Hüterin der Verträge legitimiert, andererseits aber häufig als technokratischer Beamtenapparat wahrgenommen wird. Ziel ist es, durch die Analyse idealtypischer Funktionskataloge und konkreter Fallstudien zu prüfen, ob sich diese Rollen in der Praxis der Kommissionsarbeit widerspiegeln.
- Analyse des Funktionskatalogs der EU-Kommission nach Neill Nugent.
- Untersuchung der institutionellen Rolle als "Hüterin der Verträge" anhand des Rechtsstaatsverfahrens gegen Polen.
- Kritische Reflexion der Rolle als "Beamtenapparat" durch Fallbeispiele wie die Seilbahn-Richtlinie.
- Bewertung der Regulierungstätigkeit bei Roaming-Gebühren und Olivenölkännchen.
- Einordnung der Kommission im aktuellen politischen Klima der EU.
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Kommission als Hüterin der Verträge: Rechtsstaatsverfahren gegen Polen
Bereits unmittelbar nachdem die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Oktober 2015 die polnischen Parlamentswahlen gewonnen hatte – im Sejm konnte sie sogar die absolute Mehrheit erringen –, legte die neue Regierung um Ministerpräsidentin Beata Szydło einen ungewöhnlichen Reformeifer an den Tag, der von der EU-Kommission bald mit Sorge betrachtet wurde. So wurde die Führungsspitze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgetauscht und durch PiS-Leute ersetzt, ebenso die Leitung der vier Geheimdienste. Auch das polnische Verfassungsgericht blieb von den Reformen des Kabinetts Szydło und des im Hintergrund wirkenden PiS-Vorsitzenden Jarosław Kaczyński nicht verschont. So wurde die Geschäftsordnung des Gerichts dahingehend geändert, dass alle Fälle fortan in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet werden sollen, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss und Urteile in Zukunft mit Zwei-Drittel-Mehrheit ergehen müssen, was faktisch einer Lähmung des obersten Gerichts gleichkommt. Außerdem wurde die Ernennung von fünf Verfassungsrichtern, die noch von der Vorgängerregierung eingesetzt worden waren, rückgängig gemacht. Dass sich das polnische Verfassungsgericht vehement gegen seine Entmachtung wehrte, indem es die Eingriffe in seine Geschäftsordnung kurzerhand für verfassungswidrig erklärte und im ganzen Land Hundertausende auf die Straße gingen, um gegen die Reformen zu protestieren, änderte nichts an der Entschlossenheit der PiS-Regierung.
Entsprechend alarmiert war man im Berlaymont, wo bereits seit längerem das Wort von einem „stillen Staatsstreich“ die Runde machte. Im Januar 2016 entschloss sich die Kommission schließlich dazu, das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen einzuleiten – erstmals, seitdem das Instrument 2014 beschlossen worden war. Diese Entscheidung wurde in Warschau erwartungsgemäß nicht goutiert, wobei die schrillen Verleumdungsvorwürfe führender PiS-Politiker ein erster Hinweis darauf waren, dass man das Verfahren durchaus ernst nahm. In der Folge prüfte die EU-Kommission in einem ersten Schritt, ob „eindeutige Anzeichen für eine systembedingte Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen“ vorliegen und erstellte im Juni 2016 ein entsprechendes Gutachten. Außerdem unterbreitete die Behörde der polnischen Regierung in Zusammenarbeit mit der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und anderen Akteuren Vorschläge für eine Änderung der umstrittenen Verfassungsgerichts-Gesetzgebung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld der EU-Kommission ein, die zwischen ihrem Anspruch als „Hüterin der Verträge“ und ihrem Ruf als bürokratischer „Beamtenapparat“ schwankt.
2 Normative Analyse der Aufgaben der EU-Kommission: Das Kapitel entwickelt einen Analyserahmen basierend auf Nugents Funktionskatalog, um die verschiedenen Rollen der Kommission theoretisch herzuleiten und zu definieren.
3 Fallstudien zum Rollenverständnis der Kommission: Anhand praktischer Beispiele wie dem Rechtsstaatsverfahren gegen Polen sowie Regulierungsbeispielen wird das theoretische Rollenverständnis in der Anwendung überprüft.
4 Schlussfolgerungen und Ausblick: Das Fazit bestätigt die Arbeitshypothese, dass die Kommission beide Rollen einnimmt, und diskutiert Reformansätze zur Steigerung der politischen Glaubwürdigkeit.
Schlüsselwörter
Europäische Kommission, EU-Verträge, Hüterin der Verträge, Beamtenapparat, Rechtsstaatsverfahren, Polen, Reformen, Regulierungsfreude, Initiativfunktion, Exekutivfunktion, Kontrollfunktion, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Politik, Technokratie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Rollenverständnis der EU-Kommission, die sowohl als rechtlicher Wächter der Verträge als auch als verwaltende Behörde agiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die idealtypischen Funktionen der Kommission und ihre praktische Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit sowie durch Mitgliedstaaten.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu zeigen, dass die EU-Kommission faktisch eine Doppelrolle spielt, die sich aus ihren vielfältigen institutionellen Aufgaben ableiten lässt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen theoretischen Analyserahmen (Nugents Funktionskatalog) und kombiniert diesen mit einer fallstudienbasierten Untersuchung der Praxis.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der Kommissionsfunktionen und eine praktische Prüfung anhand von Fallbeispielen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Hüterin der Verträge, Beamtenapparat, Regulierungsfreude und Rechtsstaatlichkeit geprägt.
Wie reagierte die polnische Regierung auf das Rechtsstaatsverfahren?
Die polnische Regierung lehnte die Kritik der Kommission ab, warf ihr mangelnde Objektivität vor und ignorierte gesetzte Fristen zur Änderung ihrer Justizreformen.
Warum wird die Seilbahn-Richtlinie als Beispiel für Regulierungswut angeführt?
Sie gilt als bekanntes Beispiel für eine Detailregulierung, die in flachen Regionen ohne Berge als unnötig und praxisfern wahrgenommen wurde.
Welche Konsequenz zog die Kommission aus den Debatten um Roaming-Gebühren und Olivenölkännchen?
Die Kommission sah sich zu Korrekturen gezwungen, was laut Kommissionspräsident Juncker unterstreicht, dass politisches Handeln auch die Korrektur technokratischer Fehler erfordert.
- Arbeit zitieren
- Jakob Bieguszewski (Autor:in), 2016, Die Europäische Kommission. Regelungswütiger Beamtenapparat oder Hüterin der Verträge?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/359388