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Entzieht sich die UDHR durch Einberaumung der Artikel 18 und 27 selbst ihren Anspruch auf den universalen Gültigkeitsbereich der Menschenrechte?

Eine Aufarbeitung anhand des Islams

Title: Entzieht sich die UDHR durch Einberaumung der Artikel 18 und 27 selbst ihren Anspruch auf den universalen Gültigkeitsbereich der Menschenrechte?

Essay , 2009 , 13 Pages , Grade: 1

Autor:in: Anna Scheithauer (Author)

Politics - General and Theories of International Politics

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Als Ausgangsbasis für den universalen im Kontrast zum religions- und kulturrelativistischen Menschrechtsdiskurs in der nachfolgenden Aufarbeitung dient das Globalisierungsphänomen mit seinen zunehmenden Migrationsströmen, die häufig zu einem Aufeinanderprallen vieler unterschiedlicher Kulturen führen. Speziell die Konfrontation der morgenländischen mit der abendländischen Kultur steht oft im Zeichen des Konflikts und ist gesellschaftspolitisch speziell in Westeuropa aufgrund der verstärkten Immigration muslimisch Gläubiger und daher auch des allmählichen Wachstums der Muslimen Gemeinschaft in Europa, relevant.

Der Focus darf hierbei aber nicht nur auf innerstaatliches eingeschränkt werden, sondern muss sich besonders auch auf die globale Reichweite interstaatlicher Interdependenz richten.

Unter Anbetracht der Relevanz zum globalen Menschrechtsverständnis verkörpert das Forschungsexposé in dieser Hinsicht eine Analyse zur jeweiligen Auffassung der universalistischen und der kulturrelativistischen Perspektive, wobei überprüft wird, ob sich diese beiden Auffassungen tatsächlich einer Exklusivität erfreuen, die ein gemeinsames einheitliches Bestreben ausschließt. Dabei wird das Spektrum der kulturrelativistischen Argumentation im Verlauf der Arbeit auf jene des Islams eingegrenzt, um auch ein spezifisches Beispiel etwas detailreicher dem Universalitätsprinzip gegenüberstellen zu können. Insbesondere dienen die Universal Declaration of Human Rights und die Cairo Declaration of Human Rights, welche Ausdruck der traditionellen oder auch fundamentalistischen Ausübung des Islams ist, als Basisliteratur zur Aufarbeitung des jeweiligen Menschrechtsverständnisses.

Die entscheidenste Frage, und daher auch zentrales Element des Forschungsexposés, die durch die Argumentation letztendlich aufgeklärt wirdl, ist jene, ob sich die UDHR selbst die Basis zur Universalität durch Einberaumung des Rechts auf Kultur und der Religionsfreiheit entzieht, oder ob diese als eigentliche Voraussetzung für Universalität zu betrachten sind. Die Beantwortung dieser Frage wird speziell in der Konklusion nachgegangen und ist somit Resultat der Aufarbeitung.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Universalität und/oder kultureller Pluralismus

3. Der Islam und die Menschenrechte

4. Konklusion

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem universalen Geltungsanspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) und kulturrelativistischen Positionen, wobei der Fokus exemplarisch auf das islamische Menschrechtsverständnis gerichtet wird. Zentral ist dabei die Frage, ob die Anerkennung von kultureller Identität und Religionsfreiheit innerhalb der UDHR deren universellen Anspruch untergräbt oder vielmehr eine notwendige Voraussetzung für dessen tatsächliche globale Umsetzung darstellt.

  • Analyse der universalistischen versus kulturrelativistischen Perspektive im Menschenrechtsdiskurs
  • Gegenüberstellung der UDHR mit der Kairoer Deklaration der Menschenrechte im Islam
  • Herausarbeitung der Kontraste zwischen traditionellen und modernen islamischen Lesarten
  • Untersuchung der Rolle von Säkularisierung und Religion in der modernen Gesellschaft
  • Diskussion über die Kompatibilität von Shari'ah-Prinzipien und universellen Menschenrechtsnormen

