Dieser Essay beschreibt den momentanen Stand von digitaler Inklusion und erklärt kurz, was diese ausmacht und wobei es sich bei digitaler Inklusion tatsächlich handelt.
In der Eingliederungshilfe herrscht Aufbruchstimmung. Mit sozialpolitischen Weichenstellungen ist ein Paradigmenwechsel eingeläutet, der die Abkehr von paternalistischen Fürsorgepraktiken verkündet und zur Assistenzhaltung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung jener Menschen aufruft, die sozialrechtlich bewilligte Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die diglusive Eingliederungshilfe
In der Eingliederungshilfe herrscht Aufbruchstimmung. Mit sozialpolitischen Weichenstellungen ist ein Paradigmenwechsel eingeläutet, der die Abkehr von paternalistischen Fürsorgepraktiken verkündet und zur Assistenzhaltung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung jener Menschen aufruft, die sozialrechtlich bewilligte Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.
Als Auslöser darf das als Behindertenrechtskonvention[1] (UN-BRK) bezeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gelten. Es fordert eine stärkere Beachtung der spezifischen Lebenslagen und verleiht der Selbstbestimmung den Status eines allgemeinen Menschenrechts.
Zur Umsetzung der UN-BRK verfolgt die Bundesregierung seit 2009 einen Nationalen Aktionsplan, seit 2016 unter ‚NAP 2.0‘ in zweiter Auflage. Danach gilt es Inklusion als ein „universelles Prinzip“ (BMAS 2016b, 4) zu etablieren, das „in alle Lebensbereiche“ (aaO., 12) hinein wirkt. Es trägt dazu bei, einstellungsbedingte Barrieren abzubauen und schon bei der Planung, spätestens aber der Umsetzung von Vorhaben etwaige Exklusionsrisiken zu beachten.
Im Aktionsplan ‚LVT-AP‘ des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) findet sich „Selbstbestimmung“ (LVR 2012, 56) als Bewertungskriterium für die „Weiterentwicklung zum selbstbestimmten Leben“ (aaO., 26), die beim LVR unter dem Motto „ambulant vor stationär“ (ebd.) steht. Der LVR ist der „größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland“ (aaO., 21), gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für Nordrhein-Westfalen sachlich zuständig und „Dienstleister für rund 9,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Rheinland“ (aaO., 24).
„[M]ehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung“ (BMAS 2016a, 2) sind die Kernziele des in 2016[2] beschlossenen Bunndesteilhabegesetzes (BTHG). Zur Zielsetzung gehört die Stärkung von Möglichkeiten zu einer „individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und –gestaltung“ (BMAS 2016c, 2).
Die Eingliederungshilfe durchläuft einen Wandlungsprozess zu einem „modernen Teilhaberecht“ (BMAS 2016a, 2). Dazu zählt die sukzessive Neufassung[3] des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ in drei Reformstufen und mit Übergangsregelungen ab 01.01.2018 bis 2020.
Volljährige Menschen mit Behinderung, insbesondere mit einer „geistigen oder seelischen Behinderung“ (§ 1896 I BGB), erfüllen leicht die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung nach dem Vierten Buch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Im Mittelpunkt der Tätigkeit von – auf Antrag gerichtlich zu bestellenden – Betreuenden hat das „Wohl des Betreuten“ (§ 1901 II 2 BGB) zu stehen. Hierzu zählt explizit, „sein Leben nach [..] eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten“ (ebd.). Diese Möglichkeit der „persönlichen Kontrolle und Eigenverantwortung“ (Schäfers 2008, 36) gilt im Salutogenese-Modell[4] als Voraussetzung, um „die eigene Lebensgestaltung als stimmig“ (Homfeldt 2012, 501) anzusehen.
