Die Zeit nach Feierabend sieht der Großteil der Arbeitnehmer/-innen als die Zeit an, in der sie keinerlei beruflichen Einflüssen unterliegen und nach eigenem Gutdünken beliebigen Tätigkeiten nachgehen können. Dass jedoch auch außerdienstliches Verhalten Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann, zeigen immer wieder kontrovers diskutierte Fälle zu Kündigungen wegen des Freizeitverhaltens einzelner Arbeitnehmer.
Denn auch im außerdienstlichen Bereich hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Interesse an tadellosem (Privat-)Verhalten des Arbeitnehmers. Demgegenüber erscheint eine allzu weite Ausstrahlungswirkung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedenklich. Brisanz erlangt die Frage schließlich, wenn das Freizeitverhalten als solches auch eine grundrechtliche Dimension hat.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit in der Freizeit begangenes strafbares Verhalten einen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber begründen kann. Untersicht wird in diesem Zusammenhang auch die Problematik der Bestimmung der „Außerdienstlichkeit“ sowie die grundlegende Rechtfertigung außerdienstlicher Verhaltenspflichten.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Kündigungsgründe…........
- I. Verhaltensbedingter Kündigungsgrund .
- 1. Hauptpflichten………………………..\n
- 2. Nebenpflichten........
- a) Dogmatische Begründung allgemeiner Nebenpflichten.....
- b) Konsequenz und praktische Umsetzung.
- c) Außerdienstliche Nebenpflichten.........
- aa) Definition außerdienstlichen Verhaltens.
- (1) Uneinheitliche Begriffsverwendung ..
- (2) Räumlich-zeitliche Komponente.......
- (3) Negative Begriffsbestimmung .\n
- (4) Zwischenergebnis: Außerdienstliches Verhalten..........\n
- bb) Rechtfertigung außerdienstlicher Verhaltenspflichten .....
- cc) Umfang außerdienstlicher Nebenpflichten.......
- dd) Insbesondere Straftaten
- II. Personenbedingter Kündigungsgrund.
- IIC. Fallgruppenbildung......
- I. Straftaten gegen den Arbeitgeber...........
- II. Straftaten nicht gegen den Arbeitgeber....
- 1. Straftaten mit konkreten Auswirkungen auf den Leistungsbereich ...
- 2. Straftaten ohne direkten Einfluss auf den Leistungsbereich.
- a) „Tätigkeitsbezogene Straftaten\"\n
- b) Sonstige Straftaten mit Rückwirkung auf den Vertrauensbereich...............
- aa) Art der Straftat und strafrechtliche Beurteilung.
- bb) Betriebsbezug...\n
- cc) Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb\n
- D. Résumé.....….……………….\n
- Außerdienstliches Verhalten von Arbeitnehmern und dessen rechtliche Relevanz
- Beurteilung strafrechtlicher Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- Abgrenzung von verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungsgründen
- Der Einfluss des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Relevanz des Betriebsbezugs und der Art der Straftat
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob strafrechtliche Verfehlungen im privaten Bereich als Kündigungsgrund im Arbeitsrecht dienen können. Sie analysiert die rechtliche Grundlage für die Kündigung aufgrund von außerdienstlichem Verhalten und untersucht, wie strafrechtliche Verfehlungen in diesem Zusammenhang zu beurteilen sind.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über das Thema und stellt die Forschungsfrage dar. Kapitel B erläutert die relevanten Kündigungsgründe im Arbeitsrecht, mit besonderem Fokus auf verhaltensbedingte Kündigungen. Dabei wird die rechtliche Grundlage für außerdienstliche Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers sowie die Kriterien für deren Rechtfertigung untersucht. Kapitel IIC befasst sich mit der konkreten Anwendung dieser Grundsätze auf verschiedene Fallgruppen von Straftaten, sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen Dritte, und analysiert die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Schließlich fasst das Résumé die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Begriffen des Arbeitsrechts wie Kündigungsrecht, Verhaltenspflichten, Nebenpflichten, außerdienstliches Verhalten, Straftaten, Vertrauensverhältnis, Betriebsbezug und personenbedingte Kündigung.
- Arbeit zitieren
- Michael Biesinger (Autor:in), 2013, Strafrechtliche Verfehlungen im privaten Bereich als Kündigungsgrund, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/355171