Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Parlamentarismus in der 1. Republik Österreichs.
Es soll vor allem auf die Entwicklung und Entwicklungstendenzen des Parlamentarismus in der 1. Republik eingegangen werden und in weiterer Hinsicht auf die Krisen und die Bedingungen bzw. Ursachen für diese Krisen.
Auf die Rolle der politischen Parteien wird genau eingegangen, da diese wichtige Wegweiser oder Problemverursacher gegenüber dem Parlamentarismus und dem demokratischen System als ganzem waren.
Wichtige geschichtliche Informationen wie wirtschaftliche Hintergründe oder ein bestehendes Demokratiedefizit, die zum Verständnis der Probleme des Parlamentarismus dienen, werden in der Arbeit dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Forschungsgegenstand und Forschungsinteresse
1.2 Zentrale Fragestellungen
1.3 Methode
1.4 Aufbau der Arbeit
2 Begriffserklärungen
2.1 Parlamentarismus
2.2 Parlament
3 Historische Entwicklung des Parlamentarismus bis zur 1.Republik
4 Der Parlamentarismus in der I. Republik
4.1 Die politischen Parteien
4.2 Abschnitte des Parlamentarismus der 1. Republik
4.3 Entwicklungen, Probleme und Krisen
4.3 Rechtsextreme Tendenzen und das Auflösen des Parlaments
5 Resümee
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Forschungsgegenstand und Forschungsinteresse
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Parlamentarismus in der 1. Republik Österreichs.
Es soll vor allem auf die Entwicklung und Entwicklungstendenzen des Parlamentarismus in der 1. Republik eingegangen werden und in weiterer Hinsicht auf die Krisen und die Bedingungen bzw. Ursachen für diese Krisen.
Auf die Rolle der politischen Parteien wird genau eingegangen, da diese wichtige Wegweiser oder Problemverursacher gegenüber dem Parlamentarismus und dem demokratischen System als ganzem waren.
Wichtige geschichtliche Informationen wie wirtschaftliche Hintergründe oder ein bestehendes Demokratiedefizit, die zum Verständnis der Probleme des Parlamentarismus dienen, werden in der Arbeit dargestellt.
1.2 Zentrale Fragestellungen
Im Laufe der Arbeit soll veranschaulicht werden, wie sich der Parlamentarismus in der 1. Republik entwickelt hat?
Es sollen zudem folgende Fragen möglichst genau beantwortet werden:
- In welcher Form gab es vor der I. Republik parlamentarisches Gedankengut?
- Wie wirkte sich dieses Gedankengut auf den Parlamentarismus in der I. Republik aus?
- In wie fern nahmen die politischen Parteien auf die Entwicklung des Parlamentarismus Einfluss?
- Welche Art von Krisen hatte das parlamentarische System?
- Welchen Ursprung hatten diese Krisen?
1.3 Methode
Zu diesem Thema ist eine literaturbezogene Vorgehensweise besonders gut zu verwenden, da es über das Thema genügend Literatur in den diversen Universitätsbibliotheken zu finden gibt. Die für die Arbeit verwendeten Quellen erschienen mir anhand der Fülle von Material für das Thema am besten geeignet.
1.4 Aufbau der Arbeit
Es werden in Kapitel Zwei die Begriffe Parlamentarismus und Parlament definiert. Diese Definitionen sind notwendig, um in weiterer Hinsicht, das parlamentarische System zu verstehen.
In einem weiteren Abschnitt der Arbeit folgt eine kurze historische Einführung auf die Entwicklung des Parlamentarismus. Vor allem Gedankenströme aus der Zeit der Monarchie werden dargestellt, um zu sehen, in wie fern, diese den parlamentarischen Bedingungen der 1. Republik ähneln.
Im Hauptteil der Arbeit wird der Parlamentarismus aus politikwissenschaftlicher Sicht analysiert. Es sollen Entwicklungsschritte und äußere Einflüsse – vor allem von den politischen Parteien – dargelegt und erklärt werden.
Abschließend sollen im Resümee die zentralen Fragestellungen durchgedacht und zusammengefasst geklärt werden.