Die „gesellschaftlichen Umstände“ (Nahnsen 1975, 148) bzw. die „Gesamtheit der äußeren Bedingungen“ (Engels 2008, 643) bestimmen, inwieweit Menschen ihre „Grundanliegen“ (Weisser 1978, 275) erfüllen bzw. ihre „wichtigsten Interessen“ (Nahnsen 1975, 148) entfalten und befriedigen können. Die „konkrete Ausformung" (Engels 2008, 643) der sozio-ökonomischen, -kulturellen und -biologischen Lebensgrundlage (ebd.) ist mit „subjektiven Möglichkeitsräumen“ (Riegel 2014, 190) und „gerahmten Befähigungschancen“ (Faas et al. 2014, 15) verbunden.
Neben den klassischen Medien (zB. Buch, Fernsehen) prägen zunehmend und über alle Lebensphasen hinweg ‚neue‘ Medien (zB. Tablet-PC, Internet, Online-Dienste) den Lebensalltag. Die Vielfalt der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in Ausgestaltung und Funktionalität bietet zahlreiche zusätzliche Gelegenheiten zur Befriedigung der als essentiell geltenden menschlichen Bedürfnisse nach „Kompetenzerleben, Autonomieerleben und sozialer Eingebundenheit“ (Wild/Möller 2015, 235). Mit zunehmender Verbreitung und Nutzung wächst ihre Bedeutung als Sozialisationsinstanz. Denn über ihre individuelle Alltagserfahrungen und die ständige Auseinandersetzung mit ihren Lebensumständen gelangen Menschen zu einem auf „Hypothesen über die Welt“ (Bortz/Döring 2006, 187) beruhenden Welt- und Selbstbild.
In der deutschsprachigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nimmt der Anteil der Menschen mit Internetnutzung weiter zu. In ihrer Onlinestudie für das Jahr 2016 weisen die von der ARD/ZDF-Medienkommission[5] beauftragten Forschungsabteilungen für die Altersgruppe ab 14 Jahre einen deutlichen Zuwachs aus (Koch/Frees 2016, 419 f.). Ihr Anteil stieg zum Vorjahr um 0,4% auf 79,5% und kletterte im Folgejahr 2016 um weitere 4% auf nunmehr 83,8% (ebd.).
Mit tendenziell zunehmender Nutzungsdauer sind rund zwei Drittel der og. Bevölkerungsgruppe täglich online, mehr als die Hälfte (57%) davon auch unterwegs, am häufigsten zur Kommunikation (zB. E-Mail, Instant-Messaging, Online-Community, Sprach- und Bildtelefonie) und zur Mediennutzung (zB. Bewegtbilder, Dokumente, Nachrichtenmeldungen, Fachartikel, Grafiken, Office-Anwendungen).
Die größten Zuwächse sind in den Altersdekaden ab 40 Jahre zu verzeichnen. Als treibender Faktor gilt die zunehmende Verbreitung mobiler Geräte, insbesondere sog. Smartphones, die mit üppiger Multifunktionalität den Lebensalltag in vielen Bereichen erleichtern helfen. Als „omnipräsente Allrounder“ (aaO., 425) prägen sie in zunehmendem Maße das durchschnittliche Mediennutzungsverhalten.
Steigende Bevölkerungsanteile der sog. ‚Onliner‘[6] treiben den sozialen Wandel der bundesdeutschen Gesellschaft zu einer zunehmenden Mediatisierung und Digitalisierung von Informations- und Teilhabeprozessen weiter voran. Während bspw. Online-Communities (zB. Facebook, Stellen-/Partnerbörsen), eCommerce[7] und eHealth[8] mit teils zweistelligen Zuwachsraten weiter an Bedeutung gewinnen, nehmen vorgehaltene stationäre Angebote ab. Verwaisende Fußgängerzonen, Personalabbau und Filialschließungen seien hier nur beispielhaft genannt. Die sog. ‚Offliner‘ haben das Nachsehen und sind zudem benachteiligt, wenn angebotene oder geforderte Leistungen gar ausschließlich unter Rückgriff auf ‚neue‘ Medien bzw. digitale IKT zu beziehen und/oder zu erbringen sind (zB. ELSTER).
