Laut der Präambel des Vertrags zur Gründung einer europäischen Gemeinschaft sollen zur Einigung der
europäischen Volkswirtschaften alle Schranken zwischen den Mitgliedstaaten durch eine gemeinsame
Wirtschaftspolitik behoben werden. Die Einführung des Single European Payment Area (SEPA) zielt auf den freien Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Staaten ab.
Der Fokus der Arbeit liegt auf einer deskriptiven Bestandsaufnahme der aktuellen Entwicklung des europäischen
Finanzbinnenmarktes. Neben der Zielstellung hinter der Schaffung von SEPA wird geprüft, inwiefern verschiedene Bankkunden von der Umsetzung betroffen sind. Hierzu dient unter anderem die Betrachtung des regulatorischen Rahmens und der Standardisierung der Infrastruktur.
Durch die Auswertung von Gesetzestexten, Fachliteratur, Studien und informativen Inhalten, die sich an betroffene Personengruppen richten, wird ein differenziertes Bild von der Zielstellung und den Auswirkungen von
SEPA im Kontext eines zusammenwachsenden, europäischen Wirtschaftsraumes erstellt.
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN FINANZBINNENMARKTES
2.1 ELEMENTE DER ZIELSTELLUNG UND MAßNAHMEN ZUR UMSETZUNG
2.2 INFRASTRUKTUR UND STANDARDISIERUNG
3 AUSWIRKUNGEN AUF EUROPÄISCHE BANKKUNDEN
3.1 IBANUND BIC
3.2 SEPAFÜR KARTEN
3.3 SEPA-ÜBERWEISUNG /SEPACREDIT TRANSFER
3.4 SEPA-LASTSCHRIFTEN /SEPADIRECT DEBIT
3.4.1 SEPA-Basislastschrift
3.4.2 SEPA-Firmenlastschrift
3.5 SEPAFÜR UNTERNEHMENSKUNDEN UND DIE ÖFFENTLICHE HAND
3.6 E-SEPA
4 FAZIT
5 LITERATURVERZEICHNIS
6 INTERNETVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
2015/2366/EU - Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien
2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2366, Abruf am 28.03.2016.
AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union, Fassung aufgrund des am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon. http://www.aeuv.de/, Abruf am 30.03.2016.
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002, zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 19.02.2016. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf, Abruf am 01.04.2016.
DTA - Datenträgeraustauschverfahren
ECB - European Centralbank
ECBS - European Committee for Banking Standards EMV - Europay International, MasterCard, Visa
EWG-Vertrag - Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft i.d.F. 25.03.1957 EZB - Europäische Zentralbank i.d.F. - in der Fassung i.S.d. - im Sinne des/der
ISO - Internationale Organisation für Normung MT - Message Type
PIN - Personal Identification Number POS-Terminal - Point of Sale Terminal
PSD - Payments Service Directive (s. 2015/2366/EU)
RTGS - Real Time Gross Settlement (Echtzeit Bruttoabwicklungssystem) s. - Siehe
SDD - SEPA Direct Debit
SEPA - Single European Payment Area
SEPA-Begleitgesetz - Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl11 3s0610.pdf, in: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr.16, 08.04.2013, Abruf am 02.04.2016.
SCF - SEPA Card Framework
SCT - SEPA Credit Transfer
SWIFT - Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
TARGET2 - Trans-European Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer System
UNIFI - Universal Financial Industry Message Scheme XML - Extensible Markup Language
1 Einleitung
Laut der Präambel des Vertrags zur Gründung einer europäischen Gemeinschaft sollen zur Einigung der europäischen Volkswirtschaften alle Schranken zwischen den Mitgliedstaaten durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik behoben werden.1 In Artikel 3c) wird konkretisiert, dass die Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen sind. Wäh- rend der Handel im Euroraum stetig anwächst und die europäischen Bürger Freizügigkeit auf dem Ar- beitsmarkt und in der Wohnortwahl genießen, entwickelt sich die Integration des Finanzsektors weitaus langsamer.2 Die jüngste Initiative, die Einführung des Single European Payment Area (SEPA), zielt auf den freien Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Staaten ab. Dies sind die 28 Mitgliedsstaaten der EU, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco, die Schweiz und San Marino. 15 dieser Staaten nehmen an SEPA teil, ohne den Euro als Landeswährung zu haben. Dennoch gilt SEPA ausschließlich für Transaktionen in Euro.3 Durch SEPA soll der Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten so effizient gestaltet werden, wie der inländische Zahlungsverkehr. Transaktionen sollen unabhängig vom Ort, unter gleichen Bedingungen, bei gleichen Rechten und Pflichten für alle Nutzer, durchzuführen sein.4
Der Fokus dieser Arbeit liegt auf einer deskriptiven Bestandsaufnahme der aktuellen Entwicklung des eu- ropäischen Finanzbinnenmarktes unter dem Aspekt der Veränderung auf Kundenseite. Erstes Ziel dieser Arbeit ist es, die Zielstellung hinter der Schaffung von SEPA zu determinieren. Hierzu soll zunächst der regulatorische Rahmen betrachtet werden, welcher die Ziele festlegt. Ebenso wird die notwendige Standardisierung der Infrastruktur im ersten Teil behandelt. Inwiefern verschiedene Bankkun- den betroffen sind, soll im darauffolgenden Teil untersucht werden, indem die Auswirkungen der geplan- ten Maßnahmen analysiert werden. Unter diesem Aspekt werden die verschiedenen Zahlungsinstrumente, sowie SEPA für Karten und innovative Bezahlmethoden vorgestellt. Zudem werden die weitreichenden Veränderungen für institutionelle Nutzer von Zahlungsverkehrsinstrumenten thematisiert. Durch die Auswertung von Gesetzestexten, Fachliteratur, Studien und informativen Inhalten, die sich an betroffene Personengruppen richten, soll ein differenziertes Bild von der Zielstellung und den Auswirkungen des SEPA im Kontext eines zusammenwachsenden, europäischen Wirtschaftsraumes erstellt werden.