2 Begriffserklärungen
2.1 Parlamentarismus
Unter dem Begriff „Parlamentarismus“ versteht man aus historischer Sichtweise, dass die Interessen des Volkes durch Repräsentanten gegenüber dem Herrscher und dessen Regierungs- und Verwaltungsapparat wahrgenommen werden.
Für Wilhelm Czerny bedeutet Parlamentarismus die, ZITAT Czerny, Wilhelm: Parlament und Parteien (1994),
„Bildung des maßgeblichen staatlichen Willens durch ein vom Volk aufgrund das allgemeinen und gleichen Wahlrechtes; also demokratisch, gewählten Kollegialorgan nach dem Mehrheitsprinzip“[1]
Dem Parlament kommt neben der Pflicht zur Gesetzeserlassung auch die Pflicht der Kontrolle gegenüber anderen staatlichen Institutionen – im speziellen des Regierungsapparates – zu.
Heute wird das parlamentarische System in zunehmendem Maß von den politischen Parteien dominiert. Die Parteien veränderten das Parlament in dessen Struktur, da die Rekrutierungsfunktion der vom Volk gewählten Vertreter folglich bei den politischen Parteien lag.[2]
Czerny zeigt in seinem Buch zwei Idealtypen parlamentarischer Demokratie auf:
- Eine rein parlamentarische Demokratie. Das Parlament ist durch das Volk legitimiert, alle Staatsaufgaben auszuüben.
- Die gewaltentrennende Demokratie. Das Parlament hat in der Regel einen geringen Status. In der Realpolitik erwiesen sich rein gewaltentrennende Demokratien als präsidentielle Systeme, historisch gesehen abgeleitet von der konstitutionellen Monarchie.[3]
2.2 Parlament
Sprachlich beinhaltet das Wort „Parlamentarismus“ das Französische „parler“, welches mit „sprechen“ oder „reden“ zu übersetzen ist.
Seit dem 18. Jhdt. verbindet man damit im deutschsprachigen Raum eine Versammlung der Vertreter aus dem Volk. Natürlich beruhen diese ersten Treffen nicht auf demokratischer Basis, das heißt die ersten Volksvertreter in Deutschland wurden nicht durch das Volk gewählt.[4]
Das Parlament sorgt für Gewaltenteilung und den Gesetzgebungsprozess[5]
Im Laufe des 19. Jhdts. (vor allem geprägt durch die englischen und französischen Volksversammlungen) kam dem Parlament auch das Kontrollrecht gegenüber der Regierung – in den meisten Fällen gegenüber einem monarchischem System – zu.
Aus heutiger Sicht ist das „Misstrauensvotum“ das stärkste Mittel gegenüber der Regierung.[6]
Das Parlament soll im Zuge einer mittelbaren (indirekten) Demokratie Repräsentanten an der Zahl proportional zur Bevölkerung (diese Proportionen werden von den Regierungen der einzelnen Staaten unterschiedlich festgelegt) darstellen.
In diesem Sinn wird die Idee der Volksherrschaft verwirklicht.
[...]
[1] Czerny Wilhelm (1994): Parlament und Parteien, Wien, Köln, Waimar, S.125
[2] Czerny Wilhelm (1994): Parlament und Parteien, Wien, Köln, Waimar, S.75-76
[3] Czerny Wilhelm (1994): Parlament und Parteien, Wien, Köln, Waimar, S.125-126
[4] Czerny Wilhelm (1994): Parlament und Parteien, Wien, Köln, Waimar, S.124
[5] Darunter versteht man zuerst nur die Ausarbeitung bzw. die Durchsetzung der Gesetze. Anfangs konnten Parlamente lediglich Gesetzestexte vorschlagen. Es kam ihnen kein Initiativrecht zu.
[6] Schambeck, Herbert (1980): Die Demokratie, Berlin, S.152
- Arbeit zitieren
- Harald Löberbauer (Autor:in), 2003, Parlamentarismus in der Ersten Republik Österreichs, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/35816