Dies verdeutlich eindringlich, dass Fragestellungen in Zusammenhang mit Medienkompetenz als eine „Schlüsselkompetenz“ (BMFSFJ 2013, 122; Rein 1996) und bildungspolitischen Konzeptionen von hoher Aktualität und gesamtgesellschaftlicher Relevanz sind. Die daraus erwachsenen Anforderungen an Erziehung, Betreuung und Bildung, Menschen zu einem selbstbestimmten, kritischen, kreativen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien zu befähigen (LfM 2017, I 1), stehen berechtigterweise im Fokus (medien-) pädagogischer Diskurse.
Als „digitale Kluft“ oder „digitale Spaltung“ wird oft das Ausmaß der entgangenen Vorteile[9] und verpasster Chancen in puncto (Weiter-) Bildung, Beteiligung und Vernetzung[10] für Menschen ohne Zugang zur digitalen Welt bezeichnet. Sofern Menschen sich nicht explizit für ein Leben ohne Bezug zur digitalen Welt entschieden haben, liegen die Gründe für ihre teilweise oder vollständige Exklusion entweder in strukturellen Gegebenheiten oder in förderungsbedürftiger „Medien- und Technologiekompetenz“ (BMWI/BMI/BMVI 2014, 3), die jeweils als „Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse“ (ebd.) gelten.
Mit den Maßnahmen der ‚Digitalen Agenda 2014-2017‘ strebt die Bundesregierung die Schaffung der nötigen Voraussetzungen an, strukturell durch „flächendeckend[e]“ (ebd.) Verfügbarkeit und teilhabebezogen „von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet“ (aaO., 2). Ziel ist die konsequente „Digitalisierung von Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften“ (aaO., 4). Niemand, auch ressourcenbenachteiligte Personengruppen oder Menschen mit niedriger formaler Bildung nicht, soll digital exkludiert sein. „[B]estehenden Defizite[n]“ (aaO., 3) in Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung ist entgegen zu wirken.
Hier setzt auch der gesetzliche Auftrag der Landesmedienanstalten bzw. -zentren an, Mediennutzende, unabhängig vom Lebensalter, „mit oder ohne Behinderungen“ (aaO., 23), zu befähigen, sich „selbstbestimmt“ (ebd.), „gleichberechtigt und barrierearm“ (Brautmeier 2012, 9) im digitalen Alltag der „Informationsgesellschaft“ (ebd.) zu bewegen.
Als Wegbereitende der digitalen Inklusion bzw. inklusiven Digitalisierung verstehen sich ebenfalls von Bundesministerien geförderte nationale Programme, Projekte[11] und Wettbewerbe (zB. Smart Hero Award), die sich in ihrer Inklusivität idR. digitaler Medien bedienen.
Insofern beinhaltet die digitale Inklusion zwei gleichwertige Aspekte: zum einen die Förderung des gesellschaftlichen Wandels zu einer „inklusiven Gesellschaft“ (BMAS 2016b, 7), die sich als Gemeinschaft heterogener Individuen begreift, und zum anderen die Förderung des digitalen Wandels zu mediatisierten „digitalen Lebenswelten“ (BMWI/BMI/BMVI 2014, 22).
Die untrennbare Verknüpfung beider Aspekte spricht für eine längst vollzogene Bedeutungserweiterung des Inklusionsgedankens. Kann in Unterbereichen (zB. Kommunikation) noch zwischen digital und nicht digital unterschieden werden, ist das gesellschaftlich universelle Prinzip der Inklusion unter Aussparung sozialer Praxen in Zusammenhang mit digitaler IKT schlicht undenkbar. Hier ist die Einführung eines Terminus‘ gefordert, der dieser Bedeutungsentwicklung Rechnung trägt und sie zugleich befeuert.