Auszug aus dem Buch

Der Islam und die Menschenrechte

Speziell dem Islam kommt im Menschrechtsdiskurs besondere Aufmerksamkeit zu, da wohl keine andere Gemeinschaft in ihrer selbst von extremen Kontrasten des Menschrechtsverständnisses so geprägt zu sein scheint. Zunächst erstaunt es natürlich, dass obwohl islamische Staaten an der Gestaltung der UDHR mitwirkten (Saudi-Arabien war das einzige Land, das sich gegen bestimmte Prinzipien wandte!), im Nachhinein Stimmen laut werden, die sich ausdrücklich gegen die Anerkennung der internationalen Menschrechte richten. (Mayer, 1991, S. 13) Dies lässt sich dadurch erklären, dass es innerhalb des Islams zwei verschiedene Lesarten gibt, nämlich eine traditionelle und eine moderne. (Nirumand, 2003, S. 2) Die erstere beruft sich auf die Koranischen Verse von Medina, welche sich gegen die Gleichheit von Mann & Frau, Muslime & Nicht-Muslime, sich gegen jegliche Religionsfreiheit richtet und die zeitlose Gültigkeit des Korans favorisiert, während die moderne Version – sich stützend auf die Koranischen Verse von Mekka – an die Gleichheit aller Menschen, sowie an die Religionsfreiheit plädiert und sehr wohl anerkennt, dass der vierte Bereich des Korans - jener des islamischen Gesetzes - an die Zeit und das sich verändernde Gemeinwesen angepasst werden muss. (Khan, 2002, S.12) Wohlmerklich sei hier erwähnt, dass die Shari'ah, welche das Strafrecht, Handelsrecht und Individualrecht umfasst, nur zwei Prozent der Verse des Korans betreffen, aber ihr dennoch solch eine große Bedeutung beigemessen wird, dass sie die Spaltung einer religiösen Gemeinschaft vermag. (Nirumand, 2003,)

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Das Kapitel führt in das Globalisierungsphänomen und die damit verbundene Konfrontation unterschiedlicher kultureller Werte ein, um die Forschungsfrage zur Universalität der UDHR zu begründen.

Universalität und/oder kultureller Pluralismus: Hier werden die theoretischen Positionen des Universalismus und des kulturellen Relativismus einander gegenübergestellt, um die Konfliktlinien im internationalen Diskurs aufzuzeigen.

Der Islam und die Menschenrechte: Dieser Abschnitt analysiert exemplarisch das Spannungsfeld im Islam, indem er zwischen traditionellen und modernen Lesarten sowie der Kairoer Deklaration unterscheidet.

Konklusion: Das Schlusskapitel resümiert, dass die Universalität der Menschenrechte kein starres Entweder-Oder darstellt, sondern einen fortlaufenden kulturellen Dialog erfordert, der Religion und Moderne vermittelt.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, UDHR, Universalismus, kultureller Relativismus, Islam, Shari'ah, Kairoer Deklaration, Säkularisierung, Religionsfreiheit, Gleichheitsprinzip, Globalisierung, Menschenrechtsdiskurs, Tradition, Moderne, interkultureller Dialog.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Debatte über die universelle Gültigkeit der Menschenrechte im Kontrast zu kulturrelativistischen Ansätzen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Spannungsfeld zwischen säkularen westlichen Normen, dem globalen Menschenrechtsverständnis und der spezifischen Auslegung im Islam.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Die zentrale Frage ist, ob die UDHR durch die Einräumung von Rechten wie Religionsfreiheit ihre eigene Universalität schwächt oder ob diese Rechte essenzielle Voraussetzungen für Universalität bilden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Aufarbeitung anhand einer Literaturanalyse, um normative Konzepte auf ein spezifisches Fallbeispiel – den Islam – anzuwenden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Es werden die theoretischen Diskurse zwischen Universalisten und Relativisten diskutiert sowie die islamische Perspektive anhand der Kairoer Deklaration und unterschiedlicher Lesarten des Korans detailliert analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Menschenrechte, Universalismus, Kulturrelativismus, Islam, Shari'ah und das Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "traditioneller" und "moderner" Lesart des Islams so wichtig?

Sie erklärt, warum es innerhalb der islamischen Welt so gegensätzliche Positionen zu den Menschenrechten gibt: Während die moderne Lesart eine Vereinbarkeit anstrebt, lehnen fundamentalistische Strömungen universelle Normen zugunsten einer absoluten Shari'ah-Auslegung ab.

Welche Rolle spielt die Säkularisierung für die Argumentation des Autors?

Die Arbeit legt nahe, dass eine Trennung von Religion und Politik für die Implementierung universeller Menschenrechte förderlich ist, wobei sie gleichzeitig auf An-Na'ims Ansatz verweist, wonach Säkularisierung und Religion sich gegenseitig stützen können.

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Details

Title
Entzieht sich die UDHR durch Einberaumung der Artikel 18 und 27 selbst ihren Anspruch auf den universalen Gültigkeitsbereich der Menschenrechte?
Subtitle
Eine Aufarbeitung anhand des Islams
College
University of Vienna  (Politikwissenschaft)
Grade
1
Author
Anna Scheithauer (Author)
Publication Year
2009
Pages
13
Catalog Number
V350705
ISBN (eBook)
9783668371477
ISBN (Book)
9783668371484
Language
German
Tags
entzieht udhr einberaumung artikel anspruch gültigkeitsbereich menschenrechte eine aufarbeitung islams
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anna Scheithauer (Author), 2009, Entzieht sich die UDHR durch Einberaumung der Artikel 18 und 27 selbst ihren Anspruch auf den universalen Gültigkeitsbereich der Menschenrechte?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/350705
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