2 Schaffung eines europäischen Finanzbinnenmarktes
2.1 Elemente der Zielstellung und Maßnahmen zur Umsetzung
Rechtliche Grundlage des SEPA sind die EU-Richtlinien über Zahlungsdienste, Payment Service Di- rective (PSD, PSD II), die Verordnung (EU) Nr. 260/2012, sowie das vom European Payments Council (EPC) formulierte, selbstregulatorische Regelwerk des europäischen Bankensektors. Die Richtlinie be- gründet einen einheitlichen Rechtsrahmen, der sowohl Anbieter, als auch angebotene Zahlverfahren regu- liert.5 Während Verordnungen der Rechtsvereinheitlichung dienen und für alle Mitgliedstaaten von ver- bindlicher Natur sind6, dienen Richtlinien der Rechtsangleichung. Sie geben einen Rahmen vor, in wel- chem die Details per nationaler Gesetzgebung zu regeln sind.7 So wurden auch die genannten Richtlinien durch ein Begleitgesetz am 09.04.2013 in deutsches Recht überführt. Von 2008 bis zum Februar 2016 werden die verschiedenen nationalen Zahlungssysteme schrittweise umgestellt, sowie die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.8
Der EPC geht 2002 aus dem europäischen Bankensektor hervor und repräsentiert 65 Kreditinstitute. Zu- dem beteiligt sich die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Nationalen Zentralbanken, zusammen Eurosystem genannt, an der Etablierung von SEPA.9 Es entstehen vor allem an den Schnitt- stellen zwischen den nationalen Zahlungsverkehrssystemen hohe Kosten und Übertragungsfehler, was der geringen Interoperabilität geschuldet ist.10 Da dies dem in den Lissabon-Verträgen und dem EG-Vertrag betonten Gedanken eines harmonisierten Europas widerspricht, entscheiden der Europäische Rat und das Parlament mit der Verordnung (EG) 2560/2001, dass für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr die gleichen Gebühren wie für nationale Transaktionen zu erheben sind. Der EPC veröffentlicht daraufhin im Mai 2002 ein Weißbuch unter dem Titel „Euroland - Our Single European Payments Area“, welches die Vision des SEPA aus Sicht des europäischen Bankensektors zusammenfasst und nebst einer Analyse der Ausgangssituation, Handlungsempfehlungen enthält.11 2004 publiziert der EPC die „Roadmap 2004- 2010“, welche die durch den Bankensektor zu erzielenden Ergebnisse definiert.12 Hauptziel von SEPA ist, dass alle Zahlungen innerhalb Europas ebenso kostengünstig und einfach wie Inlandszahlungen sind.13 Bankkunden sollen nur ein Konto und eine Karte brauchen, um am Zahlungsverkehr im gesamten Euro- raum teilnehmen zu können.14
[...]
1 Vgl. EWG-Vertrag, Präambel.
2 Vgl. Europäische Zentralbank (2010), S.11, Skinner (2008), S.3-4.
3 Vgl. Grill/Perczynski (2015), S.128, Bleiber (2013), S.15-16, Zentraler Kreditausschuss (2007), S. 1.
4 Vgl. European Commission (2008a), S.1, (siehe Internetverzeichnis).
5 Vgl. Kokert / Held (2014), Hauptframe, European Commission (2008a), Hauptframe, (s. Internetverzeichnis).
6 Vgl. Art. 288 AEUV.
7 Vgl. Europäisches Parlament (o.J.), nach: Handbuch Europäischer Rechtsetzung (2006), (s. Internetverzeichnis).
8 Vgl. SEPA-Begleitgesetz (2013), in: Bundesgesetzblatt, 08.04.2013.
9 European Commission (2008a), S. 8, (s. Internetverzeichnis).
10 Vgl. Europäische Zentralbank (2007), S.20, Bleiber (2013), S. 7.
11 Vgl. EPC (2002), S.1, Dippel u.a. (2008), 20/7.
12 Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2009), S. 14.
13 Vgl. Europäische Zentralbank (2004), S. 3.
14 Vgl. Ebenda, S. 10.