Die Verwendung eines einzelnen Terminus‘ anstelle der Verknüpfung zweier Einzelbegriffe zu einem erweiterten Begriff verspricht in verschiedener Hinsicht vorteilhaft zu sein. Abgesehen von einer leichteren sprachlichen Handhabung, zu der ua. die Adjektivierung gehört, prägen sich geläufige Ausdrücke erwiesenermaßen besser ein. Darüber ließen sich leichter Menschen für damit verbundenen Ziele erreichen. Denn die Abkehr von ehemaligen gesellschaftlichen Normierungs- und Kategoriesierungsbestrebungen nach Eigenschaften, Merkmalen und Besonderheiten stellt eine Anpassungsherausforderung dar, deren Bewältigung nicht allen gleichermaßen gelingt. Das bisherige Begriffskonstrukt einer digitalen Inklusion bzw. inklusiven Digitalisierung ist dem eher abträglich, da die vermeintliche Konkretisierung durch den Zusatz digital (bzw. inklusiv) Raum lässt für weitere Formen und Ausprägungen bzw. Eingrenzungen und Beschränkungen. Dies negiert jedoch den omnipräsenten und alle Lebensbereiche durchdringenden digitalen Wandel zu einer mediadisierten digitalen Welt, sowie der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, diesen Wandel unter dem Leitbild der Inklusion zu verwirklichen.
Derzeit drohen zudem die Begriffe Integration und Inklusion im gesellschaftlichen Kontext zu konturlosen Bedeutungsgebilden zu verschwimmen, wodurch Verwechslungen und uU. irrtümlich missbräuchliche Verwendungen begünstigt werden. Einem solchen Konkurrenzverhältnis wäre der Inklusion ersetzende Terminus enthoben, wodurch auch der Begriff Integration wieder an Trennschärfe gewinnen kann.
Und nicht zuletzt hilft einer neuer Terminus etwaige Bedenken und Zweifel, ob oder wie mithilfe digitaler Medien Inklusion gelingen kann, zu überbrücken und wieder Anschluss an den gegenwärtigen Stand der Entwicklung zu finden, in dem längst Fragen der Ausgestaltung im Fokus stehen. Auch der Ansicht, Medienkompetenz als Kulturtechnik sei eine Nachrangigkeit gegenüber den sog. klassischen Kulturtechniken[12] zuzuweisen, wird damit eine Absage erteilt.
Diglusion erscheint mir ein geigneter Terminus zu sein. Es handelt sich um eine Wortschöpfung aus der Verschmelzung der beiden Begriffskomponenten digital und Inklusion.
Eine diglusive Eingliederungshilfe weiß die formale und inhaltliche Komplexität der ‚neuen‘ Medien für sich zu nutzen, um die Stärkung der Medienkompetenz ihrer Klient*innen zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere die Fähigkeit, sich eine stets reflexive und kritische Grundhaltung im Medienumgang zu bewahren und die Notwendigkeit eines lebenslangen Erwerbs immer neuer Kenntnisse und Fertigkeiten anzuerkennen und zu vertreten (Spanhel 2002, 4).
Zur Überforderungsprophylaxe in Betreuungs- und (Weiter-) Bildungskontexten sind Lernprozesse zu initiieren und/oder zu begleiten, die die individuelle Wahrnehmung, Denkmuster, Werthaltungen und „situative Handlungsfähigkeit“ (Böhnisch 2012, 223) angemessen berücksichtigen. Sie ist die Voraussetzung zur "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" (§ 4 I Nr. 4 SGB IX). Sozialleistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX zielen daher ua. auf den „Erwerb praktischer Kenntnisse“ (aaO., Nr. 2) und die „Förderung der Verständigung mit der Umwelt“ (aaO., Nr. 3). Eine diglusive Eingliederungshilfe bezieht dies insbesondere auf den Bereich der ‚neuen‘ Medien, denn Medienkompetenz ist auch „Handlungskompetenz“ (Rein 1996, 71).
Die Eingliederungshilfe dient dem Zweck, die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe [..] zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (§ 1 I 1 SGB IX). Soziale Ungleichheit stellt eine Benachteiligung für diejenigen dar, denen die Teilhabe an Ressourcen der Gesellschaft mangels Zugänglichkeit verwehrt bleibt. Verminderte Verwirklichungschancen von „Menschen mit Behinderungen“ (§ 2 I 1 SGB IX[13] ) resultieren insbesondere aus der „Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren“ (BMAS 2016b, 17). Eine diglusive Eingliederungshilfe assistiert bei der Bewältigung „sozialstrukturelle[r] Probleme sozialer Desintegration“ (Böhnisch 2012, 223) unter Berücksichtigung und kompetentem Einsatz ‚neuer‘ Medien.
„Schutz und Sicherheit im Netz“ (BMWI/BMI/BMVI 2014, 31) hängen maßgeblich vom „umsichtigen Verhalten und den Fähigkeiten“ (ebd.) der Nutzenden ab. Bedroht sind insbesondere die Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das geistige Eigentum und die Integrität von (ggf. vertraulichen) Daten und digitalen Geräten (zB. Computer).
Betreuende und die ins Hilfesystem eingebundenen Akteur*innen haben das Wohl der Klient*innen stets im Blick zu halten. Sie haben die Hoheitlichkeit des Klient*innenwillens und ihre Rechte und (berechtigten) Interessen zu respektieren. Dazu sind sie rechtlich und nicht zuletzt aus professionsethischer Sicht verpflichtet. Bislang lähmt jedoch oft die Pflicht zum Schutz vor Verschlechterung der Lebensumstände, mit dem sie Klient*innen vor Schaden zu bewahren suchen, uU. angedachte oder zunächst zugelassene Bemühungen. Unflexible institutionelle Angebotsstrukturen mit strikten Vorgaben und begrenzte zeitliche und/oder personelle Kapazitäten engen die Handlungsspielräume sozialberuflicher Fachkräfte ein. Nicht nur bei unterstellt verminderter Urteilsfähigkeit von unter Betreuung gestellter Personen mahnen zudem oft Unsicherheiten bezüglich situativer Rechtslagen und/oder in Teilen ungewisse Haftungsfragen zur Vorsicht und verleiten zu einer eher restriktiven denn aktivierenden Haltung.
Programme zur Stärkung der Medienkompetenz sozialberuflicher Fachkräfte sind in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. Sie verschieben lediglich den Fokus und eröffnen Rechtfertigungsgrundlagen.
Lohnenswerter versprechen hier diglusive Maßnahmen auf der Grundlage eines Kooperationsverhältnisses zu sein, das die Klient*innen als „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ (LVR 2012, 28) anerkennt und an allen Prozessen kontinuierlich beteiligt. Denn nur in gemeinsamer Anstrengung können Wechselwirkungen aus „Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren“ (BMAS 2016b, 17) nachhaltig überwunden werden. Voraussetzung ist ein diglusives Verständnis von Medienkompetenz als unumgängliche und „unverzichtbare Kulturtechnik“ (Bosse 2012, 12).
Literaturverzeichnis
Abels, Heinz (2010): Interaktion, Identität, Präsentation. Kleine Einführung in interpretative Theorien der Soziologie. 5. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften I Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. Wiesbaden.
Asendorpf, Jens B. (2011): Persönlichkeitspsychologie – für Bachelor, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Mit 40 Abbildungen und 46 Tabellen. Springer Medizin Verlag. Heidelberg.
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016a): Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Berlin. URL: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/faq-bthg.pdf ?__blob=publicationFile&v=6 [Letzter Zugriff: 15.02.2017]
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016b): „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Berlin. URL: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/inklusion-nationaler-aktionsplan-2.pdf;jsessionid=C6DFB70A7F301C66629DB0A0CD19A10B?__blob=publicationFile&v=4 [Letzter Zugriff: 15.02.2017]
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016e): Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Berlin. Link: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/Gesetzentwurf_BTHG.pdf?__blob=publicationFile&v=4 [letzter Zugriff: 15.02.2017]
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin. URL: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/ NAP_20/nap_20_node.html [Letzter Zugriff: 13.02.2017]
BMWI / BMI / BMVI – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesministerium des Innern / Bunderministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2014): Digitale Agenda 2014-2017. Berlin. URL: https://www.digitale-agenda.de/Content/DE/_Anlagen/2014/08/2014-08-20-digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [Letzter Zugriff: 14.02.2017]
Böhnisch, Lothar (2012): Lebensbewältigung. Ein sozialpolitisch inspieriertes Paradigma für die Soziale Arbeit. In: Thole, Werner (2012): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. 4. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien. Wiesbaden: S. 219-234.
Böhnisch, Lothar / Schröer, Wolfgang (2013): Soziale Arbeit – eine problemorientierte Einführung. Verlag Julius Klinkhardt. Bad Heilbrunn.
Bortz, Jürgen / Döring, Nicola (2006): Forschungsmethoden und Evaluation für Human- und Sozialwissenschaftler. 4., überarbeitete Auflage. Mit 156 Abbildungen und 87 Tabellen. Springer Fachmedien. Wiesbaden.
Bosse, Ingo (2012): Medienbildung im Zeitalter der Inklusion. Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Düsseldorf.
Brautmeier, Jürgen (2012): Vorwort. In: Bosse, Ingo (2012): Medienbildung im Zeitalter der Inklusion. LfM-Dokumentation Band 45. Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Düsseldorf. http://lfmpublikationen.lfm-nrw.de/modules/pdf_download.php?products_id=299 [Letzter Zugriff: 14.02.2017]
Engels, Dietrich (2008): Lebenslagen. In: Maelicke, B. (Hrsg.) (2008), Lexikon der Sozialwirtschaft. Nomos-Verlag. Baden-Baden: S. 643-646.
Faas, Stefan / Bauer, Petra / Treptow, Rainer (2014): Sozialpädagogische Kompetenzdiskurse – Eine Einleitung. In: Faas, Stefan/Bauer, Petra/Treptow, Rainer (Hrsg.) (2014): Kompetenz, Performanz, soziale Teilhabe. Sozialpädagogische Perspektiven auf ein bildungstheoretisches Konstrukt. Springer Fachmedien. Wiesbaden: S. 7-17.
Heiner, Maja (2012): Handlungskompetenz und Handlungstypen. Überlegungen zu den Grundlagen methodischen Handelns. In: Thole, Werner (2012): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. 4. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien. Wiesbaden: S. 611-624.
Homfeldt. Hans-Günther (2012): Soziale Arbeit im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsförderung. In: Thole, Werner (2012): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. 4. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien. Wiesbaden: S. 489-504.
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - Geschäftsbereich Statistik (2015): Bildungsreport 2014. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen. Band 82. Düsseldorf.
Kaufhold, Marisa (2006): Kompetenz und Kompetenzerfassung. Analyse und Beurteilung von Verfahren der Kompetenzerfassung. VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH. Wiesbaden.
Koch, Wolfgang / Frees, Beate (2016): Dynamische Entwicklung bei mobiler Internetnutzung sowie Audios und Videos. Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie 2016. Media Perspektiven Ausgabe 09/2016. Seite 418-437. Fachzeitschrift der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH. Frankfurt/Main. http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/Onlinestudie_2016/0916_Koch_Frees.pdf [Letzter Zugriff: 11.02.2017]
LfM – Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (2017): Medienkompetenz. Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Düsseldorf. URL: http://www.lfm-nrw.de/foerderung/medienkompetenz.html [Letzter Zugriff: 12.02.2017]
LVR – Landschaftsverband Rheinland (2012): Gemeinsam in Vielfalt. Der LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Link: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Aktionsplaene/aktionsplan_lvr.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [letzter Zugriff: 16.02.2017]
Maaser, Wolfgang (2015): Lehrbuch Ethik. Grundlagen, Problemfelder und Perspektiven. 2. Auflage. Beltz Juventa. Weinheim und Basel.
Rein, Antje von (1996): Medienkompetenz als Schlüsselbegriff. Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung. Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE) – Pädagogische Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschul-Verbandes. Julius Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn.
Schäfers, Markus (2008): Lebensqualität aus Nutzersicht. Wie Menschen mit geistiger Behinderung ihre Lebenssituation beurteilen. Dissertation Technische Universität Dortmund. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH. Wiesbaden.
Schäfers, Bernhard (2013): Einführung in die Soziologie. Springer Fachmedien. Wiesbaden.
Spanhel, Dieter (2002): Medienkompetenz als Schlüsselbegriff der Medienpädagogik? Forum Medienethik Ausgabe 01/2002. Medienkompetenz - Kritik einer populären Universalkonzeption. Kopaed Verlags GmbH – Fachverlag für Kommunikation und Pädagogik. München. S. 48-53. Online verfügbar unter: Mediaculture-Online des Landesmedienzentrums Baden-Würtemberg. Karlsruhe und Stuttgart. URL: http://lmz-productive.pluspunkthosting.de/fileadmin/user_upload/Medienbildung_MCO/fileadmin/bibliothek/spanhel_medienkompetenz/spanhel_medienkompetenz.pdf [Letzter Zugriff: 14.02.2017]
Weisser, Gerhard (1978): Beiträge zur Gesellschaftspolitik. Schwartz & Co. Göttingen.
Wild, Elke / Möller, Jens (Hrsg.) (2015): Pädagogische Psychologie. 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Mit 80 Abbildungen und 22 Tabellen. Springer-Verlag. Berlin. Heidelberg.
[...]
[1] Das UN-BRK formuliert die universellen Menschenrechte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmung als allgemeines Menschenrecht findet ua. Erwähnung in den Artikeln 3 („individuelle Autonomie“), 9 („selbstbestimmtes Leben“), 19 („selbstbestimmt Leben“), 20 („mit größtmöglicher Selbstbestimmung“) und 28 („Höchstmaß an Selbstbestimmung“).
[2] am 28.06.2016 durch das Bundeskabinett
[3] Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Herauslösung der „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (Sechstes Kapitel SGB XII) aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zur „Sozialhilfe“ und deren Überführung als dann neuer Teil 2 ins SGB IX.
[4] nach Aaron Antonovsky, erstmals in „Health, Stress and Coping“ (1979)
[5] Sonderkommission zur Zuschauer-, Programm- und Medienforschung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) als Verbund der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Vertretern der öffentliche-rechtlichen Sendeanstalt Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
[6] gegenüber den Menschen, die das Internet nicht nutzen, sog. ‚Offliner‘
[7] Geschäftliche Transaktionen unter Verwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
[8] Medizinische Prävention, Diagnose, Behandlung, Überwachung und Verwaltung im Gesundheitswesen mittels digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien
[9] zB. ortsunabhängiger und zeitlich uneingeschränkter Zugriff auf das Online-Angebot, Preisnachlässe, 14-tägiges Rückgaberecht auf Waren, kostenfreie Lieferung.
[10] zB. eLearning, Online-Petitionen, Online-Communities, Stellen-/ Partnerbörsen.
[11] zB. Digitalkompass‚ Internet für alle, Online4EDU
[12] idR. Lesen, Rechnen und Schreiben
[13] in der zukünftigen Fassung ab 01.01.2018
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- Viktoria Goebels (Autor:in), 2017, Digitale Inklusion. Die diglusive Eingliederungshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